H&R Spurverbreiterungen mit ABE

DonGustavo

JP mit dem Rotwein-Z4
Registriert
22 August 2014
Ort
76356 Weingarten
Wagen
BMW Z4 e85 roadster 3,0i
Hallo zusammen,

ich versuche gerade, mich über Spurverbreiterungen/Distanzscheiben zu informieren und blicke langsam nicht mehr wirklich durch... konkret geht es um das H&R Set 1205725, bestehen aus 2 x 15 mm für die Vorderachse (VA) und 2 x 20 mm für die Hinterachse (HA).

(In meinem Beitrag im "Suche"-Forum wurde das Thema heiß diskutiert, leider kann ich den Beitrag nicht hierher verschieben, aber ich setze entsprechende Verweise.)

Die Scheiben werden [Nachtrag: angeblich] mit dieser ABE geliefert: http://www.h-r.com/bin/75725.pdf

Darin steht, wenn ich das richtig sehe, dass ich mit meinen 8x17 Original-Felgen (225/45 R17 Reifen) den Z4 beim Sachverständigen vorführen muss. Laut Aussage meines lokalen Dekra-Menschen dann sogar einmal für den Wintersatz und einmal für den Sommersatz (obwohl gleiche Dimensionen), da bei beiden die Felgenbezeichnung eingetragen werden müssten. Das finde ich natürlich doof...

In einer alten ABE war diese Kombination noch nicht eintragungspflichtig; d. h. wenn ich neue Scheiben kaufe, muss ich zu TÜV/Dekra, wenn ich alte (mit jener ABE) finde, dann nicht?

Alternativ interpretiere ich die aktuelle ABE dahingehend, dass ich an der VA und HA aber 15 mm (30 mm pro Achse) montieren kann, ohne zur Abnahme zu müssen? Kann das jemand bitte für mich verifizieren?

Vielen Dank und viele Grüße,


--JP
 
Zuletzt bearbeitet:
Ich zitiere mal aus der ABE: "Eine Abnahme nach § 22 Abs. 1 StVZO durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen/Prüfer oder Prüfingenieur wird unter Beachtung der unter Anlage 4 aufgeführten Auflagen nicht für erforderlich gehalten."

Zulässige Radkombinationen und Auflagen siehe hier:
abe1.png abe2.png abe3.png abe4.png abe5.png
 
Dem entnehme ich:

15 mm Distanzscheiben bei 225/45 R17 auf beiden Achsen erlaubt, mit den Auflagen
  • A9) -- keine Schneeketten
  • A26) -- Radschrauben, Freilauf muss gewährleistet sein
  • A27) -- Fahrwerk im Serienzustand
  • A28) -- Montagehinweise beachten
  • D4) -- unterschiedliche Breiten der Distanzscheiben zulässig, wenn hinten breiter als vorne

Für mich sieht das momentan nach "Jackpot" aus, wenn man die TÜV-Prüfung nicht haben will.

Bei 20 mm pro Seite hinten (z. B. im 30/40-Set von H&R) gelten dann zusätzlich die Auflagen
  • A1a) -- Beim freundlichen Prüfer vorbei schauen
  • EA1) -- Radabdeckung / trifft nicht zu, da 20 mm auf der HA
 
So, habe heute früh noch einmal mit dem freundlichen Dekra-Prüfer telefoniert mit folgendem Ergebnis:

Die Eintragung des 30/40-Sets wird ca. 50 Euro kosten. Wenn ich mit dem Sommerradsatz vorfahre und ihm eine Felge vom Winterradsatz mitbringe (damit er sieht, dass die Dimensionen identisch sind), dann trägt er mir das für beide Felgensätze auf einmal ein. Summa summarum komme ich dann bei ca. 200 Euro raus -- das kosten die 30/30er Spurverbreiterungen ohne Vorführung auch...
 
Dekra darf das nicht eintragen sondern nur der TÜV. Weil die sich über die ABE drüber weg setzten müssen, da eig die inner kante an der HA gebördelt werden muss. So meine info...
 
Habe heute das H&R-Set 1205725 30/40 für den Z4 mit der Post bekommen. Im Paket waren Scheiben und Schrauben enthalten, auf die Felgenschlösser habe ich verzichtet.

