AW: Mohnhaupt wird freigelassen.
Vielleicht jetzt etwas OT, aber irgendwie hängt es schon mit der Sache und unserem Rechtssystem zusammen:
Am 19. Februar 2003 hatte das
Hanseatisches Oberlandesgericht Hamburg ihn wegen Beihilfe zu
3066-fachem Mord und Mitgliedschaft in einer
terroristischen Vereinigung zu der Höchststrafe von
15 Jahren verurteilt.
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3066-facher Mord gibt also 15 Jahre.
Am 11. November 1982 wurde Brigitte Mohnhaupt verhaftet. Sie wurde wegen der
RAF-Morde des Jahres 1977 und wegen des Attentats auf Frederick Kroesen zu fünfmal
lebenslanger Freiheitsstrafe plus 15 Jahren verurteilt. Die Mindesthaftstrafe betrug wegen der
„besonderen Schwere der Schuld“ 24 Jahre.
Ich weiß jetzt nicht genau wieviele RAF Morde 77 stattfanden, aber waren es auch 3066???
Also darf ich jetzt davon ausgehen, dass 3066-facher Mord keine "besondere Schwere der Schuld" auslöst!!
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Am 4. März 2004 wurde das Urteil vom
Bundesgerichtshof aufgehoben und wegen mangelhafter Beweiswürdigung zur
Neuverhandlung nach Hamburg zurückverwiesen. Der mit internationalem Haftbefehl gesuchte
Said Bahaji versicherte in einem Brief an seine Mutter, Motassadeq habe mit den Anschlägen nichts zu tun.
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Ok, weil ein mit internationalem Haftbefehl gesuchter Massenmörder/Terrorist einen Brief an seine Mami schreibt, entscheidet ein Gericht, dass Herr Motassadeq frei kommt. O.K. - gut zu wissen!
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Am 6. April 2004 wurde Motassadeq, wie zuvor schon
Abdelghani Mzoudi, der wegen ähnlicher Anschuldigungen angeklagt war, unter Auflagen freigelassen. Sein Strafverteidiger war der deutsche Anwalt
Josef Gräßle-Münscher. Das Oberlandesgericht begründete die Entscheidung damit, dass der Tatverdacht wegen Beihilfe zum Mord nicht mehr bestehe. Der Sprecher der amerikanischen Regierung kritisierte die Freilassung des „gefährlichen Typen“.
Ab 10. August 2004 wurde gegen Motassadeq vor dem OLG Hamburg neu verhandelt. Am 19. August 2005 wurde er zu einer
Freiheitsstrafe von sieben Jahren verurteilt. Das Oberlandesgericht sprach ihn wegen Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung schuldig, nicht aber der Beihilfe zum Mord. Das Urteil wurde jedoch noch nicht rechtskräftig, da sowohl die
Bundesanwaltschaft als auch der Angeklagte
Revision eingelegt haben.
Am 12. Oktober 2006 begann die erneute Revisionsverhandlung vor dem Bundesgerichtshof. Am 16. November 2006 hob der Bundesgerichtshof auf die Revision der Bundesanwaltschaft das Urteil des Hanseatisches Oberlandesgericht Hamburg auf und sprach Motassadeq neben der Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung auch der Beihilfe zum Mord in 246 Fällen schuldig.
[1] Das OLG Hamburg bestätigte am 8. Januar 2007 als eigentliches Tatgericht das ursprüngliche Urteil und setzte das Strafmaß auf 15 Jahre fest.
Zuvor blieb Motassadeq vorerst, mit der Auflage sich einmal täglich bei der Polizei zu melden, von einer Haft verschont. Das Oberlandesgericht Hamburg begründete dieses damit, dass Motassadeq in der Vergangenheit stets alle Auflagen erfüllt habe. Am folgenden Tag legte die Bundesanwaltschaft Beschwerde durch
Generalbundesanwältin Harms ein: Es bestehe
Fluchtgefahr, weil Motassadeq wegen des rechtskräftigen BGH-Urteils eine hohe Haftstrafe zu befürchten habe. Zudem haben dessen Ehefrau und Kinder Deutschland bereits verlassen. Kurz darauf wies das Hanseatisches Oberlandesgericht Hamburg die Beschwerde zurück und übertrug damit die Entscheidung dem Bundesgerichtshof, welcher die beschlossene Haftverschonung aufhob. Motassadeq wurde daraufhin am Abend des
17. November in Hamburg festgenommen.
Am 8. Januar 2007 wurde Motassadeq nach erneuter Verhandlung vom 2. Strafsenat des Hanseatisches Oberlandesgericht Hamburg unter Richter Carsten Beckmann zu 15 Jahren Haft verurteilt.
