Vorwurf „illegales Autorennen“ nach Überholvorgang. Fahrzeuge, Führerscheine und Handys beschlagnahmt.

War mir klar das Du das besser weißt, ohne irgendwelche genauen Fakten in dem Fall zu kennen. :whistle:

Ich habe auch nicht behauptet, dass jemand ein total unschuldiges Opfer ist. Wäre die Fahrweise 100% nach Fahrschul-Lehrbuch und STVO konform gewesen, würde es keinen Fall geben den wir hier diskutieren könnten.

Ich wollte auch nur klar stellen, dass mittlerweile aus einem einfachen Tempoverstoß (Ordnungswidrigkeit) recht schnell ein "Rennen gegen sich selbst" (Straftatbestand) gebastelt wird. Dafür benötigt es nur einen übermotivierten Polizisten bzw. Staatsanwalt. In der heutigen Zeit findet sich dann auch noch schnell ein Zeuge, der sich durch ein Überholmanöver bedrängt oder genötigt fühlt.
Die Folgen für den Beschuldigten sind dabei immens. Ich hätte das vermutlich vom einem Gericht klären lassen, da ich ein Rennen hier selbst mit viel Fantasie nicht gegeben sehe. (Das Auto war nicht mal ein Sportwagen, sondern n kleiner Diesel; manche würden sagen Rentnerkarre).

Aber nicht jeder hat die finanzeillen Mittel und die Zeit/Nerven für einen langen Rechtsstreit; ggf. durch ein paar Instanzen. Zumal der Führerschein ja bis zur finalen Klärung selbst bei Freispruch auch weg ist. Wie das Gericht letztlich entscheidet hängt dann auch oft vom zuständigen Richter ab. Gerät man an einen überzeugten Radfahrer/Öko, wird es schwierig... Da bringt Dir selbst ein Beifahrer als Zeuge wenig.

Führer gab es 1 Monat Fahrverbot; ggf. auch 3 Monate und paar Punkte in Flensburg. Damit war der Fall erledigt ohne dass sich überhaupt ein Gericht mit dem Fall befassen musste. Kein Sachbearbeiter, der irgendwas nach persönlichem Ermessen entscheiden kann. Keine MPU etc.
Deine Ausführung regt doch sehr zum Nachdenken an und zeigt auf, wohin wir schon gekommen sind.
Ich frage mich folgendes:
Wie kann es sein, dass ein Führerschein eingezogen wird, obwohl noch kein Urteil gesprochen ist? Ist man vor einem Urteil nicht unschuldig? Und erst schuldig, wenn der Richter das Urteil dementsprechend spricht?
Dementsprechend bekommt man als Unschuldiger dennoch eine Strafe, den Entzug des Führerscheins. Für mich schwer zu verstehen.
Und bitte nicht falsch verstehen… Wenn jemand mit 100kmh durch die Stadt rast und Menschen in Gefahr bringt oder sogar verletzt oder tötet, ist dies für mich ein anderer Fall.
Aber wenn ich in Kolonne mit anderen Autos auf der linken Spur mehrere Autos überhole, ist das doch nicht als Rennen auszulegen.
 
Ich denk da nur an die tausenden Aussendienstler in Deutschland die jeden Tag durch Deutschland brettern… A4, C Klasse, 3er BMW, Passat oder Octavia die stundenlang in der gleichen Konstellation hintereinander herfahren…
Bei solchen Fahrzeugen wird die Vermutung eines „Rennens“ in der Regel eher fern liegen. :O_oo:
 
Wie kann es sein, dass ein Führerschein eingezogen wird, obwohl noch kein Urteil gesprochen ist? Ist man vor einem Urteil nicht unschuldig? Und erst schuldig, wenn der Richter das Urteil dementsprechend spricht?
Dementsprechend bekommt man als Unschuldiger dennoch eine Strafe, den Entzug des Führerscheins. Für mich schwer zu verstehen.

Bitte nicht kirre machen lassen.

