Falschparker

AW: Falschparker

@Uli,
ich bewundere Deine Ruhe mit der Du das bisher abgewickelt hast.
 
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@Uli,
ich bewundere Deine Ruhe mit der Du das bisher abgewickelt hast.

Hallo Klaus,
also wegen solchen Sachen reibe ich mir meine Nerven nicht mehr auf, das lohnt nicht. Und wenn er die Abschleppkosten übernimmt ist doch auch alles Ok, nur wenn nicht, dann lernt er mich richtig kennen.
Ich werde euch aber auf dem laufenden halten.
 
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Hallo Klaus,
also wegen solchen Sachen reibe ich mir meine Nerven nicht mehr auf, das lohnt nicht. Und wenn er die Abschleppkosten übernimmt ist doch auch alles Ok, nur wenn nicht, dann lernt er mich richtig kennen.
Ich werde euch aber auf dem laufenden halten.


Ich glaube Dir nicht, dass Du Dir bei dieser Sache die Nerven nicht aufreibst.
Du hast doch noch nichts bezahlt!?
Also erst mal abwarten, ob überhaupt noch eine Forderung kommt und nicht schon im Vorfeld "die Pferde scheu machen"!
 
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Das mit dem Geld zurückbekommen wird schwer, ich erlebe es monatlich bei meinem Vater hinter der Firma sind 3 Firmenparkplätze, ansonsten Mieterparkplätze.
Nur werden die als Privatparkplätze gekennzeichneten Stellplätze durchweg von freunden de Mieter, oder von ihnen selbst benutzt, da man dort sehr leicht aus der engen ausfahrt kommt.
Nun wurden uns letzten Monat nach mehrmaligen Rundschreiben an die anliegenden Häuser schon diese Schilder abgerissen und vor die Tür gelegt.

Das Angebot die Parkplätze am Wochenende zur Verfügung zu stellen haben wir zurückgezogen (war in etwa 8 Jahre so geregelt).
Wenn wir abschleppen mussten blieben wir bisher immer auf den Kosten sitzen.

Nun sind die Parkplätze als Arztparkplätze (Ambulante Klinik) beim Amt gelistet und neue Schilder weisen darauf hin.
Beide Fahrzeuge, die das "Glück" hatten diese während der Notdienstzeit zu blockieren, wurden abgeschleppt und die Fahrer mit 50€ und einem Punkt belastet. (Dazu kam eine Standpauke der Polizei sondergleichen und eine Aufklärung, was es für Konsequenzen gehabt hätte, wären die Parkplätze blockiert gewesen und der Arzt wäre gezwungen gewesen entfernter zu parken, mit anschließendem Schaden an Patienten -> Sehr schnell bei Freiheitsstrafen)

Aber back to topic :D

Ich glaube nicht, dass es einfach wird das Geld zurückzubekommen, oder ob es den Aufwand überhaupt wert wäre.
Aber das Gefühl der Wut kann ich sehr gut nachvollziehen

Ich glaube, beim TE ist das noch n bißchen was anderes, weil hier ja nicht nur der Parkplatz unbenutzbar wurde (eigentlich nur lästig, sofern es eben kein Arztparkplatz ist), sondern weil er ja auch noch daran gehindert wurde, zur Arbeit zu kommen.

Bei ner normalen Firma, bei der man mit seiner Falschparkaktion sagen wir mal dem Geschäftsführer den Parkplatz klaut und ihn dazu zwingt, 10m weiter zu parken, könnte ich mir vorstellen, dass da vor Gericht (sofern es dazu kommt) arguemntiert wird, dass es unverhältnismäßig ist ihn abzuschleppen. Wird man jedoch Stundenlang daran gehindert, zur Arbeit zu gelangen, könnte das was anderes sein.
 
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Bei ner normalen Firma, bei der man mit seiner Falschparkaktion sagen wir mal dem Geschäftsführer den Parkplatz klaut und ihn dazu zwingt, 10m weiter zu parken, könnte ich mir vorstellen, dass da vor Gericht (sofern es dazu kommt) arguemntiert wird, dass es unverhältnismäßig ist ihn abzuschleppen.

Genau den Fall haben wir ständig im Büro. Ich komme an und es steht irgendein Depp auf meinem Parkplatz oder aber ein Transporter blockiert die Zufahrt zum Parkplatz. Mittlerweile sehe ich das ganz gelassen. Ich park ihn in beiden Fällen einfach zu :b Auf dem Parkplatzschild sieht er ja, wo er dann klingeln muss. Und dann kriegen die von mir den Hinweis, dass wir für Parkplätze Geld bezahlen. Die meisten haben dann Einsehen. Kommt aber einer gar nicht klingeln, sondern wartet ab bis ich wieder weg bin, dann gibbet einen Zettel an die Windschutzscheibe, Fahrzeug wird fotographiert. Im Wiederholungsfall wird er dann abgeschleppt - ist aber bisher noch nie vorgekommen.

Ich weiß, dass es als "Nötigung" gelten könnte, dass ich ihn zuparke. Aber ich sehe es auch als Nötigung, dass ich trotz beschilderten Parkplatz dann irgendwo auf dem Fußweg parken muss und ein Knöllchen vom ständig kontrollierendem Ordnugsamt erhalte, da es weit und breit keine Alternative gibt. Und wenn ich deswegen mal Ärger bekommen sollte, dann ruf ich den Jan :d :b
 
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Aber nicht vergessen, die Zeit für das Erstellen der 5 Verdienstausfall-Bescheinigungen auch noch in Rechnung zu stellen.
Wie würdest Du reagieren, wenn Du versehentlich (Ja, das soll es geben und sei es aus purer Dummheit. Woher weißt Du, dass der das mit Absicht gemacht hat?) mit Deinem Auto eine Ausfahrt blockierst und Dein Auto ist abgeschleppt, wenn Du wiederkommst?
Was erwartest Du denn? Soll er Kniefälle vor Dir und der Polizei machen und sich auch noch 1000x bedanken?
Mein Gott, Du hast 2 Stunden verloren, Du hast Dich geärgert, ja, zu recht, aber was soll´s - es gibt doch nun wirklich Schlimmeres.
Morgen stehst Du vlt. mehrere Stunden im Stau auf der Autobahn... oder bist selbst der Auslöser des Staus!?

Bei dem was du schreibst könnte man glatt denken du würdest selbst ohne Rücksicht auf andere Parken und wurdest auch schon abgeschleppt.

Kann doch nicht dein Ernst sein dass du es vollkommen in Ordnung findest wenn jemand aus purer Faulheit und Egoismus eine Einfahrt zuparkt.
Auf dem Bild ist klar zu erkennen dass die Einfahrt zu sehen ist und es war auch nicht das erste mal das der Wagen vor der Einfahrt stand.

Wir hatten früher ähnliche Probleme:
Direkt an unser Grundstück grenzte (Ladenlokal heute nicht mehr genutzt) ein Supermarktparkplatz an. Fast täglich hatten wir Leute direkt vor dem weißen Tor unserer Doppelgarage stehen (Haus, Garage und Boden rot geklinkert) . Wenn wir jemanden sahen der dort parkte hatte der Grundsätzlich das Tor nicht gesehen :j oder er musste ja nur schnell Einkaufen (was auch mal 30min und länger dauerte). Ich hab dann angefangen die Leute zuzuparken wenn ich wieder kam und nicht in die Garage konnte oder wenn ich raus wollte und dies nicht ging meinen Wagen halb aus der Garage zu fahren, so das die Fahrertür nicht mehr zu öffnen war.
Das hat dann meist den gewünschten Effekt gebracht wenn man die Leute (natürlich auch nur kurz) noch warten lies bis man sein Auto auf Seite fuhr.
 
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Das eigentliche Problem liegt imho woanders: Rücksicht, Anstand und gesunder Menschenverstand scheinen für immer mehr Zeitgenossen Begriffe zu sein, mit denen sie nichts anfangen können. Und noch schlimmer: Die Mehrheit toleriert das auch noch, bzw. Mitbürger, die sich darüber aufregen, werden als Spießer abgekanzelt.
Einfahrt zugeparkt? Nun hab dich nicht so, es gibt doch Busse und Bahnen.
Auto zerkratzt? Stell dich nicht so an, ist doch nur ein Gebrauchsgegenstand.
Auf dem Bahnhof zusammengeschlagen worden? Ist doch nicht so schlimm, du lebst ja noch.

Ich war in den 90igern mal in Singapur und habe mich damals gewundert, wie sauber die Stadt war. Keine Zigarettenkippen auf dem Boden, kein Kaugummi an Parkbänken etc. Und warum? Weil es dafür Strafen gab, die sich gewaschen hatten.

Bezogen auf den konkreten Fall: Müsste dieser Penner den Wert seines Wagens als Strafe bezahlen und zudem noch für 1 Jahr den Führerschein abgeben, wäre das zwar eine drakonische und überzogene Strafe, aber eines wäre sicher: Er würde nie wieder eine Einfahrt zuparken.

Nur mal so als Gedankenspiel.
 
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Hallo,
hat er seine Karre noch nicht beim Abschlepper abgeholt?
Dann müßte doch er schon bezahlt haben, oder gibt der das Auto auch ohne
Bezahlung raus? Das wäre natürlich b... .
Ich würde ja gleich hin.
 
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Krasse Geschichte, ich hoffe mal das beste für dich, hoffentlich bleibt dir der Gang zum Anwalt erspart!

Das eigentliche Problem liegt imho woanders: Rücksicht, Anstand und gesunder Menschenverstand scheinen für immer mehr Zeitgenossen Begriffe zu sein, mit denen sie nichts anfangen können. Und noch schlimmer: Die Mehrheit toleriert das auch noch, bzw. Mitbürger, die sich darüber aufregen, werden als Spießer abgekanzelt.
Einfahrt zugeparkt? Nun hab dich nicht so, es gibt doch Busse und Bahnen.
Auto zerkratzt? Stell dich nicht so an, ist doch nur ein Gebrauchsgegenstand.
Auf dem Bahnhof zusammengeschlagen worden? Ist doch nicht so schlimm, du lebst ja noch.

Ich war in den 90igern mal in Singapur und habe mich damals gewundert, wie sauber die Stadt war. Keine Zigarettenkippen auf dem Boden, kein Kaugummi an Parkbänken etc. Und warum? Weil es dafür Strafen gab, die sich gewaschen hatten.

Bezogen auf den konkreten Fall: Müsste dieser Penner den Wert seines Wagens als Strafe bezahlen und zudem noch für 1 Jahr den Führerschein abgeben, wäre das zwar eine drakonische und überzogene Strafe, aber eines wäre sicher: Er würde nie wieder eine Einfahrt zuparken.

Nur mal so als Gedankenspiel.

Die vorgeschlagene Strafe wäre vielleicht etwas übertrieben (es gilt ja immer noch der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit), aber von der Analyse absolut top :t

Normalerweise ist es absolut erstrebenswert, das Strafmaß nicht zu hoch anzusetzen, denn oftmals werden solche Vergehen aus Versehen begangen, aber es scheint sich ein Trend zu zeigen, dass einige wenige die laschen Bußgelder aus purem Egoismus schamlos ausnutzen, das Beispiel von Uli verdeutlicht das sehr schön. Mein Vorschlag wäre (und das ist dann ähnlich wie in Singapur), besonders Wiederholungstäter härter zu bestrafen, also beim 1. Mal noch ein niedriges Bußgeld, beim 3. Mal dann schon ein Fahrverbot. So würde man sich lästiger Zeitgenossem am besten entledigen...
 
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...
Ich weiß, dass es als "Nötigung" gelten könnte, dass ich ihn (a) zuparke. Aber ich sehe es auch als Nötigung, dass ich trotz beschilderten Parkplatz dann (b) irgendwo auf dem Fußweg parken muss ... Und wenn ich deswegen mal Ärger bekommen sollte, dann ruf ich den Jan :d :b

Problem dabei ist, dass (a) tatsächlich den Tatbestand der Nötigung erfüllen kann, (b) aber m. E. nicht. Wesentlicher Unterschied ist, kurz und sicherlich unpräzise gesagt, dass bei (a) du dem Betroffenen die (mobile) Bewegungsfreiheit nimmst, während im Falle (b) du überall hin kannst, nur eben nicht dorthin, wo der Falschparker steht.

Das ist jedenfalls meine dunkle Erinnerung an diese Thematik. Vielleicht irre ich mich.

Daher kann dir da auch der Jan nicht helfen - der sich mit solchem Krempel, wie du merkst, ohnehin nicht so wirklich auskennt. ;)

Meine höchstpersönliche Meinung ist jedenfalls: Eher abschleppen lassen, als zuparken.

Übrigens gibt es Abschleppunternehmen, die sich auf den folgenden Deal einlassen:
Das Abschleppunternehmen schleppt ab, und dies für den Auftraggeber kostenfrei. Es versucht dann, die Kosten vom Abgeschleppten wieder herein zu holen - z. B. im Rahmen der Herausgabe des abgeschleppten Autos. Zahlungsausfälle gehen zu Lasten des Abschleppunternehmens.
Das kann sich bei einem geschickten "Abschlepper" durchaus lohnen, der es eben schafft, dass die meisten Personen anstandslos zahlen. ;)

Viele Grüße
Jan
 
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Danke für Deine höchstpersönliche Meinung, Jan :)

Ich hätte im Ernstfall die große Hoffnung, dass auch vor Justizia der schadengeminderte Fall, hier das zuparken, als die richtige Variante anerkannt würde. Denn was sind geschätzte 3min gegenüber ca. 1 Stunde und um die 250,- € im Falle des Abschleppens? :) Ist es denn nicht Nötigung, wenn ich ihn abschleppen lasse - weil Folgekosten und Zeitaufwand? Oder gilt das als Notwehr? Oder in die andere Richtung gedacht: Selbstjustiz?

Die Ursächlichkeit liegt doch beim Falschparker. Ich hatte gar keine Wahl als mich vor ihn zu stellen, da auf dem Fußweg nun wirklich nicht geht.

Aber das ist nur meine persönliche Hoffnung.
 
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Hallo Jan, kannst Du mir bitte mal eine Frage beantworten?

Nur mal vorab :
Ich bin noch nie abgeschleppt worden und parke auf fremden Parkplätzen auch nur, wenn´s nicht anders geht und ich mir die Genehmigung eingeholt habe.
Freundlich fragen und in 95% der Fälle ist es dann auch kein Problem.

Sagen wir mal, mein Auto steht beim Abschlepper, dieser weigert sich, mir mein Fahrzeug auszuhändigen und verlangt zunächst seine (überzogenen) Forderungen in Bar, Rechnungserstellung, Überweisung oder Zahlung mit EC-Karte wird abgelehnt - dies´ ist so einem Arbeitskollegen passiert.
Er musste sich vom Hof des Abschleppers 10km mit dem Taxi zum Geldautomat fahren lassen.
Wo ist da die Verhältnismäßigkeit? Ist das nicht auch Nötigung von seiten des Abschleppers?

Übrigens ist das eine sehr dubiose Abschleppfirma, die auch hier schon Erwähnung gefunden hat.
 
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Hallo Jan, kannst Du mir bitte mal eine Frage beantworten?

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Sagen wir mal, mein Auto steht beim Abschlepper, dieser weigert sich, mir mein Fahrzeug auszuhändigen und verlangt zunächst seine (überzogenen) Forderungen in Bar, Rechnungserstellung, Überweisung oder Zahlung mit EC-Karte wird abgelehnt - dies´ ist so einem Arbeitskollegen passiert.
Er musste sich vom Hof des Abschleppers 10km mit dem Taxi zum Geldautomat fahren lassen.
Wo ist da die Verhältnismäßigkeit? Ist das nicht auch Nötigung von seiten des Abschleppers?

Übrigens ist das eine sehr dubiose Abschleppfirma, die auch hier schon Erwähnung gefunden hat.

Lieber Andreas, ich weiß es leider schlicht nicht. Es gibt da einige straf- und zivilrechtliche Aspekte, die man betrachten müsste, z. B.:
- Ist es Nötigung, oder fehlt es an der Verwerflichkeit, weil ja berechtigt abgeschleppt wurde?
- Ist es Nötigung, obwohl berechtigt abgeschleppt wurde, aber kein direkter Kostenanspruch gegen den Abgeschleppten besteht?
- Ist es Unterschlagung, wenn der Wagen nicht herausgegeben wird?
- Ist es - nun sind wir im Zivilrecht - ggf. eine sog. Geschäftsführung ohne Auftrag, weshalb der Abschlepper ggf. gegen mich doch einen direkten Kostenerstattungsanspruch hat? Das hätte dann wieder Auswirkungen auf die strafrechtliche Betrachtung.

Gerade weil ich das alles nicht genau einschätzen kann, würde ich, dieser Situation ausgesetzt, schlichtweg vor Ort und im Beisein des "Abschleppers" die Polizei rufen. Sollte ihn das nicht zur Herausgabe des Autos veranlassen, würde ich vor Ort die Polizei den Sachverhalt aufnehmen lassen und Strafanzeige unter allen denkbaren rechtlichen Gesichtspunkten stellen. Dann soll sich eben die Staatsanwaltschaft mit dem Thema befassen.

Danach würde ich wohl oder übel das Geld bezahlen, denn ich brauche ja das Auto.

Das Bezahlen ist eine ganz blöde Sache, weil man dann natürlich in der Not ist, sich das Geld - sollte man im Recht sein - wieder zu holen - ggf. am Rahmen eines langwierigen Rechtsstreits. Viel komfortabler ist es, wenn der Abschlepper das Auto herausgibt und dann seinerseits in der Not ist, das Geld von mir einklagen zu müssen. :w

Viele Grüße
Jan
 
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Bezogen auf den konkreten Fall: Müsste dieser Penner den Wert seines Wagens als Strafe bezahlen und zudem noch für 1 Jahr den Führerschein abgeben, wäre das zwar eine drakonische und überzogene Strafe, aber eines wäre sicher: Er würde nie wieder eine Einfahrt zuparken.

Nur mal so als Gedankenspiel.

Naja, ganz zuende gedacht finde ich es nicht. Zu der zu erwartenden Strafe kommt ja noch die Wahrscheinlichkeit, erwischt zu werden. D.h. man müsste viel mehr kontrollieren, sonst bringt die Strafe nichts. Und dann trifft es halt auch die, die "wirklich nur einmal kurz" usw....
Ich finde, die Rennleitung hat schon genug zu tun, ebenso wie die Justiz...
 
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Gerade weil ich das alles nicht genau einschätzen kann, würde ich, dieser Situation ausgesetzt, schlichtweg vor Ort und im Beisein des "Abschleppers" die Polizei rufen. Sollte ihn das nicht zur Herausgabe des Autos veranlassen, würde ich vor Ort die Polizei den Sachverhalt aufnehmen lassen und Strafanzeige unter allen denkbaren rechtlichen Gesichtspunkten stellen. Dann soll sich eben die Staatsanwaltschaft mit dem Thema befassen.

Deine Antwort gefällt mir, auch wenn Du nichts Genaues weißt - trotzdem sehr kompetent, wie ich meine!
Der Tipp mit "Polizei rufen" ist sicher gut.

Ich habe mich heute noch mal informiert:
Bei meinem Arbeitskollegen ist zwischenzeitlich gerichtlich entschieden worden, dass die "Forderung des Abschleppers zu hoch ist und gegen die Sitten verstößt" oder so ähnlich. Auf eine (Teil-)Rückzahlung seiner Kosten wartet er aber bis heute vergeblich.
Er soll erneut klagen und wieder die Anwaltskosten vorstrecken.
Er hatte übrigens auf dem Parkplatz eines Händlers in München geparkt, in dessen Markt sogar eingekauft und das Auto stehen lassen, um noch weitere Besorgungen zu machen. Beim Weggehen vom Parkplatz (nach dem Einladen!) ist er von einem "Schnüffler" des Unternehmens beobachtet worden und wurde sofort abgeschleppt. Er erzählte, dass das Handelsunternehmen die Abschleppfirma mit der Überwachung beauftragt hat und von den Abschleppkosten eine "Prämie" erhält!
Ich persönlich finde das alles außergewöhnlich dreist!
 
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Deine Antwort gefällt mir, auch wenn Du nichts Genaues weißt - trotzdem sehr kompetent, wie ich meine!

Mit einem nicht verborgenen Lächeln gesagt: "Was ist das für ein Schwachsinn???" Wie bitte kann jemand (im konkreten Fall) "kompetent" sein, wenn er nichts genaues weiß?:)
 
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Anzünden, die Karre, und fertig
 
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Darf man bei einem KFZ die Luft aus allen Reifen entfleuchen lassen? ... Oder ist das Luftdiebstahl?
 
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Mit einem nicht verborgenen Lächeln gesagt: "Was ist das für ein Schwachsinn???" Wie bitte kann jemand (im konkreten Fall) "kompetent" sein, wenn er nichts genaues weiß?:)

Beleidigt, dass ich Dich nicht gefragt habe?
Wenn man als Fachanwalt etwas nicht genau weiß und sich trotzdem bemüht, jemandem eine vernünftige und richtige(!) Auskunft in einem fremden Sachgebiet zu geben, was ist dann daran bitte nicht "kompetent"? Wenn Du Dich im konkreten Fall besser auskennst und zu meiner Frage andere, fachlich kompetentere Auskünfte geben kannst, bitte, es steht Dir frei... aber ich denke, dass kannst Du nicht und das willst Du auch nicht.
Schönes Wochenende - Andreas
 
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Mit einem nicht verborgenen Lächeln gesagt: "Was ist das für ein Schwachsinn???" Wie bitte kann jemand (im konkreten Fall) "kompetent" sein, wenn er nichts genaues weiß?:)

Hauptsache auch im neuen Jahr wieder gehörig überflüssige, despektierliche, besserwisserische und/oder schlicht blödsinnige Beiträge loswerden - insbesondere wenn es nix zum Thema beiträgt. :t
 
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