Ankauf von gestohlenen Bankdatein - was meint Ihr dazu

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Daniel, wie könnte man diese Daten denn rechtmäßig erwerben? In Österreich zB ist das Bankkundengeheimnis im Verfassungsgesetz verankert. Die Weitergabe von Kontoauskünften an Behörden, so wie es in Deutschland täglich stattfindet, ist in Österreich eine Straftat.

Das ist der Kern des Problems. Wenn diese Praxis um sich greift, wozu brauchen wir dann noch einen Datenschutz? Ich kann ja dann alles mit Geld umgehen, und das sogar offiziell. Unter Umständen kann ich mich in einem Rechtsstreit sogar auf die Vorgehensweise der Finanzämter berufen, die genauso wenig Exekutive sind wie ich auch.
 
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Falsch interpretiert. Ich halte es keinesfalls für einen Kavaliersdelikt und habe auch deutlich gemacht, daß ich für eine Verfolgung von Straftaten bin.
Ich habe in diesem Zusammenhang nur aufgezeigt, wie leicht eine solche Situation entstehen kann, und dass jeder mal für sich selber reflektieren sollte, wie er damit umgehen würde.

Falsch interpretiert.;)...ich habe geschrieben: "Dieter, das ist genau der Punkt! Teilweise wird hier mit zweierlei Maß....".....ich habe nicht geschrieben, dass DU es so betrachtest oder siehst! Habe deinen Post, insbesondere die von mir zitierte Stelle, nur zum Anlass genommen!
 
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Daniel, wie könnte man diese Daten denn rechtmäßig erwerben? In Österreich zB ist das Bankkundengeheimnis im Verfassungsgesetz verankert. Die Weitergabe von Kontoauskünften an Behörden, so wie es in Deutschland täglich stattfindet, ist in Österreich eine Straftat.

Wenn die hier gegenständliche Erlangung der Bankkundendaten in Österreich strafbar ist, muss das ja per se nicht für Deutschland gelten! Bei der Verwertungsfrage kommt es aber insbesondere auch darauf an, ob es sich um eine in Deutschland unter Strafe stehende Handlung handelte!
 
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Wenn die hier gegenständliche Erlangung der Bankkundendaten in Österreich strafbar ist, muss das ja per se nicht für Deutschland gelten! Bei der Verwertungsfrage kommt es aber insbesondere auch darauf an, ob es sich um eine in Deutschland unter Strafe stehende Handlung handelte!

Zunächst mal ist ja wohl unstrittig, dass die Daten widerrechtlich zweckentfremdet und verbreitet werden. Da fängt das Unrecht bereits an.
Es geht ja nicht allein um Hehlerei im dinglichen Sinne.
Bei der Bahn, Telekom und anderen Unternehmen wird ein Riesenwirbel gemacht und Vorstände geköpft wegen Datenaffären, und unsere Bundesregierung geht einfach hin und bedient sich beim Großhändler...
 
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Wenn diese Praxis um sich greift, wozu brauchen wir dann noch einen Datenschutz?

Diese Praxis haben wir schon, da der Datenschutz (zum Glück) nicht lückenlos ist. Wer -auf welche
Weise auch immer- auf Daten (das kann auch das "vertraulich gesprochene Wort" sein) stößt, die auf strafbare Handlungen schließen lassen, kann diese völlig rechtmäßig an die zuständigen Behörden weiterleiten. Zum Teil kann auch bestraft werden, wer das nicht tut ("Nichtanzeige geplanter Straftaten").
Weiter oben wurde ja schon das GWG genannt: hier sind die Banken sogar verpflichtet, bei Vorliegen
bestimmter Voraussetzungen (z.B. Einzahlung höherer Bargeldbeträge) sog. Geldwäscheverdachtsanzeigen zu erstatten.
 
