Chiptuing 35is - wer hat´s schon gemacht?

AW: Chiptuing 35is - wer hat´s schon gemacht?

Noch zwei kleine Fragen zum Schluss: Wie viele der Chiptuning-Kunden lassen die Leistungssteigerung eigentlich eintragen und damit TÜV- und StVO- konform machen? Und wie will man eigentlich eine Garantie für ein nicht StVO-konformes Fahrzeug durchsetzen? :w

Grüße
Jan

Kannst Du mir als unwissendem nicht Juristen mal den Zusammenhang zwischen dem Führen/Besitz eines nicht StVO konformen Fahrzeuges und der Einhaltung der Garantiepflichten des Chiptuners erklären?
 
AW: Chiptuing 35is - wer hat´s schon gemacht?

Kannst Du mir als unwissendem nicht Juristen mal den Zusammenhang zwischen dem Führen/Besitz eines nicht StVO konformen Fahrzeuges und der Einhaltung der Garantiepflichten des Chiptuners erklären?

Ich frage mal gegen: Wie möchtest du denn den Chiptuner auf Einhaltung seiner Garantie"pflichten" in Anspruch nehmen, wenn du damit eigenes ordnungswidriges und ggf. strafbares Verhalten - in letzter Instanz: auch gerichtlich - dokumentierst? :M
 
AW: Chiptuing 35is - wer hat´s schon gemacht?

Und wie will man eigentlich eine Garantie für ein nicht StVO-konformes Fahrzeug durchsetzen? :w

Hallo,
also als Anwalt solltest du die Frage eigentlich nicht Stellen, denn ob das Fahrzeug StVo konform ist oder nicht hat nichts mit der Garantie zu tun.
Denn angenommen du fährst andere Felgen die nicht eingetragen sind (Fahrzeug ist somit nicht mehr StVo Konform) und bleibst mit einem Motorschaden Liegen nach 10.000 km, da wird sich kein Hersteller aus der Garantie Retten können weil das Fahrzeug ja nicht StVo konform ist.
Es kann ja auch sein das jemand das Fahrzeug nur auf seinem Privatgelände fährt und somit muss es nicht StVo konform sein, aber die Garantieansprüche bleiben Trotzdem erhalten.
Also wenn jemand seinem Wagen tunen lässt, und der Tuner gibt darauf Garantie, hast die das Recht auf die Ansprüche, egal ob mit oder ohne Eintragung.
Aber soetwas solltest du als Anwalt wissen, ansonsten hättest du den Beruf verfehlt.
Gruß
Uli
 
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Also wenn jemand seinem Wagen tunen lässt, und der Tuner gibt darauf Garantie, hast die das Recht auf die Ansprüche, egal ob mit oder ohne Eintragung.
Aber soetwas solltest du als Anwalt wissen, ansonsten hättest du den Beruf verfehlt.
Gruß
Uli

Ich könnte es dir jetzt erklären... aber offen gestanden ist es mir, insbesondere bei diesem Ton, herzlich egal, ob du verstehst was ich meine, oder nicht. Und es ist mir genau so egal, ob und wie du dein Auto tunst und ob du hinterher durch eigene Erfahrung klüger und dann verstehen wirst, was ich gemeint habe.

Was ich dir freilich nicht wünschen möchte. :w

Herzlichste Grüße
Jan
 
AW: Chiptuing 35is - wer hat´s schon gemacht?

Und es ist mir genau so egal, ob und wie du dein Auto tunst und ob du hinterher durch eigene Erfahrung klüger und dann verstehen wirst, was ich gemeint habe.

Hallo Jan,
sorry aber ich habe nur deine nicht korrekte Aussage korregiert das die Garantie von einer StVo Konformität abhängig ist, jetzt die Frage wo das der falsche Ton war??
Und ich Denke eine solche falsche Aussage sollte man nicht einfach so im Raum Stehen lassen.
Und nein ich werde mein Auto nicht tunen lassen, denn mir reicht die Leistung vollkommen.
Das es nicht einfach ist bei einem Tuner die Garantieansprüche geltend ist machen ist klar, aber das hat nicht mit der Konformität nach StVo zu tun.
Der Tuner wirdversuchen es auf das Material des Hersteller zu schieben, und der Hersteller wird sagen nein das liegt nur am Tuning.
Gruß
Uli
 
AW: Chiptuing 35is - wer hat´s schon gemacht?

