Nee den musste ich doch zwangsweise erneuern, aber der graue Lappen liegt entwertet irgendwo hier rum, als Erinnerung an 1975 als ich ihn machte Klasse 1 und 3Ach komm, du hast bestimmt noch den grauen Lappen.
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Nee den musste ich doch zwangsweise erneuern, aber der graue Lappen liegt entwertet irgendwo hier rum, als Erinnerung an 1975 als ich ihn machte Klasse 1 und 3Ach komm, du hast bestimmt noch den grauen Lappen.
Als ich vor kurzem einen Firmenwagen bekam, musste ich mich über einen Link verifizieren und nachweisen, dass ich einen gültigen Führerschein habe. Alles übers Internet.Noch einmal:
Was ist mit den Millionen von Leasingfahrzeugen? Kommt da jeden Morgen jemand vorbei und schaut nach, ob der Führerschein noch da ist?
Und Firmenwagen? Muss ich erst mit dem Fahrrad in die Firma, damit ich die Genehmigung für die Fahrt mit dem Firmenwagen in die Firma bekomme?
Muss Amazon jemanden einstellen, der jeden Morgen alle Fahrer kontrolliert?
Was ist mit Feuerwehr- und anderen Einsatzfahrzeugen? Müssen die vorher bei der Leitstelle vorbeikommen?
Was ist, wenn meine Frau morgen früh mit dem auf mich zugelassenen Auto einkaufen will? Muss sie mich dann erst um Erlaubnis fragen, damit ich sie vorher prüfe?
Sorry, das ist wirklich keine durchdachte Idee.
Regelmäßig?Als ich vor kurzem einen Firmenwagen bekam, musste ich mich über einen Link verifizieren und nachweisen, dass ich einen gültigen Führerschein habe. Alles übers Internet.
Wenn das regelmäßig passiert sollte das überprüfbar sein.
Das Problem ist halt grundsätzlich, sehr stark vereinfacht gesagt, dass „Sippenhaft“ ziemlich schnell an rechtsstaatliche Prinzipien aneckt. Deshalb ist die Halterhaftung in Deutschland sehr restriktiv gestaltet.Aber was spricht gegen mehr Halterhaftung? … Wenn Halter grundsätzlich eine Mithaftung haben wird vielleicht vorsichtiger ausgeliehen.
Spätestens wird man Schwierigkeiten haben, das Wissen nachzuweisen. Da werden viele dann doch wieder davonkommen.Bin kein Jurist, aber ich glaube, es gibt schon eine Möglichkeit, den Halter zu belangen, wenn er sein Auto wissentlich an jemand verleiht, der bspw. keinen Führerschein hat oder stark alkoholisiert ist.
Woher sollen die denn wissen ob der Halter dieses Wagens aktuell ein Fahrverbot hat? Erst müßte das Kennzeichen des Wagens abgefragt werden und dann könnte sich herausstellen, daß das Kennzeichen gestohlen ist/zu einem anderen Wagen gehört. Daß persönliche Infos rausgegeben werden kann ich mir nicht vorstellen, da sollte in Deutschland der Datenschutz davor sein.Letztes Jahr musste ich für 4 Wochen im Dezember den Lappen abgeben und ich bin nicht mal mit diesen E-Scootern gefahren. Darf man nämlich auch nicht. Meine Frau hatte tatsächlich in dieser Zeit einmal einen Streifenwagen an der Ampel neben sich, die ins Auto geschaut haben um zu sehen wer fährt. Hätte ich am Steuer gesessen, wärs das für mich gewesen.
Habe ich doch geschrieben? Ich musste für 4 Wochen den Führerschein abgeben, mein Name und die Kennzeichen der Autos, die auf mich zugelassen sind, sowie Marke und Modell wurden den Dienststellen mitgeteilt. Bewegt sich eins der Fahrzeuge im Straßenverkehr wird geguckt wer fährt. Das hat mir mein befreundeter Polizist erzählt. So einfach ist das.Woher sollen die denn wissen ob der Halter dieses Wagens aktuell ein Fahrverbot hat?