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Diese Praxis haben wir schon, da der Datenschutz (zum Glück) nicht lückenlos ist. Wer -auf welche
Weise auch immer- auf Daten (das kann auch das "vertraulich gesprochene Wort" sein) stößt, die auf strafbare Handlungen schließen lassen, kann diese völlig rechtmäßig an die zuständigen Behörden weiterleiten. Zum Teil kann auch bestraft werden, wer das nicht tut ("Nichtanzeige geplanter Straftaten").
Weiter oben wurde ja schon das GWG genannt: hier sind die Banken sogar verpflichtet, bei Vorliegen
bestimmter Voraussetzungen (z.B. Einzahlung höherer Bargeldbeträge) sog. Geldwäscheverdachtsanzeigen zu erstatten.

an die zuständigen Behörden heißt aber an die strafverfolgenden Behörden, i.e. die Exekutive, nicht ans Finanzamt. Und auch nicht gegen Zahlung höherer Beträge.
Und auch nicht wahllos irgendwelche großen Datenbestände, zwischen denen sich ein "Täter" befinden könnte, sondern gezielte Informationen über einen konkreten Straftatbestand. Sonst droht die üble Nachrede...
 
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an die zuständigen Behörden heißt aber an die strafverfolgenden Behörden, i.e. die Exekutive, nicht ans Finanzamt. Und auch nicht gegen Zahlung höherer Beträge.
Und auch nicht wahllos irgendwelche großen Datenbestände, zwischen denen sich ein "Täter" befinden könnte, sondern gezielte Informationen über einen konkreten Straftatbestand. Sonst droht die üble Nachrede...

Gem. § 386 AO (Abgabenordnung) sind die Finanzbehörden bei Steuerstraftaten die zuständige "Strafverfolgungsbehörde"...
 
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Gem. § 386 AO (Abgabenordnung) sind die Finanzbehörden bei Steuerstraftaten die zuständige "Strafverfolgungsbehörde"...

bliebe die Frage, ob das dann zutrifft, wenn ein tatsächlicher konkreter Verdacht besteht, oder ob das FA flächendeckende Rasterfahndung betreiben darf.
 
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an die zuständigen Behörden heißt aber an die strafverfolgenden Behörden, i.e. die Exekutive, nicht ans Finanzamt.

dazu hat Daniel schon geantwortet. Zuständig sind die Finanzämter für Steuerfahndung und Strafsachen.

Und auch nicht gegen Zahlung höherer Beträge.
.

das nennt man "Entlohnung" von Informanten, gibts in jedem Land der Welt.

Und auch nicht wahllos irgendwelche großen Datenbestände, zwischen denen sich ein "Täter" befinden könnte, sondern gezielte Informationen über einen konkreten Straftatbestand. Sonst droht die üble Nachrede...

eine hinreichende Wahrscheinlichkeit sollte schon bestehen. Dass dabei auch Daten von Unverdächtigen
gesichtet werden, läßt sich nicht vermeiden. Aber das gibts in anderen Bereichen auch.
 
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bliebe die Frage, ob das dann zutrifft, wenn ein tatsächlicher konkreter Verdacht besteht, oder ob das FA flächendeckende Rasterfahndung betreiben darf.

DARF wohl nicht, MACHEN aber schon....

Bei Verdachtsfällen, die das Finanzamt nicht begründen muss, kann direkt auf inländische Kundendaten Zugriff genommen werden....
 
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bliebe die Frage, ob das dann zutrifft, wenn ein tatsächlicher konkreter Verdacht besteht, oder ob das FA flächendeckende Rasterfahndung betreiben darf.

AO § 93 Auskunftspflicht der Beteiligten und anderer Personen

(1) Die Beteiligten und andere Personen haben der Finanzbehörde die zur Feststellung eines für die Besteuerung erheblichen Sachverhalts erforderlichen Auskünfte zu erteilen. Dies gilt auch für nicht rechtsfähige Vereinigungen, Vermögensmassen, Behörden und Betriebe gewerblicher Art der Körperschaften des öffentlichen Rechts. Andere Personen als die Beteiligten sollen erst dann zur Auskunft angehalten werden, wenn die Sachverhaltsaufklärung durch die Beteiligten nicht zum Ziel führt oder keinen Erfolg verspricht..........

der fett gedruckte Satz ist faktisch die Aufhebung des Bankgeheimnisses.....

auch automatisierte Abrufe sind unter bestimmten Voraussetzungen möglich!
 
