Ich habe überhaupt keine Probleme damit, dass ein Polizist nicht alles weiß. Erwarte ich auch gar nicht.
Ich erwarte aber, dass der Polizist, der so einen Tests durchführt, zumindest ein klein bisschen mit der Materie vertraut ist. Wenn dem so wäre, sollte er auch ohne ein Oldtimerspezialist zu sein, zumindest ein kleines bisschen bedenken haben, ob die angewandte Messmethode auch vor über 40 Jahren exakt so galt. Insbesondere bei einem Importfahrzeug, welches per Einzelabnahme in Deutschland Erstzugelassen wurde.
Wenn man aber trotz einer gebührenden Unsicherheit sich berufen fühlt, ein Auto an Ort und Stelle stillzulegen, den Wagen abschleppen zu lassen und ein Gutachten in Auftrag zu geben, dann habe ich absolut kein Verständnis mehr! In dem Falle lasse ich auch Unwissenheit nicht gelten. Schließlich ist es ein gängiger Satz der Polizei, dass Unwissenheit nicht vor Strafe schützt. Bestraft wird so ein unverhältnismäßiges Verhalten aber mit Sicherheit eh nicht, sodass eine Änderung im Verhalten auch nicht zu erwarten ist.
Aber selbst wenn man die besondere Messmethode mal außen vor lässt: Kein Polizist wird gezwungen ein Auto stillzulegen, nur weil es zu laut ist. Zumindest nicht dann, wenn keine eindeutigen Manipulation zu erkennen ist. Eine Schweißnaht ist gerade bei einem Oldtimer eben nicht eindeutig. Die Ersatzteilversorgung ist bei solchen Autos in der Regel nicht mehr so einfach, sodass da gerne mal geflickt wird, insbesondere von Haltern, die gerne noch selbst Hand anlegen. Vor 40 Jahren haben das auch die Vertragswerkstätten noch so gemacht.
Bei einem Oldtimer kann man bei einer mangelnden Geräuschdämmung auch ganz naheliegend von einem einfachen Verschleiß ausgehen. Bei einem offensichtlich uralten, geflickten Auspuff mit Dämmwolle, wie es damals üblich war, ist es sogar sehr wahrscheinlich, das die Wolle auch ohne vorsätzlichen zutun, weggebröselt und ausgepustet wurde.
Eine Mängelkarte und somit eine 4 wöchige Chance als Halter sich in die Thematik einzuarbeiten und ggf. Einspruch zu erheben, oder halt den Mangel zu beheben, wäre an dieser Stelle sicher angebrachter.
Eine Stilllegung ist in meinen Augen nur bei einer eindeutigen und unmittelbaren Verkehrsgefährdung gerechtfertigt. Sonst gar nicht! PUNKT!
Und ich setz noch einen drauf: Selbst bei einer vermeintlich mutwilligem Veränderungen der Auspuffanlage nicht!
Hier reicht auch das frühere vorgehen, mit Mängelkarte, Geldstrafe und Punkte. Bei Wiederholung mit entsprechend erhöhten Bestrafung.
Konsequentes durchgreifen funktioniert nur mit mehr Kontrollen, nicht aber unverhältnismäßiger Härte, die im Einzelfall den Falschen treffen kann.
Und hier ist mir lieber, 10 Radaubrüder dürfen vorerst so weiterfahren, als dass ein Unschuldiger in solche Mühlen gerät.