Brummm
... nur zufällig hier
- Registriert
- 16 August 2004
- Wagen
- anderer Wagen
Macht trotzdem bitte einen kleinen „Schenkungsvertrag“ (eine kurze Schenkungserklärung der Eigentümerin, von euch allen unterschrieben, dürfte wohl auch in der Schweiz ausreichen) und/oder lasst wenigstens die „Dame“ vor euch beiden (!) mündlich erklären, dass sie euch den Hund nun schenkt, und lasst euch unbedingt die Papiere für den Hund aushändigen. Sonst kann es passieren, dass sie ihn sich irgendwann wiederholt - was so ungefähr das Übelste wäre für das Tier (und vermutlich auch für euch).Sie will uns den Hund jetzt doch Gratis geben mit der Bedingung sie besuchen zu können und ab und zu mal am Wochenende zu sich zu nehmen. Dagegen ist von meiner Seite nichts einzuwenden.
Das „Besuchsrecht“ ist unproblematisch, das lässt sich ja später eh nach Belieben steuern. Wichtig ist nur, dass das Tier wirklich in euer Eigentum übergeht.
Nur noch als Ergänzung: Aus rechtlicher Sicht kann ein Kauf des Hundes für euch beide vorteilhafter sein (als eine Schenkung). Bezahlt der „Dame“ also ruhig einen kleinen Betrag für das Tier. Dann sollte auch „Kaufvertrag“ drüber stehen und der Betrag beziffert werden.
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