Ein Jahr durch die USA 🇺🇸

Der Interview am 21. November in Frankfurt hat gut 2 Stunden gedauert. Wir mussten durch drei Stationen: Aufnahme allgemeiner Daten, dann Fingerabdrücke, alle zehn Finger und am Ende eine etwas längere Befragung, bei der es im Kern darum ging, ob wir in den USA arbeiten wollen. Wir konnten glaubhaft machen, dass wir Urlaub machen wollen.

Heute wurden uns unsere Reisepässe zurückgeschickt. Das Visum füllt eine Seite vollständig aus. Die Gültigkeit ist bis zum 14. November 2034 ausgestellt worden.
 

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Glückwunsch!:hat:🤠🇺🇸:thumbsup:

ein Jahr lang zunächst nur Nordamerika befahren.
Denk dran, dass dein B2 Visum nur für max. 180 Tage am Stück gilt - ihr solltet also eine zwischenzeitliche Ausreise einplanen.

Sicherheitshalber würde ich dabei auch nicht nur eine Tagesreise über die kanadische Grenze oder dergleichen einplanen, da wir es (zumindest bei unserem E2 Visum) schon hatten, dass wir bei Wiedereinreise nach Tages- oder Wochenendtrip gar keinen neuen Stempel in den Pass bekommen haben.

Ohne neuen Stempel wird aber eben auch kein neues Datum eingetragen. War bei uns nie ein Problem, da wir mit E2 eh länger bleiben durften, aber könnte bei euch ja dann schon ein Thema werden...
 
Man kann doch um einen Stempel bitten, oder?
Schon, allerdings dient die Beschränkung der Aufenthaltsdauer halt dazu, um dauerhaftes Niederlassen in den US zu vermeiden.

Wenn du jetzt nur für nen Tag oder zwei über eine "einfache, günstige" Variante wie die US-kanadische Grenze ausreist, kann dir der CBP Beamte das durchaus negativ auslegen. Und man ist dem Gutdünken des Beamten komplett ausgeliefert. Wenn der dir Scheinheiligkeit unterstellt und dich nicht einreisen lässt, hast du erst mal ein Problem und musst dies auch bei zukünftigen Einreisen/Visums-/ESTAanträgen angeben, inkl. dadurch verursachter Skepsis und Probleme...

Ich würde also dazu raten eine vernünftige, mehrtägige Ausreise einzuplanen!

Deutsche! Kollegen von mir sind in den USA schon in Abschiebehaft gelandet, weil dem jeweiligen Grenzbeamten Art und Weise der Antworten nicht passte...
 
Hach. Ich liebe die USA 😄❤️

Ok. Nicht immer die politisch Handelnden…

@HelmutU10

Lasst es krachen. Im Februar darf ich auch mal wieder in meine zweite Heimat. Aber
nur mit ESTA. Ist aber auch ok.
Wenn ich aus dem Flieger steige bin ich immer glücklich. Seit 35 Jahren😄
 
Und denke immer an dein Finanzamt. 🙈

Wir lassen unsere Fibu durch eine Steuerkanzlei machen. Jetzt machte sich der Sachbearbeiter Sorgen, weil er von den Plänen gehört hatte. Nach Rücksprache mit seinem juristischen Kollegen sollen wir eine Lohnversteuerung in den USA ins Auge fassen. Hätte ich bloß nicht erwähnt, dass ich unterwegs arbeiten wolle. 🤫

Nach einer weiteren Prüfung hieß es, dass wir bei 183 Tagen Aufenthalt dazu verpflichtet seien. Da wir nach 180 Tagen spätestens ausreisen müssen, habe ich zunächst kein weiteres Problem gesehen.
Ich will keine schlafenden Hunde wecken und ihn daher nicht fragen, was es für Auswirkungen hat, wenn wir nur kurz ausreisen und danach unsere Reise fortsetzen.

Gibt es vielleicht in unserem Kreis einen fachkundigen Rat zu diesem Thema?
 
Tolle Steuerkanzlei.... Du bleibst unbeschränkt steuerpflichtig in Deutschland, weil Du einen Wohnsitz (§8 AO) in Deutschland behältst. Du machst quasi einen 1 jährigen Urlaub... mit ein wenig Arbeit ... wie ich verstanden habe.

Dein Familienband wird auch nicht zerstört und Du weißt, wenn alles "normal" läuft bist Du nach 1 Jahr wieder da und lebst fröhlich in Deutschland weiter.

Die Prüfung der 183 Tage findet im § 9 AO statt und ist nachrangig. Für die unbeschränkte Steuerpflicht muß 1 von diesen 2 Paragraphen erfüllt sein... und wenn mich nicht alles täuscht, ist das bei Dir § 8 der Wohnsitz... also

Papperlapapp was der Jurist in Deiner Steuerkanzlei so von sich gibt....
 
