Dachgeräusche

AW: Dachgeräusche

Aber mal ehrlich, jeder, der sich den neuen E89 gekauft hat, muß auch mit Kinderkrankheiten rechnen, auch wenn es das Dach betrifft. Da braucht niemand dünnhäutig sein ;)

Stimmt völlig, ist halt ein neues Modell (s. hier Post 88). Dünnhäutig ist man aber doch manchmal auch freiwillig, wenn sich's gerade anbietet - oder nicht? :w

Gruß
Mick
 
AW: Dachgeräusche

Aber mal ehrlich, jeder, der sich den neuen E89 gekauft hat, muß auch mit Kinderkrankheiten rechnen, auch wenn es das Dach betrifft. Da braucht niemand dünnhäutig sein ;)
Ich allerdings rechne mit keinen Dachproblemen, weil es die nicht geben darf und was nicht sein darf, kann nicht sein :d

Hallo,

also ich habe nicht mit "Kinderkrankheiten" gerechnet.

Jeder Premium-Hersteller erzählt uns, wie gnadenlos er seine neuen Modelle testet, wieviele zig-Tausende-Kilometer die Fahrzeuge durch alle Klimazonen dieser Welt gejagt werden und welche Armada an High-Tech-Testgeräten eingesetzt wird.
Und dann bekomme ich ein Fahrzeug, daß nach ein paar tausend Kilometern Laufleistung schlimmer klappert, als mein alter SLK nach 170.000 km.

Das kann und werde ich mir nicht gefallen lassen.
Ich nutze meinen Z4 als Alltagsfahrzeug, d.h. ich fahre auch oft geschlossen und der nahende Winter wird mir ein halbes Jahr geschlossen fahren abnötigen (ich wohne am Alpenrand).

Sollte BMW nicht in die Gänge kommen, werde ich ein Gutachten über die Mängel erstellen lassen und gegen BMW vorgehen.

Viele Grüsse

Michael
 
AW: Dachgeräusche

Hallo,
Sollte BMW nicht in die Gänge kommen, werde ich ein Gutachten über die Mängel erstellen lassen und gegen BMW vorgehen.

Hallo Michael,

im Moment gehe ich tatsächlich noch davon aus, dass die Dach-Probleme vollständig behoben werden können, bei mir ist jedenfalls erstmal Ruhe... Mit einem dauerhaft nervtötend klappernden Verdeck und langwierigen, erfolglosen Reparaturversuchen wäre meine Geduld aber auch bald erschöpft (wie u.a. im Thread "Tankprobleme" schon mal angeklungen).

BMW wird aber wohl in den meisten Fällen nicht der richtige Gegner für Ansprüche sein, sondern der Händler - einen Vertrag (für gesetzliche Mängelhaftungsansprüche) gibt es (i.d.R.) nur mit dem Händler und eine Herstellergarantie gewährt BMW ja trotz aller Kritik bis heute immer noch nicht...

Gruß

Mick
 
AW: Dachgeräusche

Gefallen lassen soll und kann man sich die Probleme natürlich nicht - Nur man sollte halt nicht zu überrascht sein, wenn sie auftreten. Da hilft alles Testen nichts, die wirklichen Probleme kommen erst im Echtbetrieb auf, egal welcher Hersteller das jetzt auch sein mag.
Ich bin allerdings froh, daß ich bisher davon verschont wurde, weil wenn es diese Probleme (insbesondere die geschilderten Dachprobleme) bei mir gegeben hätte, wäre ich genauso sauer, auch wenn mir 100 Leute sagen, "was mußt du denn auch unbedingt den ersten Z4 kaufen, der produziert wird"
 
AW: Dachgeräusche

Hallo Mick,

habe ich das jetzt richtig verstanden?

BMW bringt ein neues Fahrzeug auf den Markt; sollte es sich als mängelbehaftet erweisen, lehnt man sich in München entspannt zurück und verweist an seine Händler.

So ein Geschäftsmodell hätte ich auch gerne!

Viele Grüsse

Michael
 
AW: Dachgeräusche

... wäre ich genauso sauer, auch wenn mir 100 Leute sagen, "was mußt du denn auch unbedingt den ersten Z4 kaufen, der produziert wird"

Stimmt, man macht sich dann als Betroffener auch schon richtige Selbstvorwürfe und zieht den Kaufentschluss in Zweifel ("hättest ja wenigstens 1/2 Jahr oder sogar den FL abwarten können" etc.).

