Guten morgen zusammen,
wenn ich Dieter richtig verstanden habe, gibt es für die 2. Variante mit ca. 370 PS (noch) keinen TÜV-Eintrag, daher käme das für mich vorerst nicht in Frage, da ich meinen Versicherungsschutz nicht gefährden möchte, auch wenn das Risiko entdeckt zu werden vermutlich äußerst gering ist.
Wäre es denn legal und machbar, lediglich den Drehmomentverlauf so anzupassen, dass dieser über einen breiteren Bereich anliegt, ohne die Spitzenleistung zu verändern, also ohne die 340 PS zu überschreiten. Mit legal meine ich TÜV bzw. Versicherung, es ist klar dass BMW ggf. bei jeglicher Modifikation Garantie/Gewährleistung ablehnen wird.
Mich stört primär das Ansprechverhalten im unteren Drehzahlbereich, also erst etwas schlapp und dann kommt er ziemlich heftig und auch das mühsame Hochdrehen jenseits der 6500-6600 RPM, insbesondere in den höheren Gängen.
Anscheinend ist ein 35i mit dem V1 mapping "schöner" in der Leistungsentfaltung als der Standard 35is bei letztlich etwa vergleichbarer Leistung.
Die Frage wäre also, ob man das V1 mapping beim 35is machen darf, ohne dass dies einer Eintragung bedarf.
Ich hoffe die Frage ist jetzt nicht all zu abstrus, ganz nach der Devise "Juhu ich war beim Chiptuning und habe jetzt Null PS mehr, ich bin richtig glücklich"
Viele Grüße,
Beethoven