Leistungssteigerungen für G29 - 20i, 30i, M40i

Nichts anderes passiert doch bei einem Umbau, der etwa keine wirksame ABE hat. Da geht es auch zur (Einzel-)Abnahme und anschließend zur Behörde, die den (Einzel-)Fall die Betriebserlaubnis erteilt.
Wenn die Rennleitung dich erwischt hat ist das Procedere so, korrekt.
Hat sie dich nicht erwischt reicht die Herstellung des Ursprungszustandes und alles ist (wieder) tutti.
 
Sobald der Händler beginnt die Software aufzuspielen erscheint auf dem Rechner "Fahrzeug manipuliert"

Ist damit erstmal aus der Gewährleistung draußen, ploppt bei meinem auch immer beim Händler auf.
Es geht nur der Weg das ein manipuliertes Fahrzeug verkauft wurde.
Woher hast du denn die Weisheit Karsten?😂 Ich hab das genau so gemacht und bin mit der Bescheinigung vom Händler!!! über Originalsoftware zum TÜV und hab alles Rückgängig machen lassen. Ohne irgendwelche Einträge. Allerdings natürlich nach Gewährleistung. 🤷‍♂️
 
Genau darum geht es mir
Gibt es eine Möglichkeit das auf einem Prüfstand zu überprüfen. Damit könnte ich das dann mit dem Händler klären. Wobei der sagen wird dass der bei Übergabe ok war.
Dürfte schwierig werden?
Warum so negativ, bevor Du überhaupt mit dem Händler gesprochen hast? :7madz:
Alles nur persönliche Vermutungen wie sich das entwickeln wird. Wer gar nicht erst anfängt und von vorneherein davon ausgeht, dass er in der Defensive ist, erreicht in der Regel auch nix.
Im Kaufvertrag steht auch die Fahrzeugbeschreibung, der Typ und die Leistung. Wenn die Angaben unrichtig sind, ist das Betrug.

Ein kleiner Tipp, wenn an einem BMW ein Tuning durchgeführt wird, ist dieses bei BMW gespeichert. Das Datum der Tuningmaßnahme ist dann auch bekannt.
Das kann jede BMW-Werkstatt auslesen und Du musst letztendlich gar nichts beweisen. Sprich mit Deinem Händler, lass es dort auslesen soweit es eine anerkannte BMW-Werkstatt ist und treffe dann eine Entscheidung.
Übrigens löschen lässt sich so ein Eintrag durch den Händler nicht, da dies in der Datenbank bei BMW gespeichert ist. Unabhängig vom Speicher im Fahrzeug.

Auch wenn das Tuning zurückgesetzt wird, bleibt der Eintrag bestehen. Das wirst Du bei diesem Auto nie wieder los und musst es beim Wiederverkauf angeben, sonst bist Du später schnell der Betrüger.
 
Und es geht schon wieder los...

Wofür denn Geschichten schreiben, wenn ein einfacher Blick ins entsprechende Gesetz genügt. Und siehe da: § 19 II 2 StVZO regelt es ausdrücklich ("Sie [die Betriebserlaubnis] erlischt, wenn Änderungen vorgenommen wurden, durch die ..."). Da muss nichts festgestellt werden. Die gesetzliche Fiktion tritt in derselben Sekunde mit der Änderung ein.

Wie ich bereits schrieb...
Aber Diskussionen darüber sind halt müßig und gab es bereits zur Genüge.
Jedenfalls sollte aber der weitere Fortgang einer entsprechenden Diskussion auf rechtliche Grundlagen gestützt werden. Alles andere bringt leider nicht wirklich etwas.

