AW: Hartz4 ist noch zuviel...
Thomas, jetzt passe bitte mal auf!
Es gibt durchaus Menschen, die sind nicht erwerbsfähig und haben keinen Anspruch bei der Dt. RV. Z.B., wenn die Wartezeit nicht erfüllt ist. Dann gibt es Menschen, die bekommen eine volle EM länger als 6 Mon. oder unbestimmt, aber deren Bedarf ist damit nicht gedeckt. Dann fallen diese Menschen unter die Grundsicherung der Kommune.
Desweiteren heißt es "Agentur für Arbeit" und nicht "Arbeitsamt"
Ebenso sollte man zwischen ALG I und ALG II Bezug unterscheiden.
So, wer hat jetzt Ahnung vom realen Leben?
Das hat einen ganz anderen Hintergrund. Denn wenn jemand nicht erwerbsfähig ist, dann ist dafür die Deutschen Rentenversicherung zuständig und nicht die Gemeinde mit ihrer Sozialhilfe
Und diese Prüfung wurde schon im Vorwege ggf durch das Arbeitsamt während des ALG-Bezuges vollzogen.
Hier reden einfach zu viele Leut' die keine Ahnung vom realen Leben haben!
Thomas, jetzt passe bitte mal auf!
Es gibt durchaus Menschen, die sind nicht erwerbsfähig und haben keinen Anspruch bei der Dt. RV. Z.B., wenn die Wartezeit nicht erfüllt ist. Dann gibt es Menschen, die bekommen eine volle EM länger als 6 Mon. oder unbestimmt, aber deren Bedarf ist damit nicht gedeckt. Dann fallen diese Menschen unter die Grundsicherung der Kommune.
Desweiteren heißt es "Agentur für Arbeit" und nicht "Arbeitsamt"
Ebenso sollte man zwischen ALG I und ALG II Bezug unterscheiden.
So, wer hat jetzt Ahnung vom realen Leben?



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Umgangsprachlich ist in unserem Alter "Arbeitsamt" und ALG sowie Sozialhilfe unmissverständlich.


