DonGustavo
JP mit dem Rotwein-Z4
Hallo zusammen,
ich versuche gerade, mich über Spurverbreiterungen/Distanzscheiben zu informieren und blicke langsam nicht mehr wirklich durch... konkret geht es um das H&R Set 1205725, bestehen aus 2 x 15 mm für die Vorderachse (VA) und 2 x 20 mm für die Hinterachse (HA).
(In meinem Beitrag im "Suche"-Forum wurde das Thema heiß diskutiert, leider kann ich den Beitrag nicht hierher verschieben, aber ich setze entsprechende Verweise.)
Die Scheiben werden [Nachtrag: angeblich] mit dieser ABE geliefert: http://www.h-r.com/bin/75725.pdf
Darin steht, wenn ich das richtig sehe, dass ich mit meinen 8x17 Original-Felgen (225/45 R17 Reifen) den Z4 beim Sachverständigen vorführen muss. Laut Aussage meines lokalen Dekra-Menschen dann sogar einmal für den Wintersatz und einmal für den Sommersatz (obwohl gleiche Dimensionen), da bei beiden die Felgenbezeichnung eingetragen werden müssten. Das finde ich natürlich doof...
In einer alten ABE war diese Kombination noch nicht eintragungspflichtig; d. h. wenn ich neue Scheiben kaufe, muss ich zu TÜV/Dekra, wenn ich alte (mit jener ABE) finde, dann nicht?
Alternativ interpretiere ich die aktuelle ABE dahingehend, dass ich an der VA und HA aber 15 mm (30 mm pro Achse) montieren kann, ohne zur Abnahme zu müssen? Kann das jemand bitte für mich verifizieren?
Vielen Dank und viele Grüße,
--JP
ich versuche gerade, mich über Spurverbreiterungen/Distanzscheiben zu informieren und blicke langsam nicht mehr wirklich durch... konkret geht es um das H&R Set 1205725, bestehen aus 2 x 15 mm für die Vorderachse (VA) und 2 x 20 mm für die Hinterachse (HA).
(In meinem Beitrag im "Suche"-Forum wurde das Thema heiß diskutiert, leider kann ich den Beitrag nicht hierher verschieben, aber ich setze entsprechende Verweise.)
Die Scheiben werden [Nachtrag: angeblich] mit dieser ABE geliefert: http://www.h-r.com/bin/75725.pdf
Darin steht, wenn ich das richtig sehe, dass ich mit meinen 8x17 Original-Felgen (225/45 R17 Reifen) den Z4 beim Sachverständigen vorführen muss. Laut Aussage meines lokalen Dekra-Menschen dann sogar einmal für den Wintersatz und einmal für den Sommersatz (obwohl gleiche Dimensionen), da bei beiden die Felgenbezeichnung eingetragen werden müssten. Das finde ich natürlich doof...
In einer alten ABE war diese Kombination noch nicht eintragungspflichtig; d. h. wenn ich neue Scheiben kaufe, muss ich zu TÜV/Dekra, wenn ich alte (mit jener ABE) finde, dann nicht?
Alternativ interpretiere ich die aktuelle ABE dahingehend, dass ich an der VA und HA aber 15 mm (30 mm pro Achse) montieren kann, ohne zur Abnahme zu müssen? Kann das jemand bitte für mich verifizieren?
Vielen Dank und viele Grüße,
--JP
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