unterschied zwischen vollen garantie und bwm gewährleistung ?

Gregor

Testfahrer
Registriert
3 November 2006
Hi,

wie schon oben steht würde mich interessieren ob und wenn ja inwiefern es unterschiede zwischen der normalen bmw gewährleistung und einer vollen garantie vom bmw händler gibt ?

mfg Gregor
 
AW: unterschied zwischen vollen garantie und bwm gewährleistung ?

Meines Wissens gibt es von BMW keine Werksgarantie mehr, anders als z.B. bei Opel.

Der BMW Händler gibt nur die gesetzlich vorgeschriebene 2-jährige Gewährleistung.

Im Innenverhältnis wird der Kunde aber so gestellt, als hätte er eine Garantie. Sonst würden wahrscheinlich einige Kunden weglaufen.

Gruß Lothar
 
AW: unterschied zwischen vollen garantie und bwm gewährleistung ?

ich würde aber offiziell mit "vertrag" eine volle garantie bekommen deswegen interessiert mich der genaue unterschied zwischen dieser und der gesetzlichen gewährleistung

mfg Gregor
 
AW: unterschied zwischen vollen garantie und bwm gewährleistung ?

Ich habe leider im Moment keine Zeit, die Sache mit der Gewährleistung (seit der Schuldrechtsreform: Sachmängelhaftung) und der Garantie etc. hier darzustellen, dazu braucht es schon ein paar Zeilen, wenn man präzise sein möchte.

Daher die einfach Frage, Gregor: warum fragst Du nicht einfach deinen Freundlichen? Stell Dich dumm und lass Dir genau erläutern, was Du bekommst, und was nicht. Dann ist der liebe Berater nämlich in der (zumindest moralischen, ggf. sogar auch rechtlichen) Verantwortung, insbesondere dann, wenn Du ihm Deine weitgehende Erwartung schilderst.

Es kann manchmal wirklich sinnvoll sein, sich etwas "dumm" zu stellen, sogar wenn man in rechtlichen Dingen bewandert ist. Warum willst Du es denn selbst übernehmen zu ergründen, was Du beim Vertragsschluss bekommst? Nicht Du hast den Vertrag und die AGB unterbreitet, sondern der Freundliche. Dann soll er das, worunter er Deine Unterschrift möchte, auch genau erläutern. :)

Viele Grüße
Jan
 
AW: unterschied zwischen vollen garantie und bwm gewährleistung ?

Hallo schon wieder ein Juristenthema also will ichs mal versuchen.

Die Gewährleistung für Mängel an der gekauften Sache steht dir gesetzlich zu, nach dem BGB. Insgesamt beträgt die Gewährleistungszeit 2 Jahre. Beim Verbrauchsgüterkauf gilt noch die Besonderheit der Beweislastumkehr des § 476 BGB, d.h. innerhalb der ersten 6 Monate wird vermutet, daß der Mangel, soweit einer vorliegt, bereits bei Gefahrübergang vorgelegen hat. Danach bist Du in der Beweislast, daß der Fehler bereits in diesem Zeitpunkt vorgelegen hat.

In den AGB`s von BMW ist diese Beweislastumkehr zu Gunsten der Käufer aber auf die vollen 2 Jahre ausgedehnt. Ausgeschlossen ist von BMW nur der Rücktritt vom Vertrag wegen eines Mangels (früher Wandelung), soweit die Beweislastumkehr zu Deinen Gunsten gilt. Dabei bleibt es Dir aber unbenommen, darzulegen und zu beweisen, daß der Mangel doch bereits bei der Übergabe gegeben war. In diesem Fall kannst Du selbstverständlich auch vom Vertrag zurücktreten.

Eine Garantie ist ein selbständiger "Vertrag", bei dem sich der Verkäufer im Rahmen der Vereinbarung bereit erklärt die Mängel zu beseitigen. Die Garantie hat also nichts mit der Gewährleistung zu tun.

So ich hoffe es wird wieder munter diskutiert werden!

Grüße
Sascha
 
AW: unterschied zwischen vollen garantie und bwm gewährleistung ?

leider haben wir nur ein bmw händler in der nähe (Regensburg) und der verzählt öfters viel wenn der tag lang ist.
als ich gefragt habe was der unterschied ist, zählte er 1-2 beispiele auf die ich leider schon wieder vergessen habe und meinte das ich mich selber genauer erkundigen soll.wobei ich sagen muss das ich lieber auf euch als bmw schönredner hören will :)

wieviele besuche hattet ihr eigendlich beim händler bis ihr euch geeinigt und entschieden habt ?

mfg Gregor

edit:
es soll mein erstes neues auto werden deswegen kenn ich mich mit der gewehrleistung nicht wirklich aus aber so wie du das schreibst gibts doch garkein unterschied oder ?
ich meine ob mir jeder schaden auf gewährleistung oder auf garantie behoben wird kann mir doch relativ egal sein solange alles wieder passt :)
 
AW: unterschied zwischen vollen garantie und bwm gewährleistung ?

bei jedem Händler nur einen Besuch! Wenn der die Prozente nicht rausgerückt hat bin ich wieder gegangen. War vorallem bei der Niederlassung so!

