Mai 2025 - Zusammenfassung der zu beachtenden Verkehrsregeln für Frankreich

RainerW

"Black Nose Diva“ in Frozen Grey mit Leder Cognac
Registriert
12 Januar 2002
Ort
Straubing
Wagen
BMW Z4 G29 M40i
Die haben ziemlich hart alle Strafen aufgedoppelt und etliche für uns neue Regelungen:


Begrenzungen der Geschwindigkeit in Frankreich

PKW
Innerorts Außerorts Schnellstraßen Autobahn
50 km/h 80 km/h 110 km/h 130 km/h


Bereits seit dem 01. Juli 2018 gilt in Frankreich Tempo 80 auf Landstraßen.

Bei """" und schlechtem Wetter gelten die Tempo-Reduzierungen (Begrenzung auf 110 km/h auf der Autobahn und auf 100 km/h auf ausgebauten Schnellstraßen) für alle Reisenden!

Wer in Frankreich die erlaubte Höchstgeschwindigkeit überschreitet, muss mit einem Bußgeld von bis zu 1.500,- Euro rechnen.



Promillegrenze in Frankreich


Bereits seit Sommer 2012 muss in Frankreich ein Alkoholtester mitgeführt werden. Ausreichend ist hierzu ein Einmaltester, den es bereits ab einem Euro in Tankstellen und Supermärkten gibt. Die Verordnung gilt aber auch für alle Urlauber und Durchreisenden.

Die Alkoholgrenze in Frankreich liegt wie in Deutschland bei 0,5 Promille. Bereits bei einem ermittelten Wert zwischen 0,5 und 0,8 Promille liegt das Bußgeld bei 135,- Euro. Wer bei einer Fahrzeug-Kontrolle über 0,8 Promille liegt muss mit einer Haftstrafe bis zu 2 Jahren und einer Geldbuße in Höhe von 4.500,- Euro rechnen.



Parken in Frankreich


Das Parken in Frankreich gestaltet sich anders als in Deutschland: Wo geparkt werden darf regeln Farben am Straßenrand und Schilder mit Nummern, die rätselhaft sind. Und es gilt die Regel: je größer die Stadt desto geringer die Chance auf (kostenloses) Parken.

Unter der Woche gilt fast überall eine Gebührenpflicht fürs Parken, wer sich im Urlaub daran nicht hält oder die erlaubte Parkdauer überschreitet erhält einen Strafzettel, wobei es hierbei gleich vier verschiedene Klassen gibt…

Die angestrebte Verkehrswende in Frankreich führt dazu, dass immer mehr Straßen und Plätze in den französischen Großstädten autofreie Zonen sind. Im Gegenzug gibt es am Stadtrand immer mehr und große Park + Ride -Plätze (P + R), von denen Reisende oft kostenlose Shuttlebusse oder gratis den ÖPNV zum Pendeln ins Stadtzentrum nutzen können.

Immer stärker setzt sich in den Städten eine komplett digitale Parkzeitkontrolle durch, wobei elektrische Sensoren und automatische Kennzeichensysteme erfassen, ob die bezahlte bzw. limitierte freie Parkzeit eingehalten wurden.

Die Bedeutung der Parkstreifen-Farben

Durchgezogene gelbe Linien: absolutes Halte- und Parkverbot
Eine gestrichelte gelbe Linie: Parkverbot
Blaue Linie: kostenloses, zeitlich begrenztes Parken mit Parkscheibe
Weiße Linie: Das Halten und Parken ist gestattet.

Im Urlaub zum Parken einfach mal halb auf den Bürgersteig aufzufahren, ist in Frankreich generell verboten.

Zuletzt kann das Parken am Straßenrand auch abhängig vom Datum und der Straßenseite sein: zu beachten sind hierbei die Schilder, auf denen Datumszahlen angegeben sind: so ist das Parken z.B. vom 1. bis 15. eines Monats auf der Straßenseite mit ungeraden Hausnummern, vom 16. bis 31. dann auf der gegenüberliegenden Seite mit geraden Hausnummern erlaubt.



