Betrug bei Kauf

Vorgesorgt?

Gut gut, ich denke wenn das Thema durch ist kann man ein paar Einzelheiten dazu schreiben.

Ich bin vor gar nicht so langer Zeit um ein Haar um 400 euro auf Ebay geprellt worden. Ich konnte meine Bank morgens um 5 uhr anrufen und einen Stornierungsantrag durchgeben.
Zum Glück ging dieser durch sonst wäre das Geld weg gewesen.

Danach habe ich mich in einem Betrugsforum angemeldet und mich mal eingelesen. Ich war erstaunt was alles mit deutschen Bankkonten möglich ist und das extrem viel Betrug passiert.
Teilweise jahrelang von den selben Leuten welche sogar auf einer Handynummererreichbar waren. Aber die Polizei konnte diese nicht stellen.

Das habe ich in diesem Ausmaß gar nicht erwartet.

Gruß Marc
 
Frage: Du hast einen Überweisungsauftrag stornieren können, der schon abgeschickt wurde?
Wie geht das und welche Bank geht morgens um 5 ans Telefon?
 
Frage: Du hast einen Überweisungsauftrag stornieren können, der schon abgeschickt wurde?
Wie geht das und welche Bank geht morgens um 5 ans Telefon?

Solange die Überweisung noch nicht die eigene Bank verlassen hat, sollte das gehen.
Wenn er abends nach Geschäftsschluss die Überweisung getätigt hat, wird die vor morgens 9:00 z.b. Ja nicht bearbeitet. Auch die Rechner der Bank haben arbeitsrechtlich eine Freizeit analog ihrer Kollegen aus Fleisch und Blut zugesichert ;)
 
Gibt es zu dem hier diskutierten Fall und Täter eigentlich Neuigkeiten?
 
Danke, Harald. :t Was für ein Termin denn? Das klingt ja "fast" nach einem Gerichtstermin in einem Straf- oder Zivilverfahren...?
 
Ja, ein verfahren gegen Robbys Frau, da Sie Ihr Konto (und noch etwas mehr) zur Verfügung gestellt hat.
Details aber jetzt nicht hier, da hängt noch mehr dran.
Wenn die Sache "durch" ist, werden sicherliche einige was dazu schreiben.

Nachtrag.
Zitat aus einer persönlichen Unterhaltung wieder entfernt
 
Zuletzt bearbeitet:
Danke, Harald, das ist anschaulich. :t

Ich freue mich für euch, dass es - auch strafrechtlich - vorangeht und drücke die Daumen, dass das Verfahren für euch zufriedenstellend abgeschlossen wird. Auf zivilrechtlicher Ebene ist es immerhin erfreulich, wenn die Titel jeweils bereits aufgrund der fehlenden Verteidigung des Täters / der Täter zugesprochen werden. Auch wenn dann die vermutlich weniger erfreuliche Frage folgt, ob, was und wann sich aus dem Titel vollstrecken lassen wird.

Es wäre toll, wenn jemand zu gegebener Zeit hier wieder etwas durchgeben könnte. :) :-)
 
Jepp, wir bekommen zwar den Titel, ab zu holen wird nix sein.
Ich werd den Titel mit ins Testament aufnehmen, sollen sich dann in 29,9 Jahren meine Erben drum kümmern :D.
Oder ich leb noch und mach es selber, nach genau 29 Jahren und 364 Tagen :sneaky:
 
Ich würde da nicht die Flinte ins Korn werfen. Titel bleiben ja in der Tat über viele Jahre hinweg vollstreckbar, und nicht selten bekommt man dann doch noch Jahre später mal, einschließlich der Zinsen, ein nettes Sümmchen. ;)
 
Privat Insolvenz mit Restschuldbefreiung nach x Jahren, hatte ich auch unlängst mit einer Mieterin. Ich denke das sind so Gründe warum sich manch einer garnicht drum schert ...
 
Also bitte - wäre ja noch schöner, wenn man sich vorsätzlich in die erfolgreiche Privatinsolvenz kaufen oder betrügen könnte. :confused:
 
Ich klinke mich kurz mal rein.
Der Nachname der Frau war zufällig kein ausländischer/asiatischer?
Ansonsten hätte ich da noch einen ähnlichen Fall (ging um Dienstleistungen) aus Mainz und aufgrund der räumlichen Nähe wollte ich nur mal kurz nachfragen. Die Ausreden und der gesamte Ablauf kommen mir so verdammt bekannt vor ;)

@^: Trotzdem kommt man oft nicht an sein Geld, weil die Kollegen dann unter dem Existenzminimum liegen usw...
 
Hallo zusammen,

mal ein etwas anderes Thema:

Vorab, ich moechte hier keine Namen/Forumsnamen nennen, das bringt keinem etwas.

Folgender Sachverhalt:

- Fahrzeugteil (Faecherkruemmer) auf Ebay-Kleinanzeigen gefunden und Kontakt aufgenommen
- Verkaeufer sehr nett, allgemeiner Austausch ueber den M54B30 und E85, wir haben beide das gleiche Fahrzeug
- Fahrzeugteil exakt beschrieben, ausgezeichnet als passend fuer M54B30 vom Z4 E85
- Preisverhandlung und Einigung inkl. Versand
- Ueberweisung an Verkauefer
- Versand und Erhalt des Fahrzeugteils nach ca. 2 Wochen
- Teil in (optisch) gutem Zustand
- Termin bei Werkstatt meines Vertrauens gemacht
- Nach Ausbau von kompletter AGA, original Kruemmer usw. = Teil nicht passend! (andere Abmessungen und Rohrfuehrung)
- Nach Aussage des Meisters wohl ein Kruemmer fuer E46 (andere Achsabmessungen) oder E36 M3
- Kontakt aufgenommen mit dem Verkaeufer, erstmal wurde gesagt "kann nicht sein"
- dann: "habe ich auch so gekauft, keine Ahnung"
- Nach laengerem Schriftwechsel dann endlich Einsicht und Einigung (nur ueber Kaufpreis + Versand)
- 3 Wochen spaeter den Verkaufspreis + Versandkosten vom Verkaeufer erhalten
- Teil wieder verpackt und zurueckversendet

Im Endeffekt ist mir klar dass sowas passieren kann, sind ja alles nur Menschen. Aber ich bleibe jetzt auf einer Werkstattrechnung
von knapp 300 EUR sitzen, weil die einfach alles wieder zusammengebaut haben.