Die vorläufige Entziehung der Fahrerlaubnis (Führerschein ist das Dokument, also die Pappe/die Karte!) kann nach Maßgabe des § 111a StPO vorläufig entzogen werden. Das ist keine Strafe, sondern eine Sicherungsmaßnahme. Als solche ist diese an gesetzliche Voraussetzungen gebunden. Demnach müssen dringende Gründe vorhanden sein, dass die Fahrerlaubnis entzogen werden wird. Darüber entscheidet ein Richter. Entfällt der Grund, ist sie aufzuheben (ohne Ermessen). Und das sind nur ein paar Aspekte der umfangreichen Regelung.


Zum eigentlichen Thema, welches hier der Auslöser für die Wiederbelebung des Threads war. Da nicht jeder ohne Weiteres Zugriff auf die Entscheidung hat, zitiere ich deren amtlichen Leitsatz:

"Ein durch § 23c Abs. 1 Satz 3 StVO verbotenes Verwenden der zur Anzeige oder Störung von Verkehrsüberwachungsmaßnahmen bestimmten Funktion eines technischen Geräts, das auch zu anderen Nutzungszwecken verwendet werden kann, liegt auch dann vor, wenn ein anderer Fahrzeuginsasse mit Billigung des Fahrzeugführers auf seinem Mobiltelfon eine App geöffnet hat. mit der vor Verkehrsüberwachungsmaßnahmen gewarnt wird."
(OLG Karlsruhe, Beschluss v. 07.02.2023, Az. 2 ORbs 35 Ss 9/23, BeckRS 2023, 1923; sic!)

Liest man dazu den Tatbestand dieser gerichtlichen Entscheidung, dann wurde wohl durch eigenes Fahrverhalten nahezu darum "gebettelt", dass eine nähere Kontrolle erfolgen sollte. Eine "Gesetzesverschärfung" lässt sich indes - wie eigentlich zu erwarten war - nicht erkennen.
 
Bitte nicht kirre machen lassen.

Die vorläufige Entziehung der Fahrerlaubnis (Führerschein ist das Dokument, also die Pappe/die Karte!) kann nach Maßgabe des § 111a StPO vorläufig entzogen werden. Das ist keine Strafe, sondern eine Sicherungsmaßnahme. Als solche ist diese an gesetzliche Voraussetzungen gebunden. Demnach müssen dringende Gründe vorhanden sein, dass die Fahrerlaubnis entzogen werden wird. Darüber entscheidet ein Richter. Entfällt der Grund, ist sie aufzuheben (ohne Ermessen). Und das sind nur ein paar Aspekte der umfangreichen Regelung.


Zum eigentlichen Thema, welches hier der Auslöser für die Wiederbelebung des Threads war. Da nicht jeder ohne Weiteres Zugriff auf die Entscheidung hat, zitiere ich deren amtlichen Leitsatz:

"Ein durch § 23c Abs. 1 Satz 3 StVO verbotenes Verwenden der zur Anzeige oder Störung von Verkehrsüberwachungsmaßnahmen bestimmten Funktion eines technischen Geräts, das auch zu anderen Nutzungszwecken verwendet werden kann, liegt auch dann vor, wenn ein anderer Fahrzeuginsasse mit Billigung des Fahrzeugführers auf seinem Mobiltelfon eine App geöffnet hat. mit der vor Verkehrsüberwachungsmaßnahmen gewarnt wird."
(OLG Karlsruhe, Beschluss v. 07.02.2023, Az. 2 ORbs 35 Ss 9/23, BeckRS 2023, 1923; sic!)

Liest man dazu den Tatbestand dieser gerichtlichen Entscheidung, dann wurde wohl durch eigenes Fahrverhalten nahezu darum "gebettelt", dass eine nähere Kontrolle erfolgen sollte. Eine "Gesetzesverschärfung" lässt sich indes - wie eigentlich zu erwarten war - nicht erkennen.
Kann denn ein dringender Grund sein, wenn ich zügig mit mindestens einem weiteren Fahrzeug andere KFZ überhole?
 
Bei solchen Fahrzeugen wird die Vermutung eines „Rennens“ in der Regel eher fern liegen. :O_oo:
Ich denke ob „Rennen“ oder nicht sollte ja wohl nicht vom Fahrzeug abgemacht werden?

