Crash mit geliehenem Jaguar in Stuttgart

24 Jahre alt, innerhalb einer Ortschaft, sollte der nochmal Autofahren?


Scheinbar war es auch diesem Menschen egal, dass er durch seine Verhaltensweise "ich rase, weil ich schneller nach Hause kommen möchte" andere schädigen könnte.

Ob er irgendwann noch mal motorisiert fahren sollte?

Klar, den Aufsitzrasenmäher im Knast für unter einem € die Stunde.
 
Die Eltern und deren schlechte Erziehung kann man schlecht austauschen. Und es muss in Sachen Strafe nicht erst nach ca 20 Vergehen zur Sache gehen. In jungen Jahren mal ein paar Tage einen Knast von innen sehen kann nicht falsch sein. Das nennt man Erziehung.
Nicht falsch? Leider doch nicht selten, wenn z.B. ein Junge ins Heim von der Polizei zurückgebracht wurde, war er zurückhaltend bis kleinlaut. Sobald die Polizei weg war, war er der King. War renommésteigernd. (Meine Erfahrung).

Ich bin argumentativ bei heyho, bin auch der Meinung, dass vor Gericht es oft zu lax zugeht. Das heißt ja, dass auch jetzt im bestehenden Rahmen Verschärfungen möglich sind. Wo sie sinnvoll sind, darüber streiten sich die Gelehrten.

Unterstützende Sozialarbeit (nicht verwechseln mit Kuschelpädagogik) gibt es nicht kostenlos, die ist mühsam und dauert.

Ja, irgendwann kommt der Punkt, wenn nichts mehr greift, dass nur noch das Strafrecht bleibt.

Da bin ich bei Brummm - wenn wir über die Herabsetzung des Wahlalters diskutieren und v.a.m. wie begleitetes Fahren umsetzen, dann darf die Diskussion über die (Alters-) Herabsetzung der Strafmündigkeit kein Tabu sein.

Aber nicht in den Automatismus - Ruf nach härteren Strafen - verfallen, dazu ist das Thema zu komplex, als dass es hier einfache Lösungen gäbe.

Ein Problem bei Prävention ist bekanntermaßen, dass man im Voraus nicht wissen kann, was und wie etwas greift.
Die täglichen Kosten / Investitionen in neue Haftplätze können die Fachleute leicht berechnen.
Investiere ich nur in Gefängnisse und habe kein Geld mehr für eine nicht so belegbare Prävention - werde ich mehr Gefängnisse brauchen.
Das Thema ist sehr vielfältig, als dass unser Bedürfnis nach schnellen und einfachen Lösungen befriedigt werden kann.

Edit: Und natürlich macht es im Zusammenspiel von unterstützenenden Hilfen /Strafe zur Abschreckung oder auch Sühne perspektivisch einen Unterschied, ob wir von 11/12/13jährigen sprechen, die von ihren Eltern zum Klauen geschickt werden oder von Heranwachsenden 16jährigen oder dem 24jährigen.
 
Zuletzt bearbeitet:
... bin auch der Meinung, dass vor Gericht es oft zu lax zugeht. ...

Nur was sollen denn die Gerichte anderes machen?

Die Verfahren sind zunächst bei den Ermittlungs-/Strafverfolgungsbehörden. Sowohl Staatsanwaltschaft als auch Polizei sind in aller Regel ohnehin vollkommen ausgelastet, weil hier der Rotstift massiv angesetzt und Stellen gestrichen oder nicht neu besetzt wurden. Daher muss nicht selten priorisiert werden und da sind Jugendvergehen nicht immer im Fokus.

Bis die Akte beim Gericht landet, ist also meist reichlich Zeit vergangen. Hier muss dann noch einmal überprüft werden, ggf. geht es zurück zur Staatsanwaltschaft zur Nachermittlung und kommt wieder. Da bei der gesamten Justiz gespart wurde, sind auch die Gerichten selten in der Lage, alles taggenau/zeitnah zu bearbeiten. Vielmehr geht es auch dort erst einmal in die "Warteposition". Bis es also zur Hauptverhandlung kommt, sind nicht nur ein paar Tage, Wochen oder Monate verstrichen.