Das Komische ist aber: Da hat man sich dann wochenlang grün geärgert, dass man trotz schönstem Wetter nicht mit dem Wagen fahren konnte, weil er in der Werkstatt steht - kaum hat man ihn dann aber repariert zurück und flitzt ein bisschen durch die Berge, ist es wieder der beste Wagen der Welt und über jeden Zweifel erhaben :b...

So ist mir das noch nie mit einem Wagen oder sonst was Gekauftem gegangen - subjektiv bin ich also trotz aller berichteten Mängel 100% zufrieden!

Gruß

Mick
 
AW: Dachgeräusche

Dann bin ich wohl auch ein Großmaul, denn irgendwie halte ich persönlich meinen E89 auch mit Blechdach immer noch für einen Roadster - naja, ich trags mit Fassung :d. M.W. gibt es jedenfalls keine allgemeingültige Definition, die für Roadster a priori ein Faltdach vorschreibt, oder doch?


Ist das nicht vollkommen Latte wie ein Auto bezeichnet wird? Ich kauf mir einen Wagen doch nicht weil er Roadster genannt wird, sondern weil er mir gefällt. Wenn man den E89 nicht als Roadster bezeichnen würde sondern als Gänseblümchen - ja mein Gott, dann würd ich halt mein Gänseblümchen fahren.
 
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Hallo Mick,

habe ich das jetzt richtig verstanden?

BMW bringt ein neues Fahrzeug auf den Markt; sollte es sich als mängelbehaftet erweisen, lehnt man sich in München entspannt zurück und verweist an seine Händler.

Guten Morgen Michael,

nein, so kann man das (zum Glück) gar nicht sehen.

BMW gibt sich in der Tat offenbar redliche Mühe, das Problem sowohl bei den bisherigen Käufern als auch in der Fertigung in den Griff zu bekommen - aktuelle Mangelfälle beim Dach kommen ja sogar zurück ins Werk. Dazu ist BMW einerseits im sog. "Händlerrückgriff" (§ 478 BGB) verpflichtet, denn danach muss BMW als Hersteller die Aufwendungen des Händlers zur Mangelbeseitigung ersetzen. Andererseits wäre ein anderes Vorgehen wohl für den Ruf von BMW nicht besonders günstig...

Mein Hinweis bezog sich aber auf die unmittelbaren Ansprüche des Käufers - und der hat eben hier nur Ansprüche gegen den Händler aus der (erweiterten) gesetzlichen Gewährleistung, nicht aber gegen BMW - mit BMW hat der Käufer nämlich keinen Vertrag (daher keine gesetzlichen Gewährleistungsansprüche gegen BMW) und BMW gewährt auch keine freiwillige Garantie.

Gruß

Mick
 
AW: Dachgeräusche

Ist das nicht vollkommen Latte wie ein Auto bezeichnet wird?

Schon richtig, in der Sache ging's aber eher um die hier zuweilen als "sakrosankt" geltende und gebetsmühlenartig wiederholte Feststellung, der E89 sei im Gegensatz zum E85 a priori kein "Roadster"...

Mich persönlich ficht das ja nun gar nicht an und ich trags mit Fassung, was andere Leute von mir oder dem E89 halten, aber wenn ich zu meinem Wagen Roadster oder - noch schlimmer - Sportwagen (:s) sagen will, werde ich mir das nicht verbieten lassen, auch wenn es von einem "Forengott" kommt.

Jehova! Jehova! Jevoha!

:d

Gruß

Mick
 
AW: Dachgeräusche

Mein Hinweis bezog sich aber auf die unmittelbaren Ansprüche des Käufers - und der hat eben hier nur Ansprüche gegen den Händler aus der (erweiterten) gesetzlichen Gewährleistung, nicht aber gegen BMW - mit BMW hat der Käufer nämlich keinen Vertrag (daher keine gesetzlichen Gewährleistungsansprüche gegen BMW) und BMW gewährt auch keine freiwillige Garantie.

Ähhhhm, irgendwie erscheint mir das nicht ganz logisch.

Es mag zwar sein, daß ein Gewährleistungsanspruch zunächst dem Verkäufer gegenüber vorzubringen ist, aber was passiert, wenn der Händler dicht macht?

