Dreistigkeiten im Straßenverkehr

Mein Schwiegervater, früher mal Raser vor dem Herrn, fährt jetzt auch entspannter. Wenn ich zu ihm sag: Papa, du darfst hier 50 fahren, wo er 40 fährt, sagt er, wir haben doch Zeit. Ist ja auch logisch, wenn im Alter die Zeit schneller verrinnt, muss man versuchen dies im Straßenverkehr zu verlangsamen.:D
 
Man muss auch nicht jede Diskussion übertreiben. Der deutsche Straßenverkehr läuft doch vergleichsweise und im Wesentlichen ordentlich ab. Dass es trotzdem Freds gibt wie diesen liegt eher am Hang zur übertriebenen Aufregung und daran, dass man sich als Kritiker anderer so wunderbar als (vermeintlich) besserer Mensch fühlt. 🤷‍♂️
:thumbsup:100%ige Zustimmung - Wer das nicht glaubt, sollte mal längere Zeit im Ausland fahren (obwohl die Strafen da deutlich höher sind!).

Nach Beispielen muss man nicht lange suchen...
Vorgestern wieder erlebt.... wir fahren zu dritt auf die Autobahn (3-spurig) auf, ich bin vorne.
Der Fahrer ganz hinten zieht natürlich sofort über die noch durchgezogene Linie auf die ganz linke Spur... :rolleyes:
Klar, sollte man nicht über die noch durchgezogene Linie ziehen, aber ist es dadurch zum (Beinahe)Unfall gekommen, so dass man sich Tage später noch darüber aufregen muss?

Oder war es zu einer verkehrsruhigen Zeit und die Linie ist hauptsächlich aufgrund der Stoßzeiten da (oft der Fall, bei solchen Spurwechselbegrenzungen). Und vielleicht hat der Verkehr vor ihm den Beschleunigungsstreifen einfach nicht dafür genutzt, wofür er dem Namen nach gedacht ist?

Ich ziehe auch schon mal früher raus, wenn ich eindeutig sehe, dass von hinten nix kommt und mein Vordermann konstante 60 aufm Beschleunigungsstreifen fährt...🤷‍♂️Mea Culpa!

Nach drei Jahren USA mit trotz hoher Strafen und Geschwindigkeitslimits doppelter Mortalitätsrate im Straßenverkehr, kommt einem Deutschland wie die Insel der Glückseeligen vor, denn außer Aufregung und gegenseitiger Provokation passiert hier glücklicherweise verhältnismäßig wenig.
 
Zuletzt bearbeitet:
… Ich habe geschrieben "Bei den Strafen und Bußgeldern wäre es auch sinnvoll nach vermögen zu staffeln." !
Kennst du das schöne beispiel von Kimi Raikönen? …
Wenn du nach Vermögen bestrafen möchtest, dann musst du auch für dich mit massiv höheren Geldbußen rechnen. Denn im Vergleich zu armen oder vermögenslosen Menschen beträgt dein Vermögen immer noch ein Vielfaches. Um die Relation zu wahren, muss es mithin auch für dich um ein Vielfaches teurer werden.

So ist es halt: Wenn man munter für andere etwas Schlechtes wünscht, dann kann es einen ggf. auch selbst erwischen. Dann aber bitte nicht wehklagen.
 
In der Schweiz, und seit kurzem auch in der Niederlande und Österreich, wird das Auto beschlagnahmt egal ob es das eigen ist oder geleihen.
Und genau das will ich nicht, vor alle nicht bei Ersttätern. Wenn jemand wirklich extrem auffällt, 3 größere Vergehen in einem Jahr, 10 in 3 Jahren von mir aus, dann gerne, aber nicht beim ersten "normalen" Fehler.
Man stelle sich mal vor das du dann statt mit 70 Km/h mit 120 Km/ auf einen triffst der einfach mal so
wegen Handy auf deine spur kommt
ohne zu schauen aus der seiten Straße vor dir raus zieht
unbedingt als Gegenverkehr den Radfahrer vor sich mit 2 Meter Sicherheitsabstand (weil Vorschrift) überholen muß
Kannst du dir vorstellen wie schnell du dann noch bist mit 50 Km/h zu schnell?
Und genau da ist dein Denkfehler:
Was soll denn deine höhere Strafe daran ändern? Ich schrieb ja nicht, dass ich das gut finde, mit 50km/h zuviel über eine Landstraße zu brettern. Ich schrieb, dass ich mir keiner Schuld bewusst war, mich sogar vorbildlich an die falsch angenommene Begrenzung gehalten habe. Und wenn die Strafe die sofortige Erschießung gewesen wäre, hätte es nichts an meinem Verhalten geändert.

