Der GTI T-Car Thread

als Tagessatz wurden mir bereits 59,- EUR genannt... dürfte dann im Falle der Fälle auch für Dich "nice-to-know" sein @ZZZZefix . Die Frage ist nur: was erkennen Sie tatsächlich an?
Es sind auch Zeiten dabei, wo der Wagen nur rumgestanden hat (war nicht mehr fahrtüchtig lt Gutachten) und auf den Gutachter wartete, Auf Terin beim Lackierer wartete, auf Teile wartete, auf Anschlußtermin in anderer Neiderlassung wartete... usw.
Die gegn. Versicherung wird das möglichst nicht anerkennen wollen.
 

Wie lange bekomme ich den Nutzungsausfall?​

Er wird so lange gezahlt, wie Ihr Fahrzeug in der Werkstatt ist.
Es gibt allerdings eine Schadenminderungspflicht.
Das heißt, der Geschädigte muss sich um eine schnelle Begutachtung und zeitnahe Reparatur bemühen.
Der Nutzungsausfall kann ab dem Unfallzeitpunkt geltend gemacht werden.
Wenn die Reparatur im Einzelfall länger dauert, als im Gutachten angegeben wurde,
wird unter Umständen ein Reparaturablaufplan von der Werkstatt benötigt, warum es zu den Verzögerungen gekommen ist.

Wichtig: Die Nutzungsausfallentschädigung gibt es nur, wenn das Fahrzeug wirklich repariert wird oder bei einem Totalschaden ein Ersatzfahrzeug beschafft wird. Eine fiktive Abrechnung ist nicht möglich.

Quelle ADAC

 
Ah... okay.... naja... ich warte mal ab und sehe dann, was bei rumkommt.
Ändern kann ich es ja eh nicht und ich verlasse mich da auf die Urteilsfähigkeit der Anwaltschaft.
Rep.-Ablaufplan der Werke ist m.W. angefordert.
 
Ich würde mich eher fragen, was rechtskräftig zugesprochen wird. Denn leider spricht vieles dafür, dass das gerichtlich geklärt werden wird.
auch das wird mich nicht kümmern, sollte es so kommen, denn der Anwalt kostet (mich) nichts, da HP-Geschädigter.
 
Die etwaige Nutzungsausfallentschädigung ist nur eine von vielen Thematiken, über die man sich trefflich streiten kann.

Außergerichtliche Rechtsanwaltskosten sind dann ein weiteres Thema. Dann gäbe es noch Neu-für-alt-Abzüge, Kleinteilkosten, UPE-Aufschläge, Verbringungskosten, Sachverständigenkosten, Erforderlichkeit u.v.m.

Das erinnert mich glatt daran, dass … ach ne… hab Urlaub.

Ich wünsche dir jedenfalls viel Erfolg, @keksemann , das das möglichst rasch und schadensausgleichend reguliert wird.
 
ich habe mein Auto nach 43 Tagen wieder. DAS war die Hauptsache, ... weil Zetti fahren macht mir persönlich nur Spaß, wenn ich es KANN, nicht so sehr, wenn ich es MUSS (weil die andere Karre zerschossen in der Werft rum steht)
 
ich habe mein Auto nach 43 Tagen wieder. DAS war die Hauptsache

Das sollte es auch sein. Das Thema "Zweitwagen" macht die Thematik "Nutzungsausfallentschädigung" nicht einfacher. Da kann durchaus auch mal eine Nullrunde bei rauskommen.
 
Es gibt meines Wissens auch noch das Kriterium ob dem Geschädigten ein anderes Fahrzeug (T-car) zur Verfügung steht.
Dann gibt’s möglicherweise gar keine Nutzungsentschädigung.
hat gerade Max auch erwähnt
 
Ich könnte mir an deinen Winterfelgen eine Folierung der "Frontflächen" sehr gut vorstellen.
Weil nur eine Teilfläche, kann ich mir sogar schwarz vorstellen. Und eine rote Speiche. 😉
 
Moin, musste jetzt echt mal schauen aber meiner hat die Mud Flaps nicht ab Werk...
Golf 7 GTI Performance EZ 10/19

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