Blitzerabzocke

"Hier ist das dicht auffahren oder abblenden meistens der einzige Ausweg..."

"Wer also kurz und stoßweise auf der Überholspur einer Autobahn die Lichthupe gibt, oder sogar hupt, begeht keineswegs Nötigung. Wer dabei zu dicht auffährt schon. Ohnehin ist der Übergang zur Straftat durchaus fließend."

Wie man als neutraler Leser ersteres geschriebene auch im Bezug auf zweiteres hier interpretieren kann, kann sich ja jeder selbst überlegen. Erfahrungsgemäß ist halt die Lichthupe eher selten als ein freundliches bitte mal auf die freie rechte Spur fahren gemeint - sondern mehr in Kombination mit auf gefühlte 1-2 Meter auffahren und der Aussage weg hier, jetzt komme ich. Wer jetzt zu den häufigeren und wer zu den weniger häufigen Fällen gehört, kann ich natürlich nicht hier beurteilen.
 
Ich denke wir haben im Großen und Ganzen noch nicht viel Grund zur Beschwerde, denn im Vergleich lebt es sich hier mit den als "Kavaliersdelikten" dargestellten Ursachen immernoch recht entspannt. In GB oder auch in A werden mittlerweile Durchschnittsgeschwindigkeiten ermittelt. Da hält man sich besser grundsätzlich an die Anzeigen und der Erziehungseffekt ist IMHO deutlich größer. Es wäre nur wünschenswerter wenn diese pädagogischen Maßnahmen da ansetzen würden, dass die Verkehrsteilnehmer von sich aus reagieren und nicht durch die Androhung von Strafen. Andererseits finde ich die skandinavischen Modelle der Bussgeldgestaltung sehr nachahmenswert. Wenn es schon scheinbar nur über Strafen geht, dann muss es im Geldbeutel auch richtig wehtun. Ich bin sicher, da würden viele schneller aus ihren Fehlern klug.
Natürlich ist keiner perfekt aber das Risiko gehört eben dazu und wenn man Mist gebaut hat, dann muss man dazu auch stehen. Die Regeln sind nunmal da und mit dem Führerschein haben wir alle zugestimmt, uns an die Regeln zu halten. Über Sinn oder Unsinn zu diskutieren ist da müßig. Wenn man da etwas ändern will, ist der Abgeordnete des Wahlkreises der Ansprechpartner, um Gesetzesänderungen auf den Weg zu bringen.
 
frag mich manchmal was eher einen Straftatbestand darstellt. (nicht das ich dicht auffahre und Lichthupe gebe)
Derjenige der freundlich mit der Lichthupe auf "no speed limit strecken" auf sich aus langer Entfernung aufmerkstam macht oder derjenige der Selbstjustiz ausübt und Leute durch Linksspurblockade zum langsam fahren erziehen will.

erlebe es leider viel zu oft das obwohl die rechte Spur frei ist, die linke Spur blockiert wird, rüber gefahren wird erst dann wenn man komplett runterbremsen musste. :mad:


verwende den Satz mal so, dass "freundlich" und "Selbstjustiz" den Platz tauschen, dann haste die Sicht eines Linksfahrers.

Alles eine Sache der Perspektive ;)

ich gehe mal davon aus, dass so ein Linksfahrer vielleicht auch mal gepennt hat, also noch nicht eingeschert ist, so wie viele Autofahrer den Rückspiegel nicht alle 10 Sekunden benutzt, er einfach nur zu Ende überholen möchte (so wie er es empfindet nach dem Vorgang eben 200m Sicherheitsabstand zum rechtsbefindlichen Fahrzeug haben möchte usw.)

Ist mir auch schon passiert, links mit denen mir angenehmen 190 Kmh, kam auch einer von hinten mit Lichthupe angerauscht .... er hat es überlebt, dass ich bei diesem Tempo keinen abrupten Spurwechsel gemacht habe. Da war ich das Hindernis .... hat mich jetzt auch nicht irritiert :T

Im Übrigen merkt man doch wie schnell man von hinten auf einen Langsameren zufährt, man ist doch nur weil man hintendran fährt nicht zwangsläufig blind.
 
"Hier ist das dicht auffahren oder abblenden meistens der einzige Ausweg..."