Eine
Verfassungsbeschwerde und Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung
vom 8. Januar 2007 vor dem
Bundesverfassungsgericht (BVerfG) blieb erfolglos. Das BVerfG nahm die Beschwerde nicht an. Nach dem Kammerbeschluss vom 10. Januar 2007 wurden keine Grundrechte des Angeklagten verletzt, als er vom Bundesgerichtshof am 16. November 2006 rechtskräftig verurteilt wurde.
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Wieso dauert es in Deutschland von Februar 2003 - Januar 2007 um einen gemeinen Terroristen endlich hinter Gitter zu bringen? Der Kerl wusste genau, was am 11. September passieren wird und hat nicht's unternommen um es zu verhindern. Klar, anscheinend kann man es nicht beweisen, aber ... !!!
Zudem rennt dieser Typ auch noch ettliche Wochen/Monate frei durch die Gegend. Muss sich einmal täglich bei der Polizei melden.
Ist doch ein Witz. Der ist felsenfest überzeugt gewesen, dass er wieder frei kommt, ansonsten wär der doch längst weg gewesen!!!
Pures Glück, dass er jetzt hinter Gittern sitzt!
Mounir al Motassadeq studierte seit 1993 an der Universität in
Münster, von wo aus er 1995 an die
Technische Universität Hamburg-Harburg wechselte. Im Jahr 2000 hielt er sich in einem
al-Qaida-
Ausbildungslager in Afghanistan auf, wie er selbst in der Verhandlung bestätigte.
Gewohnt hatte Motassadeq jedoch in Veddel.
Unschuldige halten sich immer in al-Qaida-Ausbildungslagern auf, ist doch logisch!!
Wie kann man nur was anderes denken??
Aber es gibt ja noch mehr solche Punkte:
Der Fall Murat Kurnaz! Noch so ein Typ, der sich über unser Rechtssystem den Ar... ablacht.
Ich glaube ihm nicht, dass er so unschuldig ist, wie er tut.
Im Herbst 2001 beginnt er sich intensiv für den Islam zu interessieren, lässt sich einen Bart wachsen und besucht regelmäßig die
Abu-Bakr-Moschee in Bremen-Mitte
War der 11. September nicht auch ein Herbsttag??
Kurnaz’ Flugticket von Frankfurt nach Karatschi (PIA 768) am 3.10. 2001 wurde mit einer EC-Karte bezahlt – sie gehörte seinem Freund Sofyen Ben Amor. Aus abgehörten Telefongesprächen wissen die Ermittler: Dieser Ben Amor hatte Kontakt zu den radikalen Taliban – und zum Vorbeter der Bremer Abu-Bakr-Moschee, Ali Miri. Der mehrfach vorbestrafte Miri hatte Kurnaz zum militanten Islam bekehrt.
Komischerweise genau zu dem Zeitpunkt (07.10.2001) begann die
Operation Enduring Freedom (auf deutsch: "OP um die Freiheit lange zu erhalten") hat das Ziel, Führungs- und Ausbildungseinrichtungen von Terroristen auszuschalten, Terroristen zu bekämpfen, gefangen zu nehmen und vor Gericht zu stellen.
Welch ein Wunder, dass man Kurnaz dann genau dort verhaftet hat!
Aber, anscheinend ist er ja so unschuldig wie ein Chorknabe, darf jetzt vor dem BND Untersuchungsausschuss aussagen,.... usw. !!
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Ach so, ich habe diese Beispiele genommen, weil sie einfach in die Zeit reinfallen, die ich erlebt habe, bzw. noch erlebe.
RAF kenn ich aus den Nachrichten, Filmen, Büchern & wikipedia (übrigens auch die Quelle für das Oben genannte).
Ob Brigitte Monhaupt es verdient hat wieder freizukommen, möchte ich jetzt so nicht beurteilen, aber wenn ich sehe, dass ein verurteilter Terrorist (3066-facher Mord) nach 15 Jahren freikommen soll (wieviel sitz er? 10? höchstens??) finde ich es mehr als verdient, dass Frau Mohnhaupt freikommt.
Ich möchte keine Behauptung aufstellen, aber auf mich macht das den Eindruck, dass man mit ausländischen Terroristen, oder anders religiösen Menschen anders umgeht, als mit deutschen.
So, jetzt zerreißt mich von mir aus in der Luft, auch egal.
Ich glaube übrigens nicht, dass Frau Mohnhaupt jetzt in jeder Talkshow,... zu sehen sein wird. Das Thema wird wohl so schnell wieder vom Tisch sein, wie es gekommen ist.
Ach so, zum Thema bereuen und aufklären. Ob sie die Taten nun bereut hat, oder nicht, wird wohl nur sie selbst wissen. Wäre es denn sicher, dass sie es bereut hat, wenn sie es öffentlich bekundigt hätte? Ich mein sagen kann man viel! Es kommt darauf an, was man denkt, nicht was man sagt.