Erst heute Morgen ein Bericht gelesen wo ein Mitarbeiter der Stadtwerke letztes Jahr mit seinem Transporter mit über 160km/h morgens über den Standstreifen raste, „Rennen gegen sich selbst, knapp 2000€ Strafe, 8 Monate Führerschein Entzug. (Im Raum Ludwigsburg)

Edit: hier der Artikel
 
Kann denn ein dringender Grund sein, wenn ich zügig mit mindestens einem weiteren Fahrzeug andere KFZ überhole?

Wenn das dazu führt, dass eine Straftat i.S.d. § 69 StGB naheliegt, wozu auch § 315d StGB gehört und der entscheidende Richter infolge seiner Ermessenserwägungen zur entsprechenden Annahme kommt: ja.

Wann das der Fall ist, lässt sich hingegen nicht per sé mitteilen. Denn dabei kommt es halt konkreten Umstände an.
 
sowas gehört ja auch bestraft.
Absolut!
Aber wie?

Nochmal zur Erinnerung: Der sogenannte "Raser Paragraph" wurde ursprünglich den Bürgern als Mittel gegen illegale Rennen verkauft.
Als Beispiel wurden immer die Berlin-Raser und der Fall der Kölner Radfahrerin aufgezählt.

Ob das noch verhältnismäßig ist?
 
Zuletzt bearbeitet:
Bei solchen Fahrzeugen wird die Vermutung eines „Rennens“ in der Regel eher fern liegen. :O_oo:
Ich denke ob „Rennen“ oder nicht sollte ja wohl nicht vom Fahrzeug abgemacht werden?
Nein, dass ist nicht vom Fahrzeug abhängig. Wie gesagt, der Bekannte ist eine Oberklasse Limosine mit kleinstem Dieselmotor (etwa 150PS) gefahren.

Absolut!
Aber wie?

Nochmal zur Erinnerung: Der sogenannte "Raser Paragraph" wurde ursprünglich den Bürgern als Mittel gegen illegale Rennen verkauft.
Als Beispiel wurden immer die Berlin-Raser und der Fall der Kölner Radfahrerin aufgezählt.

Ob das noch verhältnismäßig ist?
Genau das ist der Punkt. Man hätte meiner Meinung nach einfach die Fahrverbote von 1 Monat / 3 Monat und Geldstrafen erhöhen sollen und den Straftatbestand sehr stark auf echte Rennen in der Innenstadt einschränken sollen; imho hätte ich es auf Personenschäden eingeschränkt. (Das war ja genau die Lücke; weshalb man damals auf Mord angeklagt hat. Andernfalls hätte man nix angemessen bestrafen können).

Dann könnten sich die Gerichte mit echten Straftaten beschäftigen und jemand der zu schnell über die Autobahn fährt wird auch so angemessen bestraft. Allerdings nicht wie ein Schwerverbrecher!
Ein Autorennen ist eine schnelle Autobahnfahrt ja in der Regel nicht… auch wenn es prinzipiell immer mehrere Autos gibt die sich sogar überholen.

Aktuell bist Du schon den Führerschein los sobald der Vorwurf im Raum steht (auch wenn noch nichts bewiesen ist- völlig egal ob das nur eine Sicherstellung ist). Da je nach Sachlage dank Kaugummi Paragrafen das Urteil oft nicht vorhersehbar ist und Du teilweise schon 6 Monate auf den Gerichtstermin wartest- kann ich schon verstehen wenn dann Anwälte raten die Mindeststrafe der Staatsanwaltschaft einfach zu akzeptieren um den Fall möglichst schnell abzuschließen und den Führerschein neu zu beantragen. Letztlich ist aber vermutlich genau das der Fehler; imho sollte jeder dagegen klagen. Aber das ist halt leicht gesagt wenn man selbst nicht in der Situation ist. Viele haben nicht die finanziellen Resource und das Vertrauen in die Unabhängigkeit der Gerichte um so etwas vor Gericht klären zu lassen. Zumal auch Gerichte in letzter Zeit oft sehr eigeneinwillige Auffassungen vertreten die den Gang durch mehrere Instanzen nötig machen. Alles ein kostspieliger Prozess während dessen der Angeklagte keinen Führerschein hat.
 