"Wer also kurz und stoßweise auf der Überholspur einer Autobahn die Lichthupe gibt, oder sogar hupt, begeht keineswegs Nötigung. Wer dabei zu dicht auffährt schon. Ohnehin ist der Übergang zur Straftat durchaus fließend."

Wie man als neutraler Leser ersteres geschriebene auch im Bezug auf zweiteres hier interpretieren kann, kann sich ja jeder selbst überlegen. Erfahrungsgemäß ist halt die Lichthupe eher selten als ein freundliches bitte mal auf die freie rechte Spur fahren gemeint - sondern mehr in Kombination mit auf gefühlte 1-2 Meter auffahren und der Aussage weg hier, jetzt komme ich. Wer jetzt zu den häufigeren und wer zu den weniger häufigen Fällen gehört, kann ich natürlich nicht hier beurteilen.

Schau mal, wenn ich schreibe dicht Auffahren dann spreche ich von max von 5 Metern oder mehr zum Vordermann, 1-2 m ist schon ein extremer Abstand ....
 
Übrigens sollte der Terminus "zu schnell gefahren" in diesem Zusammenhang in Frage gestellt werden. Es fehlt nämlich grundsätzlich der erklärende Nebensatz.
"Zu schnell, um (die Kurve zu kriegen / dem Elch auszuweichen / gesehen zu werden / mit menschlichen Augen erfasst zu werden...) wäre ggf. sinnvoll.
Aber das wäre ja schwierig, denn zu schnell ist man eher selten. Sonst hätte man ja die Konsequenz des "zu schnell seins" auch erfahren...
Man hält sich nur nicht an die Geschwindigkeitsbegrenzung. Klingt aber viel weniger dramatisch...:) :-)

LG,
Ralf
Wenn jemand schneller als erlaubt gefahren ist, dann ist er "zu schnell gefahren" und genau dieser Fall (um den es ja hier in diesem Thread geht), kommt sehr, sehr oft vor - nicht "eher selten".

Was gibt es dazu in Frage zu stellen?

Jedoch gebe ich Dir in dem von Dir genannten Kontext zu 100% recht :t
 
Um meine lange vergessenen Deutschkenntnisse zu bemühen..."Bei der finalen Satzverbindung werden zwei Sätze verbunden, bei denen der zweite Satz das gewünschte „Ziel“ einer „Handlung“ („Aktion“) beschreibt." (OK. das habe ich gegoogelt...:rolleyes:)
Der Punkt ist, das sogar die deutsche Sprache populistisch verdreht wird, um eine eigentlich wertfreie Feststellung ("schnell") mit dem Wort "zu" negativ zu belasten.
"Zu" bedeutet tatsächlich in diesem Zusammenhang, das "schnell" mit etwas Schlimmen assoziiert wird. Im Kopf des Lesers, Hörers oder Telepathen ergibt sich unweigerlich das Bild von rauchenden Trümmern, schreienden Menschen oder qualmenden Rennfahrern...
Der TATSÄCHLICHE Satz... "er war zu schnell, UM eine Strafe wegen Verkehrsregelverletzung - aufgestellt aus Gründen, die nachvollziehbar oder willkürlich aufgestellt wegen finanzieller Notstände der diese Regeln aufstellenden Kommunen oder Gemeinden - ZU vermeiden" (was in Anbetracht der Tatsache, das der genannte Fahrer außer der Strafe eben keine andere Konsequenz erfahren hat und das "zu" folglich durchaus in Frage gestellt werden kann) ...klingt irgendwie zu unaufgeregt...
Das ist so ein Punkt, wo der Mob anhält und anfängt zu diskutieren, ob man das Schloss wirklich anzünden soll...:) :-)

LG,
Ralf
 
Zugegeben habe ich nicht den ganzen Thread mitverfolgt und habe demzufolge viele Beiträge nicht gelesen. Aber mir scheint, dass sich einige der neueren Postings weit vom eigentlichen Thema entfernt haben. Zu dieser ganzen Diskussion möchte ich nur eins sagen. Wenn jeder mit etwas Verstand und defensiv fährt, wird er sicher und entspannt an seinem Ziel ankommen. Dabei muss er dann nicht einmal geschlichen sein.