Die Hersteller-Garantie/Gewährleistung entfällt bei einem Motortuning so oder so, also spielt die hier keine Rolle!

@ihr Beide;) Die Tuner-Garantien werden regelmäßig von externen Versicherern übernommen! Mir sind bisher keine Versicherungsbedingungen bekannt, welche in diesen Fällen den Eintritt des Versicherungsschutzes von einer Eintragung bzw. StVO-Konformität abhängig machen würden....Versicherungsschutz besteht regelmäßig sobald das Fahrzeug "wieder" in Betrieb genommen wird.............
 
AW: Chiptuing 35is - wer hat´s schon gemacht?

Hallo Jan,
sorry aber ich habe nur deine nicht korrekte Aussage korregiert das die Garantie von einer StVo Konformität abhängig ist, jetzt die Frage wo das der falsche Ton war??
Und ich Denke eine solche falsche Aussage sollte man nicht einfach so im Raum Stehen lassen.
Und nein ich werde mein Auto nicht tunen lassen, denn mir reicht die Leistung vollkommen.
Das es nicht einfach ist bei einem Tuner die Garantieansprüche geltend ist machen ist klar, aber das hat nicht mit der Konformität nach StVo zu tun.
Der Tuner wirdversuchen es auf das Material des Hersteller zu schieben, und der Hersteller wird sagen nein das liegt nur am Tuning.
Gruß
Uli

Hallo Uli,

dass die Durchsetzung von Garantieansprüchen und die StVO-Konformität des betreffenden Fahrzeugs zwei verschiedene Rechtsfragen betreffen hat Jan nicht bestritten - sein Punkt war ein anderer. Wenn Du sein Posting hierzu nochmal genau liest, wird es Dir bestimmt klar, denn Jan hat es wie immer präzise und sauber formuliert.

Gruß
Manolo
 
AW: Chiptuing 35is - wer hat´s schon gemacht?

Die Hersteller-Garantie/Gewährleistung entfällt bei einem Motortuning so oder so, also spielt die hier keine Rolle!
Was leider stimmt und ein problem darstellt.

@ihr Beide;) Die Tuner-Garantien werden regelmäßig von externen Versicherern übernommen!...

Was eine loesung fuer das problem waere. ;)
Es gibt versicherungen die versichern motor und antriebstrang nachdem ich eine leistungssteigerung habe basteln lassen und ersetzt schaeden auch dann wenn sie ursaechlich bei BMW liegen, oder liegen koennten, oder man weiss nicht genau?

Was kostet das?

3L
 
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Na ja, den Z4 M muss man(n) auch richtig fahren (können :X).... :b

Der E89 35is mit SMG und Lauchkontroll stellt andere (:X) Anforderungen an den Fahrer...

Vielleicht lag es ja daran :b:b

Aber mit Deiner Einschätzung "Gähn" für den E85 Z4 M stehst Du ziemlich einsam da :d:d

Liebe Grüsse und viel SpaZZZZ mit Deinem Emmi-Töter (?) :t:b:M

PS: WER baut die besten BMW´s??..... ALPINA :M


Hahaaaa...ich habs gewusst !!!:7

Natürlich rede ich hier nur vom Motor...und ja, man muss ihn immer drehen wie Mr. Aral persönlich.
Und glaubt mir, ich kann mit Drehzahlen umgehen. Bin viele Jahre Motorrad auf diversen Rennstrecken gefahren. Leider fahren wir aber zu 99% keine Rennstrecke.
Vom Fahrgefühl des alten *M* habe ich nie gesprochen. Das ist nach wie vor cool, wenn auch nicht mehr State of the Art:P.
 
AW: Chiptuing 35is - wer hat´s schon gemacht?

.... und ersetzt schaeden auch dann wenn sie ursaechlich bei BMW liegen, oder liegen koennten, oder man weiss nicht genau?

Was kostet das?