Es wäre aber im Gegenteil genau so effektiv gewesen, wenn ich als Gutverdiener (wie wir alle Z4-Fahrer) nur 50€ hätte zahlen müssen. Auch das ärgert mich, vor allem aber hätte es mich genau so gut auf meinen Fehler hingewiesen.

Nur bei Clan-Vergehen wäre ich bei dir, was höhere Strafen angeht, aber das ist ein anderes Thema.
 
Bin generell ganz deiner Meinung, außer hier:
Ich ziehe auch schon mal früher raus, wenn ich eindeutig sehe, dass von hinten nix kommt und mein Vordermann konstante 60 aufm Beschleunigungsstreifen fährt...🤷‍♂️Mea Culpa!
Da halte ich mich tatsächlich dran, auch wenn es spitze wäre, wenn man diese durchgezogene Linie dynamisch umschalten könnte (vielleicht ein OLED-Streifen unter der Fahrbahn ;) ? ).
Aber erst, wenn jemand da auf einer halbwegs gefüllten Autobahn an uneinsichtiger Stelle rauszieht - oder der Klassiker: Hintermann zieht raus, so dass ich 5m weiter, wo das Rausziehen erlaubt ist, nicht rauskann, rege ich mich auf. Aber dann sag ich ein Mal "Was fürn Depp!" und dann war es das. Ok, manchmal wünsche ich mir ne Zivilstreife, die denjenigen einfach nur anhält und ihn aufklärt.
Aber du machst das ja nur da, wo es komplett frei ist und in allen Fällen, außer mit grober Gefährdung (auf der linken Spur kam einer mit 240 an und der Auffahrer zieht ihm über die durchgezogene Linie direkt vor die Kiste), bin ich voll bei dir. Kein Grund, sich länger aufzuregen und vor allem kein Grund, nach drakonischen Strafen zu rufen.
 
:thumbsup:100%ige Zustimmung - Wer das nicht glaubt, sollte mal längere Zeit im Ausland fahren (obwohl die Strafen da deutlich höher sind!).

Nach Beispielen muss man nicht lange suchen...

Klar, sollte man nicht über die noch durchgezogene Linie ziehen, aber ist es dadurch zum (Beinahe)Unfall gekommen, so dass man sich Tage später noch darüber aufregen muss?

Oder war es zu einer verkehrsruhigen Zeit und die Linie ist hauptsächlich aufgrund der Stoßzeiten da (oft der Fall, bei solchen Spurwechselbegrenzungen). Und vielleicht hat der Verkehr vor ihm den Beschleunigungsstreifen einfach nicht dafür genutzt, wofür er dem Namen nach gedacht ist?

Ich ziehe auch schon mal früher raus, wenn ich eindeutig sehe, dass von hinten nix kommt und mein Vordermann konstante 60 aufm Beschleunigungsstreifen fährt...🤷‍♂️Mea Culpa!

Nach drei Jahren USA mit trotz hoher Strafen und Geschwindigkeitslimits doppelter Mortalitätsrate im Straßenverkehr, kommt einem Deutschland wie die Insel der Glückseeligen vor, den außer Aufregung und gegenseitiger Provokation passiert hier glücklicherweise verhältnismäßig wenig.
Keine Angst mein Blutdruck hat sich 10 Sekunden danach wieder auf Normalmaß eingependelt ;)
Stress scheinen ja eher die anderen zu haben, die sich zu solchen Manövern hinreißen lassen.
 
Wenn du nach Vermögen bestrafen möchtest, dann musst du auch für dich mit massiv höheren Geldbußen rechnen. Denn im Vergleich zu armen oder vermögenslosen Menschen beträgt dein Vermögen immer noch ein Vielfaches. Um die Relation zu wahren, muss es mithin auch für dich um ein Vielfaches teurer werden.