Handy am Steuer


Die französische Polizei darf bei einer beobachteten Handynutzung während des Fahrens den Führerschein für bis zu sechs Monate einkassieren, zudem wird ein Bußgeld in Höhe von 135,- Euro fällig. Wer zur unerlaubten Nutzung eines Telefons (es reicht schon, es in der Hand zu haben) gleichzeitig noch eine weitere Verkehrsregelverletzung begeht, zum Beispiel Überschreitung der erlaubten Geschwindigkeit oder Missachtung der Vorfahrt, riskiert seit 22. Mai 2020 die sofortige (!) Abgabe von Führerschein und Fahrzeug.



Umweltplakette Crit’Air


Dauerhaft eingerichtete Umweltzonen heißen ZFE-m („Zone à Faibles Émissions mobilité“) und betreffen Städte und große Metropolregionen. Sie sind beschildert und gelten meist rund um die Uhr u.a. in Grenoble, Lyon, Marseille, Montpellier, Paris, Reims, Rouen, Straßburg und Toulouse. Zahlreiche weitere größere französische Städte müssen bis 2025 ZFE-m einführen.

Temporäre Umweltzonen gelten nur zeitweise bei erhöhter Luftverschmutzung. Die Maßnahmen werden mit "Circulation différenciée“ (= Differenzierter Verkehr) bezeichnet.

Die Maßnahmen erfolgen in Stufen, zuerst gelten Tempolimits dann Fahrverbote und bestimmte Crit´Air-Plaketten sind Pflicht. Bis 31. Dezember 2024 sollen in allen Ballungsräumen mit über 150.000 Einwohnern feste Umweltzonen eingerichtet werden.

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ACHTUNG, diese Plaketten sind zwar mit etwa € 4,- für's Fahrzeug recht günstig - man muss diese aber Online unter Upload der Fahrzeugscheins beantragen und das dauert in der Regel gut 3 Wochen, bis diese dann per Post kommen.


Weitere Verkehrsregeln in Frankreich


Die Verkehrsregeln in Frankreich sind natürlich auf die Sicherheit im Straßenverkehr ausgelegt. Neben der maximalen Geschwindigkeit in Frankreich besteht zudem eine Gurtpflicht, die für alle Personen im Auto verpflichtend ist. Geraten Urlauber in eine Polizeikontrolle und ein paar Insassen sind nicht angeschnallt, wird ein Bußgeld pro nicht angegurteter Person von 135,- Euro fällig.

Alle Fahrzeuginsassen müssen bei einer Panne oder einem Unfall im Urlaub unverzüglich Fahrbahn und Standstreifen verlassen und bereits vor dem Aussteigen eine Warnweste tragen, die im Fahrzeug mitgeführt werden muss. Auf das Aufstellen eines Warndreiecks auf Autobahnen kann verzichtet werden, wenn der Fahrer sich dadurch in Gefahr bringt.

Weiterhin ist es seit 2015 in Frankreich verboten:

• hinter dem Steuer zu essen oder zu trinken (Bußgeld: 75 Euro)
• eine Karte zu lesen (Bußgeld: 75 Euro)
• etwas im Handschuhfach zu suchen (Bußgeld: 75 Euro)
• zu laute Musik zu hören (Bußgeld: 75 Euro)
• Make-up oder Lippenstift aufzutragen, auch wenn das Auto steht (Bußgeld: 75 Euro)
• im Auto in Anwesenheit von Minderjährigen zu rauchen: 68 Euro
• kein Warndreieck bzw. Warnweste(n) mitzuführen: 135 Euro

Wer aufgrund eines Lampendefektes ohne ausreichende Beleuchtung unterwegs ist, riskiert ein Bußgeld von 180,- Euro. Die Polizei kann sogar das Fahrzeug festsetzen.

Aufgrund einer europäischen Verordnung kann ein Bußgeld für einen Verstoß gegen Verkehrsregeln ab 70,- Euro aus dem Ausland, wie beispielsweise Frankreich, nach der Reise auch in Deutschland vollstreckt werden. Aber auch Strafzettel unter diesem Wert sind rechtskräftig.
 
Einiges davon würde ich auch bei uns in "D" für sehr sinnvoll halten! :thumbsup:
Wobei sich auch die Frage stellt: Wer soll das kontrollieren? Ich bin öfter im Urlaub in Südfrankreich unterwegs....und Polizei(kontrollen) sieht man dort eigentlich genauso wenig wie bei uns.
 
