Bilstein B8-Stoßdämpfer nicht ohne Gutachten durch den TÜV?????

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16 Mai 2009
Hallo,

hatte in einem anderen Thread (Airbag-Leuchte an/TÜV fällig/INPA-OBD funktioniert nicht) schon geschrieben, dass mein BMW wg. diverser Probleme nicht durch den TÜV kam ... u.a. wg. defekter Stoßdämpfer.

Folglich habe ich die Ersatzteile von Bilstein (4x B8 - Sprint Stoßdämpfer vom Bilstein-Fahrwerkshop) einbauen lassen.

Heute Wiedervorstellung bei der Dekra:
-- für die geänderten Stossdämpfer müsse ein Gutachten vorgelegt werden.

Diese kann ich aber auf den Bilstein-Internet-Seiten nicht finden.

lt. Google-Recherche müsse man für neue Stossdämpfer keine Gutachten oder ähnliches vorlegen - ist das korrekt? - wenn ja: warum weiss der Prüfer das nicht und wie kann ich ihn überzeugen?

Genervte Grüße, ACHIM
--
 
Diese kann ich aber auf den Bilstein-Internet-Seiten nicht finden.
Weil nur die Federn abgenommen werden müssen, leider finden sich auch viele unwissende beim T Ü V, wenn ich nur dran denke was ich mir für Räubergeschichten anhören musste wegen der si Bremse:confused:

Anderer T ü v neues Glück!
 
Stoßdämpfer die von den Standardmaßen abweichen müssen eingetragen werden. Die B8 sind einfach Ersatz. Wie man den überzeugen kann? 🤔 Ruf bei Bilstein an, die sollen dir was schicken.
Ist dem wirklich so? Sind nicht B4 auf der Bilstein Homepage als Serienersatz beschrieben. (hab eben nochmal geschaut, ja stimmt), die B8 sind Sportstoßdämpfer und damit kürzer bzw. für kürzere Federn gedacht, oder?
 
Ist dem wirklich so? Sind nicht B4 auf der Bilstein Homepage als Serienersatz beschrieben. (hab eben nochmal geschaut, ja stimmt), die B8 sind Sportstoßdämpfer und damit kürzer bzw. für kürzere Federn gedacht, oder?
Man kann gekürzte Dämpfer bekommen. Koni gelb aber z.B. ist nicht gekürzt (nur auf Wunsch). Beim B8 steht immer mal wieder gekürzt dabei. Wissen tu ich es nicht. Lässt man aber ein B12 eintragen (B8 + Eibach), dann werden nur die Federn eingetragen.

Wie bereits geschrieben wird ein Kurzer Anruf bei Bilstein für Klarheit sorgen
 
Die Bauform des B8 ist aber dieselbe wie beim B4,er ist lediglich knallgelb lackiert.

Zu nem anderen TÜV fahren,da muß garnix eingetragen werden,das is Kappes.Der will sich nur aufspielen.


Greetz

Cap
 
Zu nem anderen TÜV fahren,da muß garnix eingetragen werden,das is Kappes.Der will sich nur aufspielen.

Ich nehme Mal an das die Prüfgebühr schon bezahlt wurde..... Also ICH würde da nicht zu einer anderen Prüfstelle fahren und damit die Gebühr in den Wind schreiben nur weil ein Prüfer nicht richtig Bescheid weiß...😉
Wie oben schon geschrieben - Anruf beim Kundenservice von Bilstein, Problem schildern und die Sache klären lassen....
Wenn das alles seine Richtigkeit hat können die bestimmt eine Bestätigung oder ähnliches zuschicken und damit wieder zur Prüfstelle.
Sollte der Prüfer dann immer noch beratungsresistent sein, dann bitte ausdrücklich fördern das er Dir die entsprechende Norm/Vorschrift ect. zeigt auf die er sich beruft. DAS und nur DAS ist dann die Grundlage ob er Recht hat oder Bilstein....
 
Die B8 gelten als gekürzt und sind als Ersatz für das M Fahrwerk geeignet. Das Gekürzt bezieht sich auf den Arbeitsbereich des Dämpfers und nicht auf die Aussenmasse. Habe ich zusammen mit den M Federn gefahren. Im Gegensatz zur Forenmeinung keine Probleme mit der Haltbarkeit. Genaue Kilometerleistung weiß ich nicht mehr aber ich war wirklich nicht unzufrieden. Definitiv keine Eintragung beim Tüff nötig!
 
Also erstens darf dir wegen den Dämpfern keine Plakette verweigert werden- außer es sind schwere, sichtbare Mängel ersichtlich... und Zweitens sollte dir Bilstein ohne Probleme nen entsprechenden Zweizeiler ausstellen können.
Die Gebühr für ne Nachprüfung würde ich nicht zahlen- im Gegenteil, ich würde mit dem Vorgesetzten dieses Prüfers in die Eskalation gehen 💪
 
So, (Nachtrag: hatte glaube ich nicht geschrieben, dass mein Z4 ein M-Fahrwerk hat)

Habe jetzt sowohl die eMail-Bestätigung von Bilstein UND eine Bestätigung/Kontakt vom TÜV Süd: Stoßdämpfer brauchen selbstverständlich weder ABE noch Gutachten ...

