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Übrigens: "Testfahrer" ist kein geschützter Begriff. Das kann im Prinzip jeder Konzernangehörige sein der gerade irgendwas in dessen Auftrag fährt.
Ein professioneller Testfahrer, der mit einem Vorserienfahrzeug der Schwiegermutter imponieren will und im Erklönig über die Landstraße ballert. Is schon klar, höchst professionell und verantwortungsvoll. Es sind doch deutliche Parallelen zum Mercedes-Testfahrer-Fall von 2003 zu sehen. Eine Schuld oder ein Fehlverhalten wird gar nicht erst versucht zu sehen, der Konzern steht mit Anwälten statt Abmahnung zur Seite und das Publikum scheint dem Täter doch irgendwie auch noch etwas heroisches abgewinnen zu können.
Stellt euch mal vor da kommt irgend ein 18-Jähriger Dorftrottel und fährt eure Tochter im Golf mit bösem Blick zu Tode.
Übrigens: "Testfahrer" ist kein geschützter Begriff. Das kann im Prinzip jeder Konzernangehörige sein der gerade irgendwas in dessen Auftrag fährt.
...Übrigens: "Testfahrer" ist kein geschützter Begriff. Das kann im Prinzip jeder Konzernangehörige sein der gerade irgendwas in dessen Auftrag fährt.
Man kann den Begriff des "Testfahrers" noch lange diskutieren, aber es dürfte doch wohl offensichtlich sein, dass sich das Gericht nicht an dem Begriff aufgehalten hat. Sondern im Verlauf der Gerichtsverhandlung wurde vertieft hinterfragt, was für ein Mensch und Autofahrer der Täter ist. Hierbei kamen die Richter offenbar zu dem Ergebnis, dass es sich eben nicht um einen notorischen Raser, Gestörten, Aushilfs-Testfahrer oder um sonstwen oder -was handelte. Dass der Täter zur Tatzeit viel zu schnell unterwegs war, das ist unbestritten. Darin liegt ja gerade das fahrlässige Fehlverhalten, das zu einer Verurteilung wegen fahrlässiger Tötung führte.... Unser Werksstudent hat nach Feierabend nebenbei für Opel regelmäßig mehrstündige (4-5) Testfahrten gemacht. Meist vollkommen übermüdet.... War also auch "Testfahrer".
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Stellt euch mal vor da kommt irgend ein 18-Jähriger Dorftrottel und fährt eure Tochter im Golf mit bösem Blick zu Tode.
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.... nur nochmals zur Info, dass war nicht irgendein 18-jähriger Dorftrottel im Golf mit bösem Blick der eine Ihm fremde Tochter Tode gefahren hat. Das war ein eigenes Familienmitglied!
Somit halte ich einen solchen an den Haaren herbeigezogenen Vergleich in diesem Zusammenhang für völlig inadäquat.
.... es gibt auch abwegige emotionale Verbindungen.
Deinen Ausführungen nach, scheint Dir das Urteil zu milde zu sein... - >"Golf Fahrer, privat, selbe Situation, Freundin (/Tochter) tot"
So habe ich es verstanden.
Nein, das Urteil möchte ich mit den wenigen Infos die ich habe nicht bewerten. Mir geht auf den Strich dass solche Täter in der Öffentlichkeit ein heroisches Image haben, sobald sie als Konzernangehörige mit dem Stolz der Autonation Deutschland hantieren und sich damit legen. Daher der Vergleich -> Dorfdepp mit Golf; "Unreifer Täter", BMW-Testfahrer mit Erlkönig; "Könner".
Ein professioneller Testfahrer, der mit einem Vorserienfahrzeug der Schwiegermutter imponieren will und im Erklönig über die Landstraße ballert. Is schon klar, höchst professionell und verantwortungsvoll. Es sind doch deutliche Parallelen zum Mercedes-Testfahrer-Fall von 2003 zu sehen. Eine Schuld oder ein Fehlverhalten wird gar nicht erst versucht zu sehen, der Konzern steht mit Anwälten statt Abmahnung zur Seite und das Publikum scheint dem Täter doch irgendwie auch noch etwas heroisches abgewinnen zu können.
Wie bitte?! Unsere Gerichte sind keine Vollstreckungsorgane des Volkszornes, sondern sprechen Recht unabhängig davon. Und was soll es heißen, dass die „... Beweislage damals nicht gegeben ...“ gewesen sei?!Naja, ich weiß ja nicht: Beim Daimler Testfahrer wollte die Nation Blut sehen (überspitzt ausgedrückt), der musste eingekastelt werden, auch wenn die Beweislage damals nicht gegeben war. ...
Naja, eigendlich war das ein Indizienprozess, bei dem es auch große Zweifel gab, ob es nun tatsächlich der Turbo Rolf gewesen ist.Der Daimler-Testfahrer hat damals, soweit ich mich erinnere, eine drastische Nötigung begangen.
Urteilsbegründung gelesen? Ich damals schon. Der Begriff des „Indizienprozesses“ passt m. E. überhaupt nicht.Naja, eigendlich war das ein Indizienprozess, bei dem es auch große Zweifel gab, ob es nun tatsächlich der Turbo Rolf gewesen ist.
Den Film gesehen? Ich schon. Da sind schon einige Fragen offen geblieben.Urteilsbegründung gelesen? Ich damals schon. Der Begriff des „Indizienprozesses“ passt m. E. überhaupt nicht.
Guck Dir den Film an.Ich halte mehr von Urteilsbegründungen als von Filmen, wenn es um Verständnis und Analyse gerichtlicher Entscheidungen geht.
Wie auch immer.
Guck Dir den Film an.