Hallo. Die Umweltplakette zu bekommen ist sehr einfach gelöst und kostet inkl. Porto unter 5€. Man bekommt auch vorab eine Mail, mit sämtlichen Daten und der Bestätigung des Kaufs. Ob das bei einer Kontrolle reicht, weißlich nicht. Die Lieferung dauerte bei mir keine 2 Wochen.
Gruss
 
...dann schau mal aktuell nach Italien - da hat sich auch alles drastisch verschärft. :whistle:
.....das heißt für mich entweder diese Länder meiden, oder sich strickt an die Regeln halten. Ich bin öfter in der Schweiz, die haben auch sehr scharfe Vorschriften, aber da halte ich mich an die Vorgaben und daher, noch nie Schwierigkeiten mit der Polizei gehabt.
 

.....das heißt für mich entweder diese Länder meiden, oder sich strickt an die Regeln halten. Ich bin öfter in der Schweiz, die haben auch sehr scharfe Vorschriften, aber da halte ich mich an die Vorgaben und daher, noch nie Schwierigkeiten mit der Polizei gehabt.

…ich werde mich ab kommenden Freitag für 3 Wochen Bretagne akkurat an die Verkehrsregeln in Frankreich halten. ;)
 
• Make-up oder Lippenstift aufzutragen, auch wenn das Auto steht (Bußgeld: 75 Euro)
Betrifft mich zwar nicht :D aber bedeutet das wenn man z.B. vor einer Ampel steht? Ansonsten wäre das eine sehr seltsame Regel.
Die Umweltplakette bekommt man wirklich sehr einfach. Hab auch noch eine rumliegen aber beim letzten mal gar nicht aufgeklebt da nicht nötig.
 
Betrifft mich zwar nicht :D aber bedeutet das wenn man z.B. vor einer Ampel steht? Ansonsten wäre das eine sehr seltsame Regel.
Die Umweltplakette bekommt man wirklich sehr einfach. Hab auch noch eine rumliegen aber beim letzten mal gar nicht aufgeklebt da nicht nötig.
Hallo. Wie ist das wirklich? Muss die Plakette dran sein, wenn gar kein Grenzwert überschritten wurde, oder immer, wenn man in eine Zone fährt? Gruss
 
So wie ich das verstanden habe wenn ein Grenzwert überschritten und es dann auf Schildern angezeigt wird muss sie dran sein. Da ich nur in Südfrankreich unterwegs war hat das niemand interessiert bzw. es war nie irgendwo etwas wegen Grenzwerten.
 
Hallo. Wie ist das wirklich? Muss die Plakette dran sein, wenn gar kein Grenzwert überschritten wurde, oder immer, wenn man in eine Zone fährt? Gruss

Nein, die Umweltplakette muss zwingend immer aufgeklebt sein - wenn diese nicht rechtzeitig per Post ankommt, kann man ohne Gewähr eventuell mit der Mailbestätigung eine Strafe abwenden, indem diese Bestätigung auf das Armaturenbrett in die Windschutzscheibe lesbar gelegt wird (meist wird da ein Auge zugedrückt - aber wenn da einer auf stur schaltet und sich strikt an die Vorgaben hält, ist man dennoch „fällig“). 😉

Da gibt es zig bekannte Vorfälle…
 
Das ist krass, vor allem der Teil mit dem Trinken.

...ja, das finde ich auch - ein (fast totaler) Quatsch. Aber wenn das die Regeln sind, muss man sich halt daran orientieren. Vermutlich ist in F einfach zu viel passiert, wenn Fahrer im Auto währen der Fahrt etwas getrunken haben.
 



…ich werde mich ab kommenden Freitag für 3 Wochen Bretagne akkurat an die Verkehrsregeln in Frankreich halten. ;)
Wir sind ab kommenden Sonntag den Juni mit Wohnwagen in der Nordbretagne (Nähe Cap Frehel) - Lust auf einen Kaffee, wenn ihr da vorbeikommt?
Dann gerne PN 🙋🏻‍♂️
 
.............. Vermutlich ist in F einfach zu viel passiert, wenn Fahrer im Auto währen der Fahrt etwas getrunken haben.
..... das haben wohl eher Schreibtisch-Bürokraten erfunden, die gar nicht darüber nachgedacht haben, was ein dehydrierter Fahrer alles verursachen kann.
Man kann natürlich, nach deren Auffassung, unter Südfranzösischer Sonne auch alle 15 Minuten eine Trinkpause in Warnweste bei sofortigem Verlassen des Seitenstreifens ohne Aufstellen eines Warndreiecks einlegen. :7madz: :D
 
Wir sind ab kommenden Sonntag den Juni mit Wohnwagen in der Nordbretagne (Nähe Cap Frehel) - Lust auf einen Kaffee, wenn ihr da vorbeikommt?
Dann gerne PN 🙋🏻‍♂️
:t Wir sind vom 02.-04.06. in Saint-Malo/Dinard. Am 04.06. fahren wir nach Pleubian an der Küste entlang weiter und da kommen wir voraussichtlich am Cap Frehel vorbei. Ich würde mich vorher melden...
 