Nach einer weiteren Prüfung hieß es, dass wir bei 183 Tagen Aufenthalt dazu verpflichtet seien. Da wir nach 180 Tagen spätestens ausreisen müssen, habe ich zunächst kein weiteres Problem gesehen.
Ich will keine schlafenden Hunde wecken und ihn daher nicht fragen, was es für Auswirkungen hat, wenn wir nur kurz ausreisen und danach unsere Reise fortsetzen.
Wichtiger Unterschied: Die 183 Tage gelten pro Kalenderjahr, die 180 Tage aber pro ununterbrochenem Aufenthalt.

Ich kenne das etwas anders als @RautenMiro, (allerdings hatte ich auch keinen Wohnsitz mehr in Deutschland).

Zudem interessiert es die USA erst mal nicht, was in Paragraphen der deutschen AO steht, denn nach Substantial Presence Test ist man ab 183 Tagen dort mit dem weltweiten Einkommen steuerpflichtig und musst eine Steuererklärung in den USA abgeben. Wo welche Tätigkeit stattfindet, ist dabei erst mal zweitrangig. Aber es gibt ein Doppelbesteuerungsabkommen zwischen den USA und Deutschland.


D.h. du reist am 1.1. ein, am 15.6. Aus, am 15.7. wieder ein und am 30.12. wieder aus, dann hast du von deinem Visum her kein Problem (da jeweils <180Tage am Stück). Da du allerdings in Summe über 183 Tage des Jahres im Land warst, bist du somit steuerpflichtig in den USA.

Vorteil der 183 Tage Regelung: Steuerlast in den USA ist in der Regel deutlich geringer als in D.

Also wenn du über 183 Kalendertage im Land bleibst, könnte es sich je nach Einkommensverhältnissen lohnen, genauer zu prüfen, ob man den Wohnsitz in Deutschland nicht ggfs. abmeldet.
Den Aufwand der Steuererklärung in den USA hast du eh und du sparst dir neben dem Aufwand in D ggfs. noch ein paar tausend Euro Steuern.
 
Zuletzt bearbeitet:
Bumbum... das Leben ist kein Wunschkonzert. Die Regelungen zur unbeschränkten Steuerpflicht in D sind klar geregelt und du schriebst, DU hattest keinen Wohnsitz in D .... Helmut behält aber seinen Wohnsitz, wird ihn aber 1 Jahr nicht aufsuchen.

Und bei Deinem guten Ratschlag für die US Steuerpflicht, vergisst Du leider auch die Ehefrau, die vielleicht auch in Deutschland verdient.

Ich bin Steuerberater und die AO ist bestimmt nicht mein Lieblingsfach gewesen, aber solange man einen Wohnsitz in Deutschland hat ist man in D unbeschränkt steuerpflichtig und die Tage zählt man nur wenn man KEINEN Wohnsitz in Deutschland hat. Meine Prüfung ist auch schon 18 Jahre her... und ich halte mich bestimmt nicht für unfehlbar... hier bin ich mir aber schon relativ sicher
 
@RautenMiro ich widerspreche dir ja gar nicht bzgl. der Steuerpflicht bei Beibehaltung des Wohnsitzes - es gäbe lediglich eine Option beides zu vermeiden. Aber ob er diese nutzen will/ kann, ist die persönliche Entscheidung von @HelmutU10.

Was du hier
Tolle Steuerkanzlei.... Du bleibst unbeschränkt steuerpflichtig in Deutschland, weil Du einen Wohnsitz (§8 AO) in Deutschland behältst. Du machst quasi einen 1 jährigen Urlaub... mit ein wenig Arbeit ... wie ich verstanden habe.

Dein Familienband wird auch nicht zerstört und Du weißt, wenn alles "normal" läuft bist Du nach 1 Jahr wieder da und lebst fröhlich in Deutschland weiter.

Die Prüfung der 183 Tage findet im § 9 AO statt und ist nachrangig. Für die unbeschränkte Steuerpflicht muß 1 von diesen 2 Paragraphen erfüllt sein... und wenn mich nicht alles täuscht, ist das bei Dir § 8 der Wohnsitz... also
allerdings außen vor gelassen hast, ist die Steuerpflicht in den USA, um die es in @HelmutU10 s Nachricht vom Steuerberater ging.
Die besteht ab 183 Kalendertagen nunmal - egal ob die AO das für die deutsche Steuerpflicht als nachrangig betrachtet oder nicht.

Also "nur Urlaub" ist nicht und die Kanzlei hatte durchaus Recht mit:
sollen wir eine Lohnversteuerung in den USA ins Auge fassen.
Nach einer weiteren Prüfung hieß es, dass wir bei 183 Tagen Aufenthalt dazu verpflichtet seien.

Ich bin kein Steuerberater und möchte diesen hier auch nicht ersetzen, allerdings kann ich aus persönlicher Erfahrung sagen, dass die 180 Tage Aufenthaltsdauer des Visums anders bemessen werden, als die 183 Kalendertage Aufenthalt, ab denen man in den USA eine Steuererklärung abgeben muss.
Dies galt übrigens auch für Kollegen, welche ihren Wohnsitz und somit ihre Steuerpflicht in D nicht aufgegeben haben... Die mussten es dann halt in den USA und in D machen.

