RainerW
"Black Nose Diva“ in Frozen Grey mit Leder Cognac
Die haben ziemlich hart alle Strafen aufgedoppelt und etliche für uns neue Regelungen:
Begrenzungen der Geschwindigkeit in Frankreich
PKW
Innerorts Außerorts Schnellstraßen Autobahn
50 km/h 80 km/h 110 km/h 130 km/h
Bereits seit dem 01. Juli 2018 gilt in Frankreich Tempo 80 auf Landstraßen.
Bei """" und schlechtem Wetter gelten die Tempo-Reduzierungen (Begrenzung auf 110 km/h auf der Autobahn und auf 100 km/h auf ausgebauten Schnellstraßen) für alle Reisenden!
Wer in Frankreich die erlaubte Höchstgeschwindigkeit überschreitet, muss mit einem Bußgeld von bis zu 1.500,- Euro rechnen.
Promillegrenze in Frankreich
Bereits seit Sommer 2012 muss in Frankreich ein Alkoholtester mitgeführt werden. Ausreichend ist hierzu ein Einmaltester, den es bereits ab einem Euro in Tankstellen und Supermärkten gibt. Die Verordnung gilt aber auch für alle Urlauber und Durchreisenden.
Die Alkoholgrenze in Frankreich liegt wie in Deutschland bei 0,5 Promille. Bereits bei einem ermittelten Wert zwischen 0,5 und 0,8 Promille liegt das Bußgeld bei 135,- Euro. Wer bei einer Fahrzeug-Kontrolle über 0,8 Promille liegt muss mit einer Haftstrafe bis zu 2 Jahren und einer Geldbuße in Höhe von 4.500,- Euro rechnen.
Parken in Frankreich
Das Parken in Frankreich gestaltet sich anders als in Deutschland: Wo geparkt werden darf regeln Farben am Straßenrand und Schilder mit Nummern, die rätselhaft sind. Und es gilt die Regel: je größer die Stadt desto geringer die Chance auf (kostenloses) Parken.
Unter der Woche gilt fast überall eine Gebührenpflicht fürs Parken, wer sich im Urlaub daran nicht hält oder die erlaubte Parkdauer überschreitet erhält einen Strafzettel, wobei es hierbei gleich vier verschiedene Klassen gibt…
Die angestrebte Verkehrswende in Frankreich führt dazu, dass immer mehr Straßen und Plätze in den französischen Großstädten autofreie Zonen sind. Im Gegenzug gibt es am Stadtrand immer mehr und große Park + Ride -Plätze (P + R), von denen Reisende oft kostenlose Shuttlebusse oder gratis den ÖPNV zum Pendeln ins Stadtzentrum nutzen können.
Immer stärker setzt sich in den Städten eine komplett digitale Parkzeitkontrolle durch, wobei elektrische Sensoren und automatische Kennzeichensysteme erfassen, ob die bezahlte bzw. limitierte freie Parkzeit eingehalten wurden.
Die Bedeutung der Parkstreifen-Farben
• Durchgezogene gelbe Linien: absolutes Halte- und Parkverbot
• Eine gestrichelte gelbe Linie: Parkverbot
• Blaue Linie: kostenloses, zeitlich begrenztes Parken mit Parkscheibe
• Weiße Linie: Das Halten und Parken ist gestattet.
Im Urlaub zum Parken einfach mal halb auf den Bürgersteig aufzufahren, ist in Frankreich generell verboten.
Zuletzt kann das Parken am Straßenrand auch abhängig vom Datum und der Straßenseite sein: zu beachten sind hierbei die Schilder, auf denen Datumszahlen angegeben sind: so ist das Parken z.B. vom 1. bis 15. eines Monats auf der Straßenseite mit ungeraden Hausnummern, vom 16. bis 31. dann auf der gegenüberliegenden Seite mit geraden Hausnummern erlaubt.