So ist es halt: Wenn man munter für andere etwas Schlechtes wünscht, dann kann es einen ggf. auch selbst erwischen. Dann aber bitte nicht wehklagen.
Das ist absolut richtig. Hält man sich an die Regeln, ist es schnuppe was es kostet.
 
Und genau das will ich nicht, vor alle nicht bei Ersttätern. Wenn jemand wirklich extrem auffällt, 3 größere Vergehen in einem Jahr, 10 in 3 Jahren von mir aus, dann gerne, aber nicht beim ersten "normalen" Fehler.

Und genau da ist dein Denkfehler:
Was soll denn deine höhere Strafe daran ändern? Ich schrieb ja nicht, dass ich das gut finde, mit 50km/h zuviel über eine Landstraße zu brettern. Ich schrieb, dass ich mir keiner Schuld bewusst war, mich sogar vorbildlich an die falsch angenommene Begrenzung gehalten habe. Und wenn die Strafe die sofortige Erschießung gewesen wäre, hätte es nichts an meinem Verhalten geändert.

Es wäre aber im Gegenteil genau so effektiv gewesen, wenn ich als Gutverdiener (wie wir alle Z4-Fahrer) nur 50€ hätte zahlen müssen. Auch das ärgert mich, vor allem aber hätte es mich genau so gut auf meinen Fehler hingewiesen.

Nur bei Clan-Vergehen wäre ich bei dir, was höhere Strafen angeht, aber das ist ein anderes Thema.
Die ziehen die Fahrzeuge ja nicht ein wenn eine Lappalie anliegt.

Wer aber meint mit 80 Km/h ÜBER erlaubten Tempolimit fahren zu müssen, dem darf man gerne seine Waffe (Auto) abnehmen.

Problem in DE ist hauptsächlich die viel zu geringe Kontrollen.
 
,Leider haben wir Deutsche den Hang dazu alles muss kontrolliert und geregelt werden:O_oo:
Man sollte einfach mal kontrollieren, ob überall auch genug kontrolliert wird. Am besten durch ein staatliches Kontrollorgan zur Kontrolle von staatlichen Kontrollorganen zur Kontrolle von bürgerlichen Verstößen.

So wie ich gestern die Verordnung zur Durchführung des Stromsteuergesetzes
lesen durfte. Wir haben ein Gesetz (neben dem Energiesteuergesetz, welches ja noch mal separat Steuern auf Energien wie Strom behandelt) und brauchen zusätzlich eine Verordnung, um zu verordnen, wie die im Gesetz beschriebene Gesetzmäßigkeit gesetzeskonform durchgeführt werden muss... :j

Welcome to Germany!!!:8policema
 
Zum Thema Mittelspurschläfer:
Wusstet Ihr Folgendes? Ich ehrlicher Weise nicht:
So heißt es unter § 7 Abs. 3c StVO: „Sind außerhalb geschlossener Ortschaften für eine Richtung drei Fahrstreifen mit Zeichen 340 gekennzeichnet, dürfen Kraftfahrzeuge, abweichend von dem Gebot möglichst weit rechts zu fahren, den mittleren Fahrstreifen dort durchgängig befahren, wo – auch nur hin und wieder – rechts davon ein Fahrzeug hält oder fährt“. ACV zufolge soll die Ausnahmeregelung dabei helfen, häufige Spurwechsel zu vermeiden und dadurch auch eine höhere Verkehrssicherheit gewährleisten.

God damn it, die haben eine Ausrede :D
 
Zum Thema Mittelspurschläfer:
Wusstet Ihr Folgendes? Ich ehrlicher Weise nicht:
So heißt es unter § 7 Abs. 3c StVO: „Sind außerhalb geschlossener Ortschaften für eine Richtung drei Fahrstreifen mit Zeichen 340 gekennzeichnet, dürfen Kraftfahrzeuge, abweichend von dem Gebot möglichst weit rechts zu fahren, den mittleren Fahrstreifen dort durchgängig befahren, wo – auch nur hin und wieder – rechts davon ein Fahrzeug hält oder fährt“. ACV zufolge soll die Ausnahmeregelung dabei helfen, häufige Spurwechsel zu vermeiden und dadurch auch eine höhere Verkehrssicherheit gewährleisten.

