417 km/h auf der Autobahn

Das ist halt der Unterschied zwischen Veyron und Chiron. :D
 
@WarLord
Nein,das ist ein planetenweites Phänomen.....auch bekannt unter dem Kürzel PC.....oder auf "neudeutsch" Political Correctness.....

Wenn was "böse" ist,MUß man sich SOFORT reflexartig davon distanzieren,auch wenn man der Hersteller davon ist....es könnte Geld kosten,weil sich Kunden auf einmal abwenden.....und das kann man der Rendite nicht antun....Gott bewahre wenn der Börsenkurs abstürzt.....

Das da?


In der ARD-Mediathek zeigts mir nur n 404er an....

Aber das sind halt die üblichen Sensationsberichte,um schnell Quote zu machen und die Meinung der Menschen zu beeinflussen.....obwohl das laut Medienstaatsvertrag alles nur nicht neutral ist.....


Greetz

Cap
 
Zuletzt bearbeitet:
da wird sich RedBull bald davon distanzieren. :d

Nebst, wenn der fette Brummer, der da gegen Ende vom Video rumschwirrt ihn bei 300km/h ins Auge fliegt kann er die Szene von der AugenOP des Terminator 1 nachspielen.
 
Mal etwas jenseits der 417kmh

a) Das Führen eines Kfz/Fahrrad (und selbst als Fußgänger) unter Alkoholeinfluss führt zum Verlust der Fahrerlaubnis. - Unabhängig von einem verursachten Schaden.

b) Eine Straftat, z.B. Tötungsdelikt etc. pp. unter Alkoholeinfluss, führt zu einer Minderung des Strafmaßes. (Bewährung)

Wo ist der "Rabatt" von Punkt b bei Funkt a ? &:
 
Mal etwas jenseits der 417kmh

a) Das Führen eines Kfz/Fahrrad (und selbst als Fußgänger) unter Alkoholeinfluss führt zum Verlust der Fahrerlaubnis. - Unabhängig von einem verursachten Schaden.

b) Eine Straftat, z.B. Tötungsdelikt etc. pp. unter Alkoholeinfluss, führt zu einer Minderung des Strafmaßes. (Bewährung)

Wo ist der "Rabatt" von Punkt b bei Funkt a ? &:

Meinst du das wirklich ernst?

Zu lit. a)
Nein, das ist keinesfalls zwingend.

Zu lit. b)
Nein, das ist keinesfalls zwingend. Und die Strafaussetzung zur Bewährung ist losgelöst davon zu betrachten und gesetzlich geregelt.

Daher bitte nicht irgendwelche Telegram-taugliche Thesen verbreiten. Das führt ohne Kenntnis nur in eine Richtung: zum Stuss!

Für alles andere kann man sich ohne Weiteres als Gasthörer in rechtswissenschaftliche Vorlesungen reinsetzen. Strafrecht AT und BT verschaffen hierbei die grundlegenden Kenntnisse. Dann kommen irgendwann auch so interessante Thematiken wie actio libera in causa oder der Straftatbestand des Vollrausches (§ 323a StGB) neben den Verkehrsstraftaten und den schuldspezifischen Aspekten vor. Es lohnt sich auf jeden Fall mal reinzuhören. Dümmer wird man davon nicht.
 
Meinst du das wirklich ernst?

Zu lit. a)
Nein, das ist keinesfalls zwingend.

Zu lit. b)
Nein, das ist keinesfalls zwingend. Und die Strafaussetzung zur Bewährung ist losgelöst davon zu betrachten und gesetzlich geregelt.

Daher bitte nicht irgendwelche Telegram-taugliche Thesen verbreiten. Das führt ohne Kenntnis nur in eine Richtung: zum Stuss!

Für alles andere kann man sich ohne Weiteres als Gasthörer in rechtswissenschaftliche Vorlesungen reinsetzen. Strafrecht AT und BT verschaffen hierbei die grundlegenden Kenntnisse. Dann kommen irgendwann auch so interessante Thematiken wie actio libera in causa oder der Straftatbestand des Vollrausches (§ 323a StGB) neben den Verkehrsstraftaten und den schuldspezifischen Aspekten vor. Es lohnt sich auf jeden Fall mal reinzuhören. Dümmer wird man davon nicht.
Ich versteh ja oft dein Geschreibsel hier schon nicht was soll ich dann als Gastzuhörer in rechtswissenschaftlichen Vorlesungen 🤷‍♂️:b:d
 
Ich versteh ja oft dein Geschreibsel hier schon nicht was soll ich dann als Gastzuhörer in rechtswissenschaftlichen Vorlesungen 🤷‍♂️:b:d

Dort wird eine Thematik auch nicht auf wenige Zeilen "gepresst", sondern über Wochen und Monate erläutert.

Aber letztlich geht es darum auch weniger, sondern vielmehr darum, dass - wie @Joschi bereits konstatierte - keine populistischen Phrasen gedroschen werden sollten.
 
Mag sein das der grüne Lambo keine Schuld hat,aber wie der weiße rechts auf der Autobahn überholt ..ohne Worte
 
Zuletzt bearbeitet:
@Andy1
Den GANZEN Beitrag gesehen?

Die Reporterin ist auf dieses Manöver eingegangen und hat den Fahrer diesbezüglich befragt.Er hat zugegeben,das das nicht seine stärkste Stunde war.....sowas vor laufender Kamera schafft/macht nicht jeder.....


Ich muß zugeben,das ich kurz nach dem Unfall leider mit in die Kerbe der meisten Medien geschlagen habe...nachdem ich diesen Beitrag hier gesehen habe hat sich meine Meinung allerdings geändert.Man sieht ja DEUTLICH,was der gute Herr Pfarrer an Fahrmanöver abzieht.....die Folgen kennen wir.....ein Tempolimit hätte hier garnichts gebracht.....blind rausziehen gibt es tagtäglich,egal wie schnell gefahren wird....

Wie also bringt man die Fahrerlaubnisinhaber nun dazu sich an den wichtigsten aller Paragraphen der StVO zu halten?

Ich bezweifle,das es hierzu eine baldige Antwort geben wird....eher wird es weitergehen wie bisher.....siehst du nach Klischee aus und besitzt du Klischee,bist du Klischee.....das soll NICHT bedeuten,das es KEINE Personen gibt,die diese Klischees tagtäglich zu 100% erfüllen.....aber es gibt eben auch Personen,die da nicht reinpassen,auch wenn das von außen erstmal so aussieht.


Greetz

Cap
 
… Die Reporterin ist auf dieses Manöver eingegangen und hat den Fahrer diesbezüglich befragt.Er hat zugegeben,das das nicht seine stärkste Stunde war.....sowas vor laufender Kamera schafft/macht nicht jeder...
Was ein Fahrer bzw. potenzieller Täter zu einem ermittlungsrelevanten Vorgang sagt bzw. wie er sich in den Medien darstellt, spielt für die Bewertung der Sache allerdings nun wirklich gar keine Rolle (es sei denn es handelt sich um ein Schuldeingeständnis o.ä.). 🤷🏼‍♂️

Vermeintliche (Teil-) Einsichten sind übrigens ein übliches Mittel der Strafverteidigung - sowohl hier als auch in diversen anderen Rechtsordnungen.
 
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