Grundsteuer Abfrage des FA ..der ganz normale Wahnsinn

fundriver

macht Rennlizenz
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10 Juli 2005
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BMW Z4 e85 roadster 3,0i
Hallo, wahrscheinlich gibt es hier viele ETW- und Hausbesitzer und auch sonstige Grundstücksbesitzer.

Ich bekam natürlich nun auch ein Schreien mit Aufforderung meine Angaben zu machen, mit Hinweis was in meinem Bestand ist. Nun frage ich mich, wenn das FA es eh schon weiss, warum fragen die nicht einfach ob noch alles so in meinem Bestand ist? Und dann nur melden wenn es nicht so ist? Im Gegenteil, ich muss es mühevoll (Weill man das ja nicht jeden Tag macht) wieder alle Daten eingeben, und zum FA senden. Was ist Zähler? Was Nenner? Wo steht mein Anteil am Wohneigentum usw....so geht es doch nun vielen.
Sind die Daten zwischen FA und Grundbüchern nicht vernetzt? Oder sind Altdaten im Grundbuch noch in Papierform und das FA zu faul zum eingeben?

Geht es euch auch so?

Ich habe aus Versehen falsche Daten eingeben, mal sehen, wenn das FA dann mich anschreibt dass die Daten falsch sind..wäre das der Beweis dass das FA alle Infos vorliegen hat, und dann ist das ganze nur eine AB Massnahme für uns Betroffene.
 
Zuletzt bearbeitet:
Gestern kam dazu ein sehr guter Bericht im Radio. Ich finde aber genau den Beitrag gerade nicht. Die Arbeit soll wohl an die Eigentümer outgesourced werden, da der Staat hier hunderttausende an Beamtenstunden einsparen kann. Weiterer Hintergrund ist auch, dass das FA und die Grundbuchämter nicht vernetzt sind, bzw. die vorliegenden Daten nicht kompatibel sind. Das darf jetzt der doofe Bürger (der den ganzen Nonsens eh finanziert hat) jetzt ausbaden.

Ich werde mal (zwei vergebliche Versuche habe ich unternommen das Glump auszufüllen) nix mehr machen. Hab ja auch keine Post von denen bekommen :D:D;). Sollen die mich gerne mal anmahnen …


//Madcon
 
Ich habe meine ETW zum 01.03.22 verkauft. Weil ich am Stichtag 01.01.22 noch Eigentümer war, musste ich den Wahnsinn des ausfüllens durchleben.
Ich hätte es auch lassen können. Nach ein paar Mahnungen hätte man die Grundsteuer wohl zum Ungunsten des neuen Eigentümers festgesetzt.
 
Ich habe zig Schreiben von denen bekommen. Für Haus, für jeden Acker und jede Wiese…
Habe noch nix gemacht. Werde mich auch nicht hetzen lassen. Und sicher nicht stundenlang nach Daten suchen.
Für diesen Mist werde ich keinen großen Aufwand treiben. Ärgerlich, wenn alles wieder auf die Eigentümer abgewälzt wird. Es muss (sollte) doch sowieso alles vom Amt geprüft werden.
 
Ich finde Interessant, das man bei Teilungserklärungen die Miteigentümer angeben soll. Fällt das nicht unter Datenschutz? Rein rhetorisch ..
Ich habe eine Garage in einem Garagenpark .64 Einzelgaragen.
Muss mal schauen wie ich die Leute kennenlerne.
Ich warte jedenfalls noch ab. Ich vermute die Frist wird noch verlängert.
 
dass das FA und die Grundbuchämter nicht vernetzt sind, bzw. die vorliegenden Daten nicht kompatibel sind.
Dann ist es aber seltsam, dass ich ein Schreiben vom FA bekomme, bei dem als Anlage ein Blatt dabei ist, auf dem komplett alle Angaben der Grundstücke enthalten sind.
Name des Gebietes, Gemeinde, Gemarkung, Gmk Nr. Flur, Zähler, Nenner, Fläche in m²

Sind Brachflächen (Landwirtschaftlich nicht genutzt) die noch Mutter gehören, die aber Handlungsunfähig ist und ich das daher machen werde.

Die neuen Beiträge werden erst 2025 geltend gemacht, damit die noch mal 2 volle Jahre Zeit haben das zu ermitteln.
Aber zig Mio Bürger haben nur 4 Monate Zeit, in Wirklichkeit noch weniger, da deren Gelump noch nicht richtig funktioniert.
 
Dann ist es aber seltsam, dass ich ein Schreiben vom FA bekomme, bei dem als Anlage ein Blatt dabei ist, auf dem komplett alle Angaben der Grundstücke enthalten sind.
Name des Gebietes, Gemeinde, Gemarkung, Gmk Nr. Flur, Zähler, Nenner, Fläche in m²

…Du bst definitiv der Erste, den ich kenne, welcher solch eine (normalerweise logische und hilfreiche, weil im FA von der bisherigen Grundsteuer schon vorhandenen Daten) Info erhalten hat.
 
Du bst definitiv der Erste, den ich kenne,
Ich dachte das wäre automatisch bei allen dabei. Wieder was gelernt.

Für die beiden Brachflächen, von denen wir nicht mal exakt wissen wo die liegen, zahlen wir im Moment insgesamt 2,30 € pro Jahr. :confused:
Das deckt nicht mal Porto und Papier ab, wenn die uns das jährlich zuschicken.
Und um das neu zu berechnen, werden Arbeitsstunden bei mir und den Behörden verbraten. Deutsche Gründlichkeit.
 
Was passiert eigentlich wenn jemand bei Eigentumswohnungsanteilen zum Beispiel statt 50/1/1000 nur 10/1/1000 an gibt? Da anscheinend dem Finanzamt die Daten nicht vorliegen kann doch jeder angeben was er will oder?
Oder umgekehrt man gibt statt 50 1/1000 70 1/1000 an, Eingabe Fehler Berechnungsfehler oder sonstiges kann immer wieder passieren
Wenn sie kontrollieren müssten Sie uns nicht fragen weil dann können Sie gleich die Daten aus dem Grundbuch nehmen
Da bin ich mal gespannt
 
…Du bst definitiv der Erste, den ich kenne, welcher solch eine (normalerweise logische und hilfreiche, weil im FA von der bisherigen Grundsteuer schon vorhandenen Daten) Info erhalten hat.
Im Saarland ticken halt die Uhren anders :D. Mir ist auch niemand bekannt, der so eine Information bekommen hätte. Laut dem gestrigen Bericht ist die Abfrage in ihrer jetzigen Form wohl rechtswidrig. Ich warte mal ab, bis das endgültig geklärt ist. Ansonsten bin ich (außer @Burns :) :-)) wohl der Einzigste, der die Abfrage ordnungsgemäß abgegeben hat.

//Madcon
 
Ansonsten bin ich (außer @Burns :) :-)) wohl der Einzigste, der die Abfrage ordnungsgemäß abgegeben hat.
Habe ich ja noch gar nicht. Fürs Wohngebäude mit meinem Bruder zusammen wird es komplizierter, wir üben demnächst an den beiden Brachflächen. :) :-)
 
Ich dachte das wäre automatisch bei allen dabei. Wieder was gelernt.

Für die beiden Brachflächen, von denen wir nicht mal exakt wissen wo die liegen, zahlen wir im Moment insgesamt 2,30 € pro Jahr. :confused:
Das deckt nicht mal Porto und Papier ab, wenn die uns das jährlich zuschicken.
Und um das neu zu berechnen, werden Arbeitsstunden bei mir und den Behörden verbraten. Deutsche Gründlichkeit.
Die brauchen nichts jährlich zu schicken. Wird einfach abgebucht.
 
Bei der Gelegenheit zufällig gelernt, dass gemäß Wohnflächenverordnung u.a. die Terrasse (wohlgemerkt nicht erst als Wintergarten!) zu 25% ihrer Größe als Wohnfläche anzugeben sind. Da muss man auch erst mal drauf kommen, wenn man nicht "vom Fach" ist :confused: . In meiner Wohnflächenaufstellung der Bauunterlagen, aus der man ja laut Hinweisen zur Grundsteuererklärung die Wohnfläche entnehmen können soll, ist das jedenfalls nicht berücksichtigt. Da kann man mal den Genauigkeitsgrad erkennen, der am Ende diesen Zahlen zugrunde liegen dürfte, denn ich unterstelle mal, dass ich nicht der einzige Unwissende bin ... :rolleyes:. Irgendwie ätzend das Ganze!
 
Die Wohnfläche ist eigentlich nicht relevant für die Berechnung der Grundsteuer. Warum sie trotzdem abgefragt wird verstehe ich nocht

In Bayern musste man sie angeben in Baden-Württemberg fand ich das Kästchen zum eingeben für die Wohnfläche nicht
 
Die Bemessungsgrundlage ist von Bundesland zu Bundesland verschieden.
Bayern geht da einen Sonderweg. Hier hat die Grundfläche der Wohnung Einfluss auf die Grundsteuer.
 
Ich muss den Quatsch noch für 3 Immobilien machen, bin total begeistert :confused:
Habe den Wisch erst mal in den Schrank geworfen, irgendwann im Oktober muss ich da mal ran.
 
Ich hab das Vergnügen schon hinter mir, und ja: es ist eine Zumutung - aber meckern, ignorieren, falsche Angaben usw wird am
Ende nicht helfen - Bußgelder drohen. Ach so, heute im Werbe-Käse-Blatt gelesen, dass die Finanzverwaltung NRW "AUSHILFEN" zur
Bearbeitung der Grundsteuerwert-Erklärungen sucht; früher arbeiteten hier ausgebildete Steuerfachleute:D
Es gibt vom IT-Team der Bundesfinanzverwaltung die Seite "grundsteuererklaerung-fuer-privateigentum.de", die für Nicht-Elster-Nutzer
auf verständliche Art durch das Formular führt, ab September sollen auch Elster-Nutzer die Seite nutzen können (für mich kam diese
Info leider zu spät und habe das auch nicht getestet). Vlt. hilft das den Willigen weiter.

Jürgen
 
Thema Anleitungen:
ich kann nur für Bayern sprechen, da sind bei www.grundsteuer.bayern.de die Ausfüllanleitungen zum handschriftlichen Ausfüllen des grünen Vordrucks wirklich ausführlich. Die haben für mich einige noch offene Fragen beantwortet.
Dagegen sind die Videos zum Bearbeiten über Elster oberflächlich.
 
Ich habe Elster gemacht. Und das als absoluten Laien geschafft.

Edit: Vielleicht war es für mich leichter, weil keine extra Grundstücke und andere Räumlichkeiten. Halt nur eine ETW
 
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Die brauchen nichts jährlich zu schicken. Wird einfach abgebucht.
Die Stadt NK verschickt an jeden Grundstückseigentümer jährlich einen Gebührenbescheid, da er nicht nur die Kosten der Grundsteuer enthält, sondern auch die Gebühren für Straßenreinigung und die Oberflächenwasserabgabe etc.
Das sind variable Kosten, daher ist immer ein neuer Bescheid erforderlich und außerdem wird mitgeteilt, falls man Lastschrifteinzugsermächtigung erteilt hat, in welcher Höhe die Abschläge quartalsweise abgebucht werden.
Für unseren Sonderfall, dass nur Brachland berechnet wird (gehört noch Mutter, Haus wurde schon übernommen von mir und Bruder) machen die keine Ausnahme, der Bescheid wird auch verschickt, da ein Aussortieren in Einzelfällen wohl aufwendiger ist als 85 Cent Porto, ein Blatt Papier und einen Briefumschlag einzusparen.
 
das verlinket Elster youtube video bzgl Ausfüllanleitung ist auch nicht astrein...so rät es einfach auf der Seite zum Flurstück die Frage : enthalten in ..in diesem Feld einfach mal "Fläche Schlüsselwert 1" auszuwählen...Begründung..die meisten Grundstücke würden darunter fallen...wer aber weiss das? doch nur das FA oder der Grundbuchträger...da sind doch Fehler auch vorprogrammiert und lässt viele ??? offen....
 
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