Die Vertragshändler haben tapfer geboten was drin war!

Stell zum Thema Gewährleistung am besten eine konkrete Frage, statt allg. zu fragen. Ansonsten ist es zu uferlos und für einen juristischen Laien auch nur schwer zu verstehe. Ohne tatsächlichen Bezug ist das Ganze immer sehr abstrakt.
 
AW: unterschied zwischen vollen garantie und bwm gewährleistung ?

zu Deinem edit:

Ja vom Ergebnis her betrachtet stimmt das schon.

Die Frage ist doch auch immer, ob ein deratiger Mangel überhaupt vorliegen kann, der nicht durch Nachbesserungsmaßnahmen zu beheben ist und bei dem dann BMW das Auto auch nicht zurücknehmen würde. Ich kann mir sowas kaum vorstellen.

Und zur Kenntnis der BMW Händler von den eigenen Verträgen kann ich nur sagen, daß kaum ein Händler den Unterschied richtig erklären konnte! Viele haben Garantie und Gewährleistung gleichgesetzt. Also lieber jemanden fragen der sich damit auskennt.
 
AW: unterschied zwischen vollen garantie und bwm gewährleistung ?

naja ob das nun eine konkretere frage sein wird....
wo liegen die vorteile einer garantie gegenüber der gewährleistung und würde diese einen preisunterschied von 800euro rechtfertigen ?

mfg Gregor
 
AW: unterschied zwischen vollen garantie und bwm gewährleistung ?

ich meine ob mir jeder schaden auf gewährleistung oder auf garantie behoben wird kann mir doch relativ egal sein solange alles wieder passt :)

Da hassu Recht. :) Letztlich kommt es nur darauf an, dass Du einen weitgehenden Anpruch hast. Ob er aus dem Gesetz kommt (wo er allerdings nicht sehr weitgehend ist, und ggf. noch durch nachteilige AGB zu Deinen Lasten weiter verschlechtert wird), oder aus einer vertraglichen Pflichtübernahme durch den Freundlichen, kann Dir letztlich egal sein. Nur: Sicherheit über den Umfang der Leistungen des Freundlichen musst Du Dir so oder so verschaffen. Und Niemand hier weiß, was für einen Vertrag du mit ihm schließen willst. ;)

Grüße
Jan
 
AW: unterschied zwischen vollen garantie und bwm gewährleistung ?

Der wesentliche Unterschied zwischen Sachmängelhaftung (Gewährleistung) und Garantie:

Bei der Sachmängelhaftung wird unterstellt, dass der Mangel bereits bei Übergabe der Ware vorhanden war. Das Teil muss also schon bei Übergabe defekt gewesen sein. Schäden, die erst nach Übergabe auftreten, sind also nicht abgedeckt.

Bei der Garantie wird die Funktionsfähigkeit der Ware, unabhängig davon wann der Schaden eintritt, über den gesamten Zeitraum zugesichert.

Gruß Lothar
 
AW: unterschied zwischen vollen garantie und bwm gewährleistung ?

Wieso sollte niemand wissen, was für einen Vertrag er bekommt?

Wenn Du ein Neufahrzeug kaufst, gilt der Standart Kaufvertrag von BMW! Oder denkst Du der :) nimmt ein paar Steichungen vor, oder ergänzt den Vertag.

Die Frage von Gregor ist vollkommen berechtigt. Man kann ihm doch wohl schlecht empfehlen, einen Rechtsanwalt zur Vertragsunterzeichnung mitzunehmen.
 
AW: unterschied zwischen vollen garantie und bwm gewährleistung ?

@Lother

das stimmt so leider überhaupt nicht. Bei Deiner Erklärung bleibt völlig die Beweislastumkehr ausser Acht, die von entscheidender Bedeutung ist! Gerade im Fall von Gregor, beim Kauf des Neuwagens. Dese gilt lt. AGBen von BMW über die vollen 2 Jahre.
 
