scheinbar gibt es Unterschiede von TÜV zu TÜV, und von Prüfer zu Prüfer.
Vor ca. 10Jahren hatte ich auf meinem E46 Compact die 18" Felgen vom M3 eintragen lassen, montiert waren damals 225er Michelin PS
und dieser Reifen wurde auch im Schein ausdrücklich nur freigegeben.
Aktuell stehe ich wieder vor dem gleichen Experiment

Auf dem Zetti habe ich jetzt die M163 mit 225/255 montiert, und diese sollen nächste Woche eingetragen werden.
Heute war ich nochmal bei meinem Reifenhändler, um mal abzuchecken was Sache ist.
Aussage von meinem Reifenhändler:
Reifenfreigabe brauche ich nicht, weil 225/255 schon in meinem Schein eingetragen ist (Serie)
Bei 235/265 würde ich eine Freigabe benötigen, weil diese Größe nicht im Schein steht.
Eine Reifenmarken/modell/Bindung kann bei der Abnahme, im Einzelfall, auch erfolgen.
Diese Bindung erfolgt meistens wenn Fahrzeuge zusätzlich noch tiefer gelegt sind.
Der Tüv´ler kann solche Auflagen geben, wenn eine Eintragung eh schon grenzwertig ist, bzw. wenn nur eine grenzwertige Freigängigkeit vorhanden ist, oder wenn Federwegsbegrenzer montiert sind.
Der Tüv´ler kann dies also nach eigenem Ermessen entscheiden.
klingt für mich auch logisch, und nachvollziehbar