Dann könnten sich die Gerichte mit echten Straftaten beschäftigen und jemand der zu schnell über die Autobahn fährt wird auch so angemessen bestraft. Allerdings nicht wie ein Schwerverbrecher!

Dann geh einfach mal in ein Gericht und schaue auf die "Rolle", was denn da Kapazitäten bindet. Ordnungswidrigkeiten (im Verkehr) sind da jedenfalls keine Seltenheit.

Ansonsten hat der Gesetzgeber schlichtweg entschieden, dass auch "illegale Straßenrennen" eine echte Straftat sind. Und dem "Schwerverbrecher" droht wohl bei weitem mehr als demjenigen, der sich eines verbotenen Kraftfahrzeugrennens schuldig gemacht hat.

Aktuell bist Du schon den Führerschein los sobald der Vorwurf im Raum steht (auch wenn noch nichts bewiesen ist- völlig egal ob das nur eine Sicherstellung ist). Da je nach Sachlage dank Kaugummi Paragrafen das Urteil oft nicht vorhersehbar ist

Nein, so einfach ist es nicht, wie bereits dargestellt wurde. Dafür gibt es klare Vorgaben (vgl. § 111a StPO i.V.m. § 69 StGB).

Dein vermeintlicher "Kaugummiparagraph" ist höchstoffiziell auch kein solcher. Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden, dass § 315d Abs. 1 Nr. 3 StGB (sog. Einzelrennen) hinreichend bestimmt ist (vgl. BVerfG, Beschluss v. 09.02.2022, Az. 2 BvL 1/20). Damit musst du dich leider arrangieren.

und Du teilweise schon 6 Monate auf den Gerichtstermin wartest-

Das sind halt die Konsequenzen, wenn man jahr(zehnt)elang immer weitere Einsparungen auf Kosten der Justiz verfolgte. Irgendwann gelangt halt jedes System an seine Grenzen. Und mehr als arbeiten können die Justizbeschäftigten auch bloß nicht.

Allerdings kommt dann hier dem "tatsächlichen" Schwerverbrecher ein "Privileg" zugute. Denn dieser kommt in den "Genuss" der "persönlichen Sicherstellung", sprich Untersuchungshaft. Da gibt es dann grds. auch nach spätestens sechs Monaten einen Gerichtstermin. So viel noch einmal zum Thema "wie Schwerverbrecher" behandelt fühlen müssen.

Zumal auch Gerichte in letzter Zeit oft sehr eigeneinwillige Auffassungen vertreten die den Gang durch mehrere Instanzen nötig machen.

Ein kurzer Blick in die jüngere Geschichte...also so etwa zurück ins Deutsche Kaiserreich. Und siehe da: Es gab einen Instanzenzug der Justiz bis hin zum Reichsgericht. Immer diese neumodischen Entwicklungen. :whistle:

Und natürlich ist das auch der "oft sehr eigenwilligen Auffassungen" der Gerichte zu verdanken. Wer kennt da nicht die Entscheidung ... oder gar die .... Und dann war da auch noch ... (... irgendwie sind die mir alle entfallen ... wie sieht es bei dir aus?).

Gewiss passieren auch in Gerichten Fehler, da dort ebenfalls nur Menschen arbeiten und entscheiden. Hinzu kommt, dass es - zum Glück aller (!) - hierzulande die richterliche Unabhängigkeit gibt. Da kommen dann durchaus auch die Rechtsauffassungen/-ansichten des/r Entscheidenden zum Tragen. Diese müssen aber immer vertretbar sein, weil ansonsten dem Richter ein Schuldspruch wegen eines Verbrechens (vgl. § 339 StGB: Rechtsbeugung) mit der Folge des unmittelbaren Amtsverlusts (einschließlich Versorgung) droht.

Aber vielleicht gibt es noch eine andere denkbare Ursache, welche den Zug durch die Instanzen nötig macht:
Schließlich kann die "eigenwillige Rechtsauffassung", die vertreten wird, auch auf der anderen Seite platziert sein. Und dank Rechtsschutzversicherung kann man "es ja durchaus mal versuchen", wie es weiter oben aussieht.

