Crash mit geliehenem Jaguar in Stuttgart

Ich empfinde es schon als absurd und unerträglich, dass in so einem Fall noch darüber debatiert wird, ob es in Punkto Schuldfrage eine Rolle spielt, ob der Täter mit "seinem großen Finale" bis spät abends gewartet hat, quasi in Rücksicht auf Passanten, die ihn ja tagsüber auf seiner Rennstrecke hätten behindern können.
Die nüchternen Fakten sprechen glasklar für sich: in Punkto Raserei ist Mert T. ein Wiederholungstäter der als absehbare Folge seines bewussten Handelns 2 Menschen getötet hat und nach aller Härte des Gesetztes bestraft gehört - schon allein als Abschreckung für vergleichbare Personen. Er hat ja dann während seiner Haftstrafe genug Zeit sich auf seine Resozialisierung vorzubereiten.
 
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Jetzt gilt es, die Revisionen, die von den diversen Prozessbeteiligten sicher kommen werden, abzuwarten.
 
Für mich als Laie: Enttäuschend - vor allem für die Angehörigen der Opfer, die sich wohl bewusst sind das kein Urteil die Getöteten zurück bringt, sich aber in der Regel wünschen, das sich das Geschehene möglichst nie wieder wiederholt - das eine gewisse Abschreckung von so einem Urteil ausgeht, das fehlt leider.

Nach Verfolgung der von @Maritim gelieferten Berichte, stellt sich mir die Frage wie ein Täter noch schlimmer handeln kann damit ein solches Verhalten die Mordmerkmale erfüllt sofern er nicht aus Vorsatz handelt.
 
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... Nach Verfolgung der von @Maritim gelieferten Berichte, stellt sich mir die Frage wie ein Täter noch schlimmer handeln kann damit ein solches Verhalten die Mordmerkmale erfüllt sofern er nicht aus Vorsatz handelt.
Es hilft leider in aller Regel wenig, sondern führt eher zu Fehlverständnissen, wenn juristische Laien aus dem Gerichtssaal berichten und dann auch noch eigene „Bewertungen“ des Gehörten abgegeben. Die eklatanten Fehler in der o.a. „Bewertung“ sprechen dazu für sich. Das gleiche Problem hat man häufig auch mit den journalistischen Berichterstattungen über Gerichtsverfahren.

Wirklich zutreffend berichten und bewerten kann in der Regel nur ein erfahrener Strafrechtler. Insbesondere wenn es, wie vorliegend, um subtilste Nuancierungen zwischen Vorsatz und Fahrlässigkeit sowie um die etwaige Anwendung von Jugendstrafrecht geht.

Ich habe keine Idee, ob vorliegend eine Verurteilung wegen Mordes geboten gewesen wäre - die vorsitzende Richterin ist m. E. ziemlich kompetent. Was mich aber zunehmend stört ist die gefühlt andauernde Anwendung von Jugendstrafrecht auf „halbstarke“ Straftäter. :thumbsdown: M. E. wäre hier eine Gesetzesänderung angezeigt, um die Anwendung des Erwachsenenstrafrechts zukünftig zu erleichtern. Die Zeiten haben sich einfach geändert und immer mehr junge Menschen begehen schlimme Verbrechen. Und vor Gericht sitzen sie dann da und geben den einfältigen Bub (oder das einfältige Mädel). :cautious:

Unser Strafrecht nimmt m. E. zu viel Rücksicht auf die (vermeintliche) intellektuelle Unreife junger Menschen.
 
Ich verstehe diesen Rechtsstaat nicht mehr. Wie wäre es, diesen mal auf links zu drehen und den neuzeitlichen Begebenheiten anzupassen. Es ist kurz nach 12....
 
Ich verstehe diesen Rechtsstaat nicht mehr. Wie wäre es, diesen mal auf links zu drehen und den neuzeitlichen Begebenheiten anzupassen. Es ist kurz nach 12....
Naja, das wären dann in etwa US-amerikanische Verhältnisse. Die würde ich hier auch nicht haben wollen. Zumal damit die Kriminalität nicht weniger wird - im Gegenteil ... :unsure:

M. E. taugt unser Rechtsstaat nach wie vor sehr viel. Nur müsste man allmählich mal wieder ein paar Feinjustierungen vornehmen. Und dann: Personal einstellen, Personal einstellen und vor allem Personal einstellen!
 
Es ist allerhöchste Zeit, dass die Gesetze überarbeitet und die Rechtsprechung straffer angewendet wird. Wer sich hinters Steuer setzt übernimmt dabei gleichzeitig eine große Verantwortung und wer dabei vorsätzlich das Leben anderer auf das drastischste gefährdet gehört entsprechend verknackt - und dieses ganze Rumgeeiere in solchen Fällen "ist doch noch ein Jugendlicher, hatte eine schwere Kindheit, wurde immer gemobbt, hat das ja nicht gewollt" hängt mir zu den Ohren raus. Für diesen zweifachen Tötungsdelikt gibt es absolut keine Entschuldigung. Es handelt sich hier schließlich nicht um eine Bagatelle, dieser Penner hat unwideruflich zwei Leben ausgelöscht, deren Familien ins Unglück gestürzt und soll jetzt geschont werden, mit welcher Rechtfertigung bitte ?
Mitleid hege ich nur für die Angehörigen, man kann nur erahnen wie sich die Eltern gefühlt haben müssen als z.B. Details wie diese ans Licht kamen, dass dieser Verbrecher unmittelbar nach dem Unfall nichts besseres zu tun hatte als mit seinem Autoverleiher zu telefonieren ob die Versicherung denn den Schaden übernehmen würde, da fehlen mir die Worte.....
 
Bei manch geschreibsel hier kann ich nur den Kopf schütteln........
Das geht mir bei deinem aber seit Jahren sehr ähnlich. Nur mal am Rande bemerkt.

Erklär’ doch mal, bei welchem „Geschreibsel“ hier du berechtigt den Kopf schüttelst und warum. :t
 
Es gibt zu viele Menschen die unseren Rechtsstaat auslachen. Diese werden mit solchen milden Strafen nicht weniger. Und wie oben richtig gesagt.... dieses rumgeeiere geht mir auch auf den Keks. Wenn ich morgens aus dem Haus gehe und mich ins Auto setzte, werde ich zur Gefahr für Fußgänger. Und wenn ich dann so fahre, wie dieses A...Loch,
multipliziere ich die Gefahr mehrfach. Meine Kleinbürgerliche Meinung.... lebenslang keine Fahrerlaubnis mehr, mindestens 15 Jahre in den Knast.... dVergütung der Knastarbeit wird dem Opfer/Angehörigen zuteil...

Bei Solchen Strafen vergeht den Rowdies das Lachen.
Und die Angehörigen können abschließen ...
 
... Für diesen zweifachen Tötungsdelikt gibt es absolut keine Entschuldigung. Es handelt sich hier schließlich nicht um eine Bagatelle, dieser Penner hat unwideruflich zwei Leben ausgelöscht, deren Familien ins Unglück gestürzt und soll jetzt geschont werden, mit welcher Rechtfertigung bitte ? ...
M. E. gut nachvollziehbar. Was für mich eine besondere Tragweite hat, ist dieses stundenlange (!) Rasen durch die Stadt. Der Kerl hat ja nicht „nur“ mal für 2 Minuten brutal auf‘s Gas getreten (was m. E. schon lange wäre). Sondern er ist offenbar über Stunden hinweg und mit mehreren Beifahrern komplett rücksichtslos durch die Stadt gebrettert. Dabei muss er unzählige negative Reaktionen seiner Mitmenschen bekommen haben (Hupen etc.), und sicherlich gab es einige brenzlige Situationen. All das hat ihn nicht vom Weitermachen abgehalten.

Unter diesen Prämissen ist es m. E. eher schwer nachvollziehbar, dass der Täter den Tod Dritter nicht billigend in Kauf genommen haben soll. Das meine ich nicht nur juristisch. M. E. sollte nach einem solchen stundenlangen Gewaltexzess kein Raum mehr sein für milde Betrachtungen.
 
Es gibt zu viele Menschen die unseren Rechtsstaat auslachen. Diese werden mit solchen milden Strafen nicht weniger. ...
Es ist allerdings umgekehrt so, dass innerhalb besonders „gnadenloser“ Strafrechtsordnungen die Straftaten tendenziell noch schlimmer werden können. Einfach gesagt: Wenn der Täter weiß, dass er im Fall eine Verurteilung eh keine Chance hat, dass ihm ordentliches Verhalten positiv angerechnet wird, dann agiert er ggf. noch heftiger. Er hat ja eh nix mehr zu verlieren.

Einfaches Beispiel: Wenn der Einbrecher beim Einbruch in ein Einfamilienhaus weiß, dass er im Fall einer Verletzung oder gar Tötung eines Familienmitglieds unweigerlich lebenslang bekommt, dann kann er auch ruhig gleich die ganze Familie umbringen. Das ändert dann ja im Strafmaß auch nix mehr.

Daher macht es dem Grunde nach Sinn, dem Täter auch „Gutverhaltensdetails“ anzurechnen.

... Und wenn ich dann so fahre, wie dieses A...Loch, multipliziere ich die Gefahr mehrfach. Meine Kleinbürgerliche Meinung.... lebenslang keine Fahrerlaubnis mehr, mindestens 15 Jahre in den Knast.... dVergütung der Knastarbeit wird dem Opfer/Angehörigen zuteil...
Bei Solchen Strafen vergeht den Rowdies das Lachen.
Und die Angehörigen können abschließen ...
Sehe ich genau so. :thumbsup: Juristerei hin oder her...
 
Wir gehen jetzt seit Jahren diesen milden Weg.... was hat er uns gebracht....
Ich finde, eine Kursänderung wäre von Nöten.
Auch das Argument, die Toten werden durch ein hartes Urteil nicht mehr lebendig....
Ich kann nur mit dem Kopf schütteln. Die meisten Menschen fürchten Konsequenzen. Drastische Konsequenzen. Wie bei Kindern auch. Sowas nennt man Erziehung. Sowas funktioniert auch im Erwachsenenalter.
 
Prozessbericht Tag 16
Urteilsverkündung


Wie inzwischen bekannt, folgte die Kammer meiner gestern ausgesprochenen Empfehlung
  • Anwendung von Jugendstrafrecht
  • Erkennen auf Verbotenes Kraftfahrzeugrennen
  • 6 Jahre Freiheitsstrafe
mit einer Abweichung von nur einem Jahr im Strafmaß weitgehend ;-)

Für mich ein gerechtes und zufriedenstellendes Urteil.

Der eigentlichen Urteilsbegründung stellte die Vorsitzende Richterin die Vorbemerkung voran, dass die neuerliche Entwicklung der Rechtsprechung, in ähnlichen Fällen Mordurteile zu sprechen, oder Begriffe wie "Rechtsfortbildung" (meint: die Entwicklungstendenz, in solchen Fällen statt wie bisher grundsätzlich auf Fahrlässige Tötung, öfter auch auf Mord zu erkennen) für die Kammer keine Rolle gespielt hätten. Stattdessen hätte diese "einfach so gut wie möglich den Tatbestand aufgeklärt und geschaut, was haben wir an Erkenntnissen und wie müssen wir die bewerten, so wie wir es immer tun. Nicht mehr und nicht weniger."

In der dann folgenden 75-minütigen Urteilsbegründung hat sie das gesamte Tatgeschehen, einschließlich der Vortatphase (vorausgegangene Raserei am Nachmittag und Abend) sowie relevanter persönlicher Aspekte des Angeklagten in einem großen Bogen zusammengefasst und dabei in, wie ich gestern noch die Erwartung geäußert hatte, vorbildlicher und ausgewogener Art und Weise be- und entlastende Punkte einfließen lassen.

Sie begann mit dem Lebenslauf des Angeklagten. Er wurde als jüngster von vier Brüdern und Sohn eines Mitarbeiters der Deutschen Bahn und einer als Teilzeit-Reinigungskraft tätigen Mutter geboren und wuchs in besagtem Stuttgarter Nordbahnhofsviertel in geordneten familiären und wirtschaftlichen Verhältnissen auf. Obwohl seine Intelligenz (wie gestern von mir vermutet) eher im unteren Bereich liegt, schaffte er durch Fleiß und zielstrebiges Lernen einen sehr guten Hauptschulabschluss. In der anschließenden Weiterbildung zur FH-Reife reichte es dann aber nicht mehr für gute Noten, weshalb diese abgebrochen und die Ausbildung zum Kfz-Mechatroniker aufgenommen wurde, wo er dank seinem ausgeprägten Interesse an technischen Dingen am richtigen Platz war und durchgängig gute Leistungen erzielte.

Er wohnte noch zuhause bei den Eltern, hat sich bisher nicht seinem Alter entsprechend mental aus dem engen Familienverbund gelöst und weist insbesondere zur Mutter eine "in ihrer Enge als besorgniserregend zu bezeichnende Bindung" auf. Er hatte nicht nur die Rolle des Nesthäkchens, sondern in Teilen die eines Babys inne. Er erfuhr eine "nicht altersgerechte Überversorgung durch die Mutter", so wurde er bspw. bis zuletzt allabendlich wie ein Kleinkind von ihr zu Bett gebracht. Festgestellt wurde eine "Reifeverzögerung", die zum typischen mentalen Entwicklungsstand eines 12- bis 16-Jährigen führt. Zuhause führte er ein harmonisches Leben und fügte sich ein, wollte gefallen und war eigentlich derjenige, der sich an Regeln hielt. "Seinen Kumpels wollte er aber gefallen und imponieren mit Protzen und Angeben mit einem hochwertigen Sportwagen und einer Vielzahl von grenzwertigen Fahrsituationen - ein Verhalten, das an Sinnlosigkeit kaum zu überbieten ist."

Im Rahmen des Ablaufes des Tathergangs hat sie (ähnlich wie ich gestern) auf die Schwere seiner Schuld angesichts seines Verhaltens auf der Unfallfahrt hingewiesen. Ihm sei ohne Frage klar gewesen, dass er aufgrund der so extrem überhöhten Geschwindigkeit ("lassen Sie es mich mal umgangssprachlich sagen: durch diese - hirnlose - Raserei") die Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer bewusst herbeigeführt hat, deren Interessen ihm völlig egal gewesen seien.

Ihm müsse bewusst gewesen sein, dass er das Fahrzeug bei dieser Geschwindigkeit an dieser Stelle nicht kontrollieren konnte, auch wenn er sich (fälschlich) auf sein Fahrkönnen und die Sicherheitssysteme verlassen habe. Er habe nicht nur den Tod zweier junger Menschen verursacht, die voller Hoffnung und Pläne erst kurz zuvor aus NRW nach Stuttgart gezogen waren, sondern auch ihren Familien unendliches Leid zugefügt. Die Eltern seien wochen- bis monatelang krankgeschrieben gewesen und litten bis heute an psychischen und Schlafstörungen. Auch der Autovermieter habe mit der Belastung durch das Geschehen sein Geschäft (wie berichtet) nicht fortführen können und aufgegeben.

Nicht entscheidend für die Schwere der Schuld sei die im Plädoyer der Verteidigung vorgebrachte Tatsache, dass der Angeklagte bereits 0,3 Sekunden vor Erblicken des entgegenkommenden Linksabbiegers gebremst hat. Entscheidend für seine Schuld sei stattdessen, dass er vorher, und zwar unter Einsatz von Vollgas, die bekannte Geschwindigkeit erreicht hatte. (Auch hier folgte die Vorsitzende meiner Bewertung von gestern.) ;-)

Zu Gunsten des Angeklagten wurde berücksichtigt, dass er vorher nicht einmal mit kleinsten Verkehrsdelikten auffällig (und auch sonst nicht mit dem Gesetz in Konflikt gekommen) war, unter dem Tatgeschehen und den Todesfolgen nachvollziehbar leidet, Reue zeigt und sich in diesem Sinne auch in seinem Letzten Wort sehr persönlich an die Hinterbliebenen gewandt hat.

Zur Frage des Straftatbestands:

"Einen Mörder sehen wir in Ihnen nicht …
Dafür, dass Sie nicht davon ausgingen, das Fahrzeug jederzeit sicher zu beherrschen (auch wenn dies in Wirklichkeit falsch war), haben wir keine Anhaltspunkte gefunden."

Auch der Straftatbestand der Fahrlässigen Tötung habe nicht getroffen, weil es mit der Herstellung der überhöhten Geschwindigkeit sehr wohl ein Vorsatz-Element in der Tathandlung gegeben habe. Der Tod der Opfer sei dann quasi nur ein nicht gewollter Nachfolgeeffekt zu der vorausgegangenen Vorsatzhandlung gewesen. Genau für diese in "Raserfällen" charakteristische Konstellation sei die neue Vorschrift "Verbotene Autorennen" geschaffen worden, die die "unerträgliche Lücke" zwischen Fahrlässiger Tötung mit einer Höchststrafe von 5 Jahren und Mord geschlossen habe und deshalb hier angewendet wurde.

Zur Strafzumessung:

Der Strafrahmen bei Verbotenem Autorennen mit Todesfolge liegt bei 1 - 10 Jahren. Auch wenn im Jugendstrafrecht der Aspekt der Abschreckung keine Rolle spielen dürfe, sei eine angemessene Sühne angesichts der Schwere der Schuld durchaus angezeigt. "Dass Sie bei einer so schweren Tat mit zweifacher Todesfolge mit einer Bewährungsstrafe [war Forderung der Verteidigung] davonkommen, das konnte ja wohl niemand ernsthaft glauben."

So kam die Kammer auf das Strafmaß von 5 Jahren Jugendstrafe und blieb damit nur knapp unter meiner Forderung von 6 Jahren ;-)

Wie gesagt finde ich das Urteil gerecht, und auch der Angeklagte kann m. E. "zufrieden" sein - auch wenn das bei einer mehrjährigen Haftstrafe sicher das falsche Wort ist. Auch bei seiner Familie (ich saß direkt daneben) war nach dem Urteilsspruch deutliche Erleichterung wahrzunehmen (Mordvorwurf vom Tisch), auch wenn diese beim Verlassen des Gerichts nach anderthalb Stunden später einer sichtbaren Betroffenheit gewichen war.
 
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Prozessbericht Tag 16
Urteilsverkündung

Wie inzwischen bekannt, folgte die Kammer meiner gestern ausgesprochenen Empfehlung
  • Anwendung von Jugendstrafrecht
  • Erkennen auf Verbotenes Kraftfahrzeugrennen
  • 6 Jahre Freiheitsstrafe
mit einer Abweichung von nur einem Jahr im Strafmaß weitgehend ;-)
......................

.... die Kammer folgte Deiner gestern ausgesprochenen Empfehlung... weitgehend? :7madz:
Was für eine unglaubliche Anmaßung wenn Du meinst, die Kammer sei Dir gefolgt. Was muss in Jemanden vorgehen, der so etwas allen Ernstes glaubt?
 
Was muss in jemandem vorgehen, der allen Ernstes glaubt, ich würde das ernst meinen? Insbesondere wenn klar und deutlich ein Zwinkersmiley folgt.

Falls du die Bedeutung eines Zwinkersmileys nicht kennst, dürfte eine entsprechende Fortbildung lohnen. Die Dinger kommen öfter vor ;-) <= da war schon wieder eins!
 
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Auch bei seiner Familie (ich saß direkt daneben) war nach dem Urteilsspruch deutliche Erleichterung wahrzunehmen (Mordvorwurf vom Tisch), auch wenn diese beim Verlassen des Gerichts nach anderthalb Stunden später einer sichtbaren Betroffenheit gewichen war.
Zu den Angehörigen der Opfer kein Wort??
Wie haben andere "Prozessbeobachter", das Publikum reagiert?
 
Selbstdarstellung ist halt „in“....
Sympathisch macht dies Gott weiß nicht.
MEINE GÜTE!!

Selbst ohne Zwinkersmiley wäre ja wohl völlig klar, dass das Gericht nicht meiner bescheidenen aber erlaubten Eigenbeurteilung im zroadster Forum gefolgt ist! Oder?

Aber mindestens mit Zwinkersmiley darf ich das wohl mal scherzhaft so anmerken, wenn ich mit meiner Eigenbeurteilung und Prognose so auffallend dicht am tatsächlichen Urteil gelegen habe.

Entspannt euch mal.
 
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Meine Kleinbürgerliche Meinung.... lebenslang keine Fahrerlaubnis mehr....
Bestandteil des Urteils ist:
"Der Angeklagte hat sich als zum Führen von Kraftfahrzeugen charakterlich nicht geeignet erwiesen... .
Die Fahrerlaubnis wird eingezogen. Die Verwaltungsbehörde wird angewiesen, vor Ablauf von 4 Jahren nach Haftentlassung keine neue Fahrerlaubnis zu erteilen."
Die Vorsitzende fügte hinzu, dass ein Entzug auf Lebenszeit nur bei Wiederholungstätern, d. h. nach bereits vorausgegangen Entzügen, möglich ist.
die Vergütung der Knastarbeit wird dem Opfer/Angehörigen zuteil...
Bestandteil des Urteils ist, dass der Angeklagte den Eltern der Opfer die für die Besuche der 16 Verhandlungstage entstandenen Auslagen (Anreisen aus dem Raum Düsseldorf) ersetzen muss.
Und die Angehörigen können abschließen ...
Dass das ab einer gewissen Strafhöhe so einfach möglich ist, möchte ich doch bezweifeln.
 
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Zu den Angehörigen der Opfer kein Wort??
Doch. Die Richterin, wohl in der Annahme, die nicht allzu hohe Strafe könnte die Angehörigen vielleicht enttäuschen, sagte zu den Eltern gewandt, dass ein Strafprozess eine solche Tragödie, wie sie dieser Unfall sei, menschlich nur sehr bedingt bis gar nicht aufarbeiten könne, sondern das nur mit Angehörigen und engen Freunden gehe, und kein Gericht der Welt den Eltern ihre Kinder zurückgeben könne. Sie wisse auch, dass die Verfolgung des Prozesses für sie nicht leicht gewesen sei, und der einzige vielleicht kleine Trost - wenn man davon überhaupt sprechen könne -, den sie davon mitnehmen könnten, sei, dass ihre Kinder kein langes Leiden hätten ertragen müssen.

Da der Saal heute vollbesetzt war, hatte ich nur Sicht auf die Eltern der Frau, die haben auf das Urteil bei der Verkündung keine äußerliche Reaktion gezeigt. Als im Rahmen der Ablaufschilderung auch nochmal die Art der Verletzungen und die Todesursachen genannt wurden, verbarg die Mutter für längere Zeit ihr Gesicht, und die Mutter des Mannes schluchzte einmal ganz unvermittelt so laut auf, dass die Vorsitzende fast erschrak und in der Verlesung für einen Moment stockte.
Wie haben andere "Prozessbeobachter", das Publikum reagiert?
Da gab es keine Reaktionen.
 
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