Ausserdem kann ein Gewährleistungsanspruch soweit ich mich erinnere jedenfalls europaweit in jeder Werkstatt geltend gemacht werden. Oftmals ist der Händler weiter entfernt als die Werkstatt, die den Wagen später wartet.

BMW mag zwar Regeln aufstellen können und dürfen, wie Gewährleistungsansprüche geltend gemacht werden können, ist letzlich aber der Hersteller und somit auch in der Pflicht für sein Produkt die Gewährleistung zu gewähren, sie also auch jederzeit zugänglich zu machen.

So als Beispiel: Bei sachgemäßer Nutzung geht der Wagen einen Monat nach Erstzulassung ins Notprogramm oder das Dach lässt sich nicht öffen (ist ja der Dachfred hier).

Der Abschleppdienst bringt den Wagen in die nächste Vertragswerkstatt am Ort, aber leider 300 km vom Käufer/Verkäufer entfernt.
Was nun? Keine Gewährleistung? Transport zum Händler auf Kosten des Kunden? Feststellung des Fehlers und Behebung nur gegen Bezahlung?
 
AW: Dachgeräusche

Ähhhhm, irgendwie erscheint mir das nicht ganz logisch.

Es mag zwar sein, daß ein Gewährleistungsanspruch zunächst dem Verkäufer gegenüber vorzubringen ist, aber was passiert, wenn der Händler dicht macht?

Zitat von der BMW-Website www.meinbmw.de:

Gewährleistung

Der jeweilige Verkäufer des Neuwagens - BMW Vertragshändler bzw. BMW AG Niederlassung - ist dem Kunden gegenüber Gewährleistungsträger. Der Inhalt der Gewährleistungsansprüche richtet sich nach den kaufvertraglichen Vereinbarungen. Diese sehen regelmäßig eine Gewährleistung des Verkäufers für den Zeitraum von 24 Monaten ohne Kilometerbegrenzung ab dem Tag der Auslieferung des Neuwagens an den Kunden vor. Diese Regelung gilt seit dem 01.11.2001. Im Rahmen der Zumutbarkeit richtet sich der Gewährleistungsanspruch zunächst auf Nachbesserung.

Die BMW Vertragshändler führen bei Vorliegen der entsprechenden Voraussetzungen die notwendigen Gewährleistungsarbeiten für jeden BMW Kunden kostenlos aus. Dies gilt unabhängig davon, ob der Kunde das BMW Erzeugnis beim ausführenden Vertragshändler oder bei einem anderen BMW Vertragshändler im In- und Ausland erworben hat.


Und dann gibts ja noch den BMW "Qualitätsbrief":

http://www.bmw.de/de/de/owners/automobile/guarantee/quality_letter.html

Und dann rechts runterladen...

Den hat uns unser Händler vor 2 Wochen zugeschickt...


Ist aber alles in allem immer noch keine "Hersteller-Garantie"
 
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Zitat von der BMW-Website www.meinbmw.de:

Gewährleistung

Der jeweilige Verkäufer des Neuwagens - BMW Vertragshändler bzw. BMW AG Niederlassung - ist dem Kunden gegenüber Gewährleistungsträger. Der Inhalt der Gewährleistungsansprüche richtet sich nach den kaufvertraglichen Vereinbarungen. Diese sehen regelmäßig eine Gewährleistung des Verkäufers für den Zeitraum von 24 Monaten ohne Kilometerbegrenzung ab dem Tag der Auslieferung des Neuwagens an den Kunden vor. Diese Regelung gilt seit dem 01.11.2001. Im Rahmen der Zumutbarkeit richtet sich der Gewährleistungsanspruch zunächst auf Nachbesserung.

Die BMW Vertragshändler führen bei Vorliegen der entsprechenden Voraussetzungen die notwendigen Gewährleistungsarbeiten für jeden BMW Kunden kostenlos aus. Dies gilt unabhängig davon, ob der Kunde das BMW Erzeugnis beim ausführenden Vertragshändler oder bei einem anderen BMW Vertragshändler im In- und Ausland erworben hat.


Und dann gibts ja noch den BMW "Qualitätsbrief":

http://www.bmw.de/de/de/owners/automobile/guarantee/quality_letter.html

Und dann rechts runterladen...

