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Wenigstens noch vor der offiziellen Amtseinführung vom Trump.Am 21. November müssen wir uns früh morgens beim amerikanischen Konsulat in Frankfurt vorstellen
Denk dran, dass dein B2 Visum nur für max. 180 Tage am Stück gilt - ihr solltet also eine zwischenzeitliche Ausreise einplanen.ein Jahr lang zunächst nur Nordamerika befahren.
Schon, allerdings dient die Beschränkung der Aufenthaltsdauer halt dazu, um dauerhaftes Niederlassen in den US zu vermeiden.Man kann doch um einen Stempel bitten, oder?
Wichtiger Unterschied: Die 183 Tage gelten pro Kalenderjahr, die 180 Tage aber pro ununterbrochenem Aufenthalt.Nach einer weiteren Prüfung hieß es, dass wir bei 183 Tagen Aufenthalt dazu verpflichtet seien. Da wir nach 180 Tagen spätestens ausreisen müssen, habe ich zunächst kein weiteres Problem gesehen.
Ich will keine schlafenden Hunde wecken und ihn daher nicht fragen, was es für Auswirkungen hat, wenn wir nur kurz ausreisen und danach unsere Reise fortsetzen.
allerdings außen vor gelassen hast, ist die Steuerpflicht in den USA, um die es in @HelmutU10 s Nachricht vom Steuerberater ging.Tolle Steuerkanzlei.... Du bleibst unbeschränkt steuerpflichtig in Deutschland, weil Du einen Wohnsitz (§8 AO) in Deutschland behältst. Du machst quasi einen 1 jährigen Urlaub... mit ein wenig Arbeit ... wie ich verstanden habe.
Dein Familienband wird auch nicht zerstört und Du weißt, wenn alles "normal" läuft bist Du nach 1 Jahr wieder da und lebst fröhlich in Deutschland weiter.
Die Prüfung der 183 Tage findet im § 9 AO statt und ist nachrangig. Für die unbeschränkte Steuerpflicht muß 1 von diesen 2 Paragraphen erfüllt sein... und wenn mich nicht alles täuscht, ist das bei Dir § 8 der Wohnsitz... also
sollen wir eine Lohnversteuerung in den USA ins Auge fassen.
Nach einer weiteren Prüfung hieß es, dass wir bei 183 Tagen Aufenthalt dazu verpflichtet seien.
@RautenMiro ich widerspreche dir ja gar nicht bzgl. der Steuerpflicht bei Beibehaltung des Wohnsitzes - es gäbe lediglich eine Option beides zu vermeiden. Aber ob er diese nutzen will/ kann, ist die persönliche Entscheidung von @HelmutU10.
Was du hier
allerdings außen vor gelassen hast, ist die Steuerpflicht in den USA, um die es in @HelmutU10 s Nachricht vom Steuerberater ging.
Die besteht ab 183 Kalendertagen nunmal - egal ob die AO das für die deutsche Steuerpflicht als nachrangig betrachtet oder nicht.
Also "nur Urlaub" ist nicht und die Kanzlei hatte durchaus Recht mit:
Ich bin kein Steuerberater und möchte diesen hier auch nicht ersetzen, allerdings kann ich aus persönlicher Erfahrung sagen, dass die 180 Tage Aufenthaltsdauer des Visums anders bemessen werden, als die 183 Kalendertage Aufenthalt, ab denen man in den USA eine Steuererklärung abgeben muss.
Dies galt übrigens auch für Kollegen, welche ihren Wohnsitz und somit ihre Steuerpflicht in D nicht aufgegeben haben... Die mussten es dann halt in den USA und in D machen.
Für Detailüberlegung ob und wie sich was lohnt, hilft leider nur ein Steuerberater mit internationalen Kenntnissen.
Die Mietpreise sind so hoch, dass ich tatsächlich schon überlegt hatte für 2x 2-3 wöchigen Gebrauch eins zu kaufen...Ich denke, ohne Wohnsitz usw wäre das hier in D auch nicht möglich…?!
Eine Miete für ein Jahr inkl. allem müsste doch aber möglich….und wahrscheinlich auch günstiger sein, oder?
Wir haben bereits eine Lösung gefunden, bei dem der Wagen auf eine auf uns eingetragene Firma zugelassen wird. Nur leider ist darüber keine Versicherung möglich. Ansonsten ist das ein interessantes Konzept.Sonst halt Firma gründen und darauf versichern