Jetzt muss man nur noch den Vollhonk von der DEKRA überzeugen ...
 
So, Stand der Dinge: Der DEKRA-Prüfer (DEKRA Germering bei München) UND sein Chef sind der Meinung, für das Ersatzteil 'Bilstein-Stossdämpfer' brauche man ein Gutachten - ein Gutachten, dass es lt. Bilstein selber nicht gibt, weil es nicht benötigt wird (die Aussagen von Bilstein und vom TÜV Süd interessiern dort niemanden).
Werde mich jetzt an den ADAC wenden, mal sehen was die sagen ...
 
Der DEKRA-Prüfer (DEKRA Germering bei München) UND sein Chef sind der Meinung, für das Ersatzteil 'Bilstein-Stossdämpfer' brauche man ein Gutachten - ein Gutachten, dass es
Boh ey, bei denen würd ein EEG nur gradlinig anzeigen:rolleyes:

Wird Zeit für ein Thread ,, meine T Ü V / DEKRA Erlebnisse"

Mir hat mal ein Prüfer 1986 ein Loch in einen frisch eingesetzten Käfer Schweller reingeschlagen, da wellt sich heut noch mein Hals:roflmao:
 
Was für Kasper :mad: aber mal im Ernst die haben doch Ihren Beruf verfehlt! Kann man da nix machen? Der Aufwand, 2x hin, Kosten und dann immer noch eine Absage weil die zu doof oder zu stur sind?
 
Gibt's da keine Dekra-zentrale, die man konsultieren kann?
 
So, Stand der Dinge: Der DEKRA-Prüfer (DEKRA Germering bei München) UND sein Chef sind der Meinung, für das Ersatzteil 'Bilstein-Stossdämpfer' brauche man ein Gutachten
Hatte ich schon weiter oben geschrieben - auf welche Verordnung/Vorschrift/Paragraph oder dgl. Begründet sich ihre"Meinung"????
DAS ist nämlich genau die Grundlage - nur dann kann man entsprechend reagieren! Ist in meinem Job täglich Brot das irgendein Amt meint die Inbetriebnahme unserer Anlagen nicht zu genehmigen weil angeblich irgendwas nicht in Ordnung ist....🙄
Nur wenn ich von ihnen schriftlich bekomme auf welcher Rechtsgrundlage die die Abnahme verweigern kann ich reagieren - in mindestens 70-80 Prozent der Fälle wird einfach die falsche Norm oder Vorschrift angewendet und kann dann ganz schnell mit Fakten wiederlegt werden....😉
Ähnlich ist es hier - entweder hat die DEKRA Recht und kann dir die entsprechende Rechtsgrundlage nennen - dann kann Bilstein entsprechend reagieren... Oder sie haben Unrecht und das lässt sich dann sehr einfach wiederlegen - evtl. sich mit Hilfe von Bilstein.
Aber einfach nur behaupten dass nach ihrer MEINUNG ..... Das geht gar nicht...
 
Nur wenn die original Federn verbaut sind ist ein Nachrüstdämpfer eintragungsfrei. Sind irgendwann nicht original Federn (egal ob kürzer oder nicht) verbaut worden sind die Stoßdämpfer in Kombination mit den Federn zu prüfen und in die Papiere einzutragen.
So MEIN Kenntnisstand.
Vermutlich wollen die gar kein Gutachten der Dämpfer sondern nur eine technische Beschreibung die versichert dass die Dämpfer in Kombination mit Serienfedern vorgesehen sind.
 
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Nur wenn die original Federn verbaut sind ist ein Nachrüstdämpfer eintragungsfrei. Sind irgendwann nicht original Federn (egal ob kürzer oder nicht) verbaut worden sind die Stoßdämpfer in Kombination mit den Federn zu prüfen und in die Papiere einzutragen.
So MEIN Kenntnisstand.
Vermutlich wollen die gar kein Gutachten der Dämpfer sondern nur eine technische Beschreibung die versichert dass die Dämpfer in Kombination mit Serienfedern vorgesehen sind.
Dann stellt sich mir die Frage warum sind die Dämpfer bei Konis oder eben B8 nie in den Abnahmeprotokollen/Papieren eingetragen, sondern ausschließlich die Federn?

Ich kann die Eibachfedern mit M Dämpfern oder halt b8 und ebenso Konidämpfern fahren, einzig die Federn sind abnahmepflichtig und nichteinmal die, wenn Serienfedern verwendet werden.

Dann müssten ja auch Zubehör Bremsscheiben abnahmepflichtig sein:whistle:
 
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