Fassen wir also mal kurz zusammen. Denn das ist hoffentlich etwas, was du den prototypischen Juristen zugestehst oder wenigstens zugestehen solltest:
Das ist der Ausgangspunkt - deine ureigene Aussage:
Nach just dieser Statistik, die du selbst ins Feld führtest, fragte ich.
Was kommt stattdessen?
... und dann noch als Auszug. Eine Glanzleistung sondergleichen!
Ich habe keine Zweifel an den Tatsachen und daran, dass es tatsächlich Missstände dieser Art gibt. Insofern solltest du meine Beiträge erst einmal genauer lesen.
Ich habe stattdessen Zweifel an solchen (digitalen) Stammtischphrasen, wie sie hier - etwa von dir ("Die Statistik ist eindeutig.") - geschwungen werden. Das mag für dich vielleicht kleinlich klingen, ist aber ein ganz erheblicher - tatsächlicher - Unterschied. Sogar ganz ohne eine entsprechende Statistik.
Ich kenne diese Differenzen. Nur sind diese hier völlig irrelevant. Denn DU hast auf eine Statistik verwiesen - nicht ich. Ich hinterfragte diese lediglich.
Und wenn Juristen im Übrigen etwas gelernt haben, dann ist es das Erkennen von völlig unbrauchbaren Nebelkerzen, wie du diese hier (insgesamt) darbietest.
Ich muss nichts zusammensuchen. Ich lebe ganz gut mit "Da mihi factum, dabo tibi ius". Und nichts anderes mache ich auch hier, falls es dir nicht aufgefallen sein sollte.
Wo sind nun also diese Fakten, die du selbst eingebracht hast ("Die Statistik ist eindeutig.")?
Wenn die Stammtischphilosophie das so gerne haben möchte, dann sei's drum.
Allerdings sollte man dabei nicht verkennen, dass auch etwas bei einem selbst kränkelt, wenn man etwas behauptet, was man dann doch nicht wirklich unterlegen kann. Oder?!
Leider kein Phänomen beim (digitalen) Stammtisch, sondern inzwischen nicht selten trauriger Alltag. Zum Glück kann man sich hierzulande darauf verlassen, dass dann wenigstens die Rechtsprechung durch jene erfolgt, die daran "kranken", dass sie Fakten für ihre Entscheidung benötigen und nicht nur Scheinstatistiken, Allgemeinplätzchen und nicht zuletzt natürlich auch "gesunden Menschenverstand" oder war es "Volksempfinden"?
Aus gutem Grund wird Justitia seit jeher "blind" und mit Waage dargestellt. Quasi der Prototyp eines jeden Juristen.
Und keine Sorge...die wenigsten Juristen verlassen sich allein auf Statistiken. Mache ich auch nicht. Mich interessierte halt nur diese eine, die du selbst einführtest. Denn: "Die Statistik ist eindeutig." Nur wo ist sie jetzt? Die würde ich schon sehr gerne sehen, um ihre Existenz endlich wahrnehmen zu können. Das hat auch nichts mit Leugnen, sondern vielmehr mit Misstrauen gegenüber solchen vorschnellen (Stammtisch-)Phrasen zu tun. Ist dieses Misstrauen etwa auch in deinem Fall berechtigt?!
Wenn man eine These aufstellt, ist es anzuempfehlen, diese auch unterlegen zu können. Nur allein daran mangelt es bei dir bisher. "Die Statistik ist eindeutig." Leider ist bisher nur eines eindeutig: Nämlich, dass diese Statistik von dir immer noch fehlt. Stattdessen kam jetzt nur Ablenkungsmanöver - immerhin mit einem Auszug -, aber dennoch nicht "die Statistik", auf die du doch eingangs so explizit abgestellt hast.
Daher bring bitte endlich Fakten in Form dieser Statistik, die eindeutig sein soll. Alles andere ist doch jetzt erst einmal völlig irrelevant. Presseberichte, Youtube-Videos, etc. zu dieser Thematik kenne ich selbst zur Genüge. Ich benötige nur diese eindeutige Statistik von dir!
Und vielleicht noch ein Denkanstoß für den ein oder anderen:
Manche haben hier sicherlich das "Pech der frühen Geburt". Denn hätten sie dieselben Möglichkeiten gehabt (günstig leistungsstarke Fahrzeuge fahren zu können), hätte sie sicherlich auch einige wahrgenommen.
Hinzu kommt, dass die Thematik illegales Straßenrennen letztlich auch keine neue ist, sondern Jahrzehnte alt. Nur war es früher regelmäßig eine Ordnungswidrigkeit. Da sprachen - prototypisch - juristisch schon Gründe dagegen, das ernsthaft verfolgen zu können. Vor einigen Jahren hat der Gesetzgeber entschieden, dass es (weiterhin) Missstände gibt und sich dazu entschieden, einen entsprechenden Straftatbestand zu schaffen. Und siehe da: Es gibt (endlich) juristische Ansatzpunkte, diese Taten verfolgen zu können und letztlich auch - wenn auch nur zum kleinen Teil - statistisch erfassen zu können. Denn wenn man es streng sähe, wäre bereits so manches "Elefantenrennen" mit zu erfassen.
Insofern kann sich hier allerdings auch der ein oder andere - wobei ich mich nicht einmal selbst gänzlich ausschließen könnte - sehr froh darüber schätzen, dass es lange Zeit nicht so war. Denn ich erinnere nicht nur eine zRoadster-Tour/Ausfahrt, die dann galant als "flott" oder "artgerecht" bezeichnet wurde, welche heute ohne Weiteres nach § 315d StGB gewertet und verfolgt werden könnte. Das sollte man vielleicht auch im Hinterkopf behalten...das ist nämlich die Kehrseite und "Gnade der frühen Geburt".