Eingeparkt in Tiefgarage - Was kann ich tun?

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Haja wenns ne hübsche :K ist, fragst se halt ma ob du "deinen" auch mal "einparken" darfst :b:b:b:b:b
 
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Ja lieben Dank für die Antworten.

Der Wagen ist wieder frei. Die Hausverwaltung hat den Fahrer aufgetrieben ... :t

Aber die Sache ist doch ziemlich verzwickt.

Ihr habt ja schon einige Details ausgearbeitet.

Selber Hand an das Auto zu legen ist zu risikoreich (Luft ablassen, runterziehen, ...). Das man am Ende dann an den Übeltäter noch was zahlen muss wäre ärgerlich.

Polizei macht ganix, weil Privatgrund und keine akute Gefahr besteht. Auskünfte über Halter bekommt man nicht einfach so.

In den Tiefgaragen bestehen auch oft unklare Besitzverhältnisse. Die Hausverwaltung kann nur versuchen die Eigentümer zu erreichen. Diese können dann den Mieter informieren. Hat dieser den Stellplatz wieder Untervermietet, dann wird es schwierig.

Brenzlig wäre der Fall gewesen, wenn der Wohnungsmieter mit dem Fahrzeugeigentümer verreist wäre. Also niemand da ist um was zu tun.

Duplexgaragen sind ne blöde Sache. Unerfahrene bemerken die Probleme nicht, sie fahren ja ein "normales" Auto.

Wir hatten auch die Idee mit kleinen Rampen aus der Duplex zu fahren. Das Risiko eines Schadens war aber zu groß. Wer zahlt dann? Der Problemverursacher sicher nicht.

Abschleppen ist auch eine heiße Kiste, da man selber erst mal vorstrecken muss. Das Risiko auf dem geld sitzen zu bleiben, oder einen langwierigen Streit zu haben ist da recht hoch.

Meiner Meinung nach hätten Solche Probleme durch eine bauseits angebrachte Messlatte vermieden werden können. Selbst wenn die A-Klasse nur 1,50 Meter hoch wäre, würde es schäden geben. Die A-Klasse hat wie viele moderne Autos/Kombis eine Dachantenne. Wenn die gegen die Decke stößt und sich verkantet, dann hast du schöne Dellen im Dach.

Naja, die Sache ist sowit gut ausgegangen. Ein fader Beigeschmack und eine Rechtsunsicherheit bleibt aber doch.

Vielen Dank für eure Tipps und den rechtsfreien Senf ;)

PS: Wenn es eine scharfe Fahrerin gewesen wäre, dann hat es bei meinem Kumpel schon einen Plan B gegeben :O:B:b
 
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PS: Wenn es eine scharfe Fahrerin gewesen wäre, dann hat es bei meinem Kumpel schon einen Plan B gegeben :O:B:b

War es etwa nicht?? Was ein bescheuertes Ende der Geschichte b: *buuuh*.. will mein Geld zurück.. :d

Schön das Dein Wagen wieder frei ist.:t

Auf der anderen Seite, stell Dir einen Notfall vor, Du musst sofort zu Verwandtschaft (Notfall etc..), Deiner :K platzt die Fruchtblase :M oder sowas..
Also, ganz so locker würde ich es nicht nehmen.
Den A-Klasse Fahrer würde ich mir mal zur Brust nehmen.. so geht das nicht!

grüße
tom
 
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Hui, interessanter Sachverhalt. Ich geb' einfach nur meinen Senf dazu, ohne mir großartige Gedanken über die rechtliche Situation gemacht zu haben. Der Senf ist also ohne Gewähr. :w

1.) Selbst an den Falschparker heranzugehen, verbietet sich. Wer ihn beschädigt, haftet dafür natürlich.

2.) Die "Einkerkerung" eines Autos durch einen Falschparker kann eine strafrechtlich relevante Nötigung darstellen. Dazu feht es vorliegend aber vermutlich am Vorsatz, weshalb dieser Aspekt - der bei einer Kostenerstattung nach Abschleppen hätte helfen können - wohl ausscheidet.

