Die spinnen doch, und sowas gilt auch noch als gemeinnützig

Oh. Das ist aber sehr pauschal. Sicher gibt es Leute, die vorgeschobene Gründe suchen. Es gibt aber sicher auch genügend, die nüchtern auf das Wirken der DUH schauen und fähig sind, sich ein hinreichend objektives Bild zu machen.
 
Das ist leider kein Irrtum. Die Grundlage des Abmahnverfahrens waren Gedanken zum Schutz des Wettbewerbs. Sehr zügig wurde es als Geldeinnahmequelle missbraucht.
Du vermischt hier 2 Dinge. Die Abmahnbefugnis der DUH nutzt diese um Wettbewerber wegen Falschaussagen,z.B. bezüglich des Benzinverbrauchs in Autokatalogen,abzumahnen und Unterlassungserklärungen einzufordern. Die Klagen gegen einzelne Städte wegen zu hoher NOx Werte,die ja dann zu Fahrverboten führen können,darf sie auf Grund des Verbandsklagerechtes führen und diese haben nichts mit Abmahnungen zu tun.
 
Die Abmahnbefugnis der DUH nutzt diese um Wettbewerber wegen Falschaussagen, z.B. bezüglich des Benzinverbrauchs in Autokatalogen,abzumahnen und Unterlassungserklärungen einzufordern.

Noch nicht mal wegen Falschaussagen wird abkassiert - was ich persönlich noch verstehen könnte!
Ein heimischer Autohändler hatte die Verbrauchsangaben nach Meinung der DUH (und wohl auch nach geltendem Recht?) etwas zu klein geschrieben und anscheinend nicht an der richtigen Stelle angegeben.
Vor vielen Jahren musste ein kleiner Kiesplatz-Händler aus unserem Ort schon Strafe im dreistelligen Bereich zahlen (nicht an die DUH), weil er mit PS und nicht mit kW inserierte.
Abmahnvereine - Lächerlicher geht es wohl kaum noch?
 
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Was da alles beanstandet wird an Handlungen eines Vereins, der mit völlig legitimen Mitteln legitimerweise seine legitimen Vereinsziele verfolgt, entbehrt nicht eines gewissen Amusements.
 
Du vermischt hier 2 Dinge. Die Abmahnbefugnis der DUH nutzt diese um Wettbewerber wegen Falschaussagen,z.B. bezüglich des Benzinverbrauchs in Autokatalogen,abzumahnen und Unterlassungserklärungen einzufordern. Die Klagen gegen einzelne Städte wegen zu hoher NOx Werte,die ja dann zu Fahrverboten führen können,darf sie auf Grund des Verbandsklagerechtes führen und diese haben nichts mit Abmahnungen zu tun.
Ich vermische nichts denn ich habe, wie schon weiter oben erwähnt, von den Abmahnverfahren hinsichtlich des Wettbewerbs gesprochen. Ich sprach nicht von den Fahrverbotsklagen, welche KEINE Abmahnverfahren sind.

Und genau ersteres wurde nicht nur von der DUH als Einnahmequelle missbraucht. Ich empfand diesen Missbrauch bereits als schäbig, bevor die DUH dies für sich entdeckte.
 
O.K.,dann hab ich dich wohl missverstanden. Mir ging es lediglich um die Fahrverbote,die Abmahnungen spielen für mich keine bzw eine sehr untergeordnete Rolle.
 
Zum eigentlichen Thema des Threads, der Frage der Gemeinnützigkeit der DUH, sehe ich jedenfalls nichts, was deren Aberkennung herbeiführen könnte. Die Begründung der Petition ist doch mehr ein Sammelsurium passend ausgesuchter Meldungen und Behauptungen, die abwechselnd unbewiesen, widerlegbar oder falsch sind, und persönlicher Wertungen, als dass sie unstreitige belastbare Fakten enthielte. Vor diesem Hintergrund sehe ich die hier zur Debatte stehende Aberkennung der Gemeinnützigkeit mit einiger Sicherheit jedenfalls nicht ins Haus stehen.
 
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Wobei es darum ja dann nicht mehr geht. Wenn eine Überprüfung eingeleitet wird, sind die Begründungen der Petition unerheblich. Dann wird geschaut, ob sie den gesetzlichen Vorschriften genügen. Wenn ein Verein einen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb unterhält, entfällt im Normalfall die Gemeinnützigkeit. Und in dem Punkt steht die DUH, wenn man sich ihre Geschäftszahlen ansieht, auf ganz dünnen Eis. Sportvereinen wäre bei dieser Basis längst der Status entzogen worden. Aber ok, wir werden sehen wie entschieden wird.
 
