Grundsteuer Abfrage des FA ..der ganz normale Wahnsinn

Ich habe mich in den letzten Wochen intensiv mit der Grundsteuerreform befassen müssen. Es gibt ein systemimmanentes Problem beim Bundesmodell*, das zu krassen Bewertungsfehlern führt. Man wollte ein extrem einfaches Verfahren (für die Finanzämter, wohl eher nicht für die Bürger. Weil Durchschnitte auch bei stark unterschiedliche Grundstücken gebildet werden, entstehen heftige Fehler.

Erläuterung

Der Bodenrichtwert ist der durchschnittliche Wert eines Quadratmeters unbebauten Bodens in einem bestimmten Gebiet. Wenn im Gebiet große und kleine Grundstücke sind oder Bauland und Gartenland, treten große Bewertungsfehler auf. Beispiel: Ein Grundstück ohne Baurecht ist pro Quadratmeter 20,-€ wert, mit Baurecht 1.000,-€. Im Durchschnitt beträgt der Bodenrichtwert 510,-€ Euro ((20,-€ + 1.000,-€) / 2= 510,-€). Das Modell differenziert nicht nach Bau-/Hinter- und Gartenland), sondern definiert alle als „unbebaute Grundstücke“.

In meinem konkreten Fall wurde ein Stück Gartenland (kein Baurecht oder Bauerwartungsland) mit einem Wert von ca. 10.000,- Euro im Wohngebiet mit einem Grundsteuerwert von 700.000,- ermittelt. Das ist kein Einzelfall, nur ein krasses Beispiel.

Kleine Grundstücke mit gleichem Baufenster werden zu günstig, große Grundstücke zu hoch bewertet. Man erklärt das Durchschnittsproblem häufig mit der Aussage: „Der Chef und sein Chauffeur sind im Durchschnitt Millionäre“.

Man wollte ein extrem einfaches Verfahren schaffen. Dieses Verfahren entspricht aber nicht dem Hauptziel, für mehr Transparenz und Steuergerechtigkeit zu sorgen, im Gegenteil. Einige lachen, andere weinen.

Das Problem könnte man durch Gesetzesänderung lösen. Leider sind im Bewertungsverfahren für Zwecke der Grundsteuer weder Öffnungsklauseln (Nachweis eines geringeren Wertes**) noch Abschläge für unbebaubare Grundstücke beim Bodenrichtwert vorgesehen. Die Finanzämter können nichts tun und halten sich nur an das Gesetz. Es gibt (noch) keine Lobby.

Was kann jeder Einzelne tun:

- Vorsorglich Einspruch gegen seinen Bescheid einlegen.

- Betroffene über das noch wenig bekannte Problem informieren.

- lokalen Gutachterausschuss und Politik sensibilisieren

- Medien aufmerksam machen.

* NRW, Rheinland-Pfalz, Schleswig-Holstein, Mecklenburg-Vorpommern, Brandenburg, Berlin, Sachsen-Anhalt, Thüringen

** Normalerweise (nicht bei der Grundsteuerreform) kann man die Bemessungsgrundlage nach § 198 BewG anfechten und selbst einen niedrigeren Verkehrswert nachweisen. Fachkundige Steuerberater schaffen es häufig sogar ohne Einschaltung eines Sachverständigen. Die Finanzämter gehen nach Gesetz vor und dürfen ohne Öffnugsklausel nicht korrigieren. Der Gesetzgeber ist gefordert und das kann dauern.

"Abweichend von der Wertermittlung nach den §§ 179 und 182 bis 196 BewG ist der niedrigere gemeine Wert (Verkehrswert/Marktwert) am Bewertungsstichtag festzustellen, wenn der Steuerpflichtige diesen nachweist (§ 198 BewG)."

https://www.bundesfinanzministerium...tzwerte-anlage.pdf?__blob=publicationFile&v=2
 
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Wir haben den ersten Bescheid mal mit unserem Steuerberater besprochen und dabei festgestellt, dass ich bei den Eingaben zu unserem Grundstück mit 2 Hausteilen etwas falsch gemacht hatte. Ein Telefonat der Steuerberaterin mit dem Sachbearbeiter des Finanzamtes hat die Sachlage geklärt und mittlerweile habe ich die beiden Bescheide bekommen und sind einwandfrei in Ordnung. Was die Stadt mit ihrem Hebesatz dann daraus macht, wissen wir noch nicht.
 
Danke, aber da wird nur aganz allgemein was gesagt, also nix, womit ich jetzt als Eigentümer was anfangen könnte oder woraus folgt, dass ich was tun müsste. Also Abwarten, wie es weitergeht
Wird die Deutsche (Chaoten-)Grundsteuer etwa auch in der Schweiz eingeführt? :eek: :o
 
Selbstverständlich muss man die Grundsteuer für Immobilien in Deutschland entrichten (und auch die Erklärung einreichen) auch wenn man in der Schweiz wohnt oder Schweizer ist.
Ansonsten droht Festungshaft in Landsberg am Lech.

Meine Frage war allerdings ob die Deutsche Grundsteuer auch in der Schweiz eingeführt wird, nicht ob Schweizer die Deutsche Immobilien besitzen in Deutschland Grundsteuer zahlen müssen.
Das jeder Besitzer von Deutschen Immobilien, egal welche Staatsangehörigkeit er hat, in Deutschland auch die entsprechende Steuer abführen muss ist völlig klar und bedarf sicherlich keiner zusätzlichen Erklärung. Es sei denn, die Frage wurde beim Lesen nicht verstanden.
 
Wird die Deutsche (Chaoten-)Grundsteuer etwa auch in der Schweiz eingeführt? :eek: :o
Ich habe vermietete ETWs in Deutschland...daher lese ich hier mit.
Grundsteuer Schweiz: "Grundlage für sie ist der Bruttowert der Immobilie. Also ohne dass die Schulden abgezogen werden. Die Grundsteuer wird von Kanton zu Kanton unterschiedlich berechnet und liegt zwischen 0 % und 0,3 % des Steuerwerts der Immobilie." Also relativ unkomplizierte Berechnung
 
Wir haben gestern den Bescheid für zwei brachliegende Grundstücke irgendwo in der Pampa am Ortsrand und im Flusstal erhalten, beide ohne Verkehrsanbindung.
Zusammen 2200 m², wurde vom FA festgelegt, da sie es nicht besser wussten, mit 1 €/m²
Geht also mit 2200 in die Berechnung ein und sie kommen auf einen Betrag von 1,21 €.
Die Kommune hat bislang Hebesatz von 250%, wenn sich der nicht ändert zahlen wir dann insgesamt 3.02 € Steuern pro Jahr, vorher waren es 2,30 €
Einspruch legen wir verständlicher Weise nicht ein bei dem Mordsbetrag, was sie uns zugeschickt haben scheint zu stimmen.

Da hat sich ja der Riesenaufwand voll gelohnt, Bruder und ich ne Menge Zeit investiert bis der Antrag über ELSTER gestellt war und das FA von letztem Jahr im Oktober bis jetzt.

Bescheid für Haus samt Grundstück kam schon vor ein paar Monaten, das wurde wohl vorrangig abgearbeitet.
Da war auch alles korrekt, keinen Einspruch gemacht
 
Kann man da nicht erst mal "unter Vorbehalt Zustimmen"? Es laufen doch einige Gerichtsverfahren, ob die ganze Sache so überhaupt legal ist/war?
 
Nein, ich meinte schon nur das Haus mit Grundstück, nicht die Äcker
Das hatte ich damals mit dem Bruder zusammen (Zweifamilienhaus und Grundstück gehören uns beiden zu gleichen Teilen) besprochen und wir hatten uns dann dagegen entschieden.

Jetzt im Nachhinein geht es nicht mehr, aber wie gesagt, die Werte waren alle exakt so wie wir es eingegeben hatten.
 
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