Daglfinger
///M RELOADER
- Registriert
- 4 Mai 2005
- Wagen
- BMW Z4 e85 M roadster
10 Jahre wegen Totschlag und gut ist, aber Mord 
Hach ich wär ein guter Richter

Hach ich wär ein guter Richter

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...Gegen diese Entscheidung des BGH kann man wohl nicht mehr vorgehen, oder?
Doch. Es hat ja den Fall zur erneuten Prüfung zurückgegeben. Da kann dann wieder Mord oder etwas anderes rauskommen. Die BGH Richter sagten, Mord sei natürlich möglich aber es muss auch ausreichend begründet sein. Für die Täter ist das noch lange keine Entscheidung für einen ruhigen Schlaf.
Nein.... Hach ich wär ein guter Richter![]()
Für wen?Pfändung des Fahrzeuges, 100000 Euro Schmerzensgeld, 10 Jahre Knast und lebenslanges Fahrverbot für alle Klassen.
Das wäre akzeptabel.
Berechtigte Frage.Für wen?
.... wie ist das denn nun, wenn ich auf einer Autobahn ohne Geschwindigkeitsbegrenzung die Höchstgeschwindigkeit meines Fahrzeuges ausfahre und es kommt jemand zu Tode weil einer unvorhergesehen die Fahrspur wechselt. War das jetzt Vorsatz und Mord von Ihm, mir oder gar keinem von uns?
Pfändung des Fahrzeuges, 100000 Euro Schmerzensgeld, 10 Jahre Knast und lebenslanges Fahrverbot für alle Klassen.
Das wäre akzeptabel.
Volle Zustimmung, außer...
... Mofa mit 25km/h oder eBike sollte eventuell doch noch erlaubt werden!?
Was ich Dir wohl ziemlich sicher sagen kann: Alles über Richtgeschwindigkeit von 130 km/h immer Mitschuld!
Exakt dieses von Dir geschilderte Szenario hat vor vielen Jahren einen Arbeitskollegen ereilt.
3 Schwerverletzte (keine Tote!), Führerschein-Entzug und Punkte, Zigtausende an Schaden, angeblich grob fahrlässiges Verhalten von ihm, obwohl ihn rein moralisch in meinen Augen keine Schuld traf.
Er hat auf Anraten seiner Rechtsanwältin das Urteil akzeptiert, was ich persönlich bis heute nicht verstehe.
Irgendwas war da in dem Urteil noch mit "Gefährdungshaftung aufgrund der Überschreitung der Richtgeschwindigkeit"!
Der Rausziehende war über 80 Jahre alt und hatte schlicht gepennt, zudem noch nicht einmal den Blinker gesetzt.
Verstehen kann ich das jetzt ehrlich gesagt (noch) nicht so ganz, was Du da dankenswerter Weise erklären willst!
Liegt sicher auch an der fortgeschrittenen Stunde?
Ich habe nur mal mein persönliches Rechtsempfinden zum Ausdruck gebracht, korrekt muss das ja durchaus nicht sein!
Auf die Richtigkeit meiner Gedankengänge erhebe ich selbstverständlich auch keinen Anspruch!
Abgesehen davon, dass das Erkennen auf Mord m. E. juristisch falsch war (seinerzeit hier eingehend diskutiert), ist es für mich auch mit dem subjektiven Rechtsempfinden völlig unvereinbar, diese Täter, so verwerflich ihr Verhalten ist, mit "klassischen Mördern" gleichzusetzen und entsprechend gleich zu bestrafen. M. E. hatten die Richter im Herbst ihre persönlichen Ressentiments nicht im Griff.
.... wie ist das denn nun, wenn ich auf einer Autobahn ohne Geschwindigkeitsbegrenzung die Höchstgeschwindigkeit meines Fahrzeuges ausfahre und es kommt jemand zu Tode weil einer unvorhergesehen die Fahrspur wechselt. War das jetzt Vorsatz und Mord von Ihm, mir oder gar keinem von uns?
Die (von Klaus oben thematisierte) Annahme, dass man als Schnellfahrer auf der Autobahn generell mit "Mordabsicht" unterwegs sei, liegt sicherlich so fern, dass man das nicht länger diskutieren muss.... ICH erkenne FÜR MICH einen deutlichen Unterschied darin, ob jemand auf der AB (ohne Geschwindigkeitslimitierung) die Richtgeschwindigkeit ... deutlich überschreitet und dann einen Unfall verursacht, weil ein anderer diese Geschwindigkeit nicht einschätzen konnte und zum Beispiel plötzlich rauszieht - oder ob in der Innenstadt zwei Vollpfosten mit Geschwindigkeiten im Bereich 120-170 km/h und jegliches Rotlicht ignorierend, sich ein illegales Rennen liefern. ...