Handy am Steuer
Die französische Polizei darf bei einer beobachteten Handynutzung während des Fahrens den Führerschein für bis zu sechs Monate einkassieren, zudem wird ein Bußgeld in Höhe von 135,- Euro fällig. Wer zur unerlaubten Nutzung eines Telefons (es reicht schon, es in der Hand zu haben) gleichzeitig noch eine weitere Verkehrsregelverletzung begeht, zum Beispiel Überschreitung der erlaubten Geschwindigkeit oder Missachtung der Vorfahrt, riskiert seit 22. Mai 2020 die sofortige (!) Abgabe von Führerschein und Fahrzeug.
Umweltplakette Crit’Air
Dauerhaft eingerichtete Umweltzonen heißen ZFE-m („Zone à Faibles Émissions mobilité“) und betreffen Städte und große Metropolregionen. Sie sind beschildert und gelten meist rund um die Uhr u.a. in Grenoble, Lyon, Marseille, Montpellier, Paris, Reims, Rouen, Straßburg und Toulouse. Zahlreiche weitere größere französische Städte müssen bis 2025 ZFE-m einführen.
Temporäre Umweltzonen gelten nur zeitweise bei erhöhter Luftverschmutzung. Die Maßnahmen werden mit "Circulation différenciée“ (= Differenzierter Verkehr) bezeichnet.
Die Maßnahmen erfolgen in Stufen, zuerst gelten Tempolimits dann Fahrverbote und bestimmte Crit´Air-Plaketten sind Pflicht. Bis 31. Dezember 2024 sollen in allen Ballungsräumen mit über 150.000 Einwohnern feste Umweltzonen eingerichtet werden.
ACHTUNG, diese Plaketten sind zwar mit etwa € 4,- für's Fahrzeug recht günstig - man muss diese aber Online unter Upload der Fahrzeugscheins beantragen und das dauert in der Regel gut 3 Wochen, bis diese dann per Post kommen.
Weitere Verkehrsregeln in Frankreich
Die Verkehrsregeln in Frankreich sind natürlich auf die Sicherheit im Straßenverkehr ausgelegt. Neben der maximalen Geschwindigkeit in Frankreich besteht zudem eine Gurtpflicht, die für alle Personen im Auto verpflichtend ist. Geraten Urlauber in eine Polizeikontrolle und ein paar Insassen sind nicht angeschnallt, wird ein Bußgeld pro nicht angegurteter Person von 135,- Euro fällig.
Alle Fahrzeuginsassen müssen bei einer Panne oder einem Unfall im Urlaub unverzüglich Fahrbahn und Standstreifen verlassen und bereits vor dem Aussteigen eine Warnweste tragen, die im Fahrzeug mitgeführt werden muss. Auf das Aufstellen eines Warndreiecks auf Autobahnen kann verzichtet werden, wenn der Fahrer sich dadurch in Gefahr bringt.
Weiterhin ist es seit 2015 in Frankreich verboten:
• hinter dem Steuer zu essen oder zu trinken (Bußgeld: 75 Euro)
• eine Karte zu lesen (Bußgeld: 75 Euro)
• etwas im Handschuhfach zu suchen (Bußgeld: 75 Euro)
• zu laute Musik zu hören (Bußgeld: 75 Euro)
• Make-up oder Lippenstift aufzutragen, auch wenn das Auto steht (Bußgeld: 75 Euro)
• im Auto in Anwesenheit von Minderjährigen zu rauchen: 68 Euro
• kein Warndreieck bzw. Warnweste(n) mitzuführen: 135 Euro
Wer aufgrund eines Lampendefektes ohne ausreichende Beleuchtung unterwegs ist, riskiert ein Bußgeld von 180,- Euro. Die Polizei kann sogar das Fahrzeug festsetzen.
Aufgrund einer europäischen Verordnung kann ein Bußgeld für einen Verstoß gegen Verkehrsregeln ab 70,- Euro aus dem Ausland, wie beispielsweise Frankreich, nach der Reise auch in Deutschland vollstreckt werden. Aber auch Strafzettel unter diesem Wert sind rechtskräftig.