God damn it, die haben eine Ausrede :D
Wenns mal NUR die mittlere Spur wäre...
 
Wenns mal NUR die mittlere Spur wäre...
Ja, aber die ist das größte Problem im Dreispurigen. Da steht ja weiterhin, dass eine Behinderung des Verkehrs ausgeschlossen sein muss. Ist die Frage, ob es im unbegrenzten Bereich eine Behinderung ist, wenn Leute in der Mitte mit 120 fahren, ganz links Autos mit 200 und mehr kommen und man in der ganz rechten mit 140-150 ankommt und nun komplett links rüber muss und danach wieder komplett rechts. Ich würde sagen ja, da wie im Paragraphen beschrieben, Spurwechsel zur Erhöhen der Sicherheit vermieden werden sollen. Der ganz rechts fahrende Verkehr muss ja aber durch den Mittelspurfahrer sogar doppelt soviele Spurwechsel durchführen. Das alles natürlich für den Fall, dass ganz rechts weitläufig frei ist. Daher finde ich die Regelung sehr ungünstig. Was heisst denn "hin und wieder" ??
 
Zuletzt bearbeitet:
Zum Thema Mittelspurschläfer:
Wusstet Ihr Folgendes? Ich ehrlicher Weise nicht:
So heißt es unter § 7 Abs. 3c StVO: „Sind außerhalb geschlossener Ortschaften für eine Richtung drei Fahrstreifen mit Zeichen 340 gekennzeichnet, dürfen Kraftfahrzeuge, abweichend von dem Gebot möglichst weit rechts zu fahren, den mittleren Fahrstreifen dort durchgängig befahren, wo – auch nur hin und wieder – rechts davon ein Fahrzeug hält oder fährt“. ACV zufolge soll die Ausnahmeregelung dabei helfen, häufige Spurwechsel zu vermeiden und dadurch auch eine höhere Verkehrssicherheit gewährleisten.

God damn it, die haben eine Ausrede :D
Ja, das war und ist mir bekannt. Nach einem etwas älteren Urteil bedeutet "hin und wieder" 20 sec. Die 20-sec-Regel bedeutet also, dass man auch vom mittleren Fahrstreifen nach rechts wechseln muss, wenn man dort mit gleichbleibender Geschwindigkeit min. 20 sec fahren kann.

Guckst Du:
Rechtsfahrgebot auf der Autobahn: Was bedeutet die 20-Sekunden-Regel?

Bisschen nach unten scrollen.
 
Ja, das war und ist mir bekannt. Nach einem etwas älteren Urteil bedeutet "hin und wieder" 20 sec. Die 20-sec-Regel bedeutet also, dass man auch vom mittleren Fahrstreifen nach rechts wechseln muss, wenn man dort mit gleichbleibender Geschwindigkeit min. 20 sec fahren kann.

Guckst Du:
Rechtsfahrgebot auf der Autobahn: Was bedeutet die 20-Sekunden-Regel?

… und das ist alles nicht neu und sollte eigentlich jedem hier bekannt sein - insbesondere wo hier doch gerade die Urquelle der perfekten Autofahrer sprudelt. :eek: :o

Ändert auch nix daran, dass langes Fahren auf der Mittelspur halt nervig ist für alle Überholer. Kein Drama (und eigentlich keinen Kommentar wert), aber prima ist‘s halt auch nicht. 🤷‍♂️
 
… und das ist alles nicht neu und sollte eigentlich jedem hier bekannt sein - insbesondere wo hier doch gerade die Urquelle der perfekten Autofahrer sprudelt. :eek: :o
Touché :D
Hab letztes Jahr Motorradführerschein gemacht und nach 25Jahren wieder die Theorie auffrischen müssen. An Prüfungsfragen (ca. 1100 mögliche) zum Thema Rechtsfahrgebot bzgl Mittelspur auf drei- oder mehrspurigen Autobahnen kann ich mich nicht erinnern. Rechtsfahrgebot wird immer nur in Bezug auf den ganz linken Fahrstreifen thematisiert und abgefragt. Auch die 20s Regel wird nirgends erklärt oder ist Inhalt von Fragen.
 