:t Wir sind vom 02.-04.06. in Saint-Malo/Dinard. Am 04.06. fahren wir nach Pleubian an der Küste entlang weiter und da kommen wir voraussichtlich am Cap Frehel vorbei. Ich würde mich vorher melden...
Dann kommt ihr genau an unserem Platz (Pleherel Plage) vorbei - zwischen Cap Frehel und Sable d‘Or.
Camping municipal du Pont de l‘Etang.

Küstenstraße von St. Malo aus gesehen westlich Richtung St. Brieuc /Brest - dann geht’s am Cap Frehel vorbei, danach vor Sable d‘0r ist rechts der Eingang zum Campingplatz.

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...ja, das finde ich auch - ein (fast totaler) Quatsch. Aber wenn das die Regeln sind, muss man sich halt daran orientieren. Vermutlich ist in F einfach zu viel passiert, wenn Fahrer im Auto währen der Fahrt etwas getrunken haben.
Das mit dem Essen und Trinken war mir tatsächlich unbekannt. Muss ich also noch diskreter von der Beifahrerin gefüttert werden 🤦‍♂️
 
Dann kommt ihr genau an unserem Platz (Pleherel Plage) vorbei - zwischen Cap Frehel und Sable d‘Or.
Camping municipal du Pont de l‘Etang.

Küstenstraße von St. Malo aus gesehen westlich Richtung St. Brieuc /Brest - dann geht’s am Cap Frehel vorbei, danach vor Sable d‘0r ist rechts der Eingang zum Campingplatz.

Anhang anzeigen 684433

...ich werde erstmalig NICHT mit dem Z unterwegs sein, sondern mit dem 3er Touring fahren - 3 Wochen mit Gepäck von :K, die flachen Straßen ohne Berge und die weiten Strecken sprechen eher für einen Langstreckengleiter. :w Mal zusehen, ob ich das im Nachgang nicht doch bereue. :#
 
...ich werde erstmalig NICHT mit dem Z unterwegs sein, sondern mit dem 3er Touring fahren - 3 Wochen mit Gepäck von :K, die flache Straßen ohne Berge und die weiten Strecken sprechen eher für einen Langstreckengleiter. :w Mal zusehen, ob ich das im Nachgang nicht doch bereue. :#
Der Kaffee mildert dann die Enttäuschung - wir haben ja auch unseren Lastesel (VOLVO) gezwungenermaßen dabei 🤷‍♂️
 
Ergänzung zu den Regeln / hier Einmaltester Alkohol:

Das Gesetz aus 2012 gilt dem Grunde nach immer noch (Mitführpflicht), es werden aber keine Bußgelder mehr eingezogen.

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Wenn ich das gewusst hätte, dass es in F Alkoholtester für 1€ gibt,
hätte ich mal ein paar mitgenommen...... ;)
 
Ergänzung zu den Regeln / hier Einmaltester Alkohol:

Das Gesetz aus 2012 gilt dem Grunde nach immer noch (Mitführpflicht), es werden aber keine Bußgelder mehr eingezogen.

Anhang anzeigen 684441

Anhang anzeigen 684442


Empfehlung:
Es ist weiterhin sinnvoll, einen Alkoholtester dabei zu haben, um die eigene Fahrtüchtigkeit zu prüfen, insbesondere nach Alkoholkonsum.

Was für ein Bullshit, wer Alkohol trinkt sollte generell nicht mehr Fahren statt seine Fahrtüchtigkeit zu prüfen bzw. sich an die Promillegrenze ranzusaufen.
Die Menschheit wird auch durch KI offensichtlich immer bekloppter. :7madz: (Wobei KI aktuell ja nur "Allgemeinwissen" nachplappert.)
 
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