Der neue BMW Z5 ....

Wenn die Bilder nicht täuschen, geht er für mich vorne zu weiter runter und hinten zu hoch, erinnert mich an die zweite Version vom slk. Die fand ich auch nicht toll.
 
Ich find in gut mit Stoffdach, besser als Blechbüchse. Hier fährt er im Tarnkleid öfter rum, leider hab ich immer grad das Handy in irgend ner Ecke im Auto rum liegen, oder in ner Hosentasche.
 
Darf man nach der Neuregelung ja nun nicht mehr ("wie man lustig ist"). Das reine "Handheld-Verbot" wurde aufgegeben, "Blickab-" bzw. "-zuwendung" ist jetzt das Stichwort. Ganz abgesehen davon, dass der Kreis der erfassten elektronischen Geräte deutlich ausgeweitet worden ist. https://www.gesetze-im-internet.de/stvo_2013/__23.html
Zwar Z5-Offtopic, aber:

Navi mit Halterung an der Scheibe darf man demnach benutzen. Darf ich dann auch darauf rumtippen (TomTom) oder rolle ich dann in die Punkteränge? :thumbsdown::thumbsdown:

Lustig ist auch das Vermummungsverbot. Demnächst werden sicher transparente Motorradhelme zur Pflicht werden. :D
 
Navi mit Halterung an der Scheibe darf man demnach benutzen. Darf ich dann auch darauf rumtippen (TomTom) oder rolle ich dann in die Punkteränge?

Darfst Du, wenn und solange "zur Bedienung und Nutzung des Gerätes nur eine kurze, den Straßen-, Verkehrs-, Sicht- und Wetterverhältnissen angepasste Blickzuwendung zum Gerät bei gleichzeitig entsprechender Blickabwendung vom Verkehrsgeschehen erfolgt oder erforderlich" ist. :rolleyes5
 
Also sind alle aktuellen VWs mit ihren tiefen, knapp neben dem Getriebe in der Mittelkonsole verbauten Navibildschirmen ein Anreiz zum Gesetzesbruch? :M
 
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