Mir ist es egal. Ich mache die Vorschriften nicht. Es gibt aber immer Leute, die einem einen Strick daraus drehen.
Fakt ist, hat das Fahrzeug bei der Typgenehmigung nur TFL vorne gehabt, dann kann er nur so zugelassen und betrieben werden. Jede Änderung an der Beleuchtungseinheit führt zum Verlust der Betriebserlaubnis. Deshalb wird auch kein Freundlicher das umcodieren. Weitere Infos hier ECE 48R-03.
Codiert also jemand an seinem aktuellen BMW nur die Schlussleuchten hinzu, so ist das zulässig. Bei einem 2er, zumindest weiß ich es vom F87, ist es nicht zulässig.
Aber jeder wie er mag.
Das Wetter ist genial, zumindest hier im Süden und ich fahre noch nee Runde mit meinem E85 und Abblendlicht, bevor er am 30.09.2020 wieder in Winterschlaf geht.