BMW M8 Sitze

Nunja, bisher haben hier alle mit ihren Statements und ganz persönlichen Meinungen Recht.
Dabei geht es, wenn es blöd läuft, um viel Ärger, Auto weg und eine Menge Kosten.
Kann passieren, muss aber nicht. Und wenn einem der Spaß das Wert ist und die Investition von Spielgeld finanziert wurde...warum nicht.

Aber mal etwas weiter gesponnen.
Was ist zumindest in Deutschland mit dem Versicherungsschutz nach einem Unfall?
Z.B. Einfacher selbstverschuldeter Totalschaden.
Gutachter stellt die Sitze fest und Betriebserlaubnis ist damit erloschen.

Ich könnte mir vorstellen, dass damit zumindest die Versicherung einen ganz erheblichen Schadensanteil nicht bezahlt.
Vielleicht sogar gar nichts, je nach Versicherungsgesellschaft.

Wenn dem so sein sollte...was wäre dann, wenn ich einen Unfall mit gegnerischem Personenschaden verursacht habe und es in die Hunderttausende geht...

Dieses Risiko wäre für mich damit das entscheidende KO Kriterium, von so einem Umbau ohne legalen Eintrag, die Finger zu lassen. :1angelz:


Aber schick sind die Dinger schon, obwohl ich glaube, dass man darin nicht mehr bequem Langstrecke fahren kann. :t
 
Zu der Thematik „etwaig erloschene Betriebserlaubnis“ und „Versicherungsschutz“ gab es hier doch ein paar Profis, die sich damit ganz gut auskennen wollen.

Der Rest sollte sich lieber selber damit befassen oder beraten lassen.
 
Nunja, bisher haben hier alle mit ihren Statements und ganz persönlichen Meinungen Recht.
Dabei geht es, wenn es blöd läuft, um viel Ärger, Auto weg und eine Menge Kosten.
Kann passieren, muss aber nicht. Und wenn einem der Spaß das Wert ist und die Investition von Spielgeld finanziert wurde...warum nicht.

Aber mal etwas weiter gesponnen.
Was ist zumindest in Deutschland mit dem Versicherungsschutz nach einem Unfall?
Z.B. Einfacher selbstverschuldeter Totalschaden.
Gutachter stellt die Sitze fest und Betriebserlaubnis ist damit erloschen.

Ich könnte mir vorstellen, dass damit zumindest die Versicherung einen ganz erheblichen Schadensanteil nicht bezahlt.
Vielleicht sogar gar nichts, je nach Versicherungsgesellschaft.

Wenn dem so sein sollte...was wäre dann, wenn ich einen Unfall mit gegnerischem Personenschaden verursacht habe und es in die Hunderttausende geht...

Dieses Risiko wäre für mich damit das entscheidende KO Kriterium, von so einem Umbau ohne legalen Eintrag, die Finger zu lassen. :1angelz:


Aber schick sind die Dinger schon, obwohl ich glaube, dass man darin nicht mehr bequem Langstrecke fahren kann. :t
Das habe ich mit dem TÜV Österreich schonmal durchdiskutiert. Wir haben eine Haftpflicht und eine Kasko Versicherung obendrauf. Die Haftpflicht zahlt die gegnerische Schäden, sowohl Sach als auch Personenschäden. Diese kann nicht so einfach aussteigen, auch wenn zb ein Mangel an dem Auto vorgelegen ist. Nur bei grob Fahrlässigkeit kann diese "eventuell" aussteigen, denn selbst hier gibt es eine "grob fahrlässig" Klausel. In dem Fall müsste ein Gutachter feststellen dass die Sitze am Unfall schuld sind zb, nicht angeschraubt.

Beispiel du stehst an der Ampel und dir fährt einer rein.. Was wäre anders mit originalen Sitzen?. NICHTS. Zumindest in Ö kann sich hier eine Versicherung nicht rausreklamieren.

Aber ich bin bei allen Kritikern. Ohne Eintragung würde auch ich die Sitze nicht fahren. Aber ich bin mir sicher man bekommt sie eingetragen wenn man das richtig angeht..
 
Haben die Sitze eine Isofix Halterung?
Falls nein, sehe ich im Z4 keine guten Chancen
 
Zuletzt bearbeitet:
Thema Versicherungen, was wird gezahlt, wann wird eventuell nicht gezahlt etc. sollte/kann ein RA für Versicherungsrecht beantworten - 100% sicher ist, die Haftpflicht zahlt den Gegnerischen Schaden immer.
Ob Regress, welche Höhe, ob überhaupt, Zusammenhang Unfall und Umbauten lässt sich nicht einfach abhandeln👍😀👍
 
Zuletzt bearbeitet:
Haben die Sitze eine Isofix Halterung?
Falls nein, sehe ich im Z4 keine guten Chancen
Warum sollten die M Sitze eine Isofix Halterung haben oder brauchen?