3L

....in der Regel findet sich folgende Regelung:
" Eine Garantie ist ausgeschlossen,

wenn ein Dritter als Hersteller, Lieferant oder aus Reparaturauftrag oder aus anderweitiger Garantiezusage eintritt oder einzutreten hat." o. Ä. - also, grundsätzlich ja, soweit keine anderer eintrittspflichtig ist!

das ist in der Regel eine normale Versicherungsgarantie, welche je nach Laufzeit zwischen 150 und 400 € kostet...
 
AW: Chiptuing 35is - wer hat´s schon gemacht?

Hallo Uli,

dass die Durchsetzung von Garantieansprüchen und die StVO-Konformität des betreffenden Fahrzeugs zwei verschiedene Rechtsfragen betreffen hat Jan nicht bestritten - sein Punkt war ein anderer. Wenn Du sein Posting hierzu nochmal genau liest, wird es Dir bestimmt klar, denn Jan hat es wie immer präzise und sauber formuliert.
Gruß
Manolo

Hallo,
aber genau das hat Jan in seinem Beitrag behauptet:
Noch zwei kleine Fragen zum Schluss: Wie viele der Chiptuning-Kunden lassen die Leistungssteigerung eigentlich eintragen und damit TÜV- und StVO- konform machen? Und wie will man eigentlich eine Garantie für ein nicht StVO-konformes Fahrzeug durchsetzen?
Das heißt nicht anders wie das man den Garantieanspruch nur durchsetzen kann wenn das Auto StVo konform ist, aber das ist definitif falsch.
Aber es stimmt das er sauber und präzise formulirt hat das der Anspruch nur durchzusetzen ist wenn das Fahrzeug StVo konfrom ist.
Und als Anwalt eine derartige falschaussage zu treffen finde ich schon fatal.

Aber ich bin folgender Meinung zum Tuning:
Wenn ich schon Geld für eine Leistungssteigerung oder ähnliches ausgebe dann habe ich auch das Geld um dieses Ordnungsgemäß eintagen zu lassen und auch das für eine daraus resultierend eventuell höhere Versicherungprämie.
Denn sollte es zu einem folgenschweren Unfall kommen wo ein Sachverständiger eingeschaltet wird und dieser dann feststellt das das Fahrzeug nicht der StVo entspricht, dann möcht ich nicht der Fahrer des Fahrzeuges sein.
Und wenn ich mir die daraus resultierenden Folgekosten nicht leisten kann oder möchte, dann sollte man auch die Finger vom Tuning lassen.

allerdings wird das bei Namenhaften seriösen Tunern die Eintragung eh gleich mit gekauft und durchgeführt, wie z.B. bei Alpina.
Gruß
Uli

Gruß
Uli
 
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Hallo,
aber genau das hat Jan in seinem Beitrag behauptet:

...
Und als Anwalt eine derartige falschaussage zu treffen finde ich schon fatal.

...

Mensch bist du nicht fähig, einfache deutsche Sätze zu lesen??? :g

Bitte hör' auf, Dinge zu behaupten, die ich nie geschrieben habe, indem du Sätze missverstehst oder ausnehmend falsch interpretierst. :s Und hör' vor allem auf, mir Vorhaltungen hinsichtlich meines Berufes zu machen, dazu fehlt dir ganz erheblich die Kompetenz. Im Übrigen schreibe ich hier selbstredend rein privat.

Offensichtlich bist du der Einzige, der solche Verständnisschwierigkeiten hat, was dich dazu veranlassen sollte, deine Aussage kritisch zu überdenkenken. Ob du dich danach entschuldigst oder nicht, ist mir herzlich egal.
Jedenfalls möchte ich nun bitte keine Zeit mehr damit verschwenden müssen, dir auf deine Unterstellungen zu antworten. Können wir es also nun bitte dabei bewenden lassen? :s

Grüße
Jan
 
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Mensch bist du nicht fähig, einfache deutsche Sätze zu lesen??? :g

Bitte hör' auf, Dinge zu behaupten, die ich nie geschrieben habe, indem du Sätze missverstehst oder ausnehmend falsch interpretierst. :s

