Weder war die Bahn frei, noch ist sie "geschlichen", noch hat sie nicht in den Rückspiegel geschaut. Ich finde es daher völlig unpassend an dieser Stelle den Eindruck zu erwecken, die Frau wäre "selbst schuld", so klingt das Zitat von Dr. Death für mich. Bei dem Unfall sind 2 Menschen gestorben, weil ein anderer nicht in der Lage war, aus Rücksicht ein paar Sekundenbruchteile später am Ziel anzukommen.
OT, aber ich muss mal wieder meinen Senf zugeben:
Die Bahn ist immerhin
so frei gewesen, dass sie es geschafft hat, quer über mehrere Fahrspuren in die Böschung zu fahren, ohne weitere Fahrzeuge zu touchieren.
Ob "selbst schuld" kann ich nicht beurteilen, aber hier bringt sich jemand
selbst in Gefahr, in dem man die linke Spur benutzt, obwohl man dazu (nervlich?) offensichtlich gar nicht in der Lage ist, weil man mit dem hohem Tempo anderer Verkehrsteilnehmer auf der BAB (!!) nicht klar kommt. Ihr Wagen wurde nicht einmal von dem angeblichen "Todesraser" berührt!
Warum fuhr sie dann nicht auf der rechten Seite, vlt. schon aus reiner Rücksichtname auf schnellere Verkehrsteilnehmer und Eigenschutz? Die Möglichkeit des Rechtsfahren hat doch auch der Richter erkannt und bewertet.
Über manche Urteile kann man nur immer wieder den Kopf schütteln:
Einem Bekannten ist kürzlich bei 150-160km/h auf der
mittleren Spur jemand beim Auffahren auf eine völlig freie BAB in die rechte Fahrzeugseite geknallt, Totalschaden!
Er ist zuvor noch extra nach links gewechselt, um dem Einfädler die rechte Spur frei zu machen.
Der Unfallverursacher nimmt sich tatsächlich einen Rechtsanwalt und verklagt meinen Bekannten auf Schadensersatz mit der Begründung, er habe ja nicht damit rechnen müssen, dass dieser schneller als Richtgeschwindigkeit gefahren wäre.
Und der Richter gibt dem Kläger auch noch teilweise Recht!