Die im Jugendstrafrecht vorrangige Zielsetzung ist zudem nicht die Strafe an sich, sondern eher der Erziehungsgedanke. Nur gelingt dies infolge des Zeitablaufs auch allenfalls bedingt...wie auch, wenn der Heranwachsende vielleicht nach einem Jahr noch den Bezug zu seiner Tat herstellen und aus diesem Fehler nun lernen soll...während er ein Jahr "ungeahndet" weiter agieren konnte und allenfalls am Rande noch einmal mit dem "Fehlverhalten" konfrontiert wurde. Darüber hinaus kommt zum Tragen, dass die teils erheblichen Zeitabläufe durch das Gericht auch strafmildernd berücksichtigt werden müssen.

All diese Berufe stehen auch schon geraume Zeit nicht mehr im Fokus des Nachwuchses. Denn die einstigen Vorteile des öffentlichen Dienstes/der Beamten, sind bei Weitem nicht mehr derart ausgeprägt. Daher wird vielfach der Weg in die "freie Wirtschaft" eingeschlagen, die deutlich bessere Entgelte (gerade bei den Anforderungen, die vom Staat an etwaige Nachwuchsjuristen gestellt werden) bietet.

Das ist natürlich keine Rechtfertigung für etwaige Missstände. Aber es zeigt vielleicht im Ansatz auf, weshalb manche Gerichtsentscheidung so ausfällt/ausfallen muss, wie sie nun einmal ausfällt.
 
24 Jahre alt, innerhalb einer Ortschaft, sollte der nochmal Autofahren?


Bevor hier wiedermal das allseits beliebte "Ich kenne die Fakten nicht, aber ich bin für die Todestrafe"-Shitstorm vom Zaun bricht. Halten wir mal ein paar Dinge fest:

Fiersbach ist laut Google Maps ca. 6,5 km von der Feuerwehr Weyerbusch entfernt. Die Zeugen der "Raserei" können also den Unfall nicht gehen haben. Niemand von uns weiß, ob und wie schnell er am Unfallzeitpunkt war. Das leider verstorbene Opfer scheint eine nicht unerhebliche Mitschuld am Unfall gehabt zu haben, da sie die (vermutlich) vorfahrtberechtigte Bundesstraße gekreuzt hat.
Viel mehr wissen wir doch nicht, oder?

Da sind so viele Interpretationsmöglichkeiten drin.
Es könnte sein, das der Typ wie ein Wahnsinniger durch die Nacht gebrettert ist und dabei innerorts jenseits der 200 km/h unterwegs war, etliche rote Ampeln missachtet hat und dann aus purer Habgier absichtlich in den quer stehenden Wagen gefahren ist, um von der Versicherung möglich viel für den alten e46 zu bekommen.
Dann wäre eine lange Gefängnisstrafe sinnvoll.

Es könnte sich also auch so abbgespielt haben: Ein tüdeliger Rentner fährt in Fiersbach mit seinem weinroten Mercedes A-Klasse 50 km/h wo 100km/h erlaubt ist. dahinter fahrt Jemand, der sich an das Verkehrsverbot hält und dem Jungen dahinter wurde es zu bunt, überholt trotz Überholverbot und fährt dann geringfügig schneller als erlaubt. Selbstverständlich ist man dann in den Augen der beiden überholten direkt ein Raser! Aber wer von euch wurde nicht auch schon mal von einem Rentner angeblinkt/beschimpft oder mit einem Vogel-Tippen belästigt worden, obwohl man nicht zu schnell unterwegs war? In Weyerbusch kam es zum tragischen Unfall, den man nicht hätte vermeiden können, da die Frau unvermittelt die Straße quert. Es wäre ein ganz normaler, tragischer Unfall.
Dann wäre lediglich das Überholen im Überholverbot ihm vorzuwerfen.