AW: unterschied zwischen vollen garantie und bwm gewährleistung ?

vielen dank für eure hilfe.
langsam versteh ich zumindest die größten unterschiede :)
wie man in den foren immer liest erweisen sich die bmw händler aber meist als sehr kulant sodass die garantie wohl "fast" unnötig ist

mfg Gregor
 
AW: unterschied zwischen vollen garantie und bwm gewährleistung ?

absolut richtig! Im Gegensatz zu Audi, die knausern bei der Kulanz deutlich mehr.
 
AW: unterschied zwischen vollen garantie und bwm gewährleistung ?

Wieso sollte niemand wissen, was für einen Vertrag er bekommt?

Wenn Du ein Neufahrzeug kaufst, gilt der Standart Kaufvertrag von BMW! Oder denkst Du der :) nimmt ein paar Steichungen vor, oder ergänzt den Vertag.

Die Frage von Gregor ist vollkommen berechtigt. Man kann ihm doch wohl schlecht empfehlen, einen Rechtsanwalt zur Vertragsunterzeichnung mitzunehmen.

Lieber "T66666",

dafür dass Du bemüht bist, hier juristischen Rat zu erteilen, bist Du ganz schön unpräzise. Es geht schon damit los: Wer ist denn in Deinen vorstehenden Beiträgen "BMW"? Der Hersteller? Oder der Verkäufer? Wer sagt Dir dass alle BMW-Vertriebspartner und/oder freien BMW-Händer die gleichen Standardverträge und/oder AGB benutzen? Das ist nämlich schlicht nicht so.

Niemand hat hier geraten, einen Rechtsanwalt zum Autokauf zu konsultieren - auch wenn Gregor damit zweifelsohne besser beraten wäre, als auf juristische Ratschläge von Laien hier im Forum zu vertrauen. ;) Es ging mir im Gegenteil um einen Vorschlag, durch welchen man dem Verkäufer eine möglichst weitgehende Beraterverantwortung auferlegt. Erteilt der Verkäufer dann falsche Auskünfte und kann Gregor dies - z. B. zeugenschaftlich - dokumentieren, darf sich der liebe Freundliche u. U. warm anziehen, falls er eine falsche Auskunft erteilt hat und diese für den Vertragsschluss relevant war.

Das alles genauer auszuführen dauert mir an dieser Stelle zu lange. Ich habe ja auch nix dagegen dass Gregor hier fragt. Ich habe - allenfalls - etwas gegen juristisch unpräzise und/oder sogar missverständliche Antworten, wie sie hier schon kamen und sicherlich noch kommen werden. Mein Ansatz ging halt einfach in eine etwas andere Richtung. :)

Grüße
Jan
 
AW: unterschied zwischen vollen garantie und bwm gewährleistung ?

@Lother

das stimmt so leider überhaupt nicht. Bei Deiner Erklärung bleibt völlig die Beweislastumkehr ausser Acht, die von entscheidender Bedeutung ist! Gerade im Fall von Gregor, beim Kauf des Neuwagens. Dese gilt lt. AGBen von BMW über die vollen 2 Jahre.

Nochmal: präszise sein. :) Wenn Lothar sagt, dass die Sachmängelhaftung lediglich für bei Übergabe bereits vorhandene Mängel gilt, dann ist das vollkommen zutreffend und ein wesentliches Merkmal der Sachmängelhaftung. Dass dem Käufer die Beweislastumkehr ggf. zu Hilfe kommt, ändert an dieser Tatsache nichts. Für den Käufer ist sie natürlich wichtig, weil er sonst ziemlich arm dran wäre. :wm

Bei einer freiwilligen vertraglichen "Garantie" (die auch anders heißen kann), übernimmt der Verkäufer im Regelfall die Behebung von Fehlern (begrifflich sind es keine Sachmängel mehr), die während der "Garantie-"zeit auftreten.

Letztlich kommt es immer - ich kann mich da nur wiederholen - auf den Vertragsinhalt und auf die zwingenden gesetzlichen Regelungen an. Und den Vertragsinhalt kenne ich jetzt immer noch nicht. Und auch sonst Niemand hier. Außer Gregor. :)

Grüße
Jan
 
AW: unterschied zwischen vollen garantie und bwm gewährleistung ?

auch ich kenn den inhalt nicht ;)
der händler meinte nur das sie eine "volle"(was das auch immer heißen mag) garantie geben und ich mich erkundigen soll. daraufhin bin ich gegangen...

wie schon geschrieben. gäbe es mehrere bmwhändler in Regensburg wäre ich sicher nicht mehr bei dem händler :)
 
AW: unterschied zwischen vollen garantie und bwm gewährleistung ?

