"Die Bahn hatte angeboten, bei Tarifgesprächen künftig parallel mit GDL und EVG zu verhandeln. Sollte dann nur eine Gewerkschaft einem Kompromiss zustimmen, soll diese auch nur für ihre Mitglieder gelten. Die andere Gewerkschaft soll nach Willen der Bahn dann aber nicht mehr streiken dürfen.
Dies ist aber nicht die ganze Wahrheit. Vielmehr hatte die Bahn angeboten dass sich die Gewerkschaften einigen, wer welche Gruppe vertritt. Die andere Gewerkschaft darf bei der jeweils nicht zuständigen Gruppe dabei sein und mitverhandeln. Beschließen kann jedoch nur die verantwortliche Gewerkschaft. Dass die nicht zuständige Gewerkschaft für die Gruppen, für die sie nicht zuständig ist, nicht mehr streiken darf liegt auf der Hand und ist kein Knechtvertrag. Wenn nur eine Gewerkschaft zustimmt, gilt das Ausgehandelte
nur für ihre Mitglieder. Man muss halt immer alles lesen.
Originalzitat :
Die Bahn bietet eine dreistufige Einkommenserhöhung um fünf Prozent, verteilt auf 30 Monate. Dazu eine Einmalzahlung von rund 325 Euro. Konkurrierende Tarifverträge innerhalb einer Berufsgruppe will der Konzern aber in jedem Fall vermeiden. Die Bahn hatte angeboten, bei Tarifgesprächen künftig parallel mit GDL und EVG zu verhandeln.
Sollte dann nur eine Gewerkschaft einem Kompromiss zustimmen, soll diese auch nur für ihre Mitglieder gelten. Die andere Gewerkschaft soll nach Willen der Bahn dann aber nicht mehr streiken dürfen.
Und hier eine Aufarbeitung der Punkte auf n-tv
Vorwürfe der GDL an die Deutsche Bahn
1. Die Bahn will nicht mit den zwei Gewerkschaften GDL und EVG über die gleichen Tarifthemen verhandeln.
Die Bahn hat laut Personalvorstand Ulrich Weber am vergangenen Wochenende auch parallele Verhandlungen zwischen der EVG und der Bahn sowie der GDL und der Bahn vorgeschlagen.
Bei Uneinigkeit würde allerdings weiter die GDL für die Lokführer und die EVG für Zugbegleiter das Sagen haben. Für GDL-Chef Weselsky ist das unannehmbar und ein "Erpressungsversuch".
2. Die Bahn verlange, dass die GDL ihre Koalitionsfreiheit abgebe – Stichwort Tarifpluralität. Damit sei ein Grundrecht verletzt, meint GDL-Chef Claus Weselsky.
Das weist der Personalvorstand der Bahn, Ulrich Weber, zurück. Davon könne keine Rede sein, die GDL sei für die Bahn ein Partner auf Augenhöhe.
Die Bahn richtet sich nach einem Grundsatz:
Wer die meisten Mitglieder in einer Berufsgruppe oder einem Betrieb hat, hat auf Gewerkschaftsseite die Tarifverhandlungsmacht. Bei den Lokführern ist das die GDL, bei allen anderen Berufsgruppen die EVG.
3. Die vorgeschlagenen Verhandlungen sind Scheinverhandlungen, weil die GDL weder die Tarifinhalte, die Tarifstruktur noch die notwendige Beschäftigungssicherung bestimmen darf.
Laut Weber hat die GDL über das letzte Angebot noch gar nicht verhandelt: fünf Prozent für 30 Monate Lohn- oder Einkommensentwicklung sowie die Einstellung von zusätzlichen Lokomotivführern.