Man sieht: Wenngleich die Amtstracht des ordentlichen Richters nur schwarz (Robe) und weiß (Hemd nebst Binder oder Bluse) kennt, gibt es dennoch ganz viele (nicht allein nur Grau-) Töne dazwischen.
Das erinnert mich daran, dass ich heute auch mal wieder ein weißes Hemd tragen könnte.
 
Ich denke ob „Rennen“ oder nicht sollte ja wohl nicht vom Fahrzeug abgemacht werden? …
Dem Grunde nach hast du recht. In der Praxis spielt es gleichwohl eine nicht unwesentliche Rolle. Denn nicht wenige Ermittlungen beginnen damit (bzw. dadurch), dass „Zeugen“ bei der Polizei anrufen und ein (vermeintliches) „Rennen“ melden. Solche (Fehl-) Wahrnehmungen passieren tendenziell schneller und heftiger, wenn es sich bei dem vorbei-„rasenden“ Fahrzeug um ein Sportauto (o.ä.) handelt.

Deshalb hat ein Fahrer in einem „typischen“ Außendienstfahrzeug eher weniger zu befürchten als der - vielleicht ähnlich schnell fahrende - Fahrer eines extrovertierten Fahrzeugs.
 
Dem Grunde nach hast du recht. In der Praxis spielt es gleichwohl eine nicht unwesentliche Rolle. Denn nicht wenige Ermittlungen beginnen damit (bzw. dadurch), dass „Zeugen“ bei der Polizei anrufen und ein (vermeintliches) „Rennen“ melden. Solche (Fehl-) Wahrnehmungen passieren tendenziell schneller und heftiger, wenn es sich bei dem vorbei-„rasenden“ Fahrzeug um ein Sportauto (o.ä.) handelt.

Deshalb hat ein Fahrer in einem „typischen“ Außendienstfahrzeug eher weniger zu befürchten als der - vielleicht ähnlich schnell fahrende - Fahrer eines extrovertierten Fahrzeugs.
Mit meinem Außendienstfahrzeug F36 bin ich auf der Bahn weitaus schneller unterwegs als mit meinem "Sportauto Z4". :whistle: :D
 
Ist doch eigentlich egal.
Wer gerne mal ein kleines Rennen oder mal ein Ampelspurt macht ist sich sicherlich auch darüber im klaren das es nicht legitim ist.
Aber Spaß macht es trotzdem mir zumindest.ich meine damit keine 180 auf der Landstraße
Man darf sich halt nicht erwischen lassen

No Risk no Fun 😉
 
Zuletzt bearbeitet:
Mit meinem Außendienstfahrzeug F36 bin ich auf der Bahn weitaus schneller unterwegs als mit meinem "Sportauto Z4". :whistle: :D
Egal, mit einem 'Sportauto' hat man Spaß, und das geht einfach nicht für viele
Mein Z4 braucht auch deutlich weiger Sprit als der 535i und war auch deutlich billiger - Der Bevölkerung ist das aber nicht klar, und mit dem teuren Spritfresser Z4 darf man jetzt nicht mehr guten Gewissens fahren
 
Das sind halt die Konsequenzen, wenn man jahr(zehnt)elang immer weitere Einsparungen auf Kosten der Justiz verfolgte. Irgendwann gelangt halt jedes System an seine Grenzen. Und mehr als arbeiten können die Justizbeschäftigten auch bloß nicht.
Nein. Die Ursache dafür liegt in unsauber formulierten Gesetzen die eine Auswertung und Auslegung von allen möglichen Umständen überhaupt erst nötig machen. Eine klare Regelung- X km/h zuviel = X Punkte + X Monate Fahrverbot wie man sie früher hatte bedeutet weniger Bürokratie auf allen Ebenen. Man könnte hier noch leicht zwischen Personenschäden und keine Personenschäden unterscheiden. Das freigewordene Potential bei Ermittlern, Staatsanwaltschaft und Gerichten könnte zielführender eingesetzt werden, um echte Verbrechen aufzuklären. Aber mittlerweile ist das ein eigener Industriezweig geworden. Anwälte, Gutachter, Verkehrspsychologen, MPU Vorbereitungskurse, ….viele verdienen sich daran eine goldene Nase.
Daher glaube ich nich, dass sich an diesen Zuständen in absehbarer Zeit irgendetwas ändert. Der ehrliche Bürger ist der Depp; selbst bei Freispruch hat er 6 Monate (warten auf Prozess) keinen Führerschein. Dazu noch Prozessrisiko. Den Kriminellen interessiert das eh nicht; oder glaubt jemand ernsthaft das ein fehlender Führerschein echte Kriminelle von Straftaten abhält?
 
