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heißt das jetzt, daß ich in meiner Steuererklärung für 2007 (immer noch nicht abgegeben) die vollen dienstlichen KM vom ersten an eintragen kann und die dann abzugsfähig sind, wie früher?
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Natürlich betrifft es dich, ab dem ersten km!Dumm gelaufen ... wenn noch Klagen laufen immer Widerspruch einlegen ...... mich betrifft es nicht, ich habe nur 6,7 km ins Büro ...
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Natürlich betrifft es dich, ab dem ersten km!
Lies mal genau durch.Und was ist, wenn ich den Steuerbescheid 2007 schon habe, er rechtskräftig ist und ich keinen Widerspruch eingelegt habe?![]()
Einfach mal ein einfaches Steuersystem machen, ohne tausend Ausnahmen und Schlupflöcher, dann bräuchte man sowas wie Pendlerpauschale auch nicht mehr.
Fauler SackIch werde da mal meinenachforschen lassen, was zu tun ist - die ist vom Fach. Es sind bei mir immerhin ca. 800€ zusätzliche Werbungskosten. Maximal können da immerhin 1200 € herauskommen (200 Arbeitstage x 20km x 0,30€).
Gibt's da nicht auch 'ne Obergrenze? ... ich würde 6.900 Euro zurückbekommen
Ich meine gehört zu haben (sorry), dass alle 2007er-Bescheide im Amt als "vorläufig" gekennzeichnet sind, wenn km für Arbeitswege angegeben wurden.
Und man muss somit nix tun.
... meine Einkommenssteuererklärung 2007 hab ich noch gar nicht abgegeben![]()
Das seh ich auch genau so. Aber das h at mit dem Thema unmittelbar eher nix zu tun.Bin ich eigentlich der einzige hier, der das nicht so gut findet?
Klar, ich verstehe schon die Situation vieler Arbeitnehmer, die weit pendeln müssen, aber man sollte sich lieber zu einer richtig großen Steuerreform durchringen, als jedem mal da und mal dort ein paar Euro zuzuschieben und dann zu denken, so wäre es möglichst gerecht.... kostet im Prinzip nur Ressourcen und fördert Bürokratie.
Einfach mal ein einfaches Steuersystem machen, ohne tausend Ausnahmen und Schlupflöcher, dann bräuchte man sowas wie Pendlerpauschale auch nicht mehr.
Bevor jetzt jemand was falsches denkt, ich bin auch jeden Tag einfach 50km unterwegs![]()
Gibt's da nicht auch 'ne Obergrenze? ... ich würde 6.900 Euro zurückbekommen![]()
Gibt's da nicht auch 'ne Obergrenze? ... ich würde 6.900 Euro zurückbekommen
Das dürfte schlicht falsch gerechnet sein......... zurückbekommen ist hier das falsche Wort!
Ich meine gehört zu haben (sorry), dass alle 2007er-Bescheide im Amt als "vorläufig" gekennzeichnet sind, wenn km für Arbeitswege angegeben wurden.
Und man muss somit nix tun.
... meine Einkommenssteuererklärung 2007 hab ich noch gar nicht abgegeben
Muss man das![]()
Ich finde die Pendlerpauschale eine gute Sache. Nur so motiviert man die faulen Säcke (damit meine ich nun nicht CUXZ4 mit seiner 4-Tage-Woche) auch einen Job in größerer Entfernung anzunehmen.
[...]
Besser:
Entfernungspauschale auf 10 Cent runter bei Nutzung von "Individualverkehr", wie PKWs.
Oder wahlweise Erstattung eines Jahresabos für Öffis zwischen Wohn- und Arbeitsort bei Einreichung des "personengebundenen", also nicht übertragbaren Tickets im Basistarif (nicht 1. Klasse)
... unter diesen Umständen würde ich mir nämlich auch ein Jahresabo der Bahn zulegen und deutlich weniger mit dem Auto fahren.
230 Arbeitstage * 100 km * 0,3 Euro = 6.900 Euro :-)
... ich hab für 2007 ja noch keine Einkommensteuererklärung abgegeben.
Wie meinst Du das, dass maximal 40 km pro Tag erstattet werden? Das wäre ja schon doof ...![]()