Jokin
Waschverweigerer
AW: heikles Überholmanöver
Ein ganz wichtiger Satz steht im Gesetzestext und ist den meisten Menschen gänzlich unbekannt:
Will heißen: Die Punkte, die nicht aus einem Alkoholdelikt (§24a) resultieren werden grundsätzlich nach 5 Jahren gelöscht.
... man kann also absolut ohne Folgen Jahr für Jahr 3 Punkte einsacken ohne dafür den Lappen zu verlieren.
Im Alter von 25 zarten Jahren bereits 17 Punkte anzuhäufen ist schon eine respektable Leistung

... daher sehe ich hier im Thread von einer "Rechtsberatung" mal ab
... bitte nicht falsch verstehen - ich bin kein Unschuldslamm, hab im letzten Sommer mal 4 Wochen die Öffis getestet und werd wohl diesen Sommer nochmal schauen, ob die komfortabler geworden sind ...
... von einer MPU bin ich jedoch meilenweit entfernt ... auch trotz meiner ca. 50.000 km im Jahr.
Der rot markierte Teil ist falsch...ist nicht richtig! Hier das wichtigste in Kürze:
Also eigentlich ganz einfach: 2 Jahre richtig zusammenreißen!!!
- Die Punkte werden - sofern sie aus Ordnungswidrigkeiten im Straßenverkehr resultieren - nach zwei Jahren gelöscht.
- Punkte aus Straftaten werden je nach Schwere des Deliktes erst nach fünf Jahren beziehungsweise sogar zehn Jahren gelöscht. Straftaten sind beispielsweise Fahren ohne Fahrerlaubnis, Nötigung oder unterlassene Hilfeleistung.
- Ist das Punktekonto auf 18 oder mehr Zähler angewachsen, wird die Fahrerlaubnis entzogen.
- Was viele nicht wissen: Neueinträge blockieren die Tilgung. Das bedeutet, dass die Tilgungsfrist für alle Punkte von vorne beginnt, wenn auch nur ein einziges Pünktchen neu dazu kommt. Wer also alle 23 Monate auch nur ein einziges Pünktchen sammelt, dessen Punktekonto wird ständig größer. Da das Strafmaß bis zu sieben Punkte reicht, kann die 18-Punkte-Grenze zum Führerscheinentzug schnell erreicht sein.
- Andererseits ist ein Punktekonto (von Ordnungswidrigkeiten) mit einem Schlag wieder leer, wenn man es über 24 Monate ohne Knöllchen (ich glaube, die Grenze liegt bei 80€) schafft.
- 8-13 Punkte: Verwarnung
- 14-17 Punkte: Aufbauseminar und Hinweis auf verkehrspsychologische Beratung
- 18 Punkte: Entziehung der Fahrerlaubnis
Ein ganz wichtiger Satz steht im Gesetzestext und ist den meisten Menschen gänzlich unbekannt:
Quelle: http://bundesrecht.juris.de/stvg/__29.htmlDie Eintragung einer Entscheidung wegen einer Ordnungswidrigkeit – mit Ausnahme von Entscheidungen wegen einer Ordnungswidrigkeit nach § 24a – wird spätestens nach Ablauf von fünf Jahren getilgt.
Will heißen: Die Punkte, die nicht aus einem Alkoholdelikt (§24a) resultieren werden grundsätzlich nach 5 Jahren gelöscht.
... man kann also absolut ohne Folgen Jahr für Jahr 3 Punkte einsacken ohne dafür den Lappen zu verlieren.
Im Alter von 25 zarten Jahren bereits 17 Punkte anzuhäufen ist schon eine respektable Leistung


... daher sehe ich hier im Thread von einer "Rechtsberatung" mal ab

... bitte nicht falsch verstehen - ich bin kein Unschuldslamm, hab im letzten Sommer mal 4 Wochen die Öffis getestet und werd wohl diesen Sommer nochmal schauen, ob die komfortabler geworden sind ...
... von einer MPU bin ich jedoch meilenweit entfernt ... auch trotz meiner ca. 50.000 km im Jahr.