Für Detailüberlegung ob und wie sich was lohnt, hilft leider nur ein Steuerberater mit internationalen Kenntnissen.
 
Zuletzt bearbeitet:
@RautenMiro ich widerspreche dir ja gar nicht bzgl. der Steuerpflicht bei Beibehaltung des Wohnsitzes - es gäbe lediglich eine Option beides zu vermeiden. Aber ob er diese nutzen will/ kann, ist die persönliche Entscheidung von @HelmutU10.

Was du hier

allerdings außen vor gelassen hast, ist die Steuerpflicht in den USA, um die es in @HelmutU10 s Nachricht vom Steuerberater ging.
Die besteht ab 183 Kalendertagen nunmal - egal ob die AO das für die deutsche Steuerpflicht als nachrangig betrachtet oder nicht.

Also "nur Urlaub" ist nicht und die Kanzlei hatte durchaus Recht mit:



Ich bin kein Steuerberater und möchte diesen hier auch nicht ersetzen, allerdings kann ich aus persönlicher Erfahrung sagen, dass die 180 Tage Aufenthaltsdauer des Visums anders bemessen werden, als die 183 Kalendertage Aufenthalt, ab denen man in den USA eine Steuererklärung abgeben muss.
Dies galt übrigens auch für Kollegen, welche ihren Wohnsitz und somit ihre Steuerpflicht in D nicht aufgegeben haben... Die mussten es dann halt in den USA und in D machen.

Für Detailüberlegung ob und wie sich was lohnt, hilft leider nur ein Steuerberater mit internationalen Kenntnissen.


So wird ein Schuh daraus.... die deutsche Seite, finde ich ... ist klar.

Die Amerikanische... 0 Ahnung.... aber wenn dort auch eine Deklarationspflicht eintritt, dann kommt tatsächlich Dein Einwurf mit dem Doppelbesteuerungsabkommen zur Geltung, was die dt. Besteuerung betrifft. Bzw. es gibt auch
Konstellationen, wo ein Staat auf die Besteuerung verzichtet. Ich habe mich bisher 0 mit US Steuerrecht befasst und auch noch keinen Fall in dieser Richtung gehabt, und ich werde mich in diesem Punkt (USA) schön zurückziehen....
 
Trotz umfangreicher Bemühungen gelingt es uns nicht, für das in den USA planmäßig zu kaufenden Wohnmobil eine Haftpflichtversicherung abzuschließen.

Wir haben keinen Wohnsitz in den USA, keine amerikanische Staatsbürgerschaft und haben eine Altersgrenze von 65 Jahren (gerade) überschritten. Bislang erhalten wir nur Absagen. 😤

Und ohne eine vernünftige Absicherung werden wir das Wagnis nicht eingehen.
Habt ihr Lösungsvorschläge?
 
Ich denke, ohne Wohnsitz usw wäre das hier in D auch nicht möglich…?!
Eine Miete für ein Jahr inkl. allem müsste doch aber möglich….und wahrscheinlich auch günstiger sein, oder?
 
Mhmm hatte ich fast befürchtet, nach meinen persönlichen Erfahrungen mit Versicherungen in den USA.

Wollte nach 2,5 Jahren US-Firmenwagen einen Mustang kaufen. Also beim Makler angefragt aber:
- kein credit score (alles ohne Kredit bezahlt)
- kein driving record (da Firmenwagen)
= $1200 pro Monat!!!

Das war es mir dann nicht wert.

Ist bei euch denn sicher das Alter der Showstopper oder eventuell doch credit score + driving record?

Du hattest doch mal was von einem professionellen Wohnmobil Ver-/Rückkäufer erwähnt, hat der keine Lösung?

Persönliche Beziehungen in die USA habt ihr keine??

Sonst halt Firma gründen und darauf versichern :p :P
 
Zuletzt bearbeitet:
Ich denke, ohne Wohnsitz usw wäre das hier in D auch nicht möglich…?!
Eine Miete für ein Jahr inkl. allem müsste doch aber möglich….und wahrscheinlich auch günstiger sein, oder?
Die Mietpreise sind so hoch, dass ich tatsächlich schon überlegt hatte für 2x 2-3 wöchigen Gebrauch eins zu kaufen...:whistle::D
 
Sonst halt Firma gründen und darauf versichern
Wir haben bereits eine Lösung gefunden, bei dem der Wagen auf eine auf uns eingetragene Firma zugelassen wird. Nur leider ist darüber keine Versicherung möglich. Ansonsten ist das ein interessantes Konzept.
 
Zumindest in Michigan kann man auch auf eine Firma versichern, allerdings war mein Arbeitgeber natürlich nicht nur eine Briefkastenfirma.

Andere Idee, da ihr ja auch nach Kanada wollt (oder?). Wie schaut es mit Zulassung und Versicherung aus? Meines Wissens nach dürfen Kanadier bis zu 1 Jahr mit ihrem kanadischen Kennzeichen in die USA fahren (Bitte aber noch mal prüfen!)...
 
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