Den hat uns unser Händler vor 2 Wochen zugeschickt...


Ist aber alles in allem immer noch keine "Hersteller-Garantie"

Danke. :)

BMW kann verlangen, daß Gewährleistungsansprüche an den Händler gerichtet werden und die 2-jährige gesetzliche Gewährleistung wird ja auch im Falle einer Insolvenz des Verkäufers oder dessen Beendigung der Tätigkeit für BMW nicht beeinträchtigt. Das in der Regel die Vertragswerkstatt des Händlers die Leistungsansprüche erfüllen soll ist nachvollziehbar. Allerdings hat dieser als "Käufer" seinerseits einen Anspruch gegen den Hersteller.

Ein direkter Anspruch auf Nachbesserung durch den Hersteller hätte evtl. zur Folge, daß diese im Werk durchgeführt werden müssten. Auf das Vertragswerkstättennetz greift jedoch eigentlich jeder Hersteller zurück.

Wo der Wagen erworben wurde, ist letztlich egal. Dem Kunden bleibt die freie Wahl eine BMW Vertragswerkstatt seines Vertrauens mit der Mängelbeseitigung zu beauftragen.

Bei einer freiwilligen Garantie kann das schon ganz anders aussehen.
Manche Garantien sind auch eher wertlos, wie z.B. die Durchrostungsgarantien (von innen nach aussen). Diese Fälle treten auf, sind aber selten mit dem Ergebnis, daß der Kunde auf Schaden sitzen bleibt.
Beim Verkauf ist so etwas aber ein tolles Argument.

Ausserdem ist es gerade bei Anschlussgarantien etc. oftmals so, daß alle Inspektionen weiterhin in der Vertragswerkstatt gemacht werden müssen.
Die Frage ist immer, ob sich so etwas lohnt. BMW wird dort doch sicher was im Angebot haben, oder?
 
AW: Dachgeräusche

Ähhhhm, irgendwie erscheint mir das nicht ganz logisch. Es mag zwar sein, daß ein Gewährleistungsanspruch zunächst dem Verkäufer gegenüber vorzubringen ist, aber was passiert, wenn der Händler dicht macht?

Tjaaa, streng genommen wär's dann Essig mit Ansprüchen im Mangelfall. Tatsächlich gibt bei BMW nur der Händler, nie BMW selbst dem Kunden gegenüber irgendwelche Zusagen für den Mangelfall.

Ausserdem kann ein Gewährleistungsanspruch soweit ich mich erinnere jedenfalls europaweit in jeder Werkstatt geltend gemacht werden. Oftmals ist der Händler weiter entfernt als die Werkstatt, die den Wagen später wartet.

In den "Verkaufsbedingungen für neue Fahrzeuge" für Privatkunden (Stand 05.2008, wohl von BMW weitgehend vorgegeben) heißt es dazu (Ziff. VII 3.): "Ansprüche auf Mängelbeseitigung kann der Käufer beim Verkäufer oder bei anderen, vom Hersteller für die Betreuung des Kaufgegenstands anerkannten Betrieben geltend machen; im letzteren Fall hat der Käufer den Verkäufer hiervon zu unterrichten, wenn die erste Mängelbeseitigung erfolglos war. (...)"

Das ist eigentlich eine unzulässige "Klausel zu Lasten Dritter", denn der fremde Betrieb kann nicht alleine durch den Vertrag zwischen Kunde und dessen Händler zur Mangelbeseitigung verpflichtet werden (sonst könnte mein Händler in seine AGB ja auch reinschreiben "Zisback übernimmt gerne die Reparaturen auf eigene Kosten" ;)).

Die Klausel lebt aber dennoch dadurch, dass zwischen Händler und Kunde zugunsten der sonstigen akkreditierten BMW-Betriebe eine entsprechende Ausgleichsvereinbarung ("Qualitätsbrief") geschlossen wird - der Verkäufer stellt den Kunden unter bestimmten weiteren Voraussetzungen auch von den Reparaturkostenansprüchen der fremden, vom Kunden beauftragten Betriebe frei.


Achtung I: Der Qualitätsbrief betrifft nur nur Ansprüche auf "Mangelbeseitigung" - sonstige Mangelansprüche wie Ersatzlieferung, Herabsetzung des Kaufpreises, Rücktritt vom Kaufvertrag und Schadensersatz können nur gegenüber dem eigenen Händler nach dessen AGB (soweit zulässig vereinbart) geltend gemacht werden.