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der fett gedruckte Satz ist faktisch die Aufhebung des Bankgeheimnisses.....
...und es überrascht mich doch einigermaßen, wie locker das hier von Einigen hingenommen wird.

George Orwell war ja ein Waisenknabe gegen das, was heute so möglich ist.
 
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...und es überrascht mich doch einigermaßen, wie locker das hier von Einigen hingenommen wird.

George Orwell war ja ein Waisenknabe gegen das, was heute so möglich ist.


....und du kannst dir gar nicht vorstellen, wie rege Gebrauch davon gemacht wir :w

....aber was solls! Wer sich korrekt verhält, hat nichts zu befürchten :d:d:d:X
 
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....aber was solls! Wer sich korrekt verhält, hat nichts zu befürchten :d:d:d:X
dem widerspreche ich aber. Das ist der Standardspruch der Amerikaner, mit dem sie Dich von vorne bis hinten durchleuchten.

Leider hat keiner die Kontrolle über das, was mit den Daten so alles passiert, und das ist das Schlimme daran. Der Geschädigte ist immer der, dessen Daten rundgehen. Telemarketing ist da nur die geringste Sorge, aber durch gezielte Verknüpfung von GIS-Daten und sonstigen Datenbanken läßt sich ein vollständiges Profil einer Person an einem Ort erstellen (was übrigens gerade in der Schweiz verboten ist, wie ich heute gelesen habe).

Und wenn dann Daten abhanden kommen, dann sagt die Bank/Krankenkasse/Behörde/Telekom/etc etc etc einfach nur "huch..." und sonst nichts. Vielleicht rollt ein Kopf, aber der Schaden ist nicht wieder gutzumachen.

Genau das Gleiche gilt übrigens auch für alle Social Networks, inclusive dieses Forums, die gezielt und automatisiert nach verwendbaren Daten durchsucht werden, die dann schon für Bewerbungsgespräche, Bonitätsprüfungen etc etc angeboten werden.

Es kommt nicht immer darauf an, sich korrekt zu verhalten, sondern darauf, was andere Leute mit Deinen Daten machen. Siehst es ja hier im Thread: Jeder, der ein Konto in der Schweiz hat, ist automatisch ein Steuerhinterzieher, da wird gar nicht mehr nachgefragt.
 
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dem widerspreche ich aber. Das ist der Standardspruch der Amerikaner, mit dem sie Dich von vorne bis hinten durchleuchten.

Dieter, so ganz ernst war das jetzt auch nicht gemeint - auch wenn das bei dieser Thematik vlt. nicht angemessen war.

Im Großen und Ganzen gebe ich dir daher schon Recht. Ich selbst will und muss das alles auch nicht unbedingt haben wollen, aber genauso wenig halte ich etwas von Bereicherung auf Gemeinschaftskosten....dem muß und soll ein Riegel vorgeschoben werden. Und wenn das eben nur auf diesem Wege geht, dann kann ich den für mich persönlich aktzepieren. Ich halte diesbezüglich den hier zweifelsfrei gegebenen Eingriff in die Freiheitsrechte Einzelner für nachrangig gegenüber dem Anspruch auf Steuergleichheit der Allgemeinheit!....und dies, obwohl die Finanzbehörden regelmäßig die Gegner meiner Mandanten sind ;)
 
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Also, wenn, dann hab ich auch mit dem Datenschutzaspekt Probleme. :#
Aber wenn wir als Deutsche für die Steufa eh schon recht transparent sind, warum nicht da fischen, wo die Wahrscheinlichkeit auf Erfolg recht hoch ist? Ist einfach effizienter, das sehe ich pragmatisch…
 
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Es kommt nicht immer darauf an, sich korrekt zu verhalten, sondern darauf, was andere Leute mit Deinen Daten machen. Siehst es ja hier im Thread: Jeder, der ein Konto in der Schweiz hat, ist automatisch ein Steuerhinterzieher, da wird gar nicht mehr nachgefragt.