Die deutschen Verkehrsregeln sind so ausgelegt, dass der Dümmste sein Fahrzeug durch den Starßenverkehr buchsieren kann und knitterfrei sein Ziel erreicht, wenn er sich nur an das Regelwerk hält. Dazu gehören eben auch die Geschwindigkeitsbegrenzungen. Sie helfen gerade den Ortsunkundigen, ihr Geschwindigkeitsniveau der Gefahrenlage anzupassen und dienen den Ortskundigen ohne Gefahrenbewusstsein als Entscheidungshilfe für die Wahl der richtigen Fahrgeschwindigkeit. Schließlich will man ja Verkehrsunfälle vermeiden. Soviel zur Theorie.
Leider sind wir keine Androiden, die alle Situationen logisch-nüchtern und vollkommen emotionslos bewerten. Da gibt eine Vielzahl von Emotionen, die dieses Bestreben sabotieren. Da ist der Spaß an der Geschwindigkeit zu nennen (der ZZZ(Z)-Fahrer mit dem breiten Grinsen bei hohen Beschleunigungskräften), noch öfter kommt dem das Geltungsbedürfnis in die Quere (die Hoppla-jetzt-komme-ich-Fraktion). Tja, und für diese Herrschaften sind eben die Bußgelder da, die sie emotional wieder etwas runterbringen und dem Androiden wieder etwas ähnlicher machen sollen.
Das ist ja alles soweit korrekt und dient der Steigerung der Verkehrssicherheit. Wenn aber in offensichtlicher Weise diese Regulierungshebel wirtschaftlichen Interessen juristischer Personen dienen und Verkehrsteilnehmer einfach nur abgezockt werden (Blitzen an temporären Geschwindigkeitsbegrenzungen, deren Sinn sich jedem gesunden Menschenverstand entzieht), dann gerät das Regel- und vor allem das Sanktionierungssystem in Schieflage und verliert daraufhin an Glaubwürdigkeit. Ergebnis sind dann Diskussionen der Art, wie sie in diesem und ähnlichen Threads in verschiedenen Autoforen zu finden sind.

Ich finde, wenn etwas stark nach Abzocke riecht, dann sollte man es auch offen sagen dürfen, ohne gleich in die Raserecke abgeschoben zu werden. Auch jene hier, die da sagen "Halte dich an die Geschwindigkeitsbegrenzungen, dann passiert auch nichts.", haben zwar mit dieser Äußerung vollkommen recht, aber einen etwas schalen Beigeschmack habe ich da schon. Denn sagen sie damit gleichzeitig: "Die Legislative hat immer recht." Die Geschichte straft sie aber Lügen.
Das führt jetzt aber doch zu weit und viel zu weit vom eigentlichen Thema weg.
 
Schau mal, wenn ich schreibe dicht Auffahren dann spreche ich von max von 5 Metern oder mehr zum Vordermann, 1-2 m ist schon ein extremer Abstand ....

falsch.... halber Tachoabstand ist eine der Grundformel. Alles darunter gilt schon als zu dichtes Auffahren. Wie man sieht, hast Du auch schon eine eigene - nicht konforme- Auffassung entwickelt.

Das was Du beschreibst ist rüpelhaftes Verhalten (Vorsatz) und würde jedem Richter dazu verleiten, die Gesetze noch strenger im Urteil niederschlagen zu lassen.
 
Zuletzt bearbeitet:
Die Grundformel ist glaube ich auch bereits überholt. Es gibt da eine andere Formel. Ich lasse mich aber gerne korrigieren.
 
Die Grundformel ist glaube ich auch bereits überholt. Es gibt da eine andere Formel. Ich lasse mich aber gerne korrigieren.

Ein Abstand von 5 Metern zwischen zwei Fahrzeugen ist, jedenfalls auf der Autobahn, unter jeder Formel erheblich zu wenig. Ausgenommen natürlich im Stau. :D
 
Die Grundformel ist glaube ich auch bereits überholt. Es gibt da eine andere Formel. Ich lasse mich aber gerne korrigieren.

Nein, die Polizei wendet sie als Faustregel grundsätzlich an.
Rechnerisch - mathematisch - hast Du selbstverständlich recht. Zumal ja auch noch wetterbedingte Straßenverhältnisse bei diesen Berechnungen berücksichtigt werden. Und bei Abstandsverstößen werden die Videobeweise anschließend genausestens ausgerechnet. Dort finden sich die von Dir Vermuteten dann wieder.
 
falsch.... halber Tachoabstand ist eine der Grundformel. Alles darunter gilt schon als zu dichtes Auffahren. Wie man sieht, hast Du auch schon eine eigene - nicht konforme- Auffassung entwickelt.