Achtung II: Im Insolvenzfall des Verkäufers/Händlers sind sowohl die vertraglichen Mangelhaftungsansprüche des Kunden gegenüber dem Verkäufer als auch der "Qualitätsbrief" keinen Cent mehr wert, denn alle enthaltenen Ansprüche richten sich nur gegen den ursprünglichen Händler, bei dem dann nach der Insolvenz naturgemäß nichts mehr einklagbar ist. Ob BMW im Hintergrund (für Kunden intransparent) darüber hinaus Ausgleichsansprüche von Händlern im Händlernetz gewährt oder besonders kulant ist, weiß ich nicht. Nach einer Insolvenz des eigenen Händlers sollte man daher keines falls ohne Rücksprache und Kostenzusage von BMW einen fremden Händler beauftragen...



BMW mag zwar Regeln aufstellen können und dürfen, wie Gewährleistungsansprüche geltend gemacht werden können, ist letzlich aber der Hersteller und somit auch in der Pflicht für sein Produkt die Gewährleistung zu gewähren, sie also auch jederzeit zugänglich zu machen.

Nein, genau das stimmt im Regelfall nicht (klingt komisch, ist aber so). Unmittelbare Ansprüche des Käufers gibts eben nur gegenüber dem Vertragspartner (Händler), nur bei "Verträgen zugunsten Dritter" (evtl. Kostendeckungszusagen von BMW, von denen wir als Kunden nichts wissen) und gegenüber dem Garantiegeber (gibbets hier nicht). Ausnahme: Produkthaftung nach ProdHG mit erheblichem Selbstbehalt bei besonders bedeutenden Folgeschäden oder Körperverletzungen.


Gruß
MK
 
AW: Dachgeräusche

Na ja jetzt verstehe ich, warum die Leute in einem kürzlich geschlossenen Warenhaus die dort angebotenen Produkte nicht mehr kaufen wollen. Nach dem Motto: "Wenn der Toaster kaputt ist, dann kann ich den nur wegschmeissen."

Sind denn schon Fälle aufgetreten, wo BMW nix gemacht hat, wenn ein Händler nicht mehr dabei war?
 
AW: Dachgeräusche

BMW kann verlangen, daß Gewährleistungsansprüche an den Händler gerichtet werden und die 2-jährige gesetzliche Gewährleistung wird ja auch im Falle einer Insolvenz des Verkäufers oder dessen Beendigung der Tätigkeit für BMW nicht beeinträchtigt. (...)
Dem Kunden bleibt die freie Wahl eine BMW Vertragswerkstatt seines Vertrauens mit der Mängelbeseitigung zu beauftragen. (...)


Nein, nein und nochmals nein, hier muss ich insistieren ;)

Kaufvertrag = Vereinbarung zwischen Verk. und Kunde.
Qualitätsbrief = Kostendeckungszusage des Verk. an Kunde bei Beauftragung einer fremden Werkstatt.
Garantie = is nicht. --> BMW selbst ist auf Kulanz beschränkt.

Wer nach der Insolvenz des eigenen Verkäufers unbesehen und ohne Kostenübernahmeerklärung von BMW einen anderen Händler mit Reparaturen beauftragt, bleibt auf seinen Kosten sitzen.
 
AW: Dachgeräusche

Das sollte dann auf meinbmw.de aber anders formuliert werden. Siehe den fettgedruckten Teil. Jedenfalls fehlt ein Verweis auf den Qualitätsbrief.
Der enthält auch eher Zusatzvereinbarungen, wie z.B. die Beweislastumkehr zu Lasten des Händlers etc.

Aber vielen Dank für die aufklärenden Worte.
Man kann ja nicht mehr vorsichtig genug sein. Sollte ich mal einen Gewährleistungsfall haben, werde ich erst mal nach dem
Motto "Ja lebt denn der alte Ersthändler noch?" sehen, ob da eine Kostenübernahme von BMW erforderlich ist, oder eben der Qualitätsbrief greift.
 
