Der ,,kurze Frage - kurze Antwort" Fred ( Z4 Roadster G29)

Surprize

macht Rennlizenz
Registriert
1 Dezember 2014
Ort
Düsseldorf
Wagen
BMW Z4 G29 sDrive30i
Kurze Fragen - kurze Antworten zum Z4 G29.

Was soll hier rein? Ich zitiere ;)

Hier kann man seine Frage möglichst direkt formuliert posten und ebenso kurz und knapp auf Fragen antworten. Also keine Diskussionen, keine Belehrungen über die Nutzung der Suchfunktion etc. Nur eine knappe Antwort und evtl. einen Verweis auf bereits laufende Threads zu dem Thema und fertig.
 
Ich fange gleich an:

Sitzt der Wireless-Charger, also diese Aufladematte, vor dem Wählhebel unter der Abdeckung oder in der Mittelkonsolenbox?
 
Wenn ich im Konfigurator Parking Assistant (Rückfahrkamera) auswähle, wird Park Distance Control abgewählt. Heißt das, ich habe entweder die Rückfahrkamera oder Park Distance Control? Das kenne ich von anderen Autos in dieser Form nicht. Dort hat man dann beides.
 
Wenn ich im Konfigurator Parking Assistant (Rückfahrkamera) auswähle, wird Park Distance Control abgewählt. Heißt das, ich habe entweder die Rückfahrkamera oder Park Distance Control? Das kenne ich von anderen Autos in dieser Form nicht. Dort hat man dann beides.

Nein, auch wenn es diese Unsitte tatsächlich bei manchen Herstellern gibt, bleibt PDC mit Rückfahrkamera erhalten. Der Parking-Assistant beinhaltet beim Z4 das PDC.
 
Hallo allerseits,

hat der G29 eine Start-Stopp-Automatik?

Ich fürchte, dass das der Fall ist, was mich zu der Frage führt, ob sich diese abstellen lässt und - falls dies geht - ob sie komplett ausgeschaltet werden kann oder bei jedem Fahrtantritt lahmgelegt werden muss.

Gruß
Kai
 
Ja hat er leider.
Kann man warscheinlich mit der Carly App stillegen.
 
soweit ich weiss nein, ist imho gesetzlich vorgeschrieben...... geht nur mit Carly
 
mein Alfa-Händler hat das immer deaktiviert. Der wusste, ich nehm das Fahrzeug sonst nicht mit 😆
Ich würde diese blöde Start/Stop Automatik auch deaktivieren lassen. Die Frage ist nur, verliert das Fahrzeug nicht damit seine Zulassung. Würde die deaktivierung über das Werk genehmigt, dann müsste man vermutlich eine höhere Steuer bezahlen, da die CO2 Werte mit der Start/Stop Automatik gemessen wurden.
Oder liege ich da falsch.
 
Ich würde diese blöde Start/Stop Automatik auch deaktivieren lassen. Die Frage ist nur, verliert das Fahrzeug nicht damit seine Zulassung. Würde die deaktivierung über das Werk genehmigt, dann müsste man vermutlich eine höhere Steuer bezahlen, da die CO2 Werte mit der Start/Stop Automatik gemessen wurden.
Oder liege ich da falsch.
Denke mal nicht, denn ich kann die im Wagen nach dem starten ja auch deaktivieren
 
Denke mal nicht, denn ich kann die im Wagen nach dem starten ja auch deaktivieren

Das System kann man nach dem Starten deaktivieren, aber bei jeden Neustart ist es wieder aktiv und muss erneut deaktiviert werden.
Aber es gibt sicherlich findige Leute, die es dauerhaft deaktivieren können. Ich habe das bei einem meiner Autos machen lassen,weil mich das ständige Starten und Abstellen genervt hatte und außerdem ist es für den Motor auch nicht gut
 
Wenn das Dach zu ist und das Windschott raus ist dann hinter den Sitzen Platz im Verdeckkasten .
 
Ich sehe mein Fahrzeug allerdings auch noch nicht bei mdecoder.com. Dort sind erst Fahrzeuge bis ww33406 gelistet.

Allerdings hat mir auch gestern die Dame von BMW Connected erzählt, dass sie bei meiner VIN die Fehlermeldung "keine SIM Karte eingebaut" bekommt. Ich schätze, erst wenn MAGNA Saft aufs Fahrzeug gibt loggt sich die SIM ein und dann kann man das Fahrzeug in CONNECTED registrieren....
 
Ich würde diese blöde Start/Stop Automatik auch deaktivieren lassen. Die Frage ist nur, verliert das Fahrzeug nicht damit seine Zulassung. ...
Denke mal nicht, denn ich kann die im Wagen nach dem starten ja auch deaktivieren
Ich befürchte, genau das ist der wesentliche Unterschied. Nämlich dass die Funktion bei jedem Fahrzeugstart erst einmal zwingend eingeschaltet sein muss. Ist sie das nicht, wird die entsprechende gesetzliche Anforderung (sehr) wahrscheinlich nicht mehr erfüllt sein.

Keine Ahnung, ob der Wagen damit direkt die Zulassungsfähigkeit verliert (vermutlich durchaus). Ohnehin hätte ich vor dem Risiko der Steuerhinterziehung dann mehr Sorge... :unsure:

Nachtrag: Sieht schlecht aus mit der Zulassung bei vollständiger Deaktivierung der Start-Stop-Automatik: § 19 Abs. 2 Satz 2 Nr. 3 StVZO.
 
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