Es bedarf noch nicht einmal eines Kontos im Ausland. Es reichte seit der Schneider-Pleite und der fast gleichzeitig aufkommenden Parteispendenaffaire der CDU (Mitte der 90er Jahre) schon, dass Du ein Bankschließfach führst. Dann wirst Du von den Strafverfolgungsbehörden genauer durchleuchtet. Und Tafelgeschäfte waren auch schon in der Vergangenheit "reproduzierbar", was ja eigentlich mit Tafelgeschäften verhindert gewesen sein sollten.

Da es in Deutschland mit dem Datenschutz (auch Bankgeheimnis) seit vielen Jahren im Argen ist, so ist es mir egal, dass jetzt erneut gestohlene Daten erworben werden.... auch wenn 100 Mios gegenüber der Finanzsituation unseres Staates ein Tropfen auf den heißen Stein sein werden.
 
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Es ergeben sich ungeahnte Karrieremöglichkeiten aus dieser Sache.

Laut dem Fraktionschef der CDU Kauder hat den Kauf weiterer CDs in Aussicht gestellt, wenn ihm welche angeboten würden. Passend dazu sagt unser Bundesfinanzminister Schäuble, der Staat müsse nach dem Liechtenstein-Fall bei seiner Linie bleiben und hätte deshalb gar nicht anders entscheiden können. (siehe hier)

Daraus ergibt sich unmittelbar eine (kosten- und steuerfreie) Empfehlung an alle Schweizer:
Laßt Euch sofort bei einer Schweizer Bank anstellen, solange es noch geht! Jeder Computer hat einen CD-Brenner, zur Not werden (sicher mit leichtem Abschlag wegen des höheren Aufwands) auch Screenshots akzeptiert, für DVDs gibt es Bonuszahlungen.
Da der deutsche Staat ja schon nach der LGT-Affäre "nicht anders hat entscheiden können", wird er das erst recht nicht nach diesem zweiten Präzedenzfall tun können. Damit ist die Zukunftssicherheit dieser Karriereentscheidung gegeben.

Bei der Lieferung von Daten sollte auf der CD "Schwarzgeldkonten bei der xxx-Bank" stehen. Ein Nachweis, ob es tatsächlich solche sind, ist wie im aktuellen Fall nicht erforderlich. Es kann ja unmöglich von einem Schweizer Bankangestellten erwartet werden, dass er jeden einzelnen Fall prüft, inwieweit irgendwelche Summen auf einer ihm nicht zugänglichen Steuererklärung in einem anderen Land angegeben wurden oder nicht.

Wichtig ist auch die direkte Addressierung der CDs an Herrn Kauder, der die Abnahme garantiert und offensichtlich für die Zahlungsmodalitäten zuständig ist.

Auch für die Nicht-Schweizer gibt es Angebote:
Für den deutschen Heim- und Hobbydenunzianten bleiben ungesicherte WLANs, über die man Nachbars Computer ausspionieren kann. Finanzunterlagen, pornografische Bilder, alles ist verwertbar. Am Besten wartet man, bis man einen handlichen Block an Informationen zusammen hat, damit es sich auch lohnt. Deshalb mein Vorschlag, diese Tätigkeit der Einfachheit halber als Blockwart zu bezeichnen.

:g :j

Empfehlenswert hierzu auch der Leitartikel des Kölner Stadt-Anzeigers.
 
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Auf der Suche nach neue Jobs käme ev. auch noch der

Kopfgeldjäger

in Frage, wie es sie in den USA schon immer gibt! ;)
 
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.......Daraus ergibt sich unmittelbar eine (kosten- und steuerfreie) Empfehlung an alle Schweizer:
Laßt Euch sofort bei einer Schweizer Bank anstellen, solange es noch geht!

den Job könnten auch die vielen Deutschen erledigen, die bei einer schweizer Bank arbeiten.
 