Hallo,
doch ich kann Deutsche Sätze lesen.
Und wiso hat den denn den Satz nicht geschrieben??
Noch zwei kleine Fragen zum Schluss: Wie viele der Chiptuning-Kunden lassen die Leistungssteigerung eigentlich eintragen und damit TÜV- und StVO- konform machen? Und wie will man eigentlich eine Garantie für ein nicht StVO-konformes Fahrzeug durchsetzen?
Sorry aber leider ist der Satz im normalem Deutsch nur so zu verstehen das man nur Garantieansprüche hat wenn das Fahrzeug StVo konform ist und was anderes kann ich da auch nicht rein interpretieren.
Ansonsten wäre ja auch nicht folgende Frage von ursus71 gekommen:
Kannst Du mir als unwissendem nicht Juristen mal den Zusammenhang zwischen dem Führen/Besitz eines nicht StVO konformen Fahrzeuges und der Einhaltung der Garantiepflichten des Chiptuners erklären?
Eigentlich sachade das du nicht eingestehen kannst das du dich da falsch ausgedrückt hast, bzw etwas falsches geschrieben hast. Einfach mal schreiben das habe ich aber so und so gemeint geht wohl nicht?
Also ich Unterstelle dir nichts, sondern Zietere nur dein geschriebenes.
Gruß
Uli

PS.: sachliche Kritik sollte man schon vertragen können.
 
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Uaaaahhhhh!!!! :# :g

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Sorry aber leider ist der Satz im normalem Deutsch nur so zu verstehen das man nur Garantieansprüche hat wenn das Fahrzeug StVo konform ist und was anderes kann ich da auch nicht rein interpretieren.
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Also ich Unterstelle dir nichts, sondern Zietere nur dein geschriebenes.
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Nein, du zitierst nicht einfach, sondern du verstehst schlicht nicht, was ich geschrieben habe und interpretierst etwas hinein, was ich nicht behauptet habe! :a

Ich habe nicht geschrieben, dass man keine Garantieansprüche hat, sondern ich habe in Frage gestellt, dass man sie wird durchsetzen können.

Ich hatte wörtlich geschrieben:

"Noch zwei kleine Fragen zum Schluss: Wie viele der Chiptuning-Kunden lassen die Leistungssteigerung eigentlich eintragen und damit TÜV- und StVO- konform machen? Und wie will man eigentlich eine Garantie für ein nicht StVO-konformes Fahrzeug durchsetzen?"

Groschen endlich gefallen? :# :# :#

Stell' dir doch bitte mal vor, wie es ablaufen wird: Du wirst den Tuner anschreiben und auf deine Garantie pochen. Der Tuner wird dir womöglich zurückschreiben, dass er - aus welchen Gründen auch immer - die Garantieübernahme ablehnt. So etwas kommt ja womöglich durchaus mal vor. :M Wenn er bei seiner Haltung bleibt, dann bleibt dir nur, ihn zunächst anwaltlich anschreiben zu lassen und dann, als letzte Möglichkeit, ihn gerichtlich in Anspruch zu nehmen.

Und an diesem Punkt gehe nun bitte mal in dich und überlege dir, ob es dir gefallen würde, wenn im Rahmen des Gerichtsverfahrens der Umstand erörtert würde, dass du wochen-, monate- oder gar jahrelang mit einem nicht zugelassenen, sehr PS-starken Auto herumgefahren bist und damit eine Gefahr für andere Verkehrsteilnehmer warst. Du darfst dann nicht nur mit einem Ordnungswidrigkeitenverfahren rechnen, sondern auch damit, dass der pflichtbewusste Richter die Staatsanwaltschaft einschalten wird.

Verstehst du nun endlich, warum ich ernste Zweifel an der praktischen Durchsetzbarkeit solcher Garantieansprüche habe, wenn das betreffende Auto nicht StVO-konform ist?
 
AW: Chiptuing 35is - wer hat´s schon gemacht?