Das was Du beschreibst ist rüpelhaftes Verhalten (Vorsatz) und würde jedem Richter dazu verleiten, die Gesetze noch strenger im Urteil niederschlagen zu lassen.

auch dir möchte ich ans Herz legen.... erst lesen, verstehen, nachdenken und dann schreiben. Nicht anders herum, weil sonst kommt murks raus, wie in deinem Beitrag. Du schreibst drauf los und legst dir meine Worte so zurecht dass es zu deinen passt :wm
 
auch dir möchte ich ans Herz legen.... erst lesen, verstehen, nachdenken und dann schreiben. Nicht anders herum, weil sonst kommt murks raus, wie in deinem Beitrag. Du schreibst drauf los und legst dir meine Worte so zurecht dass es zu deinen passt :wm


"Schau mal, wenn ich schreibe dicht Auffahren dann spreche ich von max von 5 Metern oder mehr zum Vordermann, 1-2 m ist schon ein extremer Abstand ...."

Also ich weiß ja nicht, was Du geschrieben haben wolltest, aber dann solltest Du Deine Empfehlung an mich doch noch eher beherzigen als an mich zu richten. Und das möchte ich Dir nicht ans Herz legen, sondern in dem Bereich wo gedacht/nachgedacht wird.
Ich lese.... für dich ist dichtes Auffahren von max. 5 Metern, extrem ist für die 1-2 Meter. Hallo? Was gibt es da falsch zu lesen und somit zu verstehen?
Das ist Straftatbestand!

Das ist vollkommen uninteressant inwieweit da jetzt die Lichthupe getätigt werden darf und Nötigung darstelle?

Edit:
Du schreibst doch eh schon die ganze Zeit so, dass Deine Ansichten bei Anderen nur Fassungslosigkeit auslösen kann.
 
Zuletzt bearbeitet:
Ach ja... übrigens, ich bin jetzt mal raus aus dieser "never ending story". Ich warte lieber ab, bis eine solche sich zum x-ten Male wiederholende Blitzer-Diskussion aufkommt. :zzz:
 
"....

Edit:
Du schreibst doch eh schon die ganze Zeit so, dass Deine Ansichten bei Anderen nur Fassungslosigkeit auslösen kann.

Ja, ich sehe es, alle Fassungslos ... Und täglich sind im Feierabendverkehr Millionen von Rüpeln auf deutschen Autobahnen unterwegs. Mit 80/90 km/h fahren die alle Stoßstange an Stoßstange, die sollte man alle Strafrechtlich verfolgen.
 
Schau mal, wenn ich schreibe dicht Auffahren dann spreche ich von max von 5 Metern oder mehr zum Vordermann, 1-2 m ist schon ein extremer Abstand ....

Spätestens das spricht genügend für bzw. eher gegen sich, als dass ich dazu nur noch eines sagen kann: Sorry, manche Leute hat man auf der Straße lieber vor einem - mit am besten sehr großem Abstand.
 
Spätestens das spricht genügend für bzw. eher gegen sich, als dass ich dazu nur noch eines sagen kann: Sorry, manche Leute hat man auf der Straße lieber vor einem - mit am besten sehr großem Abstand.

ja, ich gebe es zu. ich bin ein notorischer raser und drängler. wenn ich auf die Autobahn fahre dann suche ich förmlich nach jemandem dem ich dicht auffahren kann. desto höher die geschwindigkeit, desto besser... und falls niemand die linke spur blockiert, dann fahr ich eben auf der rechten spur dicht auf :wm
 
Jungs, wollt Ihr mit der Streiterei nicht mal aufhören?

Blitzerabzocke (also das Aufstellen an möglichst lukrativen Standorten wo viele - auch unwissend - zu schnell sind um so viel Kohle wie möglich in die Haushaltskasse zu spülen) und Unterschreiten des Sicherheitsabstandes sind für mich zwei ganz unterschiedliche paar Schuhe.