Davon abgesehen wird da eh kein Kindersitz rein passen. Selbst bei den E85 M Sitzen mit Isofix bekommt man kaum nen Sitz rein und ans Isofix angedockt, wie soll das dann bei solchen Schalensitzen mit Höcker in der Mitte gehen???

Gut, dass meine Kids schon groß genug waren und der Kindersitz ohne Isofix reichte...
 
Das habe ich mit dem TÜV Österreich schonmal durchdiskutiert. Wir haben eine Haftpflicht und eine Kasko Versicherung obendrauf. Die Haftpflicht zahlt die gegnerische Schäden, sowohl Sach als auch Personenschäden. Diese kann nicht so einfach aussteigen, auch wenn zb ein Mangel an dem Auto vorgelegen ist. Nur bei grob Fahrlässigkeit kann diese "eventuell" aussteigen, denn selbst hier gibt es eine "grob fahrlässig" Klausel. In dem Fall müsste ein Gutachter feststellen dass die Sitze am Unfall schuld sind zb, nicht angeschraubt.

Beispiel du stehst an der Ampel und dir fährt einer rein.. Was wäre anders mit originalen Sitzen?. NICHTS. Zumindest in Ö kann sich hier eine Versicherung nicht rausreklamieren.

Aber ich bin bei allen Kritikern. Ohne Eintragung würde auch ich die Sitze nicht fahren. Aber ich bin mir sicher man bekommt sie eingetragen wenn man das richtig angeht..

Das verhält sich bei uns in D mit der Versicherung nicht anders - im Fall der Fälle reguliert die Versicherung auch bei grobem Verstoß ihres Versicherungsnehmers gegenüber dem Geschädigten. ABER Du darfst 200% davon aus gehen, dass unmittelbar im Anschluss der Versicherungsnehmer in vollem Umfang dafür in Regress genommen wird und somit jeden Cent der Versicherung zurückzahlen muss…
 
Ich war der Meinung, dass seit 2014 der Verbau von Isofix-Halterungen in EU-Neuwagen Zulassungsrelevant sei.
Dieses Kriterium wäre dann nicht erfüllt.

Scheint aber nur für Fahrzeuge mit mehr als einer Sitzreihe zu gelten.
 
Ich war der Meinung, dass seit 2014 der Verbau von Isofix-Halterungen in EU-Neuwagen Zulassungsrelevant sei.
Dieses Kriterium wäre dann nicht erfüllt.

Scheint aber nur für Fahrzeuge mit mehr als einer Sitzreihe zu gelten.
Bei meinen 2015er E89 war Isofix noch optional, habe es nicht gewählt (mangels Kindern, Enkeln,…).
 
Ich war der Meinung, dass seit 2014 der Verbau von Isofix-Halterungen in EU-Neuwagen Zulassungsrelevant sei.
Dieses Kriterium wäre dann nicht erfüllt.

Scheint aber nur für Fahrzeuge mit mehr als einer Sitzreihe zu gelten.
:roflmao:Danke, das erklärt's!:thumbsup:

Hätte mich bei einer Sitzreihe aber auch seeeeeehr gewundert! Schon mal nen Lambo mit Isofix gesehen? :D

Aber bei mehr als einer Sitzreihe, müsste der Mclaren Speedtail dann auch Isofix haben? Ist ja ein Dreisitzer mit zweiter Sitzreihe! 🤔:roflmao::roflmao::roflmao:
 
Chapeau! :D
Allerdings meint ihr wohl den Audi Urus... ist doch nichts anderes als ein RS Q7!😜

Aber war ja klar, dass in einem Roadsterforum bei Nennung eines Sportwagenherstellers direkt alle an ein SUV denken... :roflmao:
 
Das habe ich mit dem TÜV Österreich schonmal durchdiskutiert. Wir haben eine Haftpflicht und eine Kasko Versicherung obendrauf. Die Haftpflicht zahlt die gegnerische Schäden, sowohl Sach als auch Personenschäden. Diese kann nicht so einfach aussteigen, auch wenn zb ein Mangel an dem Auto vorgelegen ist. Nur bei grob Fahrlässigkeit kann diese "eventuell" aussteigen, denn selbst hier gibt es eine "grob fahrlässig" Klausel. In dem Fall müsste ein Gutachter feststellen dass die Sitze am Unfall schuld sind zb, nicht angeschraubt.

Beispiel du stehst an der Ampel und dir fährt einer rein.. Was wäre anders mit originalen Sitzen?. NICHTS. Zumindest in Ö kann sich hier eine Versicherung nicht rausreklamieren.

Aber ich bin bei allen Kritikern. Ohne Eintragung würde auch ich die Sitze nicht fahren. Aber ich bin mir sicher man bekommt sie eingetragen wenn man das richtig angeht..