@Brummm

Für die Frage des Unterschieds zwischen Gewährleistung und Garantie ist es völlig gleichgültig, mit wem Gregor den Vertrag abschließt. Es hat keinerlei Auswirkungen ob es eine NL oder ein Vertragshändler ist. Man muss nicht bei einer Tatsache präzise sein, die für die rechtliche Betrachtung schlichtweg unerheblich ist.

Es wird auch unstreitig ein "Standartvertrag" sein, den Gregor unterschreiben wird. Darin werden keinerlei Besonderheiten gegenüber anderen "BMW" Neuwagenkaufverträgen, hinsichtlich der Ausgestaltung der Käuferrechte stehen. Diese sind vollkommen einheitlich für NL und Vertragshändler geregelt.
 
AW: unterschied zwischen vollen garantie und bwm gewährleistung ?

auch ich kenn den inhalt nicht ;)
der händler meinte nur das sie eine "volle"(was das auch immer heißen mag) garantie geben und ich mich erkundigen soll. daraufhin bin ich gegangen...

wie schon geschrieben. gäbe es mehrere bmwhändler in Regensburg wäre ich sicher nicht mehr bei dem händler :)


Da hat der Händler dann offensichtlich erkannt, wie er um seine Beraterverantwortung herum kommt und potentielle Kunden für dumm verkauft. b: Kommt der Kunde dann wieder und unterzeichnet brav den Vertrag, kann sich der Händler wunderbar zurücklehnen. Denn der Kunde ist schließlich selbst schuld, wenn er etwas unterschreibt, ohne sich dessen Inhalt vollständig klar zu machen.
Vielleicht solltest Du es mal außerhalb von Regensburg probieren, Gregor? ;)

Grüße
Jan
 
AW: unterschied zwischen vollen garantie und bwm gewährleistung ?

@Brummm

Für die Frage des Unterschieds zwischen Gewährleistung und Garantie ist es völlig gleichgültig, mit wem Gregor den Vertrag abschließt. Es hat keinerlei Auswirkungen ob es eine NL oder ein Vertragshändler ist. Man muss nicht bei einer Tatsache präzise sein, die für die rechtliche Betrachtung schlichtweg unerheblich ist.

Es wird auch unstreitig ein "Standartvertrag" sein, den Gregor unterschreiben wird. Darin werden keinerlei Besonderheiten gegenüber anderen "BMW" Neuwagenkaufverträgen, hinsichtlich der Ausgestaltung der Käuferrechte stehen. Diese sind vollkommen einheitlich für NL und Vertragshändler geregelt.

Heieiei. :O

Nur ganz kurz:

a) Die Person des Vertragspartners ist alles andere als egal
b) NL und Vertragshändler benutzen unterschiedliche Verträge (!)
c) Du hast meine Worte entweder nicht präzise gelesen, oder nicht verstanden.
d) Es heißt "StandarDvertrag"; nicht weiter wichtig, ich weiß.
e) Man sollte immer präzise sein, wenn es um juristische Dinge geht, sonst gehen die Ausführungen regelmäßig in die Hose. So wie bei Dir geschehen. ;)

Ich will Dich nicht bevormunden, und meine es auch wirklich nicht böse. Hilfsbereitschaft ist immer gut und lobenswert. :t ich habe einfach nur die Anregung, etwas sorgfältiger bei solchen Dingen zu sein und nehme mir die Freiheit, Falsches zu korrigieren und/oder meine Meinung dazu zu sagen. Das ist nicht persönlich gemeint. :)

Grüße
Jan
 
AW: unterschied zwischen vollen garantie und bwm gewährleistung ?

Ich denke Jan hat den Sachverhalt absolut präzise beschrieben. Jetzt sollte doch eigentlich alles klar sein.

Gruß Lothar
 
AW: unterschied zwischen vollen garantie und bwm gewährleistung ?

@Brummm:

Nur nochmal zur Erinnerung: Die Frage von Gregor war, wo der Unterschied zwischen Gewährleistung und Garantie liegt. Es wurden keine Fragen nach den von Dir thematisierten Punkten gestellt.

Daher bleiben Deine Ausführungen in den eigentlich relevanten Punkten leider unpräzise. Hier ging es NUR um den Unterschied zwischen Gewährleistung und Garantie! Willst Du hier allen Ernstes behaupten, daß das BGB Unterschiede macht zwischen einer NL und einem Vertragshändler, hinsichtlich der gesetzlichen Rechte eines Verbrauchers?

Aus diesem Grund werden die Rechte auch gleich ausgestaltet sein. Mir ist auch klar, daß die rechtlichen Beziehungen zwischen NL bzw.Vertragshändler gegenüber BMW völlig verschieden sind. Dies alles ist aber hinsichtlich der ursprüngliche Frage völlig irrelevant.