AW: Dachgeräusche

Na ja jetzt verstehe ich, warum die Leute in einem kürzlich geschlossenen Warenhaus die dort angebotenen Produkte nicht mehr kaufen wollen. Nach dem Motto: "Wenn der Toaster kaputt ist, dann kann ich den nur wegschmeissen."

Ganz so übel ists in den Kaufhäusern nicht, weil Toaster i.d.R. mit einer Herstellergarantie ausgestattet sind, sogar bei so klangvollen Namen wie "Clatronic" etc. - anders als unsere Lieblingsautos :(

Sind denn schon Fälle aufgetreten, wo BMW nix gemacht hat, wenn ein Händler nicht mehr dabei war?

Bis jetzt sind afaik quasi-insolvente Händler mit Handkuss von anderen Händlern am Ort übernommen worden, zum Schwur ists wohl noch nie gekommen. Das könnte sich aber natürlich demnächst ändern...
 
AW: Dachgeräusche

Dassollte dann auf meinbmw.de aber anders formuliert werden. Siehe den fettgedruckten Teil. Jedenfalls fehlt ein Verweis auf den Qualitätsbrief.

Das sehe ich genauso. Auf den ersten Blick (Blickfang) verpflichtet sich BMW ("Der BMW Qualitätsbrief"), erst auf den zweiten ist nur der Händler in der Pflicht ("umfangreiches Paket an Leistungszusagen Ihres verkaufenden BMW Vertragshändlers bzw. Ihrer verkaufenden BMW Niederlassung."). M.E. zumindest ein Grenzfall für irreführende Werbung, § 5 UWG.

Aber vielen Dank für die aufklärenden Worte.
Man kann ja nicht mehr vorsichtig genug sein.

Gern :)

Gruß

Mick
 
AW: Dachgeräusche

Das mag ja alles juristisch so sein. Ich kann mir dennoch nicht denken, daß BMW sich einen solchen Gesichtsverlust leisten wird. Die werden Eure Dächer schon nachbessern. War übrigens auch so beim Mini Cabrio meiner :K, daß ich noch vor Erscheinen geordert hatte. Das Verdeck wurde mehrfach nachgebessert. Spannenderweise hatten wir übrigens anfangs gar keine Probleme mit dem Verdeck und es wurde ständig verschlimmbessert.

Wer ein technisch ausgereiftes Auto haben möchte muß sich halt ein Auslaufmodell kaufen - wie ich:P%::d

Grüße Jörg
 
AW: Dachgeräusche

Na ja stell Dir vor dein 6 Zylinder läuft nur auf vier Pötten und dann hat der Händler gerade seine Finca bezogen.
Auf in die Rente. Nee Die Diskussion schützt ein wenig vor Schaden, denke ich. Von Problemen wegen nicht erfüllter Gewährleistungsansprüche habe ich auch noch nie was gehört.

Ich glaube Ford und Porsche machen das auch so ohne Herstellergarantie. Von Ergänzungen und Erweiterungen abgesehen.
 
AW: Dachgeräusche

Das mag ja alles juristisch so sein. (...)


Stimmt, und es wird wahrscheinlich auch weiterhin wirklich nie zum Schwur kommen. Vorher dürfte BMW Kulanz zeigen, bzw. der betroffene Kundenstamm wird einfach durch einen anderen Händler übernommen und bedient. Die Kulanz würde BMW nichtmal schaden, denn BMW muss ja auch bis zur Insolvenz des Verkäufers die Erstattungsansprüche der Verkäufer im Mangelfall über § 478 BGB als Rückstellungen absichern - und teurer wird dann auch der Kulanzfall nach einer Händlerinsolvenz nicht.

Bedenklich finde ich es aber schon, wenn ein großer Hersteller wie die Pest das Weihwasser unmittelbare Ansprüche von Kunden gegen sich selbst verhindern will und den Kunden zumindest auf dem Papier am liebsten das gesamte Insolvenzrisiko des Händlers aufbürden würde.

Gruß

Mick
 
AW: Dachgeräusche

Stimmt, und es wird wahrscheinlich auch weiterhin wirklich nie zum Schwur kommen.

Jedenfalls solange nicht, wie es für BMW per Saldo billiger ist sich kulant zu zeigen. Und da liegt die Hürde, auch im Hinblick auf den guten Ruf, vermutlich ausgesprochen hoch. Völlig ausschließen möchte ich die Möglichkeit, daß es irgendwann für einen Hersteller günstiger wird die Notbremse zu ziehen, angesichts der sich stetig verschärfenden Produkthaftung nicht.