Touché :D
Hab letztes Jahr Motorradführerschein gemacht und nach 25Jahren wieder die Theorie auffrischen müssen. An Prüfungsfragen (ca. 1100 mögliche) zum Thema Rechtsfahrgebot bzgl Mittelspur auf drei- oder mehrspurigen Autobahnen kann ich mich nicht erinnern. Rechtsfahrgebot wird immer nur in Bezug auf den ganz linken Fahrstreifen thematisiert und abgefragt. Auch die 20s Regel wird nirgends erklärt oder ist Inhalt von Fragen.
Das ist bedauerlich, ändert aber nichts an der Rechtslage.
 
Oh...eine Sammlung "unbekannter" Verkehrsregeln. Da kann allein § 5 StVO eine ganze Menge bieten:

Abs. 2 Satz 2:
Überholen darf ferner nur, wer mit wesentlich höherer Geschwindigkeit als der zu Überholende fährt.

Abs. 4 Satz 1:
Wer zum Überholen ausscheren will, muss sich so verhalten, dass eine Gefährdung des nachfolgenden Verkehrs ausgeschlossen ist.

Abs. 4a:
Das Ausscheren zum Überholen und das Wiedereinordnen sind rechtzeitig und deutlich anzukündigen; dabei sind die Fahrtrichtungsanzeiger zu benutzen.

Abs. 5 Satz 1:
Außerhalb geschlossener Ortschaften darf das Überholen durch kurze Schall- oder Leuchtzeichen angekündigt werden.

Abs. 6 Satz 1:
Wer überholt wird, darf seine Geschwindigkeit nicht erhöhen.

Abs. 6 Sätze 2 und 3:
Wer ein langsameres Fahrzeug führt, muss die Geschwindigkeit an geeigneter Stelle ermäßigen, notfalls warten, wenn nur so mehreren unmittelbar folgenden Fahrzeugen das Überholen möglich ist. Hierzu können auch geeignete Seitenstreifen in Anspruch genommen werden; das gilt nicht auf Autobahnen.

Abs. 8:
Ist ausreichender Raum vorhanden, dürfen Rad Fahrende und Mofa Fahrende die Fahrzeuge, die auf dem rechten Fahrstreifen warten, mit mäßiger Geschwindigkeit und besonderer Vorsicht rechts überholen.

Wohlgemerkt allein ein paar Auszüge allein aus § 5 StVO, welche eine Vielzahl von Verkehrsteilnehmern - wohlwollend - nicht kennt oder - teils eher anzunehmen - schlichtweg ignoriert.
 
Abs. 8:
Ist ausreichender Raum vorhanden, dürfen Rad Fahrende und Mofa Fahrende die Fahrzeuge, die auf dem rechten Fahrstreifen warten, mit mäßiger Geschwindigkeit und besonderer Vorsicht rechts überholen.

Wohlgemerkt allein ein paar Auszüge allein aus § 5 StVO, welche eine Vielzahl von Verkehrsteilnehmern - wohlwollend - nicht kennt oder - teils eher anzunehmen - schlichtweg ignoriert.
Mein Motorrad und Auto identifizieren sich gelegentlich als Mofa :whistle:
 
Abs. 5 Satz 1:
Außerhalb geschlossener Ortschaften darf das Überholen durch kurze Schall- oder Leuchtzeichen angekündigt werden.
Stichwort: "Nötigung mit Lichthupe"... erlaubt, wenn man es nicht übertreibt.
Abs. 6 Sätze 2 und 3:
Wer ein langsameres Fahrzeug führt, muss die Geschwindigkeit an geeigneter Stelle ermäßigen, notfalls warten, wenn nur so mehreren unmittelbar folgenden Fahrzeugen das Überholen möglich ist. Hierzu können auch geeignete Seitenstreifen in Anspruch genommen werden; das gilt nicht auf Autobahnen.
Stichwort Radfahrer, die den ganzen Verkehr aufhalten und ja nur noch mit idiotischen 1,5m Abstand überholt werden sollen. Ich als Radfahrer mache immer mal wieder Platz, weiche sogar, wo möglich, auf Randstreifen/Gehweg (unerlaubter Weise) aus, wenn ich mich zum Beispiel den Berg hochquäle.
 
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