Edit hat sich noch etwas Mühe gemacht (wofür Bereitschaftsdienste doch gut sind), für den Fall, dass das "Argument" kommen könnte, dass das "Zurückrüsten" auf Serie allein genügen könnte:

"Die erloschene Betriebserlaubnis lebte nicht dadurch erneut auf, dass die Bekl. den Chip später wieder ausbaute. (...)", OLG Karlsruhe, Urteil v. 24.03.2006 - 1 U 181/05

"War ein serienmäßig eingebautes Fahrzeugteil durch ein anderes ersetzt und hierfür auf Grund eines Antrags des Halters nach § 19 Abs. 2 Satz 2 StVZO eine neue Betriebserlaubnis erteilt worden, so lebt die ursprüngliche allgemeine Betriebserlaubnis nach § 20 StVZO nicht wieder auf, wenn der Halter das ersetzte Fahrzeugteil nunmehr gegen ein anderes austauscht, das dem früher serienmäßig eingebauten Teil entspricht." KG v. 10.10.1984 - 3 Ws 105/84, zit. n. FHZivR 31 Nr. 3955, beck-online.
 
Zuletzt bearbeitet:
Warum diskutiert man jetzt nur noch über illegales Tuning?
Hier soll es doch vorwiegend um die Technik gehen.
Und ja es gibt das legale und illegale. Am Schluss muss jeder für sich entscheiden was er macht....
 
Und es geht schon wieder los...
Schön ausgeführt und sicher juristisch korrekt. Nur: das Alles ist völlig irrelevant, solange ich nicht mit meinem KFZ ohne Betriebserlaubnis "erwischt" wurde. Wenn ich bspw. für 1 Tag eine illegitime Auspuffanlage teste ist die Betriebserlaubnis erloschen - egal ob erwischt oder nicht. Ist so (aber eben nur gesetzliche Fiktion). Baue ich aber nach diesem "Testtag" wieder die Serienanlage ein, kann mir keiner die Betriebserlaubnis entziehen - es weiß schließlich ja auch niemand, dass die Betriebserlaubnis mal erloschen war (durch den Auspuff). Da kann im Gesetz stehen was will. Alles nur Fiktion und Theorie. Abgesehen davon hat der Halter ja auch gar keinen Antrag wegen des Auspuffs auf eine neue Betriebserlaubnis nach StVZO 19 gestellt. Insofern ist die letzte Ausführung ebenfalls irrelevant.
 
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Schluss muss jeder für sich entscheiden was er macht....
Das trifft gewiss zu. Nur hat es wohl vorliegend gerade jemand nicht selbst entschieden. Und Gebrauchtwagen mit verschwiegenem (Chip-)Tuning gibt es reichlich.

Nur: das Alles ist völlig irrelevant, solange ich nicht mit meinem KFZ ohne Betriebserlaubnis "erwischt" wurde.
Lies die Norm mal vollständig.

Ob du das für dich als irrelevant bewertest, ist für die maßgebliche rechtliche Bewertung ohne jeden Belang.

Baue ich aber nach diesem "Testtag" wieder die Serienanlage ein, kann mir keiner die Betriebserlaubnis entziehen - es weiß schließlich ja auch niemand, dass die Betriebserlaubnis mal erloschen war (durch den Auspuff). Da kann im Gesetz stehen was will.
Nein, die kann dir niemand (mehr) entziehen, da sie bereits erloschen ist. Das gilt solange fort, bis sie wieder erteilt wurde. Der Rückbau ändert daran nicht.

Alles nur Fiktion und Theorie. Abgesehen davon hat der Halter ja auch gar keinen Antrag wegen des Auspuffs auf eine neue Betriebserlaubnis nach StVZO 19 gestellt. Insofern ist die letzte Ausführung ebenfalls irrelevant.
Du zeigst auf, dass du das Gelesene nicht verstanden hast.

Es wurde von einem Obergericht entschieden, dass selbst bei einer abgenommenen Änderung die Betriebserlaubnis der Abnahme gilt und dass die Zurückrüstung auf Serie ebenfalls einer „neuen“ Betriebserlaubnis bedarf.

Halt es meinetwegen für irrelevant und bloße Theorie. Aber es ändert nichts an den rechtlichen und allein maßgeblichen Fakten.
 
Woher hast du denn die Weisheit Karsten?😂 Ich hab das genau so gemacht und bin mit der Bescheinigung vom Händler!!! über Originalsoftware zum TÜV und hab alles Rückgängig machen lassen. Ohne irgendwelche Einträge. Allerdings natürlich nach Gewährleistung. 🤷‍♂️
Aus eigener Erfahrung.
Ich bezog mich auf die Gewährleistung.

Tüv ist für mich nicht relevant.
 
Das würde ja bedeuten:

Ich besorge mir andere Felgen ohne ABE und schraube die an mein Auto. Die Betriebserlaubnis ist erloschen?!

Ich fahre zur Prüforga. um sie eintragen zu lassen. Der Prüfer sagt nein.

Ich mache die Originalräder wieder drauf. Die Betriebserlaubnis bleibt erloschen?
 
"Die erloschene Betriebserlaubnis lebte nicht dadurch erneut auf, dass die Bekl. den Chip später wieder ausbaute. (...)", OLG Karlsruhe, Urteil v. 24.03.2006 - 1 U 181/05

"War ein serienmäßig eingebautes Fahrzeugteil durch ein anderes ersetzt und hierfür auf Grund eines Antrags des Halters nach § 19 Abs. 2 Satz 2 StVZO eine neue Betriebserlaubnis erteilt worden, so lebt die ursprüngliche allgemeine Betriebserlaubnis nach § 20 StVZO nicht wieder auf, wenn der Halter das ersetzte Fahrzeugteil nunmehr gegen ein anderes austauscht, das dem früher serienmäßig eingebauten Teil entspricht." KG v. 10.10.1984 - 3 Ws 105/84, zit. n. FHZivR 31 Nr. 3955, beck-online.
Riecht nach einem TÜV-Gesetz, das sich zusätzliche Einnahmen sichern möchte.
 
Und es geht schon wieder los...

Wofür denn Geschichten schreiben, wenn ein einfacher Blick ins entsprechende Gesetz genügt. Und siehe da: § 19 II 2 StVZO regelt es ausdrücklich ("Sie [die Betriebserlaubnis] erlischt, wenn Änderungen vorgenommen wurden, durch die ..."). Da muss nichts festgestellt werden. Die gesetzliche Fiktion tritt in derselben Sekunde mit der Änderung ein.

Wie ich bereits schrieb...

Jedenfalls sollte aber der weitere Fortgang einer entsprechenden Diskussion auf rechtliche Grundlagen gestützt werden. Alles andere bringt leider nicht wirklich etwas.

Edit hat sich noch etwas Mühe gemacht (wofür Bereitschaftsdienste doch gut sind), für den Fall, dass das "Argument" kommen könnte, dass das "Zurückrüsten" auf Serie allein genügen könnte:

"Die erloschene Betriebserlaubnis lebte nicht dadurch erneut auf, dass die Bekl. den Chip später wieder ausbaute. (...)", OLG Karlsruhe, Urteil v. 24.03.2006 - 1 U 181/05

"War ein serienmäßig eingebautes Fahrzeugteil durch ein anderes ersetzt und hierfür auf Grund eines Antrags des Halters nach § 19 Abs. 2 Satz 2 StVZO eine neue Betriebserlaubnis erteilt worden, so lebt die ursprüngliche allgemeine Betriebserlaubnis nach § 20 StVZO nicht wieder auf, wenn der Halter das ersetzte Fahrzeugteil nunmehr gegen ein anderes austauscht, das dem früher serienmäßig eingebauten Teil entspricht." KG v. 10.10.1984 - 3 Ws 105/84, zit. n. FHZivR 31 Nr. 3955, beck-online.
durch ein anderes ersetzt und hierfür auf Grund eines Antrags des Halters nach § 19 Abs. 2 Satz 2 StVZO eine neue Betriebserlaubnis erteilt worden, so lebt die ursprüngliche allgemeine Betriebserlaubnis nach § 20 StVZO nicht wieder auf

Ich glaube dieser Part der Diskussion kann ad acta gelegt werden, steht doch ganz eindeutig in diesem Satz.
 
Das würde ja bedeuten:

Ich besorge mir andere Felgen ohne ABE und schraube die an mein Auto. Die Betriebserlaubnis ist erloschen?!

Ich fahre zur Prüforga. um sie eintragen zu lassen. Der Prüfer sagt nein.

Ich mache die Originalräder wieder drauf. Die Betriebserlaubnis bleibt erloschen?
In meinem Fall war die Betriebserlaubnis nicht erloschen.
Die Fahrt zum TÜV ist ja eine Tätigkeit um die Betriebserlaubnis zu behalten.
 
In meinem Fall war die Betriebserlaubnis nicht erloschen.
Die Fahrt zum TÜV ist ja eine Tätigkeit um die Betriebserlaubnis zu behalten.
Genau, das ist der Punkt. :thumbsup:
In meinem Fall war die Betriebserlaubnis auch nicht erloschen. Tuning war mit TÜV, bei Zulassungsstelle eingetragen, Versicherung gemeldet, etc.
Danach aus technischen Gründen rückgerüstet, mit Gutachten von BMW, dann Gutachten vom TÜV. Neuen Brief bei Zulassungsstelle. Alles legal und immer mit Betriebserlaubnis.
Man muss da klar differenzieren, damit man nicht Äpfel mit Birnen vergleicht.
VG
 
Ich beuge mich dem Fachmann, allerdings in dem Wissen, dass es in der Praxis genau so wäre wie ich ausführte ;)
In der Praxis läuft es genauso, wie es das Gesetz vorgibt. Weshalb gibt es denn die Sokos, die zudem äußerst regelmäßig „Treffer“ (trotz Eintragung) erzielen?

Das würde ja bedeuten:

Ich besorge mir andere Felgen ohne ABE und schraube die an mein Auto. Die Betriebserlaubnis ist erloschen?!

Ich fahre zur Prüforga. um sie eintragen zu lassen. Der Prüfer sagt nein.

Ich mache die Originalräder wieder drauf. Die Betriebserlaubnis bleibt erloschen?
Nein! Diese Annahme ist in dieser Allgemeinheit halt unzutreffend.

Denn die Betriebserlaubnis erlischt nicht per sé durch jede Änderung, sondern nur in den gesetzlich geregelten Fällen.

Gerade bei Reifen/Rädern hat sich auch bereits der BGH („jüngst“) dazu positioniert.

Riecht nach einem TÜV-Gesetz, das sich zusätzliche Einnahmen sichern möchte.
Vielleicht soll es auch einfach der Verkehrs- und Rechtssicherheit dienen… wir werden es wohl nie erfahren, was die Illuminaten damit bezwecken wollten…

Ich glaube dieser Part der Diskussion kann ad acta gelegt werden, steht doch ganz eindeutig in diesem Satz.
Dieser Satz zeigt zumindest auf, dass es ein Trugschluss ist zu meinen, dass man eine Betriebserlaubnis durch Wiederherstellung des Serienzustandes ohne Weiteres herstellen könnte - egal ob legal oder illegal zuvor die Betriebserlaubnis beeinflusst wurde.

Aber wie bereits eingangs geschrieben:
Es ist müßig, das zu diskutieren… letztendlich allein schon deswegen, weil eine „es kann nicht sein, was nicht sein darf“-Einstellung sich selten vermeiden lässt.
 
Ist euch mal aufgefallen, dass ihr nur noch untereinander diskutiert und der eigentliche Auslöser nichts mehr dazu beisteuert? Vielleicht hat er euch einen schönen "Bären aufgebunden" und lacht sich nun schief über diese Diskussion ;)
 
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