... Wahnsinn, wieviel Zeit ihr haben müsst, um eine derartige Diskussion zu starten.

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Diese Zeit nehme ich mir hin und wieder gerne mal, wenn es darum geht anderen Leuten mal die Augen zu öffnen, weil andere sie zu rechtswidrigen Verhalten auffordern!
Solcher Stuss gehört einfach unterbunden!
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Aber eine Frage hab ich schon
@keulejr : Wieso sollte es mich nichts angehen, ob der Wagen regelmäßig gewartet wird oder einen Unfall hatte? Und wieso sollte mir genau das der BMW-MA nicht sagen dürfen? Das ist seine verdammte Pflicht, mir diese Infos zu geben, wenn er das weiß! ...
Der BMW-Mitarbeiter hat erst einmal nur eine einzige Pflicht bei dieser Thematik. Ihm anvertraute geschützte Datensätze so zu behandeln, wie es sich gehört: VERTRAULICH!
Das was du da als Pflicht für den BMW-Mitarbeiter konstruierst, stünde dem Gesetz entgegen. Denn allein schon der Datenschutz verneint genau solche eine vermeintliche Pflicht. Der BMW-Mitarbeiter hat in diesem Fällen nur eine Pflicht: (salopp) Schnauze halten!
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Genau deshalb gibt es aber auch das Scheckheft, in welchem die Wartung vermerkt (bis auf Unfall natürlich). Und wenn das Auto einen AT-Motor bekommen hat, dann würde ich das auch gerne wissen.
Würdest du ernsthaft ein Auto kaufen, bei welchem du keinerlei Infos zu den genannten Punkte bekommst?
Deine Antwort wird vermutlich sein: Nein bzw. eventuell, wenn der Preis richtig gut ist

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Aber wenn du das Scheckheft hast, dann hast du doch all die Informationen die dich zu interessieren haben. Ob einer der Vornutzer bei BMW das Scheibenwischwasser hat auffüllen lassen, weil er mit der netten Servicedame so gerne Kaffee trinken wollte oder was auch immer geht dich nichts, aber auch überhaupt nichts, ohne das explizite Einverständnis des Betroffenen an. Und dieses Einverständnis kauft man auch nicht mit dem Wagen mit!
Wenn das Auto einen Unfall/Vorschaden hatte, so muss das der Verkäufer offenbaren. Gleiches dürfte auch für einen ATM/-getriebe gelten. Du benötigst diese Informationen aus BMW-Interna also wieder gar nicht. (Zumal sie auch nicht vollständig sein müssen; vgl. vorherige Ausführungen dazu.)
Und wenn man dem Verkäufer nicht traut, dann gibt es nur eine einzige richtige Lösung: Finger weg von dem Karren!
Daher gibt es keinerlei Gründe die Rechte anderer zu missachten, nur damit man sich selber schützen könnte.
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Also ist das doch ganz einfach: Ich frage bei der Besichtigung nach, ob alles ok ist mit dem Wagen (was auch ganz normal und nicht rechtswidrig ist) und der
BMW-MA macht sich mit Sicherheit nicht strafbar, wenn er mir sagt, dass der Wagen unfallfrei und scheckheftgepflegt ist und sonst alles ok ist. 
Mehr muss es ja nicht sagen und das reicht denke ich auch für einen Kauf.
Den Wagen nach einer ausgiebigen Probefahrt dann noch auf die Bühne und unten alles anschaun und gut is es
Damit macht sich der BMW-Mitarbeiter nicht zwangsläufig strafbar; aber er verhält sich ohne Einverständnis der Betroffenen zur Datenfreigabe rechtswidrig! Denn bereits das "alles ok" enthält immanent Informationen, die dich nichts angehen; z.B. ob alles bei BMW gemacht wurde durch den Vornutzer.
Dann kann es ganz einfach mal passieren, dass BMW mächtig eins auf den Deckel bekommt und ordentlich für solchen Unfug blechen muss.
Ansonsten kann ich mich den Ausführungen von
@der.mischa nur vollumfänglich anschließen. Es hat sich irgendwann einmal diese Unart eingeschlichen und alle glaube es sei deswegen ok.
Noch einmal: Ihr wollt, dass mit offenen Karten und euch gegenüber ehrlich gespielt wird. Dann habt ihr aber auch gefälligst euch selbst so zu verhalten! (Kann man auch, nach Kant, als
kategorischer Imperativ begreifen.)