3.) Damit bleibt wohl nur - völlig unoriginell - warten oder auf eigene Kosten abschleppen lassen. Ein Profi kann das Fahrzeug vermutlich entfernen, ohne dass es beschädigt wird (?) Was die Kosten betrifft, bin ich mir unsicher. Ggf. ist das rechtlich gesehen eine Geschäftsführung ohne Auftrag und damit erstattungsfähig. Das ist aber ganz ehrlich ein Schuss ins Blaue, ich habe mir keine vertieften Gedanken gemacht.
Vielleicht kommt man noch mit einem Verstoß gegen die Hausordnung weiter?

Ich persönlich würde mich ärgern und dann den Daimler wohl entfernen lassen. Schließlich brauche ich mein Auto.

Grüße
Jan

Respekt! :t
Das ist der einzige korrekte Beitrag. Genau so ist die Rechtssituation!!!
Anmerkung noch: Die Polizei wird auf reinem Privatgrund (und das ist eine private Tiefgarage nunmal) nicht tätig. Warum? StVO (Falschparken) gilt nur auf öffentlichem Verkehrsgrund. Ergo geht auch keine Sicherstellung in Form der Abschleppung. Jedenfalls nicht als Polizeimaßnahme.
Einziger Ausweg: Abschleppung als Geschäftsführung ohne Auftrag. Muß man zunächst selber zahlen, kann das dann aber beim Verursacher einklagen.

Leider ist´s so. Aber unser Recht ist halt nunmal leider zu oft auf der Seite von Blöden.
 
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Leider ist´s so. Aber unser Recht ist halt nunmal leider zu oft auf der Seite von Blöden.

Sorry, aber so wie es augenscheinlich juristisch geregelt ist, erscheint es mir am vernünftigsten. Wie sollte denn sonst verfahren werden? Sollte die STVO auf Privatgelände ausgedehnt werden? Das macht doch keinen Sinn.

Ich würd mich auch ärgern, aber das halt als allgemeines Lebensrisiko verbuchen. Shit happens...
 
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Und die Moral: Finger weg von Doppelparkern und ähnlichem Mist! b:
 
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Hallo,
wenn man von allem die Finger weg lassen würde, was ein theoretisches Lebensrisiko darstellt, ...

Wie oft hat der TE schon in der Duplex geparkt, und es war nix. Wie oft verhält sich jeder Mensch mal ein bisschen über dem Limit, und es passiert nix. (Da war jetzt ausdrücklich nicht vom Tempolimit die Rede:D)

Wie oben: shit happens. Noch dazu: so what?

MfG geronimo
 
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Ich habe da mal eine technische Frage: Schaltet die Anlage automatisch ab, wenn der Wagen zu weit hochgefahren wird, zB durch Lichtschranken? Oder muss man manuell -Schritt für Schritt- gucken, ob "das passt"?
 
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Ich habe da mal eine technische Frage: Schaltet die Anlage automatisch ab, wenn der Wagen zu weit hochgefahren wird, zB durch Lichtschranken? Oder muss man manuell -Schritt für Schritt- gucken, ob "das passt"?
Mußt Du gucken :s
 
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Ich habe da mal eine technische Frage: Schaltet die Anlage automatisch ab, wenn der Wagen zu weit hochgefahren wird, zB durch Lichtschranken? Oder muss man manuell -Schritt für Schritt- gucken, ob "das passt"?

Also unsere haben keinerlei Lichtschranken. Könnte mir vorstellen das sie bei plötzlich erhöhtem Widerstand abschalten (wie Einklemmschutz Fensterheber) aber dann ist's ja wohl zu spät :b
 
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Mal ganz doof gefragt, was passiert dann wenn es jemand nicht weiss oder merkt das der Wagen 1,60m in der Höhe hat anstatt die erlaubten 1,50m und das Teil einfach hoch lässt ohne an die Decke zu schauen?!

Evtl grad am telefonieren oder mitm Kollegen schwätzen ka?!

Was dann? Können kann derjenige ja eigentlich nichts dafür wennd er "Falsch-Parker" seine Karre da abstellt?!
 
