So isses.

Der Gesetzgeber hat schlicht in seiner geradezu ehrfurchtgebietenden Weitsicht den Blick über den Tellerrand konsequent vermieden und gesetzlich nur denjenigen Fall geregelt, an den gerade gedacht wurde. Auf die Idee, das Gesetz per einfacher Wortlautänderung auf ähnlich gefährliche Aktivitäten zu erstrecken, wollte er partout nicht kommen.
Etwas ernster: Den Grund für den engen Wortlaut kenne ich nicht. Wenn der Wortlaut derart deutlich und offensichtlich absichtlich eng gefasst ist, kann man ihn in aller Regel auch nicht weiter auslegen, mithin das Verbot in der Tat nur für "...
Mobil- oder Autotelefone ..." gilt. Das iPad darf also in gewohnter Manier über dem Lenkrad liegen.