Zumal ich zuvor noch freundlich auf das Forum hingewiesen habe und bei der Anmeldung etc geholfen habe (sogar ihm noch
zur Teilnahme am Roadstertreffen verholfen habe). Und der Verkaeufer behauptet hier im Forum er habe bereits Faecher und Kats
verbaut, da sollte man doch erwarten dass man weiss was man da verkauft?

Wie seht ihr die Geschichte?

Ich bin im Endeffekt nicht wirklich boese, aber gesagt haben wollte ich das mal. Und eure Meinung interessiert mich.

Vielen Dank im voraus!

Besten Gruss!
 
Ist halt ne blöde Sache, aber man kann wohl davon ausgehen, dass er es nach bestem Wissen und Gewissen verkauft hat und dich nicht vorsätzlich prellen wollte.
Auf der anderen Seite kannst du auch die Werkstatt fragen, warum sie zuerst alles auseinander bauen bevor sie merken, dass das Teil nicht zum Auto passt. Da die ja noch eher Fachkenntnisse besitzen sollten.

Juristisch würde ich eine solche Situation als Sachmangel (§434 I BGB) einschätzen, da der Artikel nicht die gewünschte Beschaffenheit aufweist. Daraus könnte man dann Nacherfüllung / Lieferung eines passenden Artikels verlangen (§439 I BGB). Da er aber vermutlich keinen anderen Krümmer da hat, würde es eher auf einen Rücktritt vom Kauf hinauslaufen (§440 BGB). Daraus wäre er dann zum Schadensersatz (§281 I BGB) verpflichtet, was letztendlich wohl die Erstattung des Kaufbetrags und die Erstattung der Kosten für den Aufwand, sprich Werkstattkosten (§284 BGB) bedeutet.
Die große Frage wäre nur, ob es ein Sachmangel ist oder nicht. Da würde man klären müssen, ob es vom Käufer keine grobe Fahrlässigkeit war den Mangel nicht zu entdecken. Da könnte ich mir z.B. vorstellen, dass das vorliegt, wenn der Krümmer deutlich anders aussieht als der vom E85.
Das wäre jetzt meine Einschätzung und keine Rechtsberatung, aber ich bin auch kein Jurist sondern habe nur im Zusammenhang mit meinem Studium zwei Semester Wirschaftsrecht gehört.

In der Praxis kannst du wohl froh sein, dass du das Geld wieder hast und es ist halt dumm gelaufen. Mir ist mit einem Auspuff was ganz ähnliches passiert. Da war keine E-Nummer drauf, obwohl es mehrfach zugesichert wurde. Nach ewigem Hin- und Her und Androhung von Anzeige usw. habe ich mein Geld zurückbekommen, nachdem er mir Urkundenfälschung (Aufschweißen einer beliebigen E-Nummer) vorgeschlagen hatte und sich dann im Betrug, sprich nachträglicher Änderung der Verkaufsanzeige versucht hat. Nachdem er sich dann mit seinem Rechtschutz beraten hatte bekam ich kleinlaut das Geld zurück :D Ich bin jedoch auf den Versandkosten für hin und zurück sitzen geblieben, weil derjenige halt ein Sozialverhalten/Ausdrucksweise von RTL am Mittag hatte und auch der Meinung war, dass das BGB für ihn nicht gilt, da Privatverkauf. Das war mir dann auch zu blöd für 40€ einen Mahnbescheid und alles fertig zu machen. Das ist halt der ganz normale Wahnsinn auf Kleinanzeigen.
 
Sehr sympathisch von dir geschrieben.:t
Da Privatverkauf von eBay bleibt es rechtlich eh an dir hängen. Was mich aber verwundert ist,dass es für den M54 überhaupt einen legalen Fächerkrümmer geben soll. Meines Wissens sollte es da nichts TÜV fähiges auf dem Markt geben,insofern wolltest du entweder illegal unterwegs sein oder hast dich im Vorfeld nicht ausreichend informiert.
 
Da steht doch gar nix von legalem Fächerkrümmer. Kann ja auch ein Motorsportteil sein oder er wollte es per Einzelabnahme + Abgasgutachten eintragen, dann gilt trotzdem noch deutsches Recht. ;)
So einfach ist das mit dem Privatverkauf nicht. Sachmängelhaftung gilt weiterhin und selbst wenn sie ausgeschlossen ist kann sie noch gelten, wenn du dem Verkäufer arglistige Täuschung nachweisen kannst bzw. das er davon gewusst haben muss (weil er z.B. ein Krümmerspezialist ist o.ä. Fachwissen hat). Das hat auch das BGH in ähnlichem Fall (VIII ZR 96/12) bestätigt.

Apropos, wenn du mehrere Sachen gleichzeitig bei Kleinanzeigen/Ebay verkaufst oder die Seite für ein Gericht "professionell gestaltet" wirkt, kann es auch schnell sein, dass man dir den Disclaimer von wegen Privatverkauf nicht mehr abnimmt und dich als gewerblich einstuft. Das geht mittlerweile sehr schnell und da warnt mittlerweile auch unser Prof. davor.
 
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