Hier mal eine Auskunft seitens einer KI Abfrage: (der Tatbestand des Vorsatzes oder grober Fahrlässigkeit bei einem Sitztausch sollte klar sein)
Abschließend wird es in diesem Fall wohl keine klare Aussage geben, da jeder Versicherungsfall sicherlich immer den jeweiligen Umständen, der Versicherungsgesellschaft und der Schadenshöhe unterliegt.

Es bleibt aber auf jeden Fall immer das Risiko bestehen, dass ich als Besitzer, der so einen Umbau ohne Eintragung vorgenommen hat, letztendlich auf einer nicht kalkulierbaren Schadenssumme sitzen bleibe, da mein Versicherungsschutz erloschen ist.

Und das betrifft nicht nur diesen Sitzumbau sondern generell jedes Tuning ohne TÜV-Abnahme / Eintragung und Information der Versicherungsgesellschaft.

Aber JA, auch zu diesem Thema gilt: 10 Leute, 10 Meinungen. Muss sicherlich jeder für sich selber entscheiden, wie er mit dem Thema umgeht. :1angelz:


Info aus der KI-Abfrage:

Ja, bauliche Veränderungen am Pkw, die zum Erlöschen der Betriebserlaubnis führen, können den Versicherungsschutz erheblich beeinträchtigen oder sogar vollständig aufheben – sowohl bei der Haftpflicht- als auch bei der Kaskoversicherung.

Was passiert bei erloschener Betriebserlaubnis?​

Wenn durch Tuningmaßnahmen oder andere Umbauten die Betriebserlaubnis erlischt, gilt das Fahrzeug rechtlich als nicht mehr zugelassen. Das hat mehrere Konsequenzen:

  • Keine Teilnahme am öffentlichen Straßenverkehr erlaubt
  • Bußgelder und Punkte in Flensburg
  • Gefährdung oder Verlust des Versicherungsschutzes

Auswirkungen auf die Versicherung​

  1. Haftpflichtversicherung:
    • Sie zahlt zwar im Schadensfall an Dritte, kann aber den Versicherungsnehmer in Regress nehmen– bis zu 5.000 Euro

      .
    • Bei grober Fahrlässigkeit oder vorsätzlichem Handeln kann die Leistung sogar komplett verweigert werden

      .
  2. Kaskoversicherung:
    • Sie darf die Leistung kürzen oder verweigern, wenn das Fahrzeug nicht mehr den versicherten Bedingungen entspricht
      2
      .
    • Auch eine Vertragskündigung oder Prämienanpassung ist möglich.
 
Hier mal eine Auskunft seitens einer KI Abfrage: (der Tatbestand des Vorsatzes oder grober Fahrlässigkeit bei einem Sitztausch sollte klar sein)
Abschließend wird es in diesem Fall wohl keine klare Aussage geben, da jeder Versicherungsfall sicherlich immer den jeweiligen Umständen, der Versicherungsgesellschaft und der Schadenshöhe unterliegt.

Es bleibt aber auf jeden Fall immer das Risiko bestehen, dass ich als Besitzer, der so einen Umbau ohne Eintragung vorgenommen hat, letztendlich auf einer nicht kalkulierbaren Schadenssumme sitzen bleibe, da mein Versicherungsschutz erloschen ist.

Und das betrifft nicht nur diesen Sitzumbau sondern generell jedes Tuning ohne TÜV-Abnahme / Eintragung und Information der Versicherungsgesellschaft.

Aber JA, auch zu diesem Thema gilt: 10 Leute, 10 Meinungen. Muss sicherlich jeder für sich selber entscheiden, wie er mit dem Thema umgeht. :1angelz:


Info aus der KI-Abfrage:

Ja, bauliche Veränderungen am Pkw, die zum Erlöschen der Betriebserlaubnis führen, können den Versicherungsschutz erheblich beeinträchtigen oder sogar vollständig aufheben – sowohl bei der Haftpflicht- als auch bei der Kaskoversicherung.

Was passiert bei erloschener Betriebserlaubnis?​

Wenn durch Tuningmaßnahmen oder andere Umbauten die Betriebserlaubnis erlischt, gilt das Fahrzeug rechtlich als nicht mehr zugelassen. Das hat mehrere Konsequenzen:

  • Keine Teilnahme am öffentlichen Straßenverkehr erlaubt
  • Bußgelder und Punkte in Flensburg
  • Gefährdung oder Verlust des Versicherungsschutzes

Auswirkungen auf die Versicherung​

  1. Haftpflichtversicherung:
    • Sie zahlt zwar im Schadensfall an Dritte, kann aber den Versicherungsnehmer in Regress nehmen– bis zu 5.000 Euro

      .
    • Bei grober Fahrlässigkeit oder vorsätzlichem Handeln kann die Leistung sogar komplett verweigert werden

      .
  2. Kaskoversicherung:
    • Sie darf die Leistung kürzen oder verweigern, wenn das Fahrzeug nicht mehr den versicherten Bedingungen entspricht
      2
      .
    • Auch eine Vertragskündigung oder Prämienanpassung ist möglich.
KI = K annste I gnorieren
 
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