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Alles zur E-Mobiltät

Zum Glück dauert das Laden ja mittlerweile keine Stunden mehr... und gerade auf Langstrecken reicht es meistens auch, bis maximal 80% zu laden. Darüber hinaus wird es zäh und auch mit 80% kommt man schon ganz gut weit....
Also wenn mal Ladeplätze "blockiert" sind, dann wartet man eben 10 Minuten.
Schlimmer finde ich es, wenn "Verbrenner" einfach auf Ladeplätzen parken, weil sie zu faul sind ein paar Meter zu gehen, um sich einen Burger zu holen.
E Auto Fahrer blockieren sich auch selber.
Wieder erst gesehen auf einem Bauhausparkplatz. Da steht so eine Protz Benzkarre mitten auf 2 Ladeplätze. Also nicht immer die bösen Verbrenner Schuld.
Zudem war ja Thema dass als Gespann zu laden eher umständlich ist…
 
Heute kam die Gutschrift der bei geld-fuer-eauto beantragten THG-Quote, 380€.
Die Tage geht dann noch die nötige Kündigung für 2027 raus, hat man in den AGB versteckt, wurde aber durch diverse Forenbeiträge darauf aufmerksam. Geht auch recht simpel mittels einer Email, was aber auch in den AGB steht.


Greetz

Cap
 
Heute kam die Gutschrift der bei geld-fuer-eauto beantragten THG-Quote, 380€.
Die Tage geht dann noch die nötige Kündigung für 2027 raus, hat man in den AGB versteckt, wurde aber durch diverse Forenbeiträge darauf aufmerksam. Geht auch recht simpel mittels einer Email, was aber auch in den AGB steht.


Greetz

Cap
Was wurde denn in den AGB's versteckt, dass Du kündigst?
 
@CF01
Danke für die Info.

Wir haben für die THG einen Vertrag mit "Elektrovorteil" bereits vor Jahren abgeschlossen.
Gemäß den aktuellen AGBs ist es bei uns so, dass wir jedes Jahr ein neues Angebot bekommen und dann die THG mit einem Antrag um ein weiteres Jahr verlängern können. Hierzu müssen wir auch jedes Jahr eine aktuelle Kopie der Zulassungsbescheinigung einreichen. Nutzen wir diesen Antrag und die anschließende Bestätigung von Elektrovorteil nicht, ist der Vertrag automatisch beendet. Eine Kündigung ist jederzeit immer 4 Wochen zum Monatsende möglich.

Bei Verkauf oder Abmeldung des Fahrzeugs wäre eine Weiterführung des Vertrages auch gar nicht möglich und verstößt gegen geltendes Recht, da die THG-Prämie nur an den Besitzer eines zugelassenen E-Fahrzeuges gegen Nachweis durch die Zulassungsbescheinigung ausgezahlt werden kann.
Somit ist die automatische Verlängerung für ein weiteres Jahr ohne jederzeitiges Kündigungsrecht während des laufenden Vertrages bei anders lautenden AGBs nach meinem dafürhalten nicht wirksam.
Fragen wir doch mal die Anwälte hier.
 
@AirKlaus
Sie versuchens halt (is auch nicht der einzige Laden, der das versucht)..... aber wenn man Internet hat und ein paar aufmerksame Mitforenten bleibt einem die Trickserei erspart.
Ich hab mein Geld und nächstes Jahr wird etwas besser aufgepaßt und gewählt.


Greetz

Cap
 
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