Also cool down und BTT ;)
 
So lange es Vorkommnisse nachstehender Art gibt, darf auch nicht gemeckert werden, dass nicht nur an Unfallschwerpunkten die Geschwindigkeit kontrolliert wird. Ganz aktuell heute via Facebook veröffentlicht worden.

"Mit 172km/h über die B4 bei Uelzen:

Die Polizei hatte eine neue mobile Messanlage mit sieben Einzelgeräten auf der B4 bei Uelzen aufgestellt, mit der Autos und Lastwagen in beide Richtungen, von der Frontseite und über das Seitenfenster geblitzt wurden, die mit mehr als 100 Stundenkilometern über die Bundesstraße rasten.

Mit der neuen Anlage werden jeweils drei Fotos von Rasern angefertigt.

Mit 172 Stundenkilometern wurde der Schnellste gegen Abend geblitzt, kurz zuvor ging ein Autofahrer mit 167 Stundenkilometern ins Netz. Mehrere Raser waren mit einem Tempo zwischen 140 und 150 unterwegs.

Fünf Personen wird voraussichtlich ein Fahrverbot erteilt.
Kurz vor der Abfahrt nach Holdenstedt wird häufig gerast, weiß Andreas Dobslaw, Verkehrsexperte bei der Polizeiinspektion Lüneburg/Uelzen. Im zweispurigen Bereich der Fahrbahn würden Autofahrer noch überholen, auch wenn sie dabei den schraffierten Bereich überschreiten. Da auch von der gegenüberliegenden Seite Autofahrer über den abgegrenzten Abschnitt fahren, sei das gefährlich. „Bei 172 Stundenkilometern kann das brenzlig werden“, sagt Dobslaw. Er und Wolfgang Franz ziehen deshalb aus der gestrigen Messung das Fazit: „An dieser Stelle werden wir jetzt häufiger stehen.“

Edit:
So, jetzt bleib ich hier wieder weg.
 
Zuletzt bearbeitet:
Im zweispurigen Bereich der Fahrbahn würden Autofahrer noch überholen, auch wenn sie dabei den schraffierten Bereich überschreiten.

Wer an so einer Stelle zu schnell fährt, ohne sie so einsehen zu können, dass er einen Blitzer definitiv auschließen kann (offenes Feld) gehört halt zu den Häuptlingen des Stammes Dumm, denn da wird überall immer mal gerne geblitzt - genau wegen des "den Laster schaff ich noch"-Effekts.
 
Bei diesen Blitzaktionen über mehrere Richtungen und über verschiedene Fahrspuren schrillen bei mir immer sämtliche Alarmglocken.
Bei uns auf der A45 (Nähe Dillenburg) wurde mit dieser neuen Säule über 4 Spuren gemessen, nun darf dieser Blitzer wegen Fehlmessungen nicht mehr eingesetzt werden.
Das Gericht in Dillenburg ist da mittlerweile sehr sensibel geworden und hat schon beachtenswerte Urteile gefällt.
Im Nachbarkreis wurden Urteile gegen Autofahrer aufgehoben (natürlich nur die, gegen die Einspruch erhoben wurde), weil der Blitzer falsch aufgestellt war.
Auf der A1 bei Münster beobachte ich immer wieder, dass nur mit einem Blitzer auch über 2 Fahrspuren gemessen wird, was eindeutig wegen möglicher Fehlmessungen verboten ist.
Mein Bruder war in der Überleitung von der A5 auf die A45 geblitzt worden, was ein Fahrverbot bedeutet hätte.
Da er beruflich auf´s Auto angewiesen ist, hat sein Anwalt Akteneinsicht beantragt... aber nicht bekommen, weil das Verfahren urplötzlich eingestellt wurde.
Also wer sofort bezahlt ist anscheinend der Dumme und irgendwas läuft doch in Sachen Blitzer falsch in Deutschland!?

Andererseits: Ich war im Kreis Oldenburg mit mindestens 110 km/h bei erlaubten 70km/h unterwegs, ich hatte das Schild wegen eines LKW, den ich überholt habe, nicht gesehen.
Geblitzt wurde ich dann beim Wiedereinscheren, rechnete auch mit Fahrverbot und sollte 35 Euro bezahlen.
Auch hier definitiv falsch gemessen, ich habe aber ganz schnell bezahlt.
Andersrum geht´s also auch schon mal!

:t
 
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