@Neuliing
Wenn die Motivation „Herrschaftswissen“ wäre, teilte ich mein Wissen wohl kaum, oder?!
Mir geht es durchaus um Aufklärung in diesem Forum - speziell bei rechtlichen Thematiken. Denn diese sind hier den meisten Nutzern fremd. Leider fühlen sich dann regelmäßig ein paar wenige befleißigt, dagegenhalten zu müssen. Wie man hier ebenfalls unschwer erkennen kann, nicht einmal aus sachlichen Erwägungen heraus, sondern einfach nur aus persönlicher Befindlichkeit.
Zudem begrüße ich es, wenn eine Diskussion sachlich und faktenbasiert geführt wird. Im Zweifel gehören da halt auch mal (brauchbare) Quellen dazu.
Letztlich halte ich es so, wie es
@Energy formulierte. Schließlich partizipiere ich nicht unerheblich auch von Diskussionen in mir weniger vertrauten Bereichen und bereichere gerne meinen Wissensschatz.
Das ändert aber nichts daran, dass ich - wenn mal Zeit dafür ist - auch gegenhalte, wenn etwas nach meinem Dafürhalten unzutreffend ist. Denn die breite oder „lautstarke“ Masse liegt nicht per sé richtig.
Dass meine Art dabei nicht jedem passt, weiß ich. Aber wie pflegte es einst ein von mir (und gewiss auch vielen anderen) sehr geschätztes Mitglied der Gemeinschaft (sinngemäß) auszudrücken: Die einen kennen mich, die anderen können mich…
übt die Sachherrschaft über das Fahrzeug aus und ist damit Verantwortlich für sein "tun" oder nicht? Ich lerne gerne dazu, aber es wird doch schon so sein, dass ein Busfahrer, der zu schnell fährt persönlich zur Verantwortung gezogen wird und nicht der Verkehrsbetrieb?
Der Fahrzeugführer trägt durchaus die Verantwortung für sein Handeln (oder Unterlassen).
Dein Gedankenansatz ist deswegen nachvollziehbar, verkennt aber die Differenzungen zwischen den einzelnen Rechtsgebieten - hier etwa Ordnungswidrigkeiten und Zivilrecht.
Der Besitz ist halt erst einmal ein originäres zivilrechtliches „Institut“. Und da wird angenommen, dass gerade keine (vollkommene) Sachherrschaft, sondern nur eine Besitzdienerschaft gegeben ist, da der Fahrzeugführer sich nach seinem (Dienst-)Herren richtet. So „bestimmt“ die Sachherrschaft nicht nur „wie“ gefahren wird, sondern etwa auch „wohin“.
Letztlich ist es beim Halterbegriff ähnlich. Der kann etwa zulassungsrechtlich gegeben sein (hoheitliche Zuordnung), aber bei zivilrechtlicher Betrachtung (tatsächliche-wirtschaftliche Rechtsbetrachtung) abweichen.
Von der laienhaften Betrachtung mancher Begrifflichkeiten (insb. Besitz/Eigentum) einmal gänzlich abgesehen und hier natürlich auch aufs Äußerste verknappt.
Also, ich denke, statt "vollkommen daneben" wäre "ein klitzekleinwenig daneben liegen" zutreffender.
Im Hinblick auf dein „immer“ trifft es leider zu, dass du „vollkommen“ daneben lagst. Denn da gibt es - rechtlich betrachtet, worauf es in dem Kontext ankam - kein dazwischen.
Aber hierauf kommt es mir gewiss nicht an, auch wenn so mancher Wortglauberei mutmaßt. Denn mir geht es nicht darum, zu wissen, das ich recht habe. Bei rechtlichen Themen kann ich das durchaus selbst brauchbar reflektieren. Ich möchte vielmehr für gewisse Aspekte sensibilisieren und etwaig informieren - hier jetzt (unbeabsichtigt über fahrzeugführende Besitzdiener). Insofern kannst du diese Ausnahme für dich auch als „klitzekleinwenig“ bewerten, ohne dass ich mich daran störte. Zumal du immerhin den Besitz mit Sachherrschaft verknüpft hast.
Insoweit habe ich dich auch ganz bewusst ausgeklammert. Diejenigen, die es betrifft, werden sich schon entsprechend angesprochen fühlen. Du warst damit jedenfalls nicht gemeint.
Und wenn ich mich recht erinnere, haben wir uns auch schon einmal vor etlichen Jahren bei einer Tour (Thüringer Wald könnte es gewesen sein) getroffen.