Hallo,
auch an der Durchsetzbarkeit ändert sich nichts, egal ob der Wagen StVo konform ist oder nicht. Das spielt dabei absolut keine Rolle.
Klar ist es schwierig bei Tuning überhaupt einen Garantie anspruch Durchzusetzen, aber dabei ist es nicht ausschlaggebend ob das Fahrzeug StVo Konform ist oder nicht.
Ich frage mal gegen: Wie möchtest du denn den Chiptuner auf Einhaltung seiner Garantie"pflichten" in Anspruch nehmen, wenn du damit eigenes ordnungswidriges und ggf. strafbares Verhalten - in letzter Instanz: auch gerichtlich - dokumentierst?
Also und wieso sollte das nicht möglich sein?? Letzteres hat mit dem ersten nichts zu tun, zudem du ja auch mit dem Wagen auch nur auf einem Privatgelände gefahren sein kannst, somit ist es völlig egal ob StVo Konform oder nicht. Wenn das z.B. auf dem Weg zur Eintragung passiert, oder in einem Land wo es z.B. keine Tüv und somit keine Eintragungsmöglichkeit gibt, wie sieht es da denn dann aus???

Und an diesem Punkte gehe nun bitte mal in dich und überlege dir, ob es dir gefallen würde, wenn im Rahmen des Gerichtsverfahrens der Umstand erörtert würde, dass du wochen-, monate- oder gar jahrelang mit einem nicht zugelassenen, sehr PS-starken Auto herumgefahren bist und damit eine Gefahr für andere Verkehrsteilnehmer warst. Du darfst dann nicht nur mit einem Ordnungswidrigkeitenverfahren rechnen, sondern auch damit, dass der pflichtbewusste Richter die Staatsanwaltschaft einschalten wird.
Die andere Frage ist nun wie will man dir beweisen das du mit dem Fahrzeug am öffentlichen Straßenverkehr Teilgenommen hast??? Das ist sogut wie unmöglich, von daher wird ein Richter da auch keine weiteren Schritte einleiten.
Problematisch wird e nur wenn das Fahrzeug in einem Unfall verwickelt war oder ist.
Gruß
Uli
 
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Die andere Frage ist nun wie will man dir beweisen das du mit dem Fahrzeug am öffentlichen Straßenverkehr Teilgenommen hast??? Das ist sogut wie unmöglich, von daher wird ein Richter da auch keine weiteren Schritte einleiten.
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Schon recht, dann glaub' du das mal ruhig.
 
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Ich könnte mir vorstellen, daß ein einziger kleiner Strafzettel schon als Beweis ausreichen würde
 
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Ich könnte mir vorstellen, daß ein einziger kleiner Strafzettel schon als Beweis ausreichen würde

Nu' sei doch nicht so negativ. Sicherlich werden Richter und Staatsanwalt annehmen, dass der Wagen ausschließlich auf Privatgelände gefahren wurde und die Politesse sich einfach verlaufen hat. Ohnehin liegt es doch wirklich nahe anzunehmen, dass ein Auto allein für flotte Fahrten auf dem heimischen Rasen aufgepimpt wurde. :b
 
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Ich gehe davon aus, dass da nicht mal die Politesse nötig ist. Der Richter oder Staatsanwalt wird vermutlich einfach bei der Zulassungsbehörde anfragen.... :w
 
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Haetten wir das thema mal wieder kaputt geredet.
Mir wuerde das mit der zulassung auch keine sorgen bereiten, zumindest nicht wenn die aenderungen grundsaetzlich eintragbar waeren wuerde mich das von keiner klage abhalten. Glaube auch nicht das es jemand kuemmert, kann ich mich aber taeuschen.

Viel schlimmer sind die kosten einen nachweis zu fuehren an wem der fehler nun ursaechlich liegt.
Tuner oder hersteller. Das wird schnell mal mehr kosten als ein motor und hat auch dann nur maessige erfolgssaussichten.

Das waere fuer mich der hauptpunkt es nicht zu tun.
Jetzt hiess es wieder man koenne das versichern, aber so ganz trau ich den versicherungen auch nicht.

Und nochmal meine persoenliche "weisheit".
Leute die kein geld hatten sich ein staerkeres auto zu leisten werden tunen und so versuchen billig an leistung zu kommen.
Diese leute sind aber gerade wegen des finanziellen hintergrunds nicht in der lage einen defekten "verheizten" motor zu ersetzen. (oder zumindest faellt es schwer)

Stimmen diese beide annahmen dann besser nicht tunen, da ist eine logische konsequenz.