Sicher. Ich hatte nur nochmal überlegt, wie die Frage des Threadtitels zu beantworten ist, und deshalb die Petitionsbegründung nachgelesen. Im Übrigen wird unter einem "wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb" in der Regel etwas Anderes verstanden als die Durchführung von gebührenpflichtigen Abmahnungen im Rahmen der Verfolgung von Vereinszielen, zu der ein staatlicher Auftrag besteht. Das ist hier also nicht ganz so schlicht gelagert wie du es gerade dargestellt hast.

Aber wie gesagt - on verra.
 
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Auch hier wieder, bitte nichts vermengen. Ich hatte zwei Dinge festgestellt. Ersteres war die Abmahnpolitik (nicht nur der DUH). Letzteres war das Verfolgen der DUH von Geschäftszielen. Beides hat nicht unmittelbar miteinander zu tun. Während ersteres mich persönlich stört, aber mit der Gemeinnützigkeit nichts zu tun hat, trägt letzteres sehr wohl etwas zu einer evtl. Überprüfung bei. Da ist also nichts schlicht dargestellt. Man darf es nur nicht vermengen.

Die Diskussion um den Punkt "wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb" möchte ich hier nicht führen. Dazu sind wir von dem Geschehen etwas weit weg. Ich kann nur sagen, da ich lange in sportlichen Kremien im Finanzbereich aktiv war, wenn ich mir die Geschäftszahlen und -informationen der DUH anschaue... ein Sportverein hätte Mühe da noch als gemeinnützig eingestuft zu werden.
 
Ohne deine "sportlichen Kremien" zu kennen, dürften sich auch deren Situation und Aktivitäten von der/denen der DUH signifikant unterschieden haben und eine Übertragbarkeit deshalb nicht gegeben sein.
 
Situation und Aktivitäten haben nichts mit den gesetzlichen Vorgaben hinsichtlich der Gemeinnützigkeit zu tun. Diese sind für alle gleich. Insofern irrst du dich mit deiner Aussage. Ich merke schon, wie du ständig versuchst die DUH mit weißer Weste hinzustellen. Evtl. wäre da ein nüchterner, objektiver Blick, so wie ich ihn auch darstelle, angebrachter.
 
Ich freue mich, dass du, im Gegensatz zu Anderen, über den objektiven Blick verfügst.

Selbstverständlich gelten Vorschriften allgemein, aber das hat doch nichts damit zu tun, dass bspw. bestimmte Aktivitäten eines Sportvereins einen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb darstellen können und die Aktivitäten der DUH möglicherweise nicht.
 
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Ja ich denke, dass lasse ich mal so stehen. Jeder der etwas Ahnung hat, wird sich seinen Teil zu dem Geschriebenen denken.
 
Ich stelle fest, dass - ganz im Widerspruch zum Threadtitel - eine Begründung für die Aberkennung der Gemeinnützigkeit für mich nach wie vor nicht in Sicht ist. Mich hatte "nüchtern und objektiv" interessiert, worin diese bestehen könnte. Nicht mehr und nicht weniger.

Es liegt mir fern, die DUH, mit der ich weder verheiratet noch anderweitig verbunden bin, "mit weißer Weste hinzustellen". Selbstverständlich befürworte ich die Aberkennung der Gemeinnützigkeit, falls gerichtlich festgestellt werden sollte, dass deren Voraussetzungen nicht oder nicht mehr vorliegen.
 
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München macht Ernst mit dem Böllerverbot :roflmao:


Rot Grün ich liebe Dich, endlich saubere Luft an Silvester, einzig den Hund wirds froin :poop:
 
In der Nähe von Krankenhäusern und Altenheimen ist das Böllern doch schon lange verboten, bzw. kann problemlos von den Ortsverwaltungen verboten werden.
Bei uns ist es definitiv nicht erlaubt, interessiert nur keine Sau... und es wird auch nicht kontrolliert.
Übrigens böllern die Altenheimbewohner uns gegenüber am Sylvester-Nachmittag gegen 18.00 Uhr selbst - um 19.00 Uhr haben die ja im Bett zu sein - und deren
Feuerwerk war letztes Jahr schöner und interessanter anzusehen als das richtige um Mitternacht.
 
Silvester...

Der schlimmste Tag im Jahr... Für meinen Wolf... Und damit auch für mich...

Wäre froh, wenn das Böllern aufhören würde. Kann aber auch die andere Seite verstehen.

Habe schon angedacht, Silvester mit Hund im Sheraton FRA zu verbringen. Das hatten die mal angeboten. Am Flughafen bekommt man von der Knallerei nichts mit.
 
Ich denke wegen der Böllerei weniger an unser Haustier (hockt unterm Sofa oder unter der Kellertreppe vor Angst), sondern eher an die Wildtiere (zb Vögel) die in Panik geraten und null Schutz haben.
 
Echt jetzt? Wirklich?
Wo ist der Kopfklatsch Smilie?

 
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