Begrenzungen der Geschwindigkeit in Frankreich
PKW
Innerorts Außerorts Schnellstraßen Autobahn
50 km/h 80 km/h 110 km/h 130 km/h
Bereits seit dem 01. Juli 2018 gilt in Frankreich Tempo 80 auf Landstraßen.
Bei """" und schlechtem Wetter gelten die Tempo-Reduzierungen (Begrenzung auf 110 km/h auf der Autobahn und auf 100 km/h auf ausgebauten Schnellstraßen) für alle Reisenden!
Wer in Frankreich die erlaubte Höchstgeschwindigkeit überschreitet, muss mit einem Bußgeld von bis zu 1.500,- Euro rechnen.
Promillegrenze in Frankreich
Bereits seit Sommer 2012 muss in Frankreich ein Alkoholtester mitgeführt werden. Ausreichend ist hierzu ein Einmaltester, den es bereits ab einem Euro in Tankstellen und Supermärkten gibt. Die Verordnung gilt aber auch für alle Urlauber und Durchreisenden.
Die Alkoholgrenze in Frankreich liegt wie in Deutschland bei 0,5 Promille. Bereits bei einem ermittelten Wert zwischen 0,5 und 0,8 Promille liegt das Bußgeld bei 135,- Euro. Wer bei einer Fahrzeug-Kontrolle über 0,8 Promille liegt muss mit einer Haftstrafe bis zu 2 Jahren und einer Geldbuße in Höhe von 4.500,- Euro rechnen.
Parken in Frankreich
Das Parken in Frankreich gestaltet sich anders als in Deutschland: Wo geparkt werden darf regeln Farben am Straßenrand und Schilder mit Nummern, die rätselhaft sind. Und es gilt die Regel: je größer die Stadt desto geringer die Chance auf (kostenloses) Parken.
Unter der Woche gilt fast überall eine Gebührenpflicht fürs Parken, wer sich im Urlaub daran nicht hält oder die erlaubte Parkdauer überschreitet erhält einen Strafzettel, wobei es hierbei gleich vier verschiedene Klassen gibt…
Die angestrebte Verkehrswende in Frankreich führt dazu, dass immer mehr Straßen und Plätze in den französischen Großstädten autofreie Zonen sind. Im Gegenzug gibt es am Stadtrand immer mehr und große Park + Ride -Plätze (P + R), von denen Reisende oft kostenlose Shuttlebusse oder gratis den ÖPNV zum Pendeln ins Stadtzentrum nutzen können.
Immer stärker setzt sich in den Städten eine komplett digitale Parkzeitkontrolle durch, wobei elektrische Sensoren und automatische Kennzeichensysteme erfassen, ob die bezahlte bzw. limitierte freie Parkzeit eingehalten wurden.
Die Bedeutung der Parkstreifen-Farben
• Durchgezogene gelbe Linien: absolutes Halte- und Parkverbot
• Eine gestrichelte gelbe Linie: Parkverbot
• Blaue Linie: kostenloses, zeitlich begrenztes Parken mit Parkscheibe
• Weiße Linie: Das Halten und Parken ist gestattet.
Im Urlaub zum Parken einfach mal halb auf den Bürgersteig aufzufahren, ist in Frankreich generell verboten.
Zuletzt kann das Parken am Straßenrand auch abhängig vom Datum und der Straßenseite sein: zu beachten sind hierbei die Schilder, auf denen Datumszahlen angegeben sind: so ist das Parken z.B. vom 1. bis 15. eines Monats auf der Straßenseite mit ungeraden Hausnummern, vom 16. bis 31. dann auf der gegenüberliegenden Seite mit geraden Hausnummern erlaubt.
Handy am Steuer
Die französische Polizei darf bei einer beobachteten Handynutzung während des Fahrens den Führerschein für bis zu sechs Monate einkassieren, zudem wird ein Bußgeld in Höhe von 135,- Euro fällig. Wer zur unerlaubten Nutzung eines Telefons (es reicht schon, es in der Hand zu haben) gleichzeitig noch eine weitere Verkehrsregelverletzung begeht, zum Beispiel Überschreitung der erlaubten Geschwindigkeit oder Missachtung der Vorfahrt, riskiert seit 22. Mai 2020 die sofortige (!) Abgabe von Führerschein und Fahrzeug.