Natürlich sollte man präziese sein, aber es hilft in der Sache kaum weiter, wenn man Nebenkriegsschauplätze aufmacht und versucht, auf diesen sein Wissen auszubreiten. Soetwas hat mit der Beantwortung der gestellten Frage wenig zu tun.

Wenn Du in Deinem ersten Beitrag schreibst, Dir fehle die Zeit hier genauere Erklärungen abzugeben, dann hättest Du Dir die übrigen Beiträge sparen oder statt dessen lieber gleich einen vollständigen Beitrag schreiben sollen. Auch in diesem hättest Du Mißverständnisse ausräumen und zur Klärung der Frage beitragen können.

So bleibt der Eindruck, daß Du andere in der Dir zur Verfügung stehenden kostbaren Zeit belehren willst, aber nicht wirklich an einer Beantwortung der Frage interessiert bist.
 
AW: unterschied zwischen vollen garantie und bwm gewährleistung ?

@Brumm:

Nur nochmal zur Erinnerung: Die Frage von Gregor war, wo der Unterschied zwischen Gewährleistung und Garantie liegt. Es wurden keine Fragen nach den von Dir thematisierten Punkten gestellt.

&: Nun, wenn Du ein wenig geistige Transferarbeit leistest - oder einfach nur die vorstehenden Beiträge des Threaderstellers liest -, dann merkst Du vielleicht, dass es Gregor um einen möglichen Vertragsschluss geht. Ich habe sowohl auf seine Frage Bezug genommen, als eben auch ein Stückchen weiter gedacht. Letzteres ist freilich keine Pflicht. B;

Willst Du hier allen Ernstes behaupten, daß das BGB Unterschiede macht zwischen einer NL und einem Vertragshändler, hinsichtlich der gesetzlichen Rechte eines Verbrauchers?

Mir ist auch klar, das die rechtlichen Beziehungen zwischen NL bzw.Vertragshändler gegenüber BMW völlig verschieden sind. Dies alles ist aber hinsichtlich der ursprüngliche Frage völlig irrelevat.

Mitnichten ich das behaupten, das habe ich ja auch nicht geschrieben. Solange Du nicht verstehst was ich schreibe kannst Du dazu auch nix sagen. Mensch, es ging mir um die Standardverträge, welche die NL, Vertragshändler und freien Händler gegenüber den Käufern verwenden,. Ist das wirklich so schwer zu kapieren? Was Du schreibst ist doch völliger Unfug, sorry. :O

Natürlich sollte man präziese sein, aber es hilft in der Sache kaum weiter, wenn man Nebenkriegsschauplätze aufmacht und versucht, auf diesen sein Wissen auszubreiten. Soetwas hat mit der Beantwortung der gestellten Frage wenig zu tun und.
...
So bleibt der Eindruck, daß Du andere in der Dir zur Verfügung stehenden kostbaren Zeit belehren willst, aber nicht wirklich an einer Beantwortung der Frage interessiert bist.

Und bei mir bleibt der Eindruck, dass eine "Diskussion" auf diesen Niveau von meiner Seite reine Zeitverschwendung ist. :s

Vielleicht nimmst Du für Dich aber aus dieser Sache mit, dass es nicht wirklich intelligent und konstruktiv ist, stur auf einige einzige Ausgangsfrage zu rekurrieren, ohne das Gespräch als Ganzes zu würdigen und vielleicht sogar zu hinterfragen, was der Veranlasser der Diskussion mit seiner Frage bezweckte. ;)

Grüße
Jan
 
AW: unterschied zwischen vollen garantie und bwm gewährleistung ?

@Brummm:

Ich habe mir grad mal die Mühe gemacht, in alten Beiträgen von Dir zu lesen. Dort bist Du häufiger wegen Deiner wenig konstruktiven und häufig polemischen Art kritisiert worden.

Ich wähne mich also in bester Gesellschaft, wenn ich dies hiermit auch tue!

Mir ist auch bewußt, daß Juristen gerne zur überzogenen Selbstdarstellung neigen, aber in diesem Maße ist es mir zum Glück fremd.

Es ist schon komisch, zu äußern man hätte keine Zeit auf eine gestellte Frage zu antworten, um dann tagfüllend auf Beiträge Anderer zu replizieren.

Vielleicht nimmst Du ja für Dich aus dieser Sache mit, daß es wenig intelligent und konstruktiv ist, eine andere Fragestellung zu basteln, nur um das gesammeltes Wissen zum Besten zu geben. Aber natürlich wolltest Du nur etwas weiter denken :T !
 
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