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Das genau dürfte der Grund sein das kein einziger doppelparker den ich kenne automatisch nach oben fährt sondern Du immer den Finger auf dem Knopf haben mußt. Da sollst Du auch schauen obs passt. Kann ja nicht nur oben anstoßen. Wenn die Handbremse mal nicht hält kann der Wagen auch ins rollen kommen wenn das so ein schräger ist. etc. Hatte auch mal in der Fa. so nen doppelparker. Aber allein da mein Fa. Wagen zu groß und zu schwer war als das da noch einer hätte drunter parken können. *gg
 
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Wenn man eine private Haftpflicht hat, kann man die A-Klasse " aus Versehen" hochfahren dann regelt es sich von alleine. Allein durch das so erreichte Einfedern hätte es "gepaßt" :b :X
 
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Im Finger hat es gannnnnnnz dolle gejuckt :b

Aber wir sind halt anständige Mitbürger.

Traurig nur:

Ausser ein plumper Zettel auf dem "tut mir leid" stand gab es keine Reaktion des Verursachers :(
 
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Und die Moral: Finger weg von Doppelparkern und ähnlichem Mist! b:

Hmm.. ich finde die Dinger bzw. der in dem ich stehe, ganz praktisch: ist so eine Duplexanlage mit geraden Abstellern, wie 2 Regalebenen. Ich steh unten, und das find ich gut so: Wenn ich abgestellt habe, fahre ich das Ding runter und mein Zetti ist sicher wie in Abrahams Schoss :t, kein Gedöns mit irgendwelchen Idioten die durch den Innenhof reinkommen und Randale machen (Antennen abbrechen, Kratzer etc., soll dort schon vorgekommen sein).
Mein Nachbar ist selten da, d.h. abends runtergefahren bleibt sie unten und gut ists :).
 
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Hmm.. ich finde die Dinger bzw. der in dem ich stehe, ganz praktisch: ist so eine Duplexanlage mit geraden Abstellern, wie 2 Regalebenen. Ich steh unten, und das find ich gut so: Wenn ich abgestellt habe, fahre ich das Ding runter und mein Zetti ist sicher wie in Abrahams Schoss :t, kein Gedöns mit irgendwelchen Idioten die durch den Innenhof reinkommen und Randale machen (Antennen abbrechen, Kratzer etc., soll dort schon vorgekommen sein).
Mein Nachbar ist selten da, d.h. abends runtergefahren bleibt sie unten und gut ists :).


Hi,
wie schaut das im Winter aus? Tropft da nicht das ganze Salz- und Schneematschwasser des oberen auf den unten eingeparkten? Oder ist die Standplatte undurchlässig und mit Ablauf versehen?
 
AW: Eingeparkt in Tiefgarage - Was kann ich tun?

Hi,
wie schaut das im Winter aus? Tropft da nicht das ganze Salz- und Schneematschwasser des oberen auf den unten eingeparkten? Oder ist die Standplatte undurchlässig und mit Ablauf versehen?

Das sind geschlossene Platten, mit Ablauf zur Seite. Da kommt nix von oben durch. Die ca. 1,50m Höhe reicht auch um das Dach aufzumachen während die Bühne die letzten cm hochfährt. Hat was Bat-Mobil-mässiges q::d

Gruss,
Thomas
 
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Duplexgaragen, die waagerecht nach oben und unten fahren sind imho besser als dies Kippdinger. Das rauf und runterfahren ist auch immer ein Graus.
 
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Habt ihr eigentlich keine Probleme bei diesen "schiefen" Duplex-Anlagen? Als ich das erste (und bisher auch letzte) Mal mit meinem Coupe auf so einer Anlage geparkt habe, hatte ich danach gewaltige Probleme die Tür überhaupt soweit aufzubekommen, dass ich das aussteigen konnte. Meine Verrenkungen sahen bestimmt lustig aus... :wm
Schlimmer war dann auch das Einsteigen und ausparken. Da bin ich nämlich mit einem der Unterbodenbleche beim Rückwärtsfahren quasi hängen geblieben. War kein schönes Geräusch... Danach erstmal auf die Hebebühne und Gott sei Dank war nur ein Blech in Höhe des Getriebes etwas "verbogen". Einmal beherzt mit der Zange dran gegangen und dann war es wieder gut. Seitdem muss der Polo ran, wenn ich dort parken muss :X. Gut dass ich nicht so oft in meinem Büro bin. ;)
Trotzdem doof, einen eigenen Parkplatz nicht richtig nutzen zu können. Achja, hab das M-Fahrwerk und 18 Zoll-Bereifung. Kann doch eigentlich nicht sein, dass sowas bei euch mit identischer Konfiguration klappt, oder?
 
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