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Auch für die Nicht-Schweizer gibt es Angebote:
Für den deutschen Heim- und Hobbydenunzianten bleiben ungesicherte WLANs, über die man Nachbars Computer ausspionieren kann. Finanzunterlagen, pornografische Bilder, alles ist verwertbar. Am Besten wartet man, bis man einen handlichen Block an Informationen zusammen hat, damit es sich auch lohnt. Deshalb mein Vorschlag, diese Tätigkeit der Einfachheit halber als Blockwart zu bezeichnen.

Moin ;)

...eine durchaus beachtliche Zahl von Steuerstraftaten wird genau durch diese Form anonymer Anzeigen "aufgedeckt".....nur das diese "Anzeigenerstatter" in der Regel dafür kein Geld bekommen und es im Übrigen auch niemanden interessiert, wie die an ihre Informationen gekommen sind.
 
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..nur das diese "Anzeigenerstatter" in der Regel dafür kein Geld bekommen und es im Übrigen auch niemanden interessiert, wie die an ihre Informationen gekommen sind.


...wobei es sich zu großen Teilen um verlassene Ehefrauen handeln soll...:w
 
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...

Wenn eine deutsche Bundeskanzlerin in einem rechtlich relevanten Kontext davon redet, dass "jedes Mittel recht" sei, dann ist das für mich unerträglich.
...

Das geht mir ganz genau so. b:

Leider kann ich zu der Diskussion kaum etwas beitragen, weil ich zugeben muss, dass mir die rechtliche Situation herzlich unklar ist. Wo soll denn die Legitimation der Bundesrepublik herkommen, unrechtmäßig erhobene Daten rechtmäßig zu erwerben? :s

Bei solchen Dingen wie Kronzeugenregelung und Zahlungen an terroristische Entführer gibt es m. W. Rechtsgrundlagen, die derartiges Handeln ermöglichen. Hier sehe ich so eine Rechtsgrundlage - vielleicht einfach mangels Kenntnis der staatsrechtlichen Materie - nicht.

Ich habe keinen Zweifel daran, dass die hier in Rede stehenden Daten unrechtmäßig erhoben bzw. genutzt wurden/werden. Zwar kenne ich mich mit Datenschutzrecht nicht von der strafrechtlichenb Seite her aus, aber die Rechtsordnungen der meisten EU-Länder sehen mittlerweile Strafnormen vor, die speziell den Umgang mit Daten betreffen. Im StGB gibt es solche Regelungen beispielsweise im Bereich der §§ 202a ff., 303a StGB.

Wie kann es also sein, dass die BRD die Daten rechtmäßig erwerben kann?

Diese Frage ist für mich der einzig springende Punkt. Dass Steuerstraftaten wie jede andere Straftat verfolgt werden sollten - so sehr ihre Begehung angesichts unseres Steuersystems auch naheliegen mag -, ist keine Frage. Mich interessiert es auch nicht, ob und wer wieviel Steuern hinterzogen hat oder das noch tut.

Mich interessiert aber sehr, wie es sein kann, dass die BRD mit der aktuellen Entscheidung - wie von Dieter erläutert - einen Markt für den gezielten Missbrauch höchst vertraulicher personenbezogener Daten schaffen darf. Gerade angesichts der immensen Missstände in unserem Wirtsschaftssystem hinsichtlich des Schutzes solcher Daten halte ich das aktuelle Signal für grundverkehrt.

Trauriges Fazit: Je schlechter der Staat wirtschaftet, auf desto tieferes Niveau muss er sich offenbar begeben, um die Kassen wieder zu füllen. :s
 
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Wen es interessiert - allgemeine Informationen zum "Bankgeheimnis" etc.:

http://www.focus.de/finanzen/banken/bankgeheimnis-amtliche-willkuer_aid_253600.html


Ein Artikel auf Focus Online (allerdings aus dem Jahr 2005)...hat aber an Aktualität nichts verloren!
"Bankgeheimnis - Amtliche Willkür
Seit kurzem darf der Fiskus, munitioniert durch ein Geheimpapier, ungehemmt in Konten der Bürger schnüffeln. Willkür ist Tür und Tor geöffnet"
 
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