Bedenklich finde ich es aber schon, wenn ein großer Hersteller wie die Pest das Weihwasser unmittelbare Ansprüche von Kunden gegen sich selbst verhindern

Bedenklich? Nein, Risikobegrenzung ist ein nachvollziehbarer Akt des Selbstschutzes. Nachdenklich macht es mich allerdings schon insofern, als daß es mir mal wieder klar macht, wie nüchtern man die Dinge, allem Emotionsgeheische der Marketingabteilungen zum Trotz, doch betrachten sollte. Es erinnert mich mal wider an die alte (Binsen-)Weisheit, daß man beim Wort Geschäftsfreund den ersten Teil des Wortes betonen sollte.

Grüße Jörg
 
AW: Dachgeräusche

Bedenklich? Nein, Risikobegrenzung ist ein nachvollziehbarer Akt des Selbstschutzes.

Das stimmt aus meiner Sicht so nicht, jedenfalls ist das für mich im konkreten Geschäftsbereich "Premium-Kfz" so nicht nachvollziehbar:

  • Bis zur Händlerinsolvenz ist BMW verpflichtet, im Mangelfall bestimmte Aufwendungen des Händlers z.B. zur Mangelbeseitigung zu ersetzen, § 478 BGB. Dafür muss BMW kaufmännisch Rückstellungen bilden.
  • Nach einer evtl. Händlerinsolvenz bräuchte BMW nur noch auf Kulanzbasis Gewährleistungsansprüche unmittelbar gegenüber dem Kunden ausgleichen. Die Rückstellungen können sofort mit der Händlerinsolvenz aufgelöst werden.
Was mich bedenklich stimmt ist also, dass sich BMW bei Mängeln im Insolvenzfall sogar noch erheblich besser stellt als für den Fall der normalen Fortführung des Betriebs der Verkäufer ohne Insolvenz. Das hat mit nachvollziehbarer Risikobegrenzung wenig zu tun, jedenfalls in einer Branche, in der das Geschäft ja gerade gezielt durch das Vertrauen in den Namen des Herstellers herbeigeführt wird.

Andere Kfz-Hersteller erkennen auch, dass das Insolvenzrisiko des Händlers im Mangelfall nicht komplett beim Kunden liegen sollte und gewähren daher wenigstens in bestimmten Bereichen zusätzliche Herstellergarantien. BMW wäre mE gut beraten, sich da anzuschließen - gerade in der Wirtschaftskrise.

Edit:
Es erinnert mich mal wider an die alte (Binsen-)Weisheit, daß man beim Wort Geschäftsfreund den ersten Teil des Wortes betonen sollte.

:t Full Ack! Daher Vorsicht bei allen vermeintlich billigen Internet-Händlern und Billigpreis-Agenturen, das kann (muss freilich nicht) im Insolvenzfall über nach hinten los gehen.


Gruß

Mick
 
AW: Dachgeräusche

Was mich bedenklich stimmt ist also, dass sich BMW bei Mängeln im Insolvenzfall sogar noch erheblich besser stellt als für den Fall der normalen Fortführung des Betriebs der Verkäufer ohne Insolvenz.

Das habe ich schon verstanden - mit allen Konsequenzen. Ich habe ja auch nicht geschrieben, daß ich das anständig oder lobenswert finde sondern nachvollziehbar. BMW hat beschloßen sich auf das gesetzlich Notwendige zurückzuziehen um eventuelle Risiken zu vermeiden. Absolut nachvollziehbar, es geht halt rein ums Geschäft.

Ob es BMW wirklich etwas bringen würde anders zu handeln? Ich glaube kaum. Die überwältigende Mehrheit der BMW Kunden wir sich mit diesem Thema nie beschäftigen.

Wie ich das bewerte steht auf einem ganz anderen Blatt. Nicht alles was ich verstehe billige ich auch. Ich denke in der Beurteilung des Sachverhaltes liegen wir gar nicht so weit auseinander. Allerdings überrascht mich soetwas kaum noch, da ich es beruflich immer wieder erlebe mit welch brutaler Konsequenz Verträge immer wieder ausgelegt werden :M

Grüß Jörg
 
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