Nein. Die Ursache dafür liegt in unsauber formulierten Gesetzen die eine Auswertung und Auslegung von allen möglichen Umständen überhaupt erst nötig machen. Eine klare Regelung- X km/h zuviel = X Punkte + X Monate Fahrverbot wie man sie früher hatte bedeutet weniger Bürokratie auf allen Ebenen. Man könnte hier noch leicht zwischen Personenschäden und keine Personenschäden unterscheiden. Das freigewordene Potential bei Ermittlern, Staatsanwaltschaft und Gerichten könnte zielführender eingesetzt werden, um echte Verbrechen aufzuklären. Aber mittlerweile ist das ein eigener Industriezweig geworden. Anwälte, Gutachter, Verkehrspsychologen, MPU Vorbereitungskurse, ….viele verdienen sich daran eine goldene Nase.
Daher glaube ich nich, dass sich an diesen Zuständen in absehbarer Zeit irgendetwas ändert. Der ehrliche Bürger ist der Depp; selbst bei Freispruch hat er 6 Monate (warten auf Prozess) keinen Führerschein. Dazu noch Prozessrisiko. Den Kriminellen interessiert das eh nicht; oder glaubt jemand ernsthaft das ein fehlender Führerschein echte Kriminelle von Straftaten abhält?

...woher weißt Du denn, dass die früheren Gesetze "unsauber" formuliert sind? Bist Du Jurist und kannst das auch fachlich beurteilen, oder argumentierst Du nur aus dem Bauchgefühl heraus?

Ich frage nur deshalb so naiv nach, weil ich mir nicht zutrauen würde (aber o.k., ich bin auch weit weg vom juristischen Fach) darüber zu urteilen, ob ein Gesetz "unsauber formuliert" ist, oder nicht.
Als Laie hätte ich eher die Vermutung (und auch die mag häufig nicht zutreffen), dass die vorhandenen Gesetze durchaus mehr als vorhanden wären, die jeweilige Auslegung aber auch einen gewissen Spielraum bietet.
Je fixer man versucht, alles und wirklich jeden Aspekt zu erfassen, rutscht man dann auch schnell wieder in den Vorwurf "...ist ja in D sowieso alles überreguliert".

Ich hatte aufgrund meines fehlenden juristischen Fachverstandes und rein im Verlass auf meinen eigenen "gesunden Menschenverstand" auch ab und an gedanklich eine Sackgasse eingeschlagen und musste dann feststellen, dass eben nicht alles so schön schwarz/weiß & einfach ist, wie wir Laien uns dies vorstellen - vor allem, wenn man mal Zeit hatte (und auch Willens ist, zuzuhören) sich mit wirklich jemanden persönlich darüber auszutauschen, der auch als Jurist vom Fach ist. :whistle:
 
woher weißt Du denn, dass die früheren Gesetze "unsauber" formuliert sind? Bist Du Jurist und kannst das auch fachlich beurteilen, oder argumentierst Du nur aus dem Bauchgefühl heraus?
Ließ meinen Text bitte normal. Wo steht da etwas, dass die früheren Gesetze unsauber waren? Das Gegenteil ist der Fall. Vor dem Raser Gesetz war die Sache klar geregelt. Mittlerweile gibt es so viel Interpretationsspielraum, dass es eigentlich immer erst von einem Gericht geklärt werden muss, sobald der Vorwurf Rennen gegen sich selbst aufkommt (was leider sehr oft passiert). Und dann wundert man sich, dass die Gerichte überlastet sind. Der Jurist beklagt dann mangelnde Investitionen. Ich sage, das Problem liegt woanders.
 
