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macht Rennlizenz
- Registriert
- 10 Mai 2010
In D muss der Einbau der Stabis durch TÜV/DEKRA abgenommen und "bei nächster Befassung" in die Zulassungsbescheinigung eingetragen werden. Ist das in Österreich anders? Der Komfortverlust hält sich in engen Grenzen, da sich der Stabilisator erst dann auswirkt, wenn einseitig gröbere Unebenheiten überfahren werden, z.B. Kanaldeckel. Da rumpelt es dann natürlich etwas heftiger. Solange beide Räder einer Achse gleichzeitig einfedern, ändert sich nichts und das Abfangen der Seitenneigung in Kurven ist nicht komfortschädlich.