Blödsinn, seit wann darf die Polizei keine Halterabfrage machen, geschweige denn ob ein Fahrzeugführer einen Führerschein hat oder nicht? Was hat das mit Datenschutz zu tun?Daß persönliche Infos rausgegeben werden kann ich mir nicht vorstellen, da sollte in Deutschland der Datenschutz davor sein.
Es geht um Verantwortung übernehmen.Das Problem ist halt grundsätzlich, sehr stark vereinfacht gesagt, dass „Sippenhaft“ ziemlich schnell an rechtsstaatliche Prinzipien aneckt. Deshalb ist die Halterhaftung in Deutschland sehr restriktiv gestaltet.
e-scooter bis 20 km/h darfst du auch ohne Führerschein fahrenAllgemeine Verkehrskontrollen finden in unserer Stadt regelmäßig und auch tagsüber in großem Stil statt. Da kontrollieren die neben Führerscheinen auch auf Alkohol und Drogen. Beim letzten GTI Treffen hier bei uns wurde dann speziell die Tunerszene rausgewunken, da konnte so mancher sein Auto stehen lassen. Am nächsten Tag liest man dann in der Zeitung welche Vorfälle es gab. Ich wurde in den letzten 6 Monaten zweimal jeweils vormittags rausgewunken, beide Male wurde überprüft ob ich einen Führerschein habe, einmal musste ich pusten.
Ich werde mich also hüten weder mit zuviel Restalkohol, noch ohne Lappen zu fahren. Drogen nehme ich eh nicht. Hier bei uns werden übrigens die Leute an die Polzeidienststellen gemeldet, die ihren Lappen abgeben mussten. Hat mir ein befreundeter Polizist gesagt.
Letztes Jahr musste ich für 4 Wochen im Dezember den Lappen abgeben und ich bin nicht mal mit diesen E-Scootern gefahren. Darf man nämlich auch nicht. Meine Frau hatte tatsächlich in dieser Zeit einmal einen Streifenwagen an der Ampel neben sich, die ins Auto geschaut haben um zu sehen wer fährt. Hätte ich am Steuer gesessen, wärs das für mich gewesen.
Es kann also auch anders gehen![]()
da braucht es kein neues Gesetz, wird jemand ohne Fahrerlaubnis angetroffen, wird auch eine Strafanzeige gegen den Halter gefertigt mit dem Wortlaut "Sie ließen zu"Der Gesetzgeber erlässt ein Gesetz, dass den Fahrzeughalter dazu zwingt, vor dem Verleih des Fahrzeugs zu prüfen, ob die Person zum Zeitpunkt des Verleihs einen gültigen Führerschein hat - mit entsprechendem Busgeld bei Nichteinhaltung. Sehe hier überhaupt kein Problem - man muss nur wollen.
Von mir aus auch mit Ausnahmen für Ehepartner, Leasing.
Damit hat sich dann die Ausrede - "ich wusste nicht das Person X seinen Führerschein verloren hat - sonst hätte ich ihm meinen Wagen nie verliehen".
Es wird doch bewusst das Auto in der Großfamilie herumgereicht damit eben genau niemand bestraft werden kann. Genau dort muss man den Riegel vorschieben.
Wird aber in einer guten Firma stichpunktartig regelmäßig durchgeführt. Ein guter Fuhrparkleiter sollte darauf achten.Noch einmal:
Was ist mit den Millionen von Leasingfahrzeugen? Kommt da jeden Morgen jemand vorbei und schaut nach, ob der Führerschein noch da ist?
Und Firmenwagen? Muss ich erst mit dem Fahrrad in die Firma, damit ich die Genehmigung für die Fahrt mit dem Firmenwagen in die Firma bekomme?
Muss Amazon jemanden einstellen, der jeden Morgen alle Fahrer kontrolliert?
Was ist mit Feuerwehr- und anderen Einsatzfahrzeugen? Müssen die vorher bei der Leitstelle vorbeikommen?
Was ist, wenn meine Frau morgen früh mit dem auf mich zugelassenen Auto einkaufen will? Muss sie mich dann erst um Erlaubnis fragen, damit ich sie vorher prüfe?
Sorry, das ist wirklich keine durchdachte Idee.
Ganz im Ernst, wann wird man heutzutage noch kontrolliert?