Bereits seit Jahren und nach wie vor bin ich immer wieder aufrichtig beeindruckt, dass und wie konsequent du es schaffst, wirklich jeden (!) einzelnen deiner Beiträge mit Unsinnigkeiten zu befüllen, und das bei nahezu vollständiger Lernresistenz. 🤭
 
Ließ meinen Text bitte normal. Wo steht da etwas, dass die früheren Gesetze unsauber waren? Das Gegenteil ist der Fall. Vor dem Raser Gesetz war die Sache klar geregelt. Mittlerweile gibt es so viel Interpretationsspielraum, dass es eigentlich immer erst von einem Gericht geklärt werden muss, sobald der Vorwurf Rennen gegen sich selbst aufkommt (was leider sehr oft passiert). Und dann wundert man sich, dass die Gerichte überlastet sind. Der Jurist beklagt dann mangelnde Investitionen. Ich sage, das Problem liegt woanders.

O.k., aber bist Du Jurist - so dass Du überhaupt fachlich beurteilen kannst welche Gesetzte wann "unsauber formuliert" sind oder waren?

Sorry, aber so ist das für mich etwas wie Marktschreierei & Effekthascherei. Offensichtlich war das von Dir benannte Gesetz aus juristischer Sicht nicht eindeutig genug formuliert, denn ansonsten hätte es keine Aktualisierung gegeben. Diese Aktualisierung mag uns juristischen Laien nicht gefallen (oder wir verstehen diese nicht), aber diese ist Fakt.
 
Na ja, man möge mir verzeihen, aber wenn man sich hier alles ab dem Eröffnungsbeitrag noch mal durchliest und auch andere Beiträge in öffentlichen Medien hierzu, dann habe auch ich als juristischer Laie das Gefühl, dass dieser Raser-Paragraf unsauber formuliert ist und man als Fahrer eines sportlich aussehenden Autos, im Worstcase der Willkür von Denunzianten und schlecht gelaunten Gesetzeshütern ausgeliefert ist.

Egal, ich denke trotzdem positiv und freue mich auf den Frühling.
 
Bereits seit Jahren und nach wie vor bin ich immer wieder aufrichtig beeindruckt, dass und wie konsequent du es schaffst, wirklich jeden (!) einzelnen deiner Beiträge mit Unsinnigkeiten zu befüllen, und das bei nahezu vollständiger Lernresistenz. 🤭
Danke für die Blumen. Ich bin sicher Du hast auch sämtliche Beträge gelesen um so eine fundierte Aussage zu treffen.
Deine Beleidigungen zeugen ja von besonders hohem Niveau.

Bei jemand im näheren Bekanntenkreis ist genau das passiert, was nach deinen Aussagen in diesem Thread überhaupt nicht passieren kann. Daher verzeih mir, das ich nochmal eindringlich vor dem Gesetz warne und entsprechend Kritik übe.
Wäre dieser Fall nicht- hätte ich hier überhaupt nichts mehr dazu geschrieben.
 
Bereits seit Jahren und nach wie vor bin ich immer wieder aufrichtig beeindruckt, dass und wie konsequent du es schaffst, wirklich jeden (!) einzelnen deiner Beiträge mit Unsinnigkeiten zu befüllen, und das bei nahezu vollständiger Lernresistenz. 🤭
Das reale Leben schon wieder so langweilig, dass Du niveaumäßig in die Untiefen des Forums hinabschreiten musst? 🫣
 
Die Ursache dafür liegt in unsauber formulierten Gesetzen die eine Auswertung und Auslegung von allen möglichen Umständen überhaupt erst nötig machen. Eine klare Regelung- X km/h zuviel = X Punkte + X Monate Fahrverbot wie man sie früher hatte bedeutet weniger Bürokratie auf allen Ebenen. Man könnte hier noch leicht zwischen Personenschäden und keine Personenschäden unterscheiden.
Vor dem Raser Gesetz war die Sache klar geregelt. Mittlerweile gibt es so viel Interpretationsspielraum, dass es eigentlich immer erst von einem Gericht geklärt werden muss, sobald der Vorwurf Rennen gegen sich selbst aufkommt (was leider sehr oft passiert). Und dann wundert man sich, dass die Gerichte überlastet sind.

Es steht dem Gesetzgeber nun einmal grundsätzlich frei, zu entscheiden, ob er etwas regeln möchte und wie er es regeln möchte. Das ist seine verfassungsmäßige Aufgabe. Diese hat er verfassungskonform erledigt.

Du verkennst auch deutlich, dass es früher ("vor dem 'Rasergesetz'") gerade nicht klar, sondern überhaupt nicht geregelt war. Es musste vielmehr durch anderweitige Auslegungen vorhandener Gesetze geprüft werden, ob und inwieweit eine etwaige Straftat gegeben war. Allein mithilfe des Ordnungswidrigkeitensrechts konnte man den Missständen schlichtweg nicht begegnen. Ungeachtet dessen, dass diese uneingeschränkt fortgelten.

Der Gesetzgeber hat aber - aufgrund einiger präsenter Vorfälle - einen (akuten) Regelungsbedarf erkannt und eine Regelung getroffen. Hierbei gilt auch der Grundsatz, dass eine Regelung zunächst abstrakt-generell statt konkret-individuell sein sollte. Dabei hat sich der Gesetzgeber letztlich für die aktuelle Regelung entschieden.

Dass diese etwaigen Klärungsbedarf hatte, ist unstreitig. Deswegen erfolgte, wenn ich es recht erinnere, sogar ein konkreter Normenkontrollantrag; d.h. ein Gericht hat die Regelung, welche es bei einer Entscheidung anzuwenden hatte, für verfassungswidrig erachtet und es dem Bundesverfassungsgericht vorgelegt.

Dieses hat aber letztlich entschieden, dass diese gesetzliche Regelung hinreichend bestimmt und verfassungsmäßig ist. Wenn du mal nachschaust, welche Voraussetzungen für eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts erforderlich sind und wer an der Entscheidung mitwirkt, wirst du auch ohne Weiteres erkennen können, dass es durchaus Leute sind, die über hinreichende juristische Kenntnisse verfügen und entsprechendes Beurteilungsvermögen haben.

Insofern hat sich durch diese Entscheidung die (juristische) Diskussion grundsätzlich erledigt - ob du es wahrhaben willst, es dir behagt oder nicht, ist dabei ohne nennenswertes Belang.

Dass die Regelung nun gleichwohl auslegungsfähig und im Einzelfall auch auslegungsbedürftig ist, steht nicht entgegen. Dafür gibt es dann schließlich Gerichte. Denn wäre alles 0/1, dann bräuchte es niemanden der darüber entscheidet (das können auch Maschinen), erst recht nicht in mehreren Instanzen. Doch nichts anderes passiert hier, wie bei jeder anderen verfolgten und angeklagten Straftat auch.

Allerdings steht es auch grds. jedem frei, an gerichtlichen (Straf-)Entscheidungen mitzuwirken. Vielerorts werden gerade wieder Schöffen gesucht. Diese haben gleiches Stimmrecht wie die/der hauptamtliche/n Richter. Also nur zu...das ist deine Chance, aktiv zu werden. (Ich bin leider ausgeschlossen.)

Den Kriminellen interessiert das eh nicht; oder glaubt jemand ernsthaft das ein fehlender Führerschein echte Kriminelle von Straftaten abhält?

Der Verlust der Fahrerlaubnis scheint doch kriminelle Verkehrsteilnehmer ebenso wenig abzuschrecken. Oder weshalb gibt es wohl derart viele Verdachtsmomente? Die fallen doch nicht allesamt ohne Weiteres vom Himmel aufgrund schlechtgelaunter Mitmenschen, übereifrigen Polizisten, gelangweilten Staatsanwaltschaften und entscheidungsbegierigen Gerichten.

Vielmehr wundert es mich, dass es überhaupt nur so wenig Fälle gibt. Wenn ich da an so manche Begebenheit im Straßenverkehr oder auch so mancher ("artgerechter") Ausfahrt in Erinnerung rufe, ist es eigentlich eher verwunderlich, dass nur so wenige Fälle bestehen.
 
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