Und bevor sich einer auf den schlipps getreten fuehlt, ausnahmen bestaetigen die regel.
Und mitlesende sind natuerlich alle ausgeschlossen! :)

Ausser meiner einer, wenn ich geld genug haette wuerde ich garnicht ueber zetta tuning nachdenken sondern einen offenen 911er kaufen mit mehr PS als die getunte zetta. Da ich das geld nicht habe lass ich es auch den BMW aus der garantie zu tunen.

Das sind meine 4 cent zu dem thema,
falls ich dann doch mal in die tuninig trickkiste greife hat es mich halt uebermannt und ihr duerft alle mal lachen! :)
(ich gebe zu die versuchung ist vorhanden, 100PS mehr sind ganz sicher ne wucht..)


3L
 
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Viel schlimmer sind die kosten einen nachweis zu fuehren an wem der fehler nun ursaechlich liegt.
Tuner oder hersteller. Das wird schnell mal mehr kosten als ein motor und hat auch dann nur maessige erfolgssaussichten.

...braucht man regelmäßig nie, weil die Tuner/Versicherung genau das abdecken sollte.....
 
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Chiptuning und die Garantie: für alle vom Tuning unter Umständen betroffenen Teile (Motor und Antriebsstrang) ist die Garantie meines Erachtens futsch, nicht jedoch für eine defekte Benzinpumpe, zumal dieses Problem ja bekannt ist. :s

Chitptuning und Betriebserlaubnis: wo kein Kläger, da kein Richter! Wie sollte es auffallen, dass ein Motor gechipt ist? Habe noch nie gehört, dass man mit einem Auto nur aus einem Verdachtsmoment heraus auf einen Leistungsprüfstand muss! Und wenn, was wollen die dort feststellen, z.B. beim Vishnu ist es so konfigurierbar, dass nach einem Motorneustart nur die Serienleistung verfügbar ist.

Achja, der Unfall: also warum sollte ein Auto nach einem Unfall (Blechschaden) von einem Sachverständigen untersucht werden? Es wird wohl nur dann der Fall sein, wenn eine unmittelbare Veranlassung, sprich Vermutung vorliegt, dass der Motor gechipt ist.

Und selbst wenn durch den Sachverständigen danach gesucht wird, ein Freund von mir - seines Zeichens BMW-Mechaniker hat das Modul auch erst dann gesehen, als ich es ihm direkt gezeigt habe und dann dachte er noch, es sei "original"... &:
...ob das Modul dann einem Sachverständigen auffällt, wage ich zu bezweifeln!

Bleibt also noch der Brutalo-Total-Crash: auch hier wird sicher nur nach einem Chiptuning gesucht, wenn die Unfall-Randbedingungen ein solches vermuten lassen z.B. Hochgeschwindigkeitsunfall > 250km/h - wer soll dann noch belangt werden? Die Erben?

Das sind also alles Argumente die ins Leere schießen, was bleibt also Fakt, allen Unkenrufen zum Trotz?

Das Risiko, dass der Motor "hops" geht und der Betroffene den Motorschaden BMW in die Schuhe schieben möchte. b: Der wird vermutlich - wenn auch nicht sicher (viele Module lassen sich mechanisch und meist auch elektronisch "spurlos" entfernen) - durch einen Eintrag in einen Shadow- oder Sonstwas-Speicher unter Umständen "überführt" werden. :t

Viele Module "verhindern" inzwischen diese Einträge zwar meist, blockieren Fehlereinträge durch einen generierten Fehler generell etc. aber sicher sein kann sich derjenige nie, da auch die Hersteller diese Problematik kennen und sehr großes Interesse haben, diese Schutzmechanismen außer Kraft zu setzen.

Der Umstand, dass das Tuning entfernt wird, wenn das Auto verkauft wird. Mit diesem Risiko muss der GEBRAUCHTWAGENKÄUFER leben, es macht auch einen Unterschied, ob das gebrauchte Auto "nur" gefahren wurde, wie z.B. die meisten Golf :s :X oder ob es sich um einen Sportwagen und Roadster (z.B. der E89 :b) handelt, der auch als solcher benutzt wurde. Hier wird der Käufer eben hinterfragen und sich das unter Umständen auch vom Verkäufer bestätigen lassen müssen...

Also für mich ist das alles - mit Ausnahme der Garantie - Pille-Palle... :M

Gruß
Hannes
 
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