Hallo Rainer,
Die beiden von dir genannten gelten ja als Kleinserienhersteller, für die sind die Bestimmungen anders, wie weit das geht kann ich leider nicht sagen.
Hallo Uli,
das ist weder für Ferrari (Das Jahr 2017 war mit 8.398 verkauften Fahrzeugen das bisher erfolgreichste in der Geschichte von Ferrari.), noch für Lamborghini (Im Jahr 2016 wurden ca. 3.400 Fahrzeugen verkauft) zutreffend.
Denn es gilt:
RICHTLINIE 2007/46/EG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES
vom 5. September 2007
zur Schaffung eines Rahmens für die Genehmigung von Kraftfahrzeugen und Kraftfahrzeuganhängern sowie von Systemen, Bauteilen und selbstständigen technischen Einheiten für diese Fahrzeuge
(Rahmenrichtlinie)
BEGRIFFSBESTIMMUNGEN FÜR FAHRZEUGKLASSEN
Fahrzeugklassen werden gemäß der folgenden Einteilung festgelegt: (In den nachstehenden Begriffsbestimmungen ist unter „zulässiger Gesamtmasse“ die „technisch zulässige Gesamtmasse in beladenem Zustand“ gemäß Abschnitt 2.8 des Anhangs I zu verstehen.)
Klasse M:
Für die Personenbeförderung ausgelegte und gebaute Kraftfahrzeuge mit mindestens vier Rädern.
Klasse M1:
Für die Personenbeförderung ausgelegte und gebaute Kraftfahrzeuge mit höchstens acht Sitzplätzen außer dem Fahrersitz.
ANHANG XII
HÖCHSTZULÄSSIGE STÜCKZAHLEN FÜR KLEINSERIEN UND AUSLAUFENDE SERIEN
A. HÖCHSTZULÄSSIGE STÜCKZAHLEN FÜR KLEINSERIEN
1. Die Zahl der Einheiten eines Fahrzeugtyps, die gemäß Artikel 22 jährlich in der Gemeinschaft zugelassen, verkauft oder in Betrieb genommen werden dürfen, ist in Abhängigkeit von der Fahrzeugklasse wie folgt begrenzt:
Klasse: M + M1
Einheiten: 1.000