clemens
Z4M und Z4 3.0i
- Registriert
- 5 September 2003
- Wagen
- BMW Z4 e85 roadster 3,0i
AW: Geblitzt in ITALIEN - Was kann man tun?
Stimmt ja alles was du schreibst aber soviel weiß können in Deutschland nur solche Delikte verfolgt werden die auch mit dem deutschen Recht konform sind. Wenn im Ausland vollstreckt wird sieht das dann wieder anders aus. Außerdem soll es wohl so sein das zukünftig die eintreibende Behörde die Kohle (ab 70,-) auch behällt also Strafzettel aus Italien Geld bleibt in Deutschland
Hallo,
leider Stimmt das nicht ganz, denn in anderen Ländern ist das nicht der Fall, denn da gilt die Halterhaftung wenn du keinen Fahrer benennen kannst, und das gilt auch für Touristen. Hier gilt das Länderrecht da es dazu kein EU Recht gibt.
Das der Fahrer von vorne deutlich zu erkennen sein muss ist nur in Deutschland der Fall. Für sotwas ist das Länderrecht maßgeblich.
Du darfst in Ländern wo die 0,0 Promille grenze gilt ja auch nicht mit 0,4 Promille fahren nur weil das in D erlaubt ist und du aus D kommst.
Gruß
Uli
Stimmt ja alles was du schreibst aber soviel weiß können in Deutschland nur solche Delikte verfolgt werden die auch mit dem deutschen Recht konform sind. Wenn im Ausland vollstreckt wird sieht das dann wieder anders aus. Außerdem soll es wohl so sein das zukünftig die eintreibende Behörde die Kohle (ab 70,-) auch behällt also Strafzettel aus Italien Geld bleibt in Deutschland
Da gehen uns doch üppige Zusatzeinnahmen flöten...








Aber zeitweise glaube ich halt noch an das Gute im Menschen. 