Umweltplakette Crit’Air
Dauerhaft eingerichtete Umweltzonen heißen ZFE-m („Zone à Faibles Émissions mobilité“) und betreffen Städte und große Metropolregionen. Sie sind beschildert und gelten meist rund um die Uhr u.a. in Grenoble, Lyon, Marseille, Montpellier, Paris, Reims, Rouen, Straßburg und Toulouse. Zahlreiche weitere größere französische Städte müssen bis 2025 ZFE-m einführen.
Temporäre Umweltzonen gelten nur zeitweise bei erhöhter Luftverschmutzung. Die Maßnahmen werden mit "Circulation différenciée“ (= Differenzierter Verkehr) bezeichnet.
Die Maßnahmen erfolgen in Stufen, zuerst gelten Tempolimits dann Fahrverbote und bestimmte Crit´Air-Plaketten sind Pflicht. Bis 31. Dezember 2024 sollen in allen Ballungsräumen mit über 150.000 Einwohnern feste Umweltzonen eingerichtet werden.
ACHTUNG, diese Plaketten sind zwar mit etwa € 4,- für's Fahrzeug recht günstig - man muss diese aber Online unter Upload der Fahrzeugscheins beantragen und das dauert in der Regel gut 3 Wochen, bis diese dann per Post kommen.
Weitere Verkehrsregeln in Frankreich
Die Verkehrsregeln in Frankreich sind natürlich auf die Sicherheit im Straßenverkehr ausgelegt. Neben der maximalen Geschwindigkeit in Frankreich besteht zudem eine Gurtpflicht, die für alle Personen im Auto verpflichtend ist. Geraten Urlauber in eine Polizeikontrolle und ein paar Insassen sind nicht angeschnallt, wird ein Bußgeld pro nicht angegurteter Person von 135,- Euro fällig.
Alle Fahrzeuginsassen müssen bei einer Panne oder einem Unfall im Urlaub unverzüglich Fahrbahn und Standstreifen verlassen und bereits vor dem Aussteigen eine Warnweste tragen, die im Fahrzeug mitgeführt werden muss. Auf das Aufstellen eines Warndreiecks auf Autobahnen kann verzichtet werden, wenn der Fahrer sich dadurch in Gefahr bringt.
Weiterhin ist es seit 2015 in Frankreich verboten:
• hinter dem Steuer zu essen oder zu trinken (Bußgeld: 75 Euro)
• eine Karte zu lesen (Bußgeld: 75 Euro)
• etwas im Handschuhfach zu suchen (Bußgeld: 75 Euro)
• zu laute Musik zu hören (Bußgeld: 75 Euro)
• Make-up oder Lippenstift aufzutragen, auch wenn das Auto steht (Bußgeld: 75 Euro)
• im Auto in Anwesenheit von Minderjährigen zu rauchen: 68 Euro
• kein Warndreieck bzw. Warnweste(n) mitzuführen: 135 Euro
Wer aufgrund eines Lampendefektes ohne ausreichende Beleuchtung unterwegs ist, riskiert ein Bußgeld von 180,- Euro. Die Polizei kann sogar das Fahrzeug festsetzen.
Aufgrund einer europäischen Verordnung kann ein Bußgeld für einen Verstoß gegen Verkehrsregeln ab 70,- Euro aus dem Ausland, wie beispielsweise Frankreich, nach der Reise auch in Deutschland vollstreckt werden. Aber auch Strafzettel unter diesem Wert sind rechtskräftig.


aber bedeutet das wenn man z.B. vor einer Ampel steht? Ansonsten wäre das eine sehr seltsame Regel.

, die flachen Straßen ohne Berge und die weiten Strecken sprechen eher für einen Langstreckengleiter.
Mal zusehen, ob ich das im Nachgang nicht doch bereue. 

