Fahrverbot 2 x 26 km/h Regelung??

AW: Fahrverbot 2 x 26 km/h Regelung??

man kann den lappen im falle eines abgebens natürlich auch "verlieren". dies hätte zum vorteil, dass du ihn ja irgendwann "finden" würdest. würdest du kontrolliert, hättest du den lappen parat. da während einer normalen kontrolle nichts über den computer überprüft wird, kein ding. nur solltest du dich geschwindigkeitsmäßig etwas zurückhalten. als jurist ist mir sehr wohl die illegalität bewusst. auch wirds umso schlimmer, solltest du erneut geblitzt werden. allerdings kenne ich genügend personen, die bereits so gehandelt haben und dies erfolgreich. wie gesagt, nur eine idee, die mir "irgendjemand" mal erzählt hat. was du daraus machst, dein bier :D


Du bist ein Jurist??? Dein Verhalten könnte man hier fast schon als Anstiftung werten! Ich würd an deiner Stelle aufpassen was du sagst...
 
AW: Fahrverbot 2 x 26 km/h Regelung??

ja, bin ich. aber, ich gebe ja keine tipps, erzähle lediglich von vorfällen in meinem bekanntenkreis......aber ich editiere es mal weg.....wer die story hören möchte, weiß, was er zu tun hat
 
AW: Fahrverbot 2 x 26 km/h Regelung??


Tatsächlich?

Ich habe in meinem engsten Freundeskreis zwei Juristen, die haben beide ein Prädikatsexamen hingelegt und ihr Studium in kürzest möglicher Zeit gemacht, aber die waren 26 oder 27 (keine Ahnung, ist schon mehr als ein Jahrzehnt her, aber sie waren auf keinen Fall 21) als sie das 2. Staatsexamen gemacht haben.

Also entweder bist Du ein Wunderkind, hast Dich bei der Eingabe deines Geburtstages vertan oder Du bist Jura-Student.
 
AW: Fahrverbot 2 x 26 km/h Regelung??

selbst ein jura student sollte wissen was sich hier gehört und was nicht. und ohne jemand zu nahe treten zu wollen, dies ist bestimmt keine seite auf der diskutiert wird, wie man recht und gesetz am besten umgehen kann. und dass sowas ausgerechnet von einem "jurist" kommt ist schon sehr traurig. erfahrungsberichte hin oder her, nach deinen anspielungen "wer die story hören möchte, weiß was er zu tun hat" halte ich das für äußerst fragwürdig ob du dir den richtigen beruf / das richtige studium ausgesucht hast. aber da mich das nichts angeht was du privat machst beende ich hiermit meine diskussion. ich bin nur der meinung das sowas in diesem forum nichts verloren hat.
 
AW: Fahrverbot 2 x 26 km/h Regelung??

und nun sind wir wieder an der Stelle angelangt, wo jeder Flitzer-Thread ankommt ... :s:d
 
AW: Fahrverbot 2 x 26 km/h Regelung??

Ist doch immer das gleiche.....:7:7:7:7

1. Nur so fahren wie es erlaubt ist..gääääähnnnnnn }(}(}(}(

2. Ich lebe nur einmal.....:t:t:t:t:t

3. Ich habe Spass am schnell fahren :y:y:y

4. Ich lerne nicht aus dem Fahrverbot :y:y:y:y

5. Ist doch jedem sein eigenes Problem....q:q:q:q:q:
 
AW: Fahrverbot 2 x 26 km/h Regelung??

Tatsächlich?

Ich habe in meinem engsten Freundeskreis zwei Juristen, die haben beide ein Prädikatsexamen hingelegt und ihr Studium in kürzest möglicher Zeit gemacht, aber die waren 26 oder 27 (keine Ahnung, ist schon mehr als ein Jahrzehnt her, aber sie waren auf keinen Fall 21) als sie das 2. Staatsexamen gemacht haben.

Also entweder bist Du ein Wunderkind, hast Dich bei der Eingabe deines Geburtstages vertan oder Du bist Jura-Student.


Hi,
genau, mein Sohn ist auch (Wirtschafts LL.B.) Jurist, gerade fertig geworden,ist aber schon im "biblischen Alter" von 26 Jahren:d, mit 21, wie soll das denn gehen&:
 
AW: Fahrverbot 2 x 26 km/h Regelung??

Meine Schwester ist jetzt 27 und hat vor kurzem ihr 2tes Staatsexamen bestanden. Sie hat nach Ihrem Abi direkt das Jura-Studium aufgenommen und ist nun in der Staatsanwaltschaft in München tätig. 21 Lenzen halte ich für schier unmöglich um das 2te Staatsexamen absolviert zu haben!

Zum Thema:
Mein Vater wurde auch innerhalb von zwei Jahren drei Mal geblitzt, jedes Mal über 26 km/h. Beim zweiten Mal wurde es "verpennt" ihm ein 1-monatiges Fahrverbot aufzuerlegen, kurz nach der 1-jährigen Ablauffrist wurde er erneut geblitzt. Resultat: 1-Monat Beifahrer beim Sohnemann :y
 
AW: Fahrverbot 2 x 26 km/h Regelung??

Hey BÜRNOUT!
Die 2-Jahres-First läuft ab Rechtskraft des Bescheides. Sprich ab dann, wenn die Einspruchsfrist abgelaufen ist. Dann wird der Bescheid rechtskräftig.
Die 2-Jahres-Frist beginnt nicht (wie viele meinen) mit dem Tat-Tag. Das ist falsch! Erst ab Rechtskraft beginnt die 2-Jahres-Frist.
 
AW: Fahrverbot 2 x 26 km/h Regelung??

Ist doch immer das gleiche.....:7:7:7:7

1. Nur so fahren wie es erlaubt ist..gääääähnnnnnn }(}(}(}(

2. Ich lebe nur einmal.....:t:t:t:t:t

3. Ich habe Spass am schnell fahren :y:y:y

4. Ich lerne nicht aus dem Fahrverbot :y:y:y:y

5. Ist doch jedem sein eigenes Problem....q:q:q:q:q:

Ich sehe du nimmst es mit Humor:b:t, was bleibt einem auch anders uebrig.
 
AW: Fahrverbot 2 x 26 km/h Regelung??

natürlich es muss ja eine rechtliche grundlage geben dass du punkte bekommst und die besteht erst mit der rechtskraft! hatten wir hier jetzt doch schon alles hundertmal ;)
 
AW: Fahrverbot 2 x 26 km/h Regelung??

Will es ja nicht verschreien, aber ich hab nen Blitzer-Schutzengel. Wurde nämlich noch nie in meinem Leben beim zu schnell fahren erwischt! ;)
 
AW: Fahrverbot 2 x 26 km/h Regelung??

natürlich es muss ja eine rechtliche grundlage geben dass du punkte bekommst und die besteht erst mit der rechtskraft! hatten wir hier jetzt doch schon alles hundertmal ;)

Das stimmt nicht mehr so ganz. Inzwischen wurde das Tattagprinzip "eingeführt". Zwar ist es richtig, dass du die Punkte erst mit der Rechtskraft eines wie auch immer gearteten Bescheides bekommst, allerdings werden dir die Punkte zum Datum der jeweiligen Zuwiderhandlung "gutgeschrieben", so dass man nicht wie früher eine Art "Punktemanagement" betreiben kann.
 
AW: Fahrverbot 2 x 26 km/h Regelung??

Zwar ist es richtig, dass du die Punkte erst mit der Rechtskraft eines wie auch immer gearteten Bescheides bekommst, allerdings werden dir die Punkte zum Datum der jeweiligen Zuwiderhandlung "gutgeschrieben", so dass man nicht wie früher eine Art "Punktemanagement" betreiben kann.

Das ist gut, dann bin ich 3 Monate früher wieder "sauber" ... :9:t
 
AW: Fahrverbot 2 x 26 km/h Regelung??

Hey BÜRNOUT!
Die 2-Jahres-First läuft ab Rechtskraft des Bescheides. Sprich ab dann, wenn die Einspruchsfrist abgelaufen ist. Dann wird der Bescheid rechtskräftig.
Ich dachte die Rechtskraft ist gleich dem Datum des Zahlungseinganges des Bußgeldes?

Im Zweifelsfall bei Zu-Fuß-Gehern der Tag an dem das Fahrverbot endete, dann ist man auf der "sicheren Seite".

Sollte es tatsächlich um taggenaue Entscheidungen gehen, kommt immernoch der "Ermessensspielraum" zum Tragen, da werden dann bei Wiederholungstätern gern mal willkürliche Denkzettel-Strafen verhängt.

Und dass bei kleinen Verkehrskontrollen keine Onlineabfrage gestartet wird, halte ich für einen groben Irrglauben.

Streifenpolizisten dürfen es sich nicht erlauben, ein gestopptes Fahrzeug weiterfahren zu lassen, was auf der Fahndungsliste steht - allein deshalb wird doch schon eine POnlineabfrage gestartet?

Meine Meinung: Die regionalen Streifenpolizisten haben ihre Listen mit Fahrzeugen, deren Halter ein Fahrverbot haben oder mit denen mal ins Fahrverbot gerasselt wurde.
Interessant wird's, wenn diese Autos am Straßenrand geparkt sind und immer mal anders stehen. Da kann schon morgens auffällig oft ein Streifenwagen mal vorbeigefahren kommen ... :w

... ich kenne einen, der ist im Fahrverbot gefahren und natürlich prompt erwischt worden. Komischer Zufall :w

Zum "Punktemanagement": Es gibt noch die "Überliegefrist"
 
AW: Fahrverbot 2 x 26 km/h Regelung??

auf jeden fall bekommt man aber bescheid ab wann die punkte gelten. oder bin ich nicht ganz up-to-date?
 
AW: Fahrverbot 2 x 26 km/h Regelung??

Und dass bei kleinen Verkehrskontrollen keine Onlineabfrage gestartet wird, halte ich für einen groben Irrglauben.

Das kann ich nur unterschreiben! Wenn ich in eine Allgemeine Verkehrskontrolle gerate verzieht sich der Polizeibeamte auch mit meiner Fahrerlaubnis und dem KFZ-Schein in den Wagen zurück und kontrolliert diese im Fahrzeug ob gegen mich irgend etwas vorliegt! So wird es auch bei mir Bekannten gemacht die in eine Verkehrskontrolle geraten.
 
AW: Fahrverbot 2 x 26 km/h Regelung??

Interessant wird's, wenn diese Autos am Straßenrand geparkt sind und immer mal anders stehen. Da kann schon morgens auffällig oft ein Streifenwagen mal vorbeigefahren kommen ... :w

... ich kenne einen, der ist im Fahrverbot gefahren und natürlich prompt erwischt worden. Komischer Zufall :w

Kein Zufall :w Mein Ex-Chef wurde mal von Nachbarn verpfiffen und wurde dann in einer Spielstraße mit dem Motorrad geblitz, direkt vor der Haustür. Auch er meinte dass die Förster des öfterem bei ihm nach dem Rechten gesehen haben. Selbes Spiel im letztem Jahr bei meinem Vater, der wohnt in einem ruhigem Wohngebiet in einer Sackgasse, auch da kamen Sie des öfterem vorbei...
Edit: Beide mussten natürlich den FS abgeben
 
AW: Fahrverbot 2 x 26 km/h Regelung??

Hey Jokin!
Auch das ist korrekt, da deine Einspruchsmöglichkeit mit dem Bezahlen des Bußgeldes abgelaufen ist. Du erkennst die Schuld ja dann quasi an.
 
AW: Fahrverbot 2 x 26 km/h Regelung??

ja oke ich war jetzt nur beim ersten bescheid. hat meistens eh wenig sinn dagegen einspruch einzulegen. die zbs is da meist sehr rücksichtslos - meine erfahrungen
 
AW: Fahrverbot 2 x 26 km/h Regelung??

Wer lesen kann ist klar im Vorteil ...
s39.gif


in meinem 2. Bescheid nach dem Einspruch ist die neue Strafe dick und fett erwähnt, einigermaßen versteckt steht auf grauem Hintergrund: Punkte nach Rechtskraft. :s

edit: nach Rückruf wurde mir mitgeteilt, dass die Punkte nach Rechtskraft (bei mir 2. Bescheid) auch erst beginnen! :( Kann sein, dass bei Wiederholungstätern anders verfahren wird ... zumindest steht man bei der Polizei auch nach Löschung noch einige Zeit drin. ;)
 
AW: Fahrverbot 2 x 26 km/h Regelung??

Also mal bezgl der Diskussion Polizeikontrolle:
Die Polizei hat zugriff auf Datensysteme aus denen sie ersehen kann ob gegen den Fahrer ein Fahrverbot oder eine Führerscheinsperre vorliegt. (wird in der Regel bei Kontrollen überprüft aber nicht immer)
Sollte sich jemand dabei erwischen lassen trotz FE-Verbot/Entzug zu fahren ist das eine Straftat und keine Ordnungswiedrigkeit mehr (Fahren ohne Fahrerlaubnis)

Und zusätzlich erhält die Polizei zeitnah durch die Führerscheinstelle Kenntnis darüber gegen wen(in ihrem Zuständigkeitsbereich) ein Fahrverbot ausgesprochen wurde. Das wird dann auch entsprechend kontrolliert.

Und wenn die Herren in grün selber jemand das begehrte Papier abgenommen haben werden die auch ein besonderes Auge auf denjenigen und sein Auto haben.
 
AW: Fahrverbot 2 x 26 km/h Regelung??

gemäß den Richtlinien wird bei JEDER allgemeinen verkehrskontrolle überprüft ob ein fahrverbot bzw fahrerlaubniseinschränkungen vorliegen. wie gesagt das sind richtlinien
 
Zurück
Oben Unten