Als ich vor kurzem einen Firmenwagen bekam, musste ich mich über einen Link verifizieren und nachweisen, dass ich einen gültigen Führerschein habe. Alles übers Internet.
Wenn das regelmäßig passiert sollte das überprüfbar sein.
Sobald ein E-Scooter ein Nummernschild hat darf man eben nicht damit fahren. Ich habe mich vorsorglich bei der Führerscheinstelle erkundigte-scooter bis 20 km/h darfst du auch ohne Führerschein fahren
Die E-Scooter, die bis 20 km/h fahren dürfen, benötigen keinen Führerschein (§ 3 eKFV - Einzelnorm), man darf sie also auch Fahren, wenn einem die Fahrerlaubnis entzogen wurde.Sobald ein E-Scooter ein Nummernschild hat darf man eben nicht damit fahren. Ich habe mich vorsorglich bei der Führerscheinstelle erkundigt![]()
Bei dem Thema ist zwischen Fahrverbot (gilt für alle motorisierten Fahrzeuge, auch für Pedelec und E-Scooter…) und Entzug der Fahrerlaubnis zu unterscheiden (E-Scooter, Mofas bis 25km/h erlaubt, es wird eine Prüfbescheinigung verlangt - ADAC Juni 2024)Die E-Scooter, die bis 20 km/h fahren dürfen, benötigen keinen Führerschein (§ 3 eKFV - Einzelnorm), man darf sie also auch Fahren, wenn einem die Fahrerlaubnis entzogen wurde.
Gleichwohl brauchen sie ein Kennzeichen (§ 2 eKFV - Einzelnorm).
Alles seltsam, der Sohn eines Freundes hat den Führerschein wegen fahren unter Alkoholeinfluss mit dem E-Scooter verloren und kämpft jetzt seit über einem Jahr mit den Behörden.Gibt es denn eine höchstrichterliches Urteil dazu?
In Bayern ist man jedenfalls der Meinung, dass eine Fahrverbot nicht für Scooter und Pedelecs gilt: BayVGH: Fahrverbote für Fahrräder oder E-Scooter unzulässig - Rechtsanwälte Kleiser und Kollegen Bruchsal 07251-97780
Ich kann mein Führerschein sogar als Radfahrer und Fußgänger wegen Alkohol verlieren. Das ist noch kein Widerspruch.Alles seltsam, der Sohn eines Freundes hat den Führerschein wegen fahren unter Alkoholeinfluss mit dem E-Scooter verloren und kämpft jetzt seit über einem Jahr mit den Behörden.
Bei Leasingfahrzeugen ist der Leasingnehmer der Halter; also der, auf den das Auto zugelassen ist.Noch einmal:
Was ist mit den Millionen von Leasingfahrzeugen? Kommt da jeden Morgen jemand vorbei und schaut nach, ob der Führerschein noch da ist?
Und Firmenwagen? Muss ich erst mit dem Fahrrad in die Firma, damit ich die Genehmigung für die Fahrt mit dem Firmenwagen in die Firma bekomme?
Muss Amazon jemanden einstellen, der jeden Morgen alle Fahrer kontrolliert?
Was ist mit Feuerwehr- und anderen Einsatzfahrzeugen? Müssen die vorher bei der Leitstelle vorbeikommen?
Was ist, wenn meine Frau morgen früh mit dem auf mich zugelassenen Auto einkaufen will? Muss sie mich dann erst um Erlaubnis fragen, damit ich sie vorher prüfe?
Sorry, das ist wirklich keine durchdachte Idee.
Um ganz sicher zu gehen, würde ich einen nüchternen Mitbürger (BMI <<35) bitten sich auch auf den scooter zu stellen und dann sollte es kein Thema sein.Gibt es denn eine höchstrichterliches Urteil dazu?
In Bayern ist man jedenfalls der Meinung, dass eine Fahrverbot nicht für Scooter und Pedelecs gilt: BayVGH: Fahrverbote für Fahrräder oder E-Scooter unzulässig - Rechtsanwälte Kleiser und Kollegen Bruchsal 07251-97780
Edit: In anderen Bundesländern wird wohl durchaus auch eine andere Meinung vertreten. Ich hab noch nix auf bundesweiter Ebene gefunden.