Ebenfalls enthalten war eine ABE für den Typ 1205725 — diese Zahlen sind auch auf den Distanzscheiben eingeschlagen. Für meine Originalfelgen und Reifengröße sind gemäß der beiliegenden ABE keine Eintragungen und keine Vorführung beim TÜV notwendig.

Perfekt! :)

Ergo: ich würde sagen, H&R hat auf der eigenen Homepage die falsche ABE verlinkt (die hatte ich in Auszügen weiter oben im Thread gepostet) und alle Hektik war umsonst. :)
 
Habe heute das H&R-Set 1205725 30/40 für den Z4 mit der Post bekommen. Im Paket waren Scheiben und Schrauben enthalten, auf die Felgenschlösser habe ich verzichtet.

Ebenfalls enthalten war eine ABE für den Typ 1205725 — diese Zahlen sind auch auf den Distanzscheiben eingeschlagen. Für meine Originalfelgen und Reifengröße sind gemäß der beiliegenden ABE keine Eintragungen und keine Vorführung beim TÜV notwendig.

Perfekt! :)

Ergo: ich würde sagen, H&R hat auf der eigenen Homepage die falsche ABE verlinkt (die hatte ich in Auszügen weiter oben im Thread gepostet) und alle Hektik war umsonst. :)

Wo hast du die Platten denn gekauft? Seltsam mit den unterschiedlichen ABE's
 
Wo hast du die Platten denn gekauft? Seltsam mit den unterschiedlichen ABE's

Die Platten habe ich bei cartuningpoint.de gekauft. Die ABE sieht "ordentlich" (im Sinne von: nicht nachträglich kopiert) aus, ist auf beschichtetem Papier gedruckt und geheftet. Lieferung im Original-Kartion, längere Radschrauben waren ebenfalls dabei. Nur die Felgenschlösser nicht, aber die wollte ich ja auch nicht haben.
 
Ich möchte das Thema noch einmal aufgreifen. Ich suche derzeit auch nach der richtigen Spurverbreiterung und habe mich immer mal ein bisschen informiert.
Das mit den ABE's muss wohl so eine Sache sein. Aktuell gibt es zum Beispiel auf der H&R Homepage zu den meisten Größen jeweils 2 verschiedene Artikelnummern, einmal nur mit Gutachten und einmal mit ABE.
Das macht doch irgendwo keinen Sinn, die fertigen doch nicht 2 unterschiedliche Platten in der gleichen Dicke?
Mir ist wichtig, dass ich die Platten mit ABE bekomme. Ich möchte meine Kotflügel ungern malträtieren. Da es die 15mm Platten rundum mit ABE wohl gibt habe ich mich jetzt darauf fokussiert, aber ich denke mal 15 mm vorne und 20 mm hinten würde vielleicht besser aussehen? Was meint ihr dazu, 30/30 oder 30/40?
Laut den aktuell hinterlegten Gutachten sind 15 mm vorne und hinten noch ohne weitere Bearbeitung möglich, ab 20 mm geht das Bearbeiten los.
Und was soll der Schwachsinn mit den unterschiedlichen Artikelnummern? Letztendlich haben alle Artikel die gleichen Ziffern 75725, entweder mit der Verbreiterung pro Achse vorne angehängt (z.B. 30 75725, dann mit Gutachten) oder mit der Verbreiterung pro Rad hinten angehängt (z.B. 75725 - 15, dann mit ABE und trotzdem Gutachten hinten dran). Ich verstehe den Sinn von dieser ABE nicht, wenn im Gutachten dahinter schon wieder diverse Auflagen stehen:j.
Mein Z4 ist vorne etwas tiefer als original. Erlischt damit automatisch die ABE? Felgen habe ich Standard-BMW in 18 Zoll mit der üblichen Bereifung.
Vielen Dank schonmal!
 
Zuletzt bearbeitet:
....Mein Z4 ist vorne etwas tiefer als original. Erlischt damit automatisch die ABE? Felgen habe ich Standard-BMW in 18 Zoll mit der üblichen Bereifung.
Vielen Dank schonmal!