Es könnten aber auch 1000 verschieden Varianten dazwischen sein. Worauf ich hinaus will: WIR WISSEN ES NICHT!

Ich möchte nochmal ausdrücklich klar stellen, dass ich niemanden in Schutz nehmen will, aber die Faktenlage ist viel zu dünn, als dass wir hier über die Schuld, oder gar die angemessene Strafe diskutieren müssen.
 
Bin ich bei Dir... War zu Stammtischhaft... Liegt wahrscheinlich daran dass ich zu den alten Menschen gehöre, demnächst wieder Opa werde und ich es einfach nicht verstehe wie einem so eine scheiße in geschlossener Ortschaft passieren kann, ich fahre da eher zulangest als zu schnell.
 
Zuletzt bearbeitet:
Bevor hier wiedermal das allseits beliebte "Ich kenne die Fakten nicht, aber ich bin für die Todestrafe"-Shitstorm vom Zaun bricht. Halten wir mal ein paar Dinge fest:

Fiersbach ist laut Google Maps ca. 6,5 km von der Feuerwehr Weyerbusch entfernt. Die Zeugen der "Raserei" können also den Unfall nicht gehen haben. Niemand von uns weiß, ob und wie schnell er am Unfallzeitpunkt war. Das leider verstorbene Opfer scheint eine nicht unerhebliche Mitschuld am Unfall gehabt zu haben, da sie die (vermutlich) vorfahrtberechtigte Bundesstraße gekreuzt hat.
Viel mehr wissen wir doch nicht, oder?

Da sind so viele Interpretationsmöglichkeiten drin.
Es könnte sein, das der Typ wie ein Wahnsinniger durch die Nacht gebrettert ist und dabei innerorts jenseits der 200 km/h unterwegs war, etliche rote Ampeln missachtet hat und dann aus purer Habgier absichtlich in den quer stehenden Wagen gefahren ist, um von der Versicherung möglich viel für den alten e46 zu bekommen.
Dann wäre eine lange Gefängnisstrafe sinnvoll.

Es könnte sich also auch so abbgespielt haben: Ein tüdeliger Rentner fährt in Fiersbach mit seinem weinroten Mercedes A-Klasse 50 km/h wo 100km/h erlaubt ist. dahinter fahrt Jemand, der sich an das Verkehrsverbot hält und dem Jungen dahinter wurde es zu bunt, überholt trotz Überholverbot und fährt dann geringfügig schneller als erlaubt. Selbstverständlich ist man dann in den Augen der beiden überholten direkt ein Raser! Aber wer von euch wurde nicht auch schon mal von einem Rentner angeblinkt/beschimpft oder mit einem Vogel-Tippen belästigt worden, obwohl man nicht zu schnell unterwegs war? In Weyerbusch kam es zum tragischen Unfall, den man nicht hätte vermeiden können, da die Frau unvermittelt die Straße quert. Es wäre ein ganz normaler, tragischer Unfall.
Dann wäre lediglich das Überholen im Überholverbot ihm vorzuwerfen.

Es könnten aber auch 1000 verschieden Varianten dazwischen sein. Worauf ich hinaus will: WIR WISSEN ES NICHT!

Ich möchte nochmal ausdrücklich klar stellen, dass ich niemanden in Schutz nehmen will, aber die Faktenlage ist viel zu dünn, als dass wir hier über die Schuld, oder gar die angemessene Strafe diskutieren müssen.

Der Typ wurde der Polizei vorher schon als "Raser" gemeldet (schnelles Fahren + Überholverbot missachtet)

Ob das nun 6.5 oder 2 km vor der Unfallstelle gemeldet wurde, ist egal.
Dass die Melder hier Zeuge des Unfalls wurden, steht nirgends im Artikel, warum auch, das sind zwei unterschiedliche Vorgänge.

Scheinbar gab es die Aussage "er wollte schnell nach Hause"... Also außerorts und innerorts wohl zu schnell...

Dass eine 81 jährige nicht unbedingt vor ein Auto springt, eher gemächlich unterwegs ist, sollte klar sei.

Ob die Dame eine Mitschuld trägt (ich sehe da nirgendwo eine Ampel, Zebrastreifen, Fußgänger-Mittelinsel), ist fraglich...
 
Nur was sollen denn die Gerichte anderes machen?

Die Verfahren sind zunächst bei den Ermittlungs-/Strafverfolgungsbehörden. Sowohl Staatsanwaltschaft als auch Polizei sind in aller Regel ohnehin vollkommen ausgelastet, weil hier der Rotstift massiv angesetzt und Stellen gestrichen oder nicht neu besetzt wurden. Daher muss nicht selten priorisiert werden und da sind Jugendvergehen nicht immer im Fokus.

Bis die Akte beim Gericht landet, ist also meist reichlich Zeit vergangen. Hier muss dann noch einmal überprüft werden, ggf. geht es zurück zur Staatsanwaltschaft zur Nachermittlung und kommt wieder. Da bei der gesamten Justiz gespart wurde, sind auch die Gerichten selten in der Lage, alles taggenau/zeitnah zu bearbeiten. Vielmehr geht es auch dort erst einmal in die "Warteposition". Bis es also zur Hauptverhandlung kommt, sind nicht nur ein paar Tage, Wochen oder Monate verstrichen.

Die im Jugendstrafrecht vorrangige Zielsetzung ist zudem nicht die Strafe an sich, sondern eher der Erziehungsgedanke. Nur gelingt dies infolge des Zeitablaufs auch allenfalls bedingt...wie auch, wenn der Heranwachsende vielleicht nach einem Jahr noch den Bezug zu seiner Tat herstellen und aus diesem Fehler nun lernen soll...während er ein Jahr "ungeahndet" weiter agieren konnte und allenfalls am Rande noch einmal mit dem "Fehlverhalten" konfrontiert wurde. Darüber hinaus kommt zum Tragen, dass die teils erheblichen Zeitabläufe durch das Gericht auch strafmildernd berücksichtigt werden müssen.

All diese Berufe stehen auch schon geraume Zeit nicht mehr im Fokus des Nachwuchses. Denn die einstigen Vorteile des öffentlichen Dienstes/der Beamten, sind bei Weitem nicht mehr derart ausgeprägt. Daher wird vielfach der Weg in die "freie Wirtschaft" eingeschlagen, die deutlich bessere Entgelte (gerade bei den Anforderungen, die vom Staat an etwaige Nachwuchsjuristen gestellt werden) bietet.

Das ist natürlich keine Rechtfertigung für etwaige Missstände. Aber es zeigt vielleicht im Ansatz auf, weshalb manche Gerichtsentscheidung so ausfällt/ausfallen muss, wie sie nun einmal ausfällt.

Bearbeitet: Stimme dir und den Aussagen zu den benannten Problemen zu, im Einzellfall gibt es wie in jedem Beruf auch bei den Gerichten solche und solche, ändert aber nichts an der Richtigkeit deiner grundsätzlichen Hinweise
 
Zuletzt bearbeitet:
Der Typ wurde der Polizei vorher schon als "Raser" gemeldet (schnelles Fahren + Überholverbot missachtet)

Ob das nun 6.5 oder 2 km vor der Unfallstelle gemeldet wurde, ist egal.
Dass die Melder hier Zeuge des Unfalls wurden, steht nirgends im Artikel, warum auch, das sind zwei unterschiedliche Vorgänge.

Scheinbar gab es die Aussage "er wollte schnell nach Hause"... Also außerorts und innerorts wohl zu schnell...

Dass eine 81 jährige nicht unbedingt vor ein Auto springt, eher gemächlich unterwegs ist, sollte klar sei.

Ob die Dame eine Mitschuld trägt (ich sehe da nirgendwo eine Ampel, Zebrastreifen, Fußgänger-Mittelinsel), ist fraglich...
Du missverstehst mich!

Mir geht es nicht darum, den genauen Vorgang in irgendeiner Richtung zu interpretieren. Ganz im Gegenteil!
Mir geht es nur darum, dass am Tag nach einem Unfall, weder einzelne Zeugen, die Polizei, die Staatsanwaltschaft, die Presse und erst recht nicht wir hier im Forum, die genauen Abläufe an diesem Abend kennen und korrekt zuordnen können. Man muss aber alle Details kennen, um sich ein Urteil zu bilden. Die werden aber - wenn überhaupt - erst nach gründlicher Untersuchung des Falles vorliegen.
Daher sollten wir doch bitte Zurückhaltend mit Vorverurteilungen sein.
Um mehr bitte ich nicht.
 
Du missverstehst mich!

Mir geht es nicht darum, den genauen Vorgang in irgendeiner Richtung zu interpretieren. Ganz im Gegenteil!
Mir geht es nur darum, dass am Tag nach einem Unfall, weder einzelne Zeugen, die Polizei, die Staatsanwaltschaft, die Presse und erst recht nicht wir hier im Forum, die genauen Abläufe an diesem Abend kennen und korrekt zuordnen können. Man muss aber alle Details kennen, um sich ein Urteil zu bilden. Die werden aber - wenn überhaupt - erst nach gründlicher Untersuchung des Falles vorliegen.
Daher sollten wir doch bitte Zurückhaltend mit Vorverurteilungen sein.
Um mehr bitte ich nicht.

Du hast ja Recht, nur sind die Eckpunkte "innerorts, um 22:00 (jetzt halt schon fast düster), ältere Dame auf der Fahrbahn, Auto fährt Dame um.

Ich denke nicht, dass die Frau mit 81 über die Fahrbahn gejoggt ist.

Ist halt so, dass man als Kraftfahrer auch auf mögliche, lebende Slalomstangen auf der Fahrbahn achten muss.
Auch wenn diese trödeln oder den Verkehr verpennen.

Wenn der Autofahrer zu schnell war und selber eine Reaktionszeit von Valium hatte, dann passiert so etwas.

Es stimmt allerdings, dass ich hier etwas zu "sensibel" reagiere und wahrscheinlich mit den Spruch "Rasenmäher im Knast" etwas zu emotional war.
 
Du missverstehst mich!

Mir geht es nicht darum, den genauen Vorgang in irgendeiner Richtung zu interpretieren. Ganz im Gegenteil!
Mir geht es nur darum, dass am Tag nach einem Unfall, weder einzelne Zeugen, die Polizei, die Staatsanwaltschaft, die Presse und erst recht nicht wir hier im Forum, die genauen Abläufe an diesem Abend kennen und korrekt zuordnen können. Man muss aber alle Details kennen, um sich ein Urteil zu bilden. Die werden aber - wenn überhaupt - erst nach gründlicher Untersuchung des Falles vorliegen.
Daher sollten wir doch bitte Zurückhaltend mit Vorverurteilungen sein.
Um mehr bitte ich nicht.
Der SWR Beitrag ist ein Jahr alt, hier die Auflösung. War kein Absicht, suchte heute nach dem Unfall mit dem Heißluftballon und der Beitrag war mit in der Liste, hatte auf das Datum nicht geachtet. Somit Ende der Spekulation.
 
Danke für den Link! Das mit dem Datum ist mir auch nicht aufgefallen.
Schade dass auch in diesem Bericht keine weiterführenden Details beschrieben wurden. Aber da sich ein ordentliches Gericht damit beschäftigt hat, gehe ich davon aus dass die Strafe gerecht ist.

Was mich immer wundert: eine Gefängnisstrafe ist doch eine viel stärkere Bestrafung als ein Fahrverbot. Wenn man meint, dass das Verhalten so schlimm war, dass man jemanden für über zwei Jahre (somit ohne Bewährung) in den Knast schickt, dann passt die anschließende nur 1. jährige Führerscheinsperre nicht in mein Rechtsempfinden. Die hätte doch viel länger ausfallen müssen, oder?!
 
Nein, denn die Fahrerlaubnisentziehung und Wiedererteilungssperre ist nur eine (zwingende) "Nebenstrafe", die zudem einer anderen zeitlichen Beschränkung unterliegt (zwischen 6 Monaten und 5 Jahren; in Ausnahmen dauerhaft).

Die "tatsächliche" Strafe ist und bleibt jedoch die Geld- oder Freiheitsstrafe.
 
Soweit ich weiß, zählt das erst ab der Freilassung.
Aber ich würde jetzt nicht meine Hände dafür ins Feuer legen, höchstens in lauwarmes Wasser.
 
Hallo

ich denke, der wird seinen Führerschein so schnell nicht wieder bekommen. Da hat die Verwaltungsbehörde (Führerescheinstelle) auch noch ein Wörtchen mit zureden. Einen MPU -Test muss er mit Sicherheit machen und den bestehen die wenigsten das erste mal.
Aber ich finde auch, ein Jahr ist deutlich zu wenig.
 
Die Sperrfrist beginnt dann, wenn das zugrundeliegende Urteil rechtskräftig geworden ist. Dies ist grds. dann der Fall, wenn gegen dieses kein Rechtsmittel mehr möglich ist. Sobald dies der Fall ist, beginnt die Sperrfrist, die das Gericht festgesetzt hat. Ob der Verurteilte zugleich eine Haftstrafe verbüßt oder nicht, ist hierfür nicht entscheidend.

War bereits zuvor schon die Fahrerlaubnis vorläufig entzogen, so ist dieser Zeitraum bei der Berechnung der Sperrfrist mit zu berücksichtigen (mithin in Abzug zu bringen).

[Detailliertere Ausführen werden nur bedingt zielführend sein, da diese Verknappung bereits sehr von der rechtlichen Richtigkeit abweicht.]
 
Das ist ein recht gutes Beispiel. Der junge "Mann" ist noch nicht strafmündig (korrekter formuliert heißt es "schuldunfähig"). Wenn es aber für das gefährliche Herumfahren reicht, dann sollte es m. E. auch die Möglichkeit zu (freilich gemäßigten) Sanktionen des Rechtsstaates geben.

Ich würde da ein entwicklungspsychologisches Problem sehen. Während der eine 11-Jährige schon in der Lage ist, selbständig ein Auto zu entwenden und damit auch noch herumzufahren, spielt der andere - überspitzt ausgedrückt - noch im Sandkasten. Prinzipiell können Kinder in (fast) jedem Alter Straftaten begehen, und wenn sie nur eine Packung Kaugummi im Supermarkt mitgehen lassen...

Es ist ja im Übrigen nicht so, als dass nichts geschehen würde. In der Regel wird das Jugendamt informiert und nimmt sich der Sache mit entsprechenden Maßnahmen an.
 
Ich würde da ein entwicklungspsychologisches Problem sehen. Während der eine 11-Jährige schon in der Lage ist, ...
Es ist ja im Übrigen nicht so, als dass nichts geschehen würde. In der Regel wird das Jugendamt informiert ...
Alles grundsätzlich richtig. Aber unser Strafrecht gibt ja ausreichend Möglichkeiten, auf "... entwicklungspsychologische ..." Umstände Rücksicht zu nehmen (übrigens auch bei Erwachsenen). Nur gibt unser Strafrecht eben keine Möglichkeit, einen jungen Menschen unterhalb des 14. Lebensjahres zur Verantwortung zu ziehen. Es gibt leider - und nicht wenige - junge Menschen, denen genau das sehr bewusst ist.

Der Hinweis auf das Jugendamt ist in der Theorie vielversprechend, geht in der Praxis aber - sorry - häufig schlicht ins Leere.

Ich fände es schon gut, wenn die Altersgrenze für die Schuldfähigkeit von 14 auf 12 Jahre heruntergesetzt würde. Das wäre m. E. eher zeitgemäß.
 
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