Deiner ist vorne tiefer? Feder geändert? Dann ist das nicht eingetragen? = keine ABE mehr.
Solltest einen Federsatz rundrum einbauen, wenn tiefer eintragen lassen.
Die Ziffern 75725 auf den Platten mit ABE gelten eh nur bei Serien Fahrwerk und Serienbereifung. Dann kannst Du die drauf bauen ohne Abnahme beim Tüv.
Wird aber aber an Fahrwerk und Rädern (andere ET) etwas verändert, erlicht die ABE (wie in deinem Fall auch an der Feder vorn was gemacht wurde) und man muss zur Abnahme.
 
Ich habe meinen Zetti so gekauft, ich weiß nicht einmal welche Federn oder sonstige Maßnahmen da überhaupt ergriffen wurden. Er liegt jedenfalls verdächtig tief
Ist aber auch so über den TÜV gegangen, darum habe ich mir da keine weiteren Gedanken zu gemacht. Oder ist das einfach das M-Fahrwerk, das ihn so tief macht? Ich habe ihn noch nicht so lange, blicke leider noch nicht so 100 prozentig durch. Gilt ein M-Fahrwerk als Serienfahrwerk?

Kann ich die ABE's so verstehen, dass ich nicht zum Prüfer rennen muss, es sei denn es steht explizit dort geschrieben? Zum Beispiel Auflage EA1 oder die ganzen Nummern mit K? Das würde dann bedeuten, dass 15 mm vorne und hinten möglich wären, 20 mm hinten jedoch nicht ohne Eintragung.
 
Ich habe meinen Zetti so gekauft, ich weiß nicht einmal welche Federn oder sonstige Maßnahmen da überhaupt ergriffen wurden. Er liegt jedenfalls verdächtig tief
Ist aber auch so über den TÜV gegangen, darum habe ich mir da keine weiteren Gedanken zu gemacht. Oder ist das einfach das M-Fahrwerk, das ihn so tief macht? Ich habe ihn noch nicht so lange, blicke leider noch nicht so 100 prozentig durch. Gilt ein M-Fahrwerk als Serienfahrwerk?

Kann ich die ABE's so verstehen, dass ich nicht zum Prüfer rennen muss, es sei denn es steht explizit dort geschrieben? Zum Beispiel Auflage EA1 oder die ganzen Nummern mit K? Das würde dann bedeuten, dass 15 mm vorne und hinten möglich wären, 20 mm hinten jedoch nicht ohne Eintragung.

Evtl hast Du hinten einen Federbruch gehabt und der Vorbesitzer hat die falschen Federn montiert. ZBsp vorne die vom MFahrwerk, welches ja schon drin sein gewesen könnte. Dann ist eine Feder hinten gebrochen und statt M feder ist eine Normale rein gekommen.
Welches Fahrwerk du hast, kannst du mit der VIN ermitteln, letzten sieben Stellen von der Gestellnr.

Wenn Dein Auto im Original Zustand ist, können die Verbreiterungen (egal ob 10mm oder 30mm und egal ob vorn oder hinten) laut jeweiliger ABE angebaut werden und man muss nicht zur Eintragung.
 
Das M-Fahrwerk ist bei mir serienmäßig verbaut. Wie bekomme ich denn raus, ob es jetzt immer noch genauso drin ist?

Nochmal zum Verständnis der ABE. Es existiert eine ABE für alle H&R Spurplatten mit der Nummer 75725. Man kann daher, Serienzustand vorausgesetzt, jede Dicke montieren, solange dort nicht explizit noch einmal eine Auflage aufgeführt ist, die eine Vorführung dennoch erfordert? Dann dürfte man die 15 mm pro Rad noch fahren und 20 mm pro Rad nicht mehr.
Das klingt soweit für mich logisch, was mich irritiert ist, dass DonGustavo schreibt er könnte die 20 mm hinten auch ohne Eintragung einbauen. Haben die dann noch eine ABE von der hier niemand etwas weiß?
 
Solange eine ABE für die entsprechende Größe vorliegt, kannst Du beliebige Dicke wählen.
 
Bei den Federn muss ich gerade passen, würde vorhandene Nr suchen und mal googeln, evtl sind noch die Teile Nr Fähnchen dran.
 
Ich schaue mal, ob ich was finde. Vielen Dank erstmal!
 
@jan007
Wenn ich mich recht erinnere, hängt das bei den 20er-Platten von der Radkmbination ab. Bei 17"-225 war es glaube ich von der ABE ohne Weiteres erfasst, bei den 18"-255 nur mit Kontrolle oder so.
 
Also ich habe 30/40 Spurplatten von H&R verbaut mit der originalen 18'' Radkombination. Laut ABE muss die innenkante am hinteren Kotflügel umgelegt (gebördelt) werden. Das wollte ich allerdings nicht deswegen bin ich damit zum TÜV, die haben sich das angeschaut und so ohne weiteres eingetragen, sich also über die ABE drüber weg gesetzt. Bei mir ist bei kompletter einfederung genug Platz zwischen Reifen und innenkante Kotflügel! Habe ein originales Fahrwerk verbaut, kein M-Fahrwerk.
 
Laut dem Gutachten muss man bei 17 Zoll nur die Radabdeckung gewährleisten und bei 18 Zoll kommt dann das Umlegen der Kanten dazu. Anscheinend ist der ganze Spaß auch zum Großteil Ermessensspielraum das TÜV-Prüfers vor Ort. Ich frage mal den Meister meines Vertrauen wie gut er den so kennt.... :)
 
Moin, Moin,

die Federn werden mit Farbringen markiert, leider.
Und bei den hinteren kann man es nicht Unterscheiden, ob Serie oder M Fahrwerk.
Bei mir wurden die falschen Eingebaut und beim Ausbau haben wir die Federn nebeneinander gestellt. Kein Unterschied zu sehen.

Gruß Michael
 
Hatten die auch genau die gleiche Farbmarkierung? Oder waren die gleich lang?
 
@jan007 Mit meinen 17"ern hatte ich die H&R-Kombi 30/40 montiert, bei Serienfahrwerk und Serienrädern. Dafür gilt die ABE und ich musste nicht zum TÜV.

Inzwischen habe ich durch einen glücklichen Zufall von einem netten Forenmitglied einen Satz 18"er (Sternspeiche 108) bekommen. Mit den 30/40 Spurverbreiterungen hätte ich dann ggf. bei einem TÜV-Prüfer mit Augenmaß auf Karosseriearbeiten verzichten können, ohne Vorführung/Eintragung wäre ich aber auf keinen Fall weggekommen..

Daher habe ich mir jetzt zwei Mal das H&R-Set 75725-15 gekauft (natürlich ist das in Summe gleich mal 50 Euro teurer als das 30/40er Set…). Hier sind auch die 18"er mit 255er Bereifung auf der HA von der ABE erfasst und ich muss nicht zum TÜV.

Falls jemand die 30/40er Spurverbreiterungen sucht und z. B. wegen Fahrwerksumbau ohnehin beim TÜV vortanzen darf: ich verkaufe meine 30/40er aktuell hier im Forum: http://www.zroadster.com/forum/inde...rungen-set-30-40-mit-abe.108952/#post-2136121 (Update: meine Spurverbreiterungen sind verkauft)
 
Zuletzt bearbeitet:
Passen die 30/40er nicht mit den 108ern zusammen?
Ich hatte vor das B12 einzubauen und dann die 30/40er in Kombi mit den 108ern zu fahren?
Fährt diese Kombi hier jemand und kann berichten? Ich dachte das da noch "ewig" Luft ist....
Danke für eine kurze Info.
 
Das sollte passen, aber bei 18" (255) auf der HA gelten folgende Auflagen:
  • A1a: zum Sachverständigen pilgern
  • K4: Radhauskanten anlegen und Kunstoffkanten anpassen
Da ich an Fahrwerk und Karosserie aber nichts ändern will, habe ich mir durch den Umstieg auf die anderen Spurverbreiterungen (30/30 VA/HA mit ABE) den Weg zum TÜV ersparen.
 
Hier fahren doch dutzende mit dieser Kombi rum... Kann gar nicht glauben, dass die alle die Kanten umgelegt haben...
@DonGustavo: kannst du bitte vielleicht ein Bild reinstellen, wie das mit der 30/30 Kombi bei Dir aussieht?
Also so von Hinten fotografiert, so